ETFs richtig versteuern: So funktioniert der Basiszins
In jedem Jahr ist die Steuererklärung ein leidiges Thema. Auch bei der Investition in einen ETF kommst Du um die Steuer nicht herum. Eine wichtige Rolle spielt die Vorabpauschale, für deren Berechnung der Basiszins herangezogen wird. Das Bundesfinanzministerium legt ihn jährlich fest.
Wer in ETFs investiert, kommt am Finanzamt nicht vorbei. Neben der Steuer auf Ausschüttungen spielt vor allem die Vorabpauschale eine zentrale Rolle, für deren Berechnung jedes Jahr der vom Bundesfinanzministerium festgelegte Basiszins herangezogen wird. In diesem Ratgeber erklären wir, wie der Basiszins funktioniert, wie du die Vorabpauschale 2026 berechnest und wie die Abgeltungsteuer, der Sparerpauschbetrag und die Teilfreistellung zusammenspielen.
Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für deinen individuellen Fall wende dich bitte an einen Steuerberater.
Basiszins 2026: 3,20 Prozent
Der Basiszins ist entscheidend für die Berechnung der Vorabpauschale. Er wird aus der langfristigen Rendite deutscher Bundeswertpapiere abgeleitet und gibt näherungsweise den risikofreien Zins am Markt an. Das Bundesfinanzministerium legt ihn jährlich neu fest.
Mit BMF-Schreiben vom 13. Januar 2026 wurde der Basiszins zum 2. Januar 2026 auf 3,20 Prozent festgesetzt. Zum Vergleich: 2025 lag er bei 2,53 Prozent, 2024 bei 2,29 Prozent. Der Anstieg auf 3,20 Prozent führt dazu, dass die Vorabpauschale für das Jahr 2026 tendenziell höher ausfällt als in den Vorjahren.
Wie wird der Basisertrag ermittelt?
Grundlage der Vorabpauschale ist der sogenannte Basisertrag. Er wird mit folgender Formel berechnet:
Basisertrag = Wert des ETF-Anteils zu Jahresbeginn × Basiszins × 0,7
Der Faktor 0,7 (also 70 Prozent) ergibt sich pauschal aus dem Gesetz. Wichtig ist die Deckelung: Die Vorabpauschale ist immer der kleinere Wert aus diesem rechnerischen Basisertrag und der tatsächlichen Wertsteigerung des ETF im betreffenden Jahr (inklusive Ausschüttungen). Ist der Kurs im Jahresverlauf gefallen, fällt gar keine Vorabpauschale an, sie kann also nie negativ werden.
Vorabpauschale berechnen: Schritt für Schritt
Die Vorabpauschale verhindert, dass thesaurierende Fonds unbegrenzt als Steuerstundungsmodell genutzt werden. Sie sorgt dafür, dass auch bei thesaurierenden ETFs jährlich ein Mindestbetrag versteuert wird. Die Depotbank berechnet und bucht sie automatisch, üblicherweise Anfang Januar des Folgejahres.
So gehst du vor:
- Basisertrag berechnen: Fondswert zu Jahresbeginn × 3,20 % × 0,7
- Mit der tatsächlichen Wertsteigerung vergleichen und den kleineren Wert ansetzen
- Erhaltene Ausschüttungen abziehen (bei thesaurierenden ETFs entfällt dieser Schritt, da keine Ausschüttung erfolgt)
- Teilfreistellung anwenden (bei Aktien-ETFs 30 Prozent steuerfrei)
- Abgeltungsteuer auf den verbleibenden Betrag berechnen
Rechenbeispiel: Vorabpauschale 2026 für einen Aktien-ETF
Angenommen, du hältst zu Jahresbeginn 2026 einen thesaurierenden Aktien-ETF im Wert von 50.000 Euro. Im Laufe des Jahres steigt der Wert um 4.000 Euro.
