Kirchensteuer in Deutschland verstehen
Dieser umfangreiche Leitfaden erläutert die Kirchensteuer in Deutschland: von der Grundlage, Berechnung und Auswirkung auf individuelles Einkommen, über die Kontroverse und die mögliche Zukunft dieser Steuer bis hin zu internationalen Vergleichen und alternativen Finanzierungsmodellen f
Kirchensteuer in Deutschland: Grundlagen und Bedeutung für Anleger
Die Kirchensteuer ist in Deutschland eine staatlich eingezogene Abgabe der Mitglieder anerkannter Religionsgemeinschaften. Sie wird auf Grundlage der Einkommensteuer erhoben und von den evangelischen Landeskirchen, der römisch-katholischen und altkatholischen Kirche sowie einzelnen jüdischen Gemeinden eingezogen. Für Anlegerinnen und Anleger ist besonders relevant, dass die Kirchensteuer nicht nur auf das Arbeitseinkommen, sondern auch auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) anfällt. Dieser Leitfaden erklärt, wie das funktioniert, was das KiStAM und der Sperrvermerk bedeuten und was ein Kirchenaustritt bewirkt.
Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
Rechtsgrundlage und Zweck
Die Kirchensteuer ist in den Kirchensteuergesetzen (KiStG) der Bundesländer geregelt und wird durch das Einkommensteuergesetz (EStG) sowie die Abgabenordnung ergänzt. Nach dem Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat legen die Religionsgemeinschaften den Steuