ETF Steuern: Damit es bei der Steuererklärung keine Überraschung gibt

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Mit der Investmentsteuerreform 2018 wurde einiges vereinfacht. Bei ausländischen ETFs fällt eine Quellensteuer an. Steuern aus dem für Gewinne aus ETFs führen deutsche Broker automatisch ab.

ETF Steuern: Damit es bei der Steuererklärung keine Überraschung gibt

Stand: Juni 2026. Dieser Beitrag erklärt die Besteuerung von ETFs in Deutschland verständlich. Er ist eine redaktionelle Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Wer langfristig mit ETFs Vermögen aufbaut, kommt am Thema Steuern nicht vorbei. Die gute Nachricht zuerst: Seit der Investmentsteuerreform 2018 ist die Besteuerung deutlich einfacher geworden, und bei einem deutschen Broker läuft das meiste automatisch. Trotzdem lohnt es sich zu verstehen, was genau abgezogen wird und an welchen Stellen du selbst aktiv werden solltest, damit dir Geld erhalten bleibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Auf Kapitalerträge fallen 25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag an, zusammen 26,375 %. Bei Kirchenmitgliedschaft kommt Kirchensteuer hinzu.
  • Der Sparerpauschbetrag liegt seit 2023 bei 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Bis zu dieser Grenze bleiben Erträge steuerfrei, wenn du einen Freistellungsauftrag erteilt hast.
  • Bei Aktien-ETFs (Aktienquote mindestens 51 %) sind 30 % der Erträge über die Teilfreistellung steuerfrei.
  • Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass auch thesaurierende ETFs jährlich eine Mindeststeuer auslösen können. Maßgeblich ist der Basiszins, den das Bundesfinanzministerium festlegt.
  • Beim Verkauf gilt FIFO: Die zuerst gekauften Anteile gelten als zuerst verkauft.

Gleichbehandlung aller ETFs seit 2018

Die Investmentsteuerreform 2018 hat die Besteuerung von Fonds vereinheitlicht. Für die Steuer spielt es keine Rolle mehr,

  • ob es sich um einen deutschen oder einen ausländischen ETF handelt,
  • ob der ETF physisch oder synthetisch repliziert,
  • ob es sich um einen ausschüttenden oder einen thesaurierenden Fonds handelt.

Vor der Reform war das anders. Erträge synthetisch thesaurierender ETFs wurden faktisch in Kursgewinne umgewandelt, was zu einer Steuerstundung führte. Bei ausländischen physisch thesaurierenden ETFs drohte dagegen ein höherer Aufwand in der Steuererklärung und im Extremfall eine Doppelbesteuerung. Diese Unterschiede sind heute weitgehend ausgeräumt. Stattdessen fällt innerhalb deutscher Fonds auf inländische Dividenden eine Körperschaftsteuer von 15 % an, sodass in- und ausländische ETFs steuerlich gleichgestellt sind.

Auch in ausländischen ETFs können deutsche Aktien enthalten sein, etwa in einem breit gestreuten Europa-Fonds:

Lyxor Core STOXX Europe 600 (DR) UCITS ETF Acc, ISIN LU0908500753, WKN LYX0Q0. Dieser ETF bildet die 600 größten europäischen Unternehmen ab, darunter auch deutsche Konzerne. Das Fondsdomizil ist Luxemburg, die Replikation erfolgt vollständig physisch, die Erträge werden thesauriert.

Abgeltungsteuer: So hoch ist sie wirklich

Auf Kapitalerträge aus ETFs erhebt der Fiskus die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 %. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Steuer, sodass sich ein effektiver Satz von 26,375 % ergibt. Gehörst du einer Kirche an, kommt zusätzlich Kirchensteuer von 8 oder 9 % der Abgeltungsteuer hinzu (je nach Bundesland).

Wichtig: Bei einem Aktien-ETF mindert die Teilfreistellung von 30 % die Bemessungsgrundlage. Dadurch sinkt die effektive Belastung auf rund 18,46 % der Erträge (inklusive Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer). Versteuert werden nur Erträge oberhalb deines Sparerpauschbetrags, vorausgesetzt du hast einen Freistellungsauftrag erteilt. Bei einem deutschen Broker führt die Depotbank die Steuer automatisch ans Finanzamt ab; du musst in der Steuererklärung dann in der Regel nichts mehr angeben.