- Basisertrag: 50.000 € × 3,20 % × 0,7 = 1.120 €
- Deckelung: Die Wertsteigerung (4.000 €) liegt über dem Basisertrag, daher wird die Vorabpauschale mit 1.120 € angesetzt
- Teilfreistellung 30 %: steuerpflichtig bleiben 1.120 € × 0,7 = 784 €
- Abgeltungsteuer 26,375 % (25 % + Soli): 784 € × 26,375 % = 206,78 €
Ohne den Sparerpauschbetrag zu berücksichtigen, wären in diesem Beispiel also rund 206,78 Euro Steuer fällig. Liegt dein steuerpflichtiger Ertrag jedoch unter dem freigestellten Betrag, zahlst du nichts.
Zwei wichtige Sonderfälle:
- Wäre der ETF 2026 nur um 800 Euro gestiegen, würde die Vorabpauschale auf diese 800 Euro gedeckelt (statt 1.120 Euro).
- Hätte der ETF Verlust gemacht, fiele keine Vorabpauschale an.
Sparerpauschbetrag: 1.000 bzw. 2.000 Euro steuerfrei
Kapitalerträge, also Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Kursgewinne, sind bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Damit die Bank die Freistellung automatisch berücksichtigt, musst du bei deiner Depotbank einen Freistellungsauftrag einreichen. Andernfalls holst du dir zu viel gezahlte Steuer erst über die Steuererklärung zurück.
Abgeltungsteuer und Teilfreistellung
Auf Kapitalerträge fällt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent an. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer, was zusammen 26,375 Prozent ergibt. Wer kirchensteuerpflichtig ist, zahlt zusätzlich 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer.
Ein wichtiger Vorteil für ETF-Anleger ist die Teilfreistellung: Bei ETFs mit einem Aktienanteil von mindestens 51 Prozent (Aktien-ETFs) bleiben 30 Prozent der Erträge und Gewinne steuerfrei. Sie soll die Vorbelastung auf Fondsebene ausgleichen. Diese Teilfreistellung gilt sowohl für Ausschüttungen und die Vorabpauschale als auch für den späteren Veräußerungsgewinn.
Vorabpauschale beim Verkauf: Anrechnung auf den Gewinn
Die während der Haltedauer bereits versteuerte Vorabpauschale geht nicht verloren. Beim Verkauf des ETF wird die Summe der bereits gezahlten Vorabpauschalen vom zu versteuernden Veräußerungsgewinn abgezogen. So wird eine doppelte Besteuerung vermieden und thesaurierende und ausschüttende ETFs werden über die Haltedauer steuerlich gleichgestellt.
Praktisch bedeutet das: Du versteuerst über die Jahre kleine Beträge via Vorabpauschale und beim Verkauf entsprechend weniger. Eine ausführlichere Übersicht über alle Steueraspekte findest du in unserem Ratgeber zu ETF-Steuern.
Steuern beim Broker automatisch abwickeln lassen
Bei einem deutschen Broker mit Sitz in Deutschland kümmert sich die Depotbank um alles: Sie berechnet die Vorabpauschale, wendet Teilfreistellung und Freistellungsauftrag an und führt die Abgeltungsteuer direkt ans Finanzamt ab. Du musst die Kapitalerträge dann in der Regel nicht mehr selbst in der Steuererklärung angeben.
Beliebte deutsche Broker mit automatischer Steuerabführung sind unter anderem Trade Republic und Scalable Capital. Wer den Überblick über Erträge, Vorabpauschalen und Steuern über mehrere Depots hinweg behalten möchte, kann dafür ein Portfolio-Tracking-Tool wie Parqet nutzen.
Fazit
Die Besteuerung von ETFs ist seit der Investmentsteuerreform 2018 einheitlicher, bleibt aber erklärungsbedürftig. Für 2026 gilt: Der Basiszins beträgt 3,20 Prozent, die Vorabpauschale wird als Basisertrag (Fondswert × 3,20 % × 0,7) berechnet und ist auf die tatsächliche Wertsteigerung gedeckelt. Auf den steuerpflichtigen Teil greifen die 30-prozentige Teilfreistellung bei Aktien-ETFs, der Sparerpauschbetrag von 1.000 bzw. 2.000 Euro und die Abgeltungsteuer von 26,375 Prozent. Bereits gezahlte Vorabpauschalen werden beim Verkauf angerechnet. Wer bei einem deutschen Broker investiert, muss sich um die Abwicklung meist nicht selbst kümmern.
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