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Vorabpauschale berechnen: So geht es

Vorabpauschale bei ETFs: Was Anleger wissen sollten

Die Vorabpauschale ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Steuersystems im Bereich der Kapitalanlagen. Diese Pauschale wurde mit der Investmentsteuerreform im Jahr 2018 eingeführt und betrifft Anleger von Investmentfonds und Exchange Traded Funds (ETFs). Ihr Hauptzweck ist die Gewährleistung, dass Erträge aus diesen Anlagen besteuert werden, selbst wenn sie reinvestiert werden oder keine Ausschüttungen stattfinden.

Diese Pauschale berechnet sich auf der Basis des sogenannten Basiseinkommens, welches wiederum vom Bundesfinanzministerium festgelegten Basiszins abhängt. Die Vorabpauschale wird ermittelt, indem man den Wertzuwachs des Fonds oder ETFs am Anfang des Jahres mit dem Basiszins vergleicht. Ist der Wertzuwachs höher als der Basiszins, wird dieser Überschuss als Grundlage für die Berechnung der Vorabpauschale herangezogen.

Es gibt jedoch eine Obergrenze: Die Vorabpauschale kann niemals höher sein als der tatsächliche Wertzuwachs des Fonds oder ETFs im betreffenden Jahr. Bei ausschüttenden Fonds wird zudem die ausgeschüttete Dividende von der Vorabpauschale abgezogen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Nicht alle Fonds und ETFs unterliegen dieser Besteuerungsform. Von der Vorabpauschale ausgenommen sind sogenannte Spezial-Investmentfonds und Altersvorsorgeverträge, die bestimmte Bedingungen erfüllen. Ebenso werden ETFs, die in physisches Gold investieren, anders besteuert.

Die Berechnung und Abführung der Vorabpauschale erfolgt in der Regel durch die Depotbank des Anlegers. Es ist wichtig für Anleger, sich bei ihrer Bank oder ihrem Steuerberater über die konkrete Berechnung und die Auswirkungen der Vorabpauschale auf ihre individuelle Steuersituation zu informieren.

Bitte beachten Sie: Diese Seite dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Steuerberatung dar. Für spezifische Fragen zu Ihrer Steuersituation konsultieren Sie bitte einen Steuerberater.

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