Baukindergeld: Voraussetzungen für den Antrag

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Baukindergeld ist eine hohe Förderung, die Familien und Alleinerziehenden vom Staat für den Bau oder Kauf von Wohneigentum gewährt wird. Die Nachfrage danach ist groß. Du kannst die Förderung bei der KfW beantragen. Um den Antrag stellen zu können, musst Du verschiedene Voraussetzungen erfüllen.

Baukindergeld: Voraussetzungen für den Antrag

Was ist Baukindergeld?

Baukindergeld ist ein Zuschuss, der vom Staat für den Bau oder Kauf von Wohneigentum gewährt wird. Es handelt sich um einen Zuschuss der KfW, der pro Kind insgesamt bis zu 12.000 Euro beträgt. Pro Kind kann dieser Zuschuss zehn Jahre lang gewährt werden. In jedem Jahr werden pro Kind 1.200 Euro gezahlt. Einen Antrag auf diesen Zuschuss können Familien und Alleinerziehende stellen, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.

Möchtest Du einen Antrag stellen, solltest Du schnell sein. Noch bis Ende 2023 kannst Du Baukindergeld beantragen. Planst Du erst jetzt den Bau oder Kauf eines Hauses, kannst Du keinen Antrag stellen. Eine der Voraussetzungen dafür ist, dass Du einen notariellen Kaufvertrag schon zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 unterschrieben oder in dieser Zeit schon mit dem Bau begonnen hast. Bist Du in Dein neues Zuhause eingezogen, stellst Du den Antrag. Der Tag, der in der Meldebestätigung als Einzugsdatum benannt ist, zählt.

In welcher Höhe wird Baukindergeld gezahlt?

Die KfW unterstützt Dich zehn Jahre lang jährlich mit 1.200 Euro Baukindergeld pro Kind, das in Deinem Haushalt lebt. Wie viel Du tatsächlich bekommst, hängt von der Größe Deiner Familie ab. Insgesamt kannst Du pro Kind 12.000 Euro bekommen. Leben drei Kinder in Deinem Haushalt, hast Du insgesamt Anspruch auf 36.000 Euro. Wie viel Du bekommen kannst, ist auch davon abhängig, wo Du in Deutschland wohnst. Bayern ist großzügig, denn dort bekommst Du pro Jahr und Kind noch 300 Euro mehr.

Du hast also pro Jahr und Kind Anspruch auf das Bayerische Baukindergeld plus, das 1.500 Euro pro Kind und Jahr beträgt. Zunächst musst Du den Antrag bei der KfW stellen. Wird die Förderung von der KfW genehmigt, kannst Du den Antrag auf den höheren Betrag bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (Bayernlabo) stellen. Du hast allerdings darauf keinen Rechtsanspruch, so wie Du ihn auch auf das reguläre Baukindergeld nicht hast. Die Förderung wird abhängig davon gezahlt, ob Du die Voraussetzungen erfüllst. Sie kann nur solange gewährt werden, wie die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind.

Hast Du den Antrag gestellt, ist die Förderung bis zur finalen Entscheidung für Dich reserviert. Du kannst keinen Antrag mehr stellen, wenn die Fördermittel ausgeschöpft sind.

Wer kann Baukindergeld beantragen?

Möchtest Du Baukindergeld beantragen, musst Du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Du musst bereits im Förderzeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. März 2021 eine Immobilie gekauft oder gebaut haben. Für die Genehmigung der Förderung wird auch ein notarieller Kaufvertrag oder die Erteilung der Baugenehmigung innerhalb dieses Zeitraums anerkannt. Hast Du erst nach diesem Zeitraum einen notariellen Kaufvertrag unterschrieben oder hast Du den Bau schon vor diesem Zeitraum abgeschlossen, besteht kein Anspruch mehr.

Mindestens ein minderjähriges Kind muss in Deinem Haushalt leben, damit Du die Förderung bekommen kannst. Die Art und Größe des Wohneigentums ist für den Antrag nicht relevant. Das kann eine Bestandsimmobilie oder ein Neubau sein. Es kann sich um eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus handeln.


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Weitere Voraussetzungen für einen Antrag

Zu den Voraussetzungen für die Förderung gehört, dass die Kinder, für die Du Baukindergeld beantragst, das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für jedes Kind, das eine Förderung bekommen soll, musst Du oder Dein Partner Kindergeld beziehen. Relevant ist, dass es sich um Deinen Ehepartner, Lebenspartner oder einen Partner in eheähnlicher Gemeinschaft handelt. Das volle Baukindergeld erhältst Du auch für ein Kind, das am Tag nach der Antragstellung das 18. Lebensjahr vollendet. Wird das Kind jedoch erst nach der Antragstellung geboren, kannst Du für dieses Kind keine Förderung bekommen. Da für jedes minderjährige Kind eine Förderung gewährt werden kann, spielt es keine Rolle, wie viele Kinder Du hast.

