ETFs richtig versteuern: So funktioniert der Basiszins 2020

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In jedem Jahr ist die Steuererklärung ein leidiges Thema. Auch bei der Investition in einen ETF kommst Du um die Steuer nicht herum. Eine wichtige Rolle spielt die Vorabpauschale, für deren Berechnung der Basiszins 2020 herangezogen wird. Das Bundesfinanzministerium legt ihn jährlich fest.

ETFs richtig versteuern: So funktioniert der Basiszins 2020

Was musst Du bei der Besteuerung von ETFs 2020 beachten?

Im Jahr 2021 musst Du die Steuererklärung für 2020 abgeben. Du versteuerst nicht nur Dein Einkommen aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Arbeit, sondern auch noch weitere Einnahmen. Die Einnahmen aus Kapitalvermögen gehören dazu, wenn sie den Sparerpauschbetrag überschreiten. Ein ETF verspricht eine attraktive Rendite und häufig eine Dividende. Darüber freuen sich nicht nur die Anleger, sondern auch der Fiskus, da Du die Einnahmen aus dem ETF versteuern musst, wenn sie den Freibetrag übersteigen.

Sparerpauschbetrag 2021 voll ausschöpfen
Möchtest Du mehr aus Deiner Geldanlage machen und Steuern sparen, solltest Du den Sparerpauschbetrag 2021 nicht vergessen. Bei Anlagen wie ETFs musst Du auf Zinsen und Dividende eine Abgeltungssteuer zahlen, die ziemlich hoch ist. Die Gewinne gibst Du in der Steuererklärung an.

Die Investmentsteuerreform von 2018 vereinfacht die Besteuerung von Gewinnen aus ETFs. Seit der Investmentsteuerreform von 2018 wird nicht mehr zwischen steuereinfachen und steuerhässlichen ETFs unterschieden. Die Steuererklärung soll mit dieser Reform vereinfacht werden. Die Reform beinhaltet die steuerliche Gleichbehandlung von aktiv gemanagten Investmentfonds und ETFs. Die Gleichbehandlung von in- und ausländischen Investmentfonds und ETFs wird mit der Reform vereinfacht. Für die Ermittlung der Steuern müssen lediglich vier Kennzahlen herangezogen werden:

  • Art des Fonds
  • Höhe der Dividenden (Ausschüttungen)
  • Wert des Fonds zum Jahresende
  • Fondswert zum Jahresanfang zur Berechnung der Vorabpauschale.

Um die Vorabpauschale zu berechnen, muss der Basiszins beachtet werden. Auch für 2020 gilt der entsprechende Basiszins.

Wie sieht es mit dem Basiszins 2020 aus?

Der Basiszins spielt neben dem Basisertrag eine wichtige Rolle bei der Ermittlung der Vorabpauschale. Zu Beginn eines jeden Jahres legt das Bundesfinanzministerium den Basiszins fest. Auch für 2021 wurde bereits der Basiszins festgelegt, der in diesem Jahr negativ ausfällt.

Für 2020 liegt der Basiszins bei 0,07 Prozent. Die Deutsche Bundesbank muss am ersten Börsentag eines jeden Jahres auf der Grundlage von Zinsstrukturdaten einen Zinssatz ermitteln. Dieser Zinssatz wird vom Bundesfinanzministerium zur Ermittlung des Basiszinses genutzt und leitet sich aus langfristig erzielbaren Renditen von deutschen Bundesanleihen ab. Er gibt den risikofreien Zins am Markt an. Der Basiszins dient zur Ermittlung des Basisertrages.

Wie wird der Basisertrag ermittelt?

Soll die Vorabpauschale für 2020 ermittelt werden, muss nicht nur der Basiszins bekannt sein. Der Basiszins wird genutzt, um den Basisertrag zu berechnen. Das erfolgt nach der folgenden Formel:


Basisertrag = Wert des ETFs zum Jahresanfang x Basiszins x 0,7

Der Basisertrag beschränkt sich auf die tatsächliche Wertsteigerung des ETFs einschließlich der Ausschüttungen. Er liegt bei Null, wenn sich der ETF negativ entwickelt hat. Du musst dann keine Steuern zahlen. Lediglich auf die Ausschüttungen fallen bei einer negativen Entwicklung Steuern an. Dividenden können bei einem ausschüttenden ETF auch dann ausgezahlt werden, wenn die Wertentwicklung negativ ist. Sie sind zu versteuern, wenn sie den Steuerfreibetrag übersteigen.

Der Basisertrag ist der maximal zu versteuernde Betrag. Er liegt bei Null, wenn keine Gewinne erzielt wurden.

Jetzt geht es an die Berechnung der Vorabpauschale

Die Vorabpauschale verhindert die Nutzung von Investmentfonds und ETFs als Steuerstundungsmodell. Thesaurierende ETFs genießen trotzdem noch einen Steuerstundungseffekt, da Du keine Ausschüttungen versteuern musst, so wie das bei einem ausschüttenden ETF der Fall ist. Du musst die Vorabpauschale nicht selbst berechnen, da das die Aufgabe der Depotbank ist. In jedem Jahr im Januar berechnen die Depotbanken die Vorabpauschale, um die Steuern für das vergangene Jahr festzulegen.