Freistellungsauftrag: den Sparerpauschbetrag nutzen

Der Sparerpauschbetrag liegt seit 2023 bei 1.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und bei 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Alle Kapitalerträge aus Dividenden, Zinsen, der Vorabpauschale oder Verkäufen bleiben bis zu dieser Grenze steuerfrei, wenn du der Bank einen Freistellungsauftrag erteilst. Ohne diesen Auftrag zieht die Bank ab dem ersten Euro Steuern ab, die du dir erst über die Steuererklärung zurückholen müsstest.

Hast du Depots bei mehreren Banken, kannst du den Pauschbetrag aufteilen, zum Beispiel 600 Euro bei der einen und 400 Euro bei der anderen Bank. Sinnvoll ist es, dort den höchsten Freistellungsauftrag zu setzen, wo du die meisten Erträge erwartest. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Höchstbetrag nicht übersteigen. Den Freistellungsauftrag richtest du bei den meisten Brokern in wenigen Minuten online ein, etwa bei Trade Republic oder Scalable Capital.

Die Vorabpauschale: Mindeststeuer für thesaurierende ETFs

Damit auch thesaurierende ETFs, die keine Ausschüttung auszahlen, regelmäßig besteuert werden, gibt es die Vorabpauschale. Sie ist eine fiktive Mindestrendite, die jährlich versteuert wird, falls der Fonds tatsächlich im Wert gestiegen ist.

Die Berechnung läuft so: Der Wert des Fondsanteils zu Jahresbeginn wird mit dem sogenannten Basisertrag multipliziert. Der Basisertrag entspricht 70 % des Basiszinses, den das Bundesfinanzministerium jährlich festlegt. Für 2026 hat das BMF den Basiszins mit Schreiben vom 13. Januar 2026 auf 3,20 % festgesetzt (für 2025 lag er noch bei 2,53 %). Die Vorabpauschale ist immer auf den tatsächlichen Wertzuwachs des Jahres begrenzt und um etwaige Ausschüttungen gekürzt. Sie kann nie negativ werden.

Ein Beispiel: Bei einem Fondswert von 10.000 Euro zu Jahresbeginn 2026 ergibt sich ein Basisertrag von 10.000 € × 3,20 % × 0,7 = 224 Euro. Bei einem Aktien-ETF mindert die Teilfreistellung von 30 % diesen Betrag, sodass rund 156,80 Euro steuerpflichtig bleiben. Darauf fallen 26,375 % an, also etwa 41 Euro, sofern dein Sparerpauschbetrag bereits ausgeschöpft ist.

Die für 2026 berechnete Vorabpauschale gilt erst am 2. Januar 2027 als zugeflossen. Die Bank bucht die Steuer dann zu Jahresbeginn 2027 von deinem Verrechnungskonto ab. Sorge also dafür, dass dort genug Guthaben liegt. Wichtig für später: Schon versteuerte Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf vom Gewinn abgezogen, damit du nicht doppelt zahlst.

iShares Core S&P 500 UCITS ETF (Acc), ISIN IE00B5BMR087, WKN A0YEDG. Dieser ETF investiert in die 500 größten US-Unternehmen, repliziert vollständig physisch und thesauriert die Erträge. Sein Fondsdomizil Irland ist steuerlich relevant, wie der nächste Abschnitt zeigt.

Quellensteuer und das Fondsdomizil Irland

Bei ausländischen ETFs kann auf Dividenden eine Quellensteuer anfallen. Wie hoch sie ist, hängt vom Quellenstaat ab. Seit der Reform 2018 lässt sich diese Quellensteuer auf Fondsebene nicht mehr direkt mit der deutschen Abgeltungsteuer verrechnen. Als Ausgleich gibt es die Teilfreistellung.

