Vermögenssteuern in Deutschland, USA & Schweiz

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Hast Du Geldanlagen und entsprechende Einnahmen aus Kapitalvermögen, musst Du Steuern zahlen. Wie sieht es eigentlich mit den Vermögenssteuern in Deutschland aus und wie hoch ist diese Steuer bei unseren Nachbarn in der Schweiz? In welcher Höhe wird die Steuer in den USA erhoben?

Vermögenssteuern in Deutschland, USA & Schweiz

Vermögensteuer: Was hinter dem Begriff steckt

Die Vermögensteuer wird auf das gesamte Vermögen einer Person erhoben, nachdem Schulden abgezogen wurden. Klingt trocken, hat aber eine lange Geschichte: Schon in der Antike, in Athen und im Römischen Reich, wurden ähnliche Abgaben genutzt, oft zur Kriegsfinanzierung. Die erste moderne Vermögensteuer auf das Gesamtvermögen führte Preußen 1893 ein. Heute ist die Steuer fast überall verschwunden. Von den 38 OECD-Staaten erheben laut OECD und Tax Foundation (Stand 2024) nur noch vier Länder eine echte Nettovermögensteuer: die Schweiz, Norwegen, Spanien und Colombia. Deutschland gehört ausdrücklich nicht dazu, auch wenn das Thema politisch heiß diskutiert wird.

Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für deine persönliche Situation ist die Steuerberatung die richtige Adresse.

Vermögensteuer in Deutschland: ausgesetzt, nicht abgeschafft

Das ist der Punkt, der oft falsch verstanden wird: In Deutschland ist die Vermögensteuer seit 1997 ausgesetzt, aber nicht abgeschafft. Das Bundesverfassungsgericht entschied 1995, dass die damalige Ausgestaltung gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstieß. Der Grund: Immobilien wurden über veraltete Einheitswerte viel zu niedrig angesetzt, während Geld- und Aktienvermögen mit dem tatsächlichen Wert einflossen. Der Gesetzgeber setzte die Frist bis Ende 1996 nicht zur Reform, weshalb die Steuer ab 1997 schlicht nicht mehr erhoben wird.

Das Vermögensteuergesetz existiert weiterhin, es ruht nur. Wichtig für die aktuelle Debatte: Artikel 106 des Grundgesetzes nennt die Vermögensteuer ausdrücklich als zulässige Steuerart. Eine Wiedereinführung ist damit rechtlich möglich, es ist vor allem eine politische Frage. Zuletzt erhoben wurde die Steuer 1996; sie brachte damals rund 9 Milliarden DM ein.

Aktuelle Debatte in Deutschland (Stand 2026)

Die Vermögensteuer bleibt ein Dauerbrenner. Im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung taucht sie nicht auf, es gibt also keinen Regierungsauftrag zur Umsetzung. Die Union lehnt eine Wiedereinführung weiterhin ab. Am 6. März 2026 debattierte der Bundestag jedoch erstmals über entsprechende Anträge: Die Linke fordert einen Gesetzentwurf zur Wiedererhebung, mit einem Satz von 1 Prozent ab der ersten Million, der progressiv steigen soll. SPD und Grüne unterstützen grundsätzlich eine Wiederbelebung, wobei die SPD eher auf sehr hohe Vermögen (ab rund 100 Millionen Euro) zielt und die Grünen zusätzlich Lücken bei der Erbschaftsteuer schließen wollen.

Ein häufig genannter Vorschlag sieht vor, Vermögen ab 2 Millionen Euro mit 1 Prozent zu besteuern, mit progressiv steigenden Sätzen für sehr große Vermögen. Nur ein Bruchteil der Bevölkerung wäre betroffen. Kritiker verweisen auf den hohen Verwaltungsaufwand und darauf, dass die meisten OECD-Länder die Steuer aus wirtschaftlichen Gründen abgeschafft haben.

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Kritik an der Vermögensteuer

Vermögensteuern stehen aus mehreren Gründen in der Kritik. Ein Argument ist die mögliche Doppelbelastung: Erträge werden bereits über die Einkommen- bzw. Abgeltungsteuer erfasst, und die Vermögensteuer würde zusätzlich die Substanz belasten. Fällt der tatsächliche Ertrag niedriger aus als erwartet, droht eine Überbesteuerung. Hinzu kommt: Die Bewertung von Vermögen ist oft kompliziert und verursacht hohe Verwaltungskosten.