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Ist der Basisertrag bekannt, für dessen Berechnung der Basiszins herangezogen wurde, kann die Vorabpauschale berechnet werden. Zur Berechnung der Vorabpauschale werden lediglich die Ausschüttungen vom Basisertrag subtrahiert. Liegen keine Ausschüttungen vor, sind Vorabpauschale und Basisertrag gleich. Die Vorabpauschale ist der Basisertrag, der um die Ausschüttungen reduziert wurde.
Es ist auch möglich, dass die Dividenden höher sind als der Basisertrag. Nur die Dividenden werden dann versteuert, während die Vorabpauschale bei Null liegt.
Du siehst also, dass die Vorabpauschale ein ziemlich schwieriges Kapitel ist. Sie wird auch berechnet, wenn Du Deinen ETF im Depot hältst. Da Du einen Freistellungsauftrag bei der Depotbank einreichst, um Deinen Sparerpauschbetrag auszuschöpfen, musst Du nicht auf die gesamte Vorabpauschale Steuern zahlen.

Vorabpauschale beim Verkauf von ETFs

Kompliziert ist es auch, wenn Du einen ETF verkaufst, um Gewinne mitzunehmen oder bei einer negativen Entwicklung höhere Verluste abzuwenden. Verkaufst Du einen ETF mit einem zu versteuernden Wertgewinn, wird die bereits auf den ETF gezahlte Vorabpauschale auf den zu versteuernden Ertrag angerechnet. Sie mindert den Ertrag, der versteuert werden muss, sodass Du weniger Steuern zahlst. Der Gesetzgeber stellt damit die steuerliche Gleichstellung von thesaurierenden und ausschüttenden ETFs während der gesamten Haltedauer sicher.

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Bei einem ausschüttenden ETF hast Du bereits während der Haltedauer Steuern auf die Dividende gezahlt. Hast Du in einen thesaurierenden ETF investiert, so wurde die Dividende in Fondsvermögen reinvestiert. Du hast darauf keine Steuer gezahlt, doch hat der ETF möglicherweise stark an Wert gewonnen. Auf diesen Wertgewinn zahlst Du Steuern, wenn Du den ETF verkaufst.

Besteuerung ermitteln mit dem ETF-Steuerrechner

Die Besteuerung von ETFs ist kompliziert, auch wenn Du nun einen Einblick in die Vorabpauschale und in den Basiszins 2020gewonnen hast. Auf ETFs fällt eine Abgeltungssteuer an. Sie wird auf die Vorabpauschale und auf die Dividende berechnet. Du kannst jedoch Steuern sparen und den Sparerpauschbetrag geltend machen. Dafür stellst Du an die Depotbank einen Freistellungsauftrag. Du musst Dich um die Steuer nicht selbst kümmern, denn das erledigt die Depotbank. Möchtest Du dennoch wissen, welche Steuer Du auf den ETF 2020 zahlen musst, steht auf einschlägigen Internetseiten zum Thema ETF ein ETF-Steuerrechner kostenlos zur Verfügung. Um die Steuer zu ermitteln, musst Du die folgenden Fakten kennen:

  • Wert des Fonds zum Jahresanfang
  • Wert des Fonds zum Ende des Jahres
  • Höhe der Ausschüttungen
  • Art des Fonds

Diese Angaben trägst Du in die Eingabefelder des Steuerrechners ein. Handelt es sich um einen thesaurierenden Fonds, trägst Du bei den Ausschüttungen 0 ein. Bei der Art des Fonds musst Du nicht den Namen des Fonds angeben. Welche Steuer Du zahlen musst, hängt davon ab, ob es sich um einen Aktienfonds, einen Mischfonds mit einer Aktienquote von mindestens 25 Prozent, aber weniger als 50 Prozent, oder um einen sonstigen Fonds mit einer Aktienquote von weniger als 25 Prozent handelt. Hast Du alle diese Angaben gemacht, wird die Steuer berechnet.

Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?

Wurde die Vorabpauschale anhand von Basiszins 2020 und Basisertrag ermittelt, kann auf die Vorabpauschale die Abgeltungssteuer berechnet werden. Sie wird auf die Erträge und Kursgewinne fällig und beträgt 25 Prozent. Auf diese 25 Prozent wird noch ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent fällig. Die Abgeltungssteuer macht also insgesamt 26,375 Prozent aus. Gehörst Du der Kirche an, wird auf die Abgeltungssteuer noch die Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent berechnet.

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Um nicht auf die gesamte Vorabpauschale die Abgeltungssteuer zu zahlen, kannst Du den Sparerpauschbetrag von 801 Euro ansetzen. Bist Du verheiratet und wirst Du zusammen mit Deinem Ehepartner veranlagt, kannst Du den doppelten Sparerpauschbetrag von 1.602 Euro ansetzen. Du erteilst dafür einen Freistellungsauftrag an die Depotbank.

Gute Nachrichten für 2022: Negativer Basiszins 2021

Der Basiszins 2020 ist mit 0,07 Prozent bereits deutlich niedriger als für 2019, wo er bei 0,52 Prozent lag. Gute Nachrichten gibt es für ETF-Anleger für 2022, denn der Basiszins 2021 ist negativ und liegt bei -0,45 Prozent. Das bedeutet, dass auch der Basisertrag negativ ist. Daher fällt im nächsten Jahr keine Vorabpauschale an. Das heißt jedoch nicht, dass Du keine Steuer zahlen musst. Auf laufende Erträge kann die Steuer erhoben werden.

Fazit: Besteuerung von ETFs ist komplexes Thema

Die Besteuerung von ETFs ist mit der Investmentsteuerreform 2018 leichter geworden, doch ist sie immer noch ein komplexes Thema. Die Depotbank ermittelt auf einen ETF die Vorabpauschale, um darauf die Abgeltungssteuer zu berechnen. Der Basiszins 2020 liegt bei 0,07 Prozent. Er wird herangezogen, um den Basisertrag und die Vorabpauschale zu ermitteln. Zusätzlich musst Du bei einem ausschüttenden ETF Steuern auf die Dividende zahlen. Du musst die Steuer jedoch nicht selbst ermitteln, da das die Depotbank erledigt. Sie führt die Steuer an das Finanzamt ab.

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