Für US-Dividenden ist das Fondsdomizil entscheidend. Dank des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Irland und den USA zahlen in Irland aufgelegte ETFs auf US-Dividenden nur 15 % Quellensteuer statt der sonst üblichen 30 %. Genau deshalb sind viele beliebte ETFs auf US- oder Welt-Indizes in Irland domiziliert, erkennbar an der ISIN, die mit „IE" beginnt. Für dich als Privatanleger bedeutet das eine geringere Vorbelastung auf Fondsebene.

Teilfreistellung nach Aktienquote

Die Teilfreistellung stellt einen Teil der Erträge steuerfrei und gleicht damit aus, dass die Quellensteuer nicht mehr direkt angerechnet wird. Wie hoch sie ausfällt, richtet sich nach der Aktienquote des Fonds:

  • Aktienquote unter 25 %: keine Teilfreistellung
  • Aktienquote zwischen 25 % und 50 %: 15 % Teilfreistellung (Mischfonds)
  • Aktienquote von mindestens 51 %: 30 % Teilfreistellung (Aktien-ETF)

Um die Teilfreistellung musst du dich nicht selbst kümmern, die Depotbank berücksichtigt sie automatisch. Sie gilt gleichermaßen für die Vorabpauschale, für Ausschüttungen und für den Veräußerungsgewinn beim Verkauf.

FIFO: Welche Anteile beim Verkauf zuerst dran sind

Verkaufst du Anteile eines ETFs, von dem du über die Zeit mehrere Tranchen gekauft hast, gilt in Deutschland das FIFO-Prinzip („First in, first out"). Gesetzlich geregelt ist das in § 20 Abs. 4 Satz 7 EStG: Die zuerst gekauften Anteile gelten als zuerst verkauft.

Das ist vor allem bei Sparplänen mit vielen Kaufzeitpunkten relevant. Die ältesten Anteile sind oft die günstigsten und tragen damit die höchsten Kursgewinne, die dann zuerst versteuert werden. FIFO wird pro Depot getrennt angewendet. Wer denselben ETF bei zwei Banken hält, kann die Verkaufsreihenfolge dadurch bewusst steuern. Solche Strategien sind legal, sollten aber zur eigenen Situation passen.

Steuern im Blick behalten: der Steuerreport

Bei einem deutschen Broker erledigt die Depotbank die steuerliche Abwicklung weitgehend automatisch. Trotzdem ist es hilfreich, den Überblick über realisierte Gewinne, ausgeschöpfte Freibeträge und gezahlte Vorabpauschalen zu behalten, besonders wenn du mehrere Depots führst. Portfolio-Tracker wie Parqet bündeln deine Depots und erstellen einen Steuerreport, der die Einordnung erleichtert.

Anteile vor 2009: Bestandsschutz mit Freibetrag

Wer ETF-Anteile bereits vor 2009 erworben hat, genießt einen Bestandsschutz. Kursgewinne aus diesen Altbeständen sind grundsätzlich steuerfrei, allerdings nur bis zu einem Freibetrag von 100.000 Euro pro Person, der seit 2018 gilt. Für alle nach 2009 gekauften Anteile gibt es diesen Bestandsschutz nicht.

Fazit: Vieles läuft automatisch, ein paar Handgriffe lohnen sich

Die Besteuerung von ETFs ist seit 2018 deutlich übersichtlicher. Auf Erträge fallen 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag an, bei Aktien-ETFs gemildert durch die Teilfreistellung von 30 %. Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass auch thesaurierende Fonds jährlich besteuert werden, abhängig vom Basiszins, der für 2026 bei 3,20 % liegt. Beim Verkauf greift FIFO. Die meiste Arbeit übernimmt deine Depotbank automatisch. Die wichtigsten Stellschrauben in deiner Hand: einen Freistellungsauftrag erteilen, um den Sparerpauschbetrag von 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro zu nutzen, und genug Guthaben fürs Verrechnungskonto bereithalten, wenn Anfang des Jahres die Vorabpauschale abgebucht wird.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Steuerberatung. Steuerliche Regelungen können sich ändern und hängen von deiner persönlichen Situation ab. Wende dich im Zweifel an einen Steuerberater.

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