Auch die Bemessungsgrundlage ist knifflig. Ist sie zu eng gefasst, können Steuerpflichtige in schwer bewertbare Werte wie Kunst ausweichen. Ist sie zu breit, drohen Eingriffe in die Privatsphäre, etwa wenn wertvolle Gegenstände in Privaträumen erfasst werden müssten. Ungleichbehandlungen sind ebenfalls ein Streitpunkt, zum Beispiel wenn Pensionsansprüche anders behandelt werden als private Ersparnisse.

Vermögensteuer in den USA

In den USA gibt es keine allgemeine Vermögensteuer auf Bundesebene. Erhoben wird jedoch auf lokaler Ebene die "property tax", eine Grundsteuer, die einen großen Teil der kommunalen Einnahmen ausmacht. Eine Bundes-Vermögensteuer existiert bislang nicht, ist aber Gegenstand einer lebhaften politischen Debatte.

Prominentestes Beispiel ist der "Ultra-Millionaire Tax Act", den Senatorin Elizabeth Warren gemeinsam mit den Abgeordneten Pramila Jayapal und Brendan Boyle im März 2026 erneut eingebracht hat. Der Entwurf sieht eine jährliche Steuer von 2 Prozent auf Nettovermögen über 50 Millionen US-Dollar vor, plus zusätzlich 1 Prozent auf Vermögen von Milliardären. Zur Abschreckung ist eine "Exit Tax" von 40 Prozent für sehr Vermögende vorgesehen, die ihre US-Staatsbürgerschaft aufgeben. Befürworter beziffern die möglichen Mehreinnahmen auf mehr als 6 Billionen US-Dollar über zehn Jahre. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Kongress gilt eine Verabschiedung derzeit als unwahrscheinlich.

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Vermögensteuer in der Schweiz

Die Schweiz gehört zu den wenigen OECD-Ländern, die eine Vermögensteuer erheben, und zwar auf kantonaler und kommunaler Ebene. Auf Bundesebene gibt es keine Vermögensteuer. Besteuert wird das Reinvermögen (Vermögen abzüglich Schulden und Sozialabzüge). Die Sätze variieren stark je nach Kanton und Gemeinde und liegen grob zwischen rund 0,02 Prozent und 1 Prozent; die Tarife sind in den meisten Kantonen progressiv.

Auch die Freibeträge unterscheiden sich deutlich. Im Kanton Zürich sind für Alleinstehende die ersten rund 80.000 Franken steuerfrei (etwa 159.000 Franken für Verheiratete), im Kanton Bern greift die Steuer erst ab einem Reinvermögen von rund 100.000 Franken. Laut Tax Foundation nahm die Schweiz 2023 rund 9,5 Milliarden Franken über die Vermögensteuer ein, das sind etwa 4,3 Prozent der gesamten Steuereinnahmen und damit der höchste Anteil aller OECD-Länder.

Für die Vermögensteuer in der Schweiz sprechen vor allem drei Argumente:

  • Sie sorgt zusammen mit der Einkommensteuer für eine Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, was politisch breit akzeptiert ist.
  • Sie kann Ungleichheiten besser ausgleichen als die Einkommensteuer allein, da Vermögen ungleicher verteilt sind als Einkommen.
  • Sie gilt als pragmatischer Ersatz für eine komplizierte Kapitalgewinnsteuer, die es in der Schweiz für Privatpersonen weitgehend nicht gibt.

Fazit: Vermögensteuer gilt nur noch in wenigen Ländern

Die Vermögensteuer ist international auf dem Rückzug. In Deutschland wird sie seit 1997 nicht mehr erhoben, das Gesetz ruht aber weiter, und die Wiedereinführung ist rechtlich möglich sowie politisch umstritten. Die Schweiz setzt weiterhin konsequent auf das Instrument, während in den USA nur Debatten über eine Bundes-Vermögensteuer laufen und Vermögen dort vor allem über die kommunale Grundsteuer belastet wird. Ob Deutschland zurückkehrt, bleibt eine politische Entscheidung, nicht in erster Linie eine rechtliche.

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