Wissenswertes zur Steuerpflicht von Xetra Gold: Gerichte fällen Urteil

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Wer nicht auf physisches Gold und den damit verbundenen Aufwand setzen möchte, kann auch einfach an der Börse ETCs erwerben: Die sind in vielen Fällen mit physischem Gold hinterlegt. Das ist vor allem hinsichtlich der Besteuerung und Steuerpflicht ein wichtiges Kriterium.

Wissenswertes zur Steuerpflicht von Xetra Gold: Gerichte fällen Urteil

Was sind Gold-ETCs wie Euwax Gold 2 und Xetra Gold?

ETC steht kurz für "Exchange Traded Commodities", es sind also Rohstoffe in Papierform, die du dir ins Depot legen und theoretisch zumeist sogar ausliefern lassen kannst - was aber im Normalfall erst bei größeren Mengen sinnvoll ist, da an eine physische Auslieferung Kosten gekoppelt sind.

ETCs sind damit eine gute Alternative für alle Anleger, die in Gold und vergleichbare Rohstoffe investieren, diese aber nicht selbständig verwahren und sichern möchten. Insbesondere die sichere Verwahrung (daran gebundene Kosten) mindert die Rendite erheblich, zugleich sind bei lokalen Goldhändlern die Spreads zwischen An- und Verkauf typischerweise weitaus höher als an der Börse.

ETCs auf Gold seit vielen Jahren im Fokus

... und zwar des Bundesfinanzministeriums sowie der Gerichte - und damit zwangsläufig auch der Anleger. Um die mit den ETCs verbundene Steuerpflicht ist in den letzten Jahren ein kleiner Streit entbrannt, bedingt dadurch, dass das Bundesfinanzministerium der SPD auf derartige Produkte die reguläre Abgeltungssteuer erheben wollte, während Gerichtsurteile eine unter bestimmten Bedingungen vorhandene Steuerfreiheit sehen. Dabei musst du wissen, dass bei physischem Gold, egal ob nun in Münz- oder Barrenform, die Gewinne nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei sind. Dieser Punkt ist für die persönliche Renditeerwartung natürlich von größter Wichtigkeit, denn deine Rendite verringert sich damit nicht um die rund 26 % Abgeltungssteuer.

Bereits im Jahr 2015 gab es das erste Urteil (Urteil VIII R 4/15 und VIII R 35/14) zur Steuerpflicht speziell bei Xetra Gold. Der Bundesfinanzhof (BFH) urteilte, dass Xetra Gold identisch gegenüber physischem Gold zu behandeln ist, da der Anleger hier ein Recht auf eine physische Auslieferung des Edelmetalls hat. Damit stellte sich der Bundesfinanzhof gegen das Bundesfinanzministerium, welches Banken anwies die Abgeltungssteuer auf Gewinne einzubehalten. Der Konflikt war damit aber nicht plötzlich gelöst, denn das Urteil zur Steuerpflicht behandelte lediglich Xetra Gold. Das Bundesfinanzministerium weigerte sich in der Folge die Steuerfreiheit für vergleichbare ETCs anzuerkennen.

Neues Urteil aus dem Jahr 2020

Im Jahr 2020 wurde vor dem Bundesfinanzhof erneut ein derartiger Fall ausgetragen, diesmal ging es um "Gold Bullion Securities". Ein Anleger-Ehepaar erzielte mit dem Papier einen Gewinn von rund 9.000 Euro, auf den das Finanzamt die Abgeltungssteuer erhoben hat, während das Ehepaar die Meinung vertrat, das Papier sei aufgrund einer Haltedauer von länger als einem Jahr steuerfrei.

Der Bundesfinanzhof urteilte dann, dass es sich bei dem Papier nicht um eine steuerpflichte Veräußerung einer Kapitalforderung handelt. In der Folge sei der Gewinn, da das Edelmetall physisch ausgeliefert werden könnte und die Haltedauer mehr als ein Jahr betrug, für das Ehepaar steuerfrei. Das Urteil wird als richtungsweisend angesehen, da sich die Richter anders als 2015 nicht explizit auf ein bestimmtes Produkt (Xetra Gold) in ihrer Begründung stützen, sondern die allgemeine Funktionsweise von solchen ETCs als heranziehen.

Genauer begründen die Richter ihre Entscheidung, die damit eine Revision des Finanzamtes abwiesen, mit dem Anspruch auf eine konkrete Sachleistung - also dem Gold. Zudem ist der Emittent aufgrund der Struktur des Produktes gezwungen nahezu das vollständige Kapital zum physischen Erwerb von Gold und dessen Lagerung einzusetzen.

Steuerpflicht bei verschiedenen Produkten

Zu berücksichtigen ist, dass nicht pauschal jeder ETC automatisch von dieser Regelung betroffen ist. Solche ETCs, die beispielsweise Kupfer oder Öl abbilden, sind von dem Urteil nicht berührt. Es ist aber durchaus denkbar, dass sich dieses auf Silber-ETCs überträgt. Auch Silber ist in Münz- oder Barrenform nach einem Jahr Haltedauer von der Steuer befreit. ETCs auf Öl oder Kupfer hingegen nutzen keine physische Einlagerung, sondern bilden den Kurs über verschiedene Termingeschäfte nach.



Des Weiteren entfällt die Steuerfreiheit auch bei Gold, sofern es sich um ein gehebeltes Produkt handelt. Deshalb solltest du dich pauschal auch nicht für ein Hebelprodukt entscheiden. Wenn du dein Kapital auf Gold unbedingt hebeln möchtest, wäre ein günstiger Wertpapierkredit die bessere Lösung. So hebelst du einerseits Fremdkapital, kannst aber weiterhin die steuerbefreiten ETCs wie Xetra Gold oder Euwax Gold 2 kaufen und nach einem Jahr Haltedauer die Rendite vollständig einbehalten.

Diese Bedingungen müssen für eine Steuerfreiheit erfüllt sein:

  • du musst dich für einen ETC mit physischer Auslieferungsmöglichkeit entscheiden (zum Beispiel Xetra Gold oder Euwax Gold 2)
  • du musst das Produkt unverändert für mindestens ein volles Jahr halten

Es ist davon auszugehen, dass andere ETCs ebenfalls unter die Steuerfreiheit fallen. Es ist aber ebenso denkbar, dass das Finanzamt es ist wie im Fall des WisdomTree ETCs anfechten könnte. Wenn du dir lange Rechtsstreitigkeiten sparen möchtest, ist es daher immer eine sichere Lösung sich für ein Produkt zu entscheiden, zu dem bereits ein Urteil vorhanden oder die Rechtslage einwandfrei klar ist. Aufgrund der sehr guten Liquidität und Verfügbarkeit von Xetra Gold dürfte dieser ETC sowieso der sein, für den sich das Gros der Anleger entscheidet.



Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist Xetra Gold wirklich steuerfrei?

Ist es sinnvoll, in Xetra Gold zu investieren?

Wie kann ich Xetra Gold kaufen?


Was macht Euwax Gold 2?

Euwax Gold ist ein Konkurrent von Xetra Gold. Der ETC wird von der Stuttgarter Börse herausgegeben. An dieser Stelle solltest du die Unterschiede beachten. Es gibt ein weiteres Produkt, Euwax Gold mit der ISIN "DE000EWG0LD1". Dieses ist nicht von der Abgeltungssteuer befreit und existiert seit dem Sommer des Jahres 2012.

Der Euwax Gold 2 ETC hingegen ist von der Abgeltungssteuer befreit und hat die ISIN "DE000EWG2LD7". Du kannst dir da börsentäglich dein Gold ausliefern lassen. Eine Gebühr dafür wird nicht erhoben, sofern die Auslieferungsmenge mindestens 100 Gramm beträgt und in 100-Gramm-Barren stattfinden kann - also runde Beträge geliefert werden.

Sowohl den Xetra Gold als auch den Euwax Gold 2 versteuerst du, wenn die Haltedauer kürzer als ein Jahr ist, mit deinem persönlichen Einkommenssteuersatz. Das kann die Rendite erheblich mindern, wenn die Gewinne sehr groß sind und/oder du generell schon eine hohe Steuerlast hast. Wenn du eines der beiden Produkte hingegen länger als ein Jahr hältst, zahlst du gar keine Steuern. Deshalb solltest du dich für diese ETCs immer nur dann entscheiden, wenn du mindestens 12 volle Monate halten möchtest. Anderenfalls sind sie aufgrund der hohen Steuerlast, bedingt durch die Eingliederung in das Einkommen und den Einkommenssteuersatz, nicht empfehlenswert.

Der Euwax Gold 1 hingegen ist nicht daran gekoppelt. Verkaufst du diesen nach über einem Jahr, zahlst du ebenso die Abgeltungssteuer von rund 26 % wie bei einer Haltedauer von kürzer als einem Jahr. Dieses Produkt wäre für kurzfristige Spekulationen also besser geeignet, da bei den meisten Anlegern die durchschnittliche Einkommenssteuerlast inklusive der Rendite eines ETCs oberhalb der 26 % angesiedelt sein dürfte - das musst du aber persönlich beurteilen.

In jedem Fall hat sich das Bild durch die Urteile der letzten Jahre, sehr zur Freude von Anlegern, erheblich gelichtet - und die Steuersituation ist endlich weitgehend transparent.

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