Du darfst über keine weitere Wohnimmobilie verfügen. Das neue Zuhause, für das Du Baukindergeld beantragst, muss Deine einzige Wohnimmobilie sein. Dafür ist der Stichtag entscheidend:

  • Tag, an dem Du den notariellen Kaufvertrag unterschrieben hast
  • Tag, an dem Dir die Baugenehmigung gewährt wurde
  • wenn nach Landesrecht keine Baugenehmigung notwendig ist, der Tag, an dem der Start der Baumaßnahmen frühestens möglich ist.

Dein zu versteuerndes Haushaltseinkommen, wenn Du alleinerziehend bist, oder das zu versteuernde Haushaltseinkommen von Dir und Deinem Partner darf pro Jahr nicht höher als 90.000 Euro sein, wenn Du nur ein Kind hast. Für jedes weitere Kind kann das zu versteuernde Haushaltseinkommen 15.000 Euro höher sein. Hast Du zwei Kinder, kannst Du also gemeinsam mit Deinem Partner über ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von 105.000 Euro im Jahr verfügen.
Es spielt für den Antrag keine Rolle, welche Staatsangehörigkeit Du hast. Wichtig ist nur, dass sich das Wohneigentum in Deutschland befindet.


Erklärvideo - Antrag Baukindergeld


Was wird gefördert?

Die Voraussetzungen für Baukindergeld erfüllst Du, wenn Du die Einkommensgrenze nicht überschreitest und Deine im Haushalt lebenden Kinder minderjährig sind. Du musst aber auch bezüglich der Wohnimmobilie die Voraussetzungen erfüllen:

  • gemietete Wohnimmobilie, die Du kaufst, um weiterhin darin zu wohnen
  • Haus, das Du baust oder kaufst, um selbst einzuziehen
  • Eigentumswohnung, die Du kaufst, um selbst einzuziehen.

Wie alt und wie groß Deine Immobilie ist, spielt keine Rolle.
Du darfst das Wohneigentum nicht vor dem relevanten Zeitraum besessen haben. Hast Du ein Objekt geerbt, kann darauf keine Förderung gewährt werden. Auch dann, wenn Dein Partner bereits eine Immobilie besitzt und Du mit Deinen Kindern einziehst, kannst Du kein Baukindergeld beantragen. Wurde Dir die Immobilie durch Schenkung übertragen, hast Du ebenfalls keinen Anspruch auf die Förderung.

Ganz wichtig ist auch der Kaufpreis für Deine Wohnimmobilie. Ist er niedriger als das Baukindergeld, kannst Du keine Förderung bekommen. Hättest Du also Anspruch auf 48.000 Euro Baukindergeld, da Du vier minderjährige Kinder hast, und liegt der Kaufpreis für die Immobilie nur bei 45.000 Euro, kannst Du den Antrag nicht stellen.

Bis wann kannst Du einen Antrag stellen?

Einen Antrag auf Baukindergeld kannst Du noch bis zum 31. Dezember 2023 stellen. Auch dafür musst Du die Voraussetzungen beachten. Du musst bis zu diesem Stichtag mit Deinen Kindern in die zu fördernde Immobilie eingezogen sein. Der Tag, der als Einzugsdatum in der Meldebescheinigung angegeben ist, zählt. Nach Deinem Einzug hast Du noch sechs Monate Zeit, um den Antrag zu stellen. Ziehst Du also im Juli 2022 ein, kannst Du die Förderung noch bis zum Januar 2023 beantragen. Anders sieht es aus, wenn Du erst im Oktober 2023 einziehst. Du kannst Dir dann nur bis Ende Dezember 2023 Zeit für die Antragstellung lassen. Vor Deinem Einzug kannst Du keinen Antrag stellen.

Baukindergeld beantragen - so gehst Du vor

Den Antrag auf Baukindergeld kannst Du über das Zuschussportal der KfW online stellen. Bist Du in Deine neue Wohnimmobilie eingezogen, musst Du Dich beim zuständigen Einwohnermeldeamt ummelden. Zum Nachweis des Einzugsdatums benötigst Du die Meldebestätigung. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen alle Haushaltsmitglieder in die neue Immobilie eingezogen sein. Damit Du Dir sicher sein kannst, dass die Fördermittel noch nicht ausgeschöpft sind, solltest Du Deinen Antrag zeitnah nach Deinem Einzug stellen. Hast Du den Antrag online gestellt, bekommst Du eine Bestätigung, die Du im Zuschussportal der KfW unter "Meine Zuschussanträge" findest. Du musst nun Deine Identität nachweisen. Das ist per PostIdent in einer Postfiliale, aber auch per VideoIdent online möglich. Der Nachweis online per VideoIdent funktioniert schneller.

Wurde Dein Antrag auf Baukindergeld bestätigt, hast Du drei Monate Zeit, um die Nachweise einzureichen. Die Nachweise kannst Du scannen und dann im Zuschussportal der KfW hochladen. Ohne diese Nachweise kann Dir das Baukindergeld nicht gewährt werden. Du benötigst als Nachweise

  • Meldebescheinigung
  • Einkommensteuerbescheide
  • Grundbuchauszug
  • Kaufvertrag oder Baugenehmigung
  • Kindergeldbescheide für Deine im Haushalt lebenden Kinder

Wurden alle Nachweise von der KfW geprüft, wird Dir das Baukindergeld ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt jährlich. Du bekommst eine Auszahlungsbestätigung.

Solltest Du innerhalb der zehn Jahre, in denen Dir die Förderung gewährt wird, ausziehen oder die Immobilie verkaufen, musst Du die KfW informieren. Du hast dann keinen Anspruch auf die Förderung mehr.

Kombinationsmöglichkeiten von Baukindergeld mit anderen Fördermitteln

Beziehst Du noch weitere Fördermittel von der KfW, ist mitunter eine Kombination mit Baukindergeld möglich. Es kommt darauf an, um welche Art von Fördermitteln es sich handelt. Kombinieren kannst Du eine Förderung nach dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124). Auch eine Förderung für den altersgerechten Umbau mit einem Kredit oder Zuschuss ist kombinierbar. Hierbei handelt es sich um die Programme 159 und 455. Kombinierbar ist auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Auch ein Privatkredit kann eine sinnvolle Ergänzung für kleinere Anschaffungen sein.

Baukindergeld nutzen - diese Möglichkeiten hast Du

Du bekommst die Förderung jährlich ausgezahlt und kannst sie auf verschiedene Weise nutzen. Da Du schon in der Immobilie wohnen musst, wenn Du den Antrag stellst, musst Du das Fördergeld also nicht für die Immobilie verwenden. Die Förderung kann nicht als Eigenkapital für den Kauf oder Bau einer Immobilie dienen. Beantragst Du einen Bau- oder Immobilienkredit bei Deiner Bank, ist das Baukindergeld noch nicht an Dich ausgezahlt worden. In der Regel nutzt Du für den Kauf oder Bau einer Immobilie einen Kredit. Bist Du in die Immobilie eingezogen, hast Du den Kredit vermutlich noch nicht getilgt. Das Geld kannst Du also nutzen, um Deinen Kredit schneller zu tilgen und schneller wieder schuldenfrei zu sein. Mit Deiner Bank könntest Du eine Erhöhung Deiner Kreditraten vereinbaren. Statt einer Erhöhung der Raten ist auch in jedem Jahr eine Sondertilgung möglich, wenn Du mit Deiner Bank kostenlose Sondertilgungen vereinbart hast.

Möchtest Du das Geld nicht für die Tilgung Deines Kredits nutzen, kannst Du damit auch Modernisierungen vornehmen, wenn es sich um eine ältere Immobilie handelt. Du musst die Immobilie jedoch schon bewohnen, da Du sonst die Förderung nicht beantragen kannst.

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Fazit: Baukindergeld als Förderung für Wohneigentum

Baukindergeld ist eine staatliche Förderung für Wohneigentum. Dabei kann es sich um ein von Dir gekauftes oder gebautes Haus, aber auch um eine Eigentumswohnung handeln. Den Antrag kannst Du noch bis zum 31. Dezember 2023 stellen, wenn Du die Voraussetzungen erfüllst. Du musst in der Zeit vom 1. Januar 2018 bis 31. März 2021 den Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erhalten haben. Den Antrag kannst Du erst stellen, wenn Du eingezogen bist. Nach dem Einzug hast Du sechs Monate Zeit, um den Antrag zu stellen. Baukindergeld wird pro Kind und Jahr in Höhe von 1.200 Euro gewährt. Du bekommst es zehn Jahre lang, also pro Kind 12.000 Euro. Das Kind muss in Deinem Haushalt leben und bei der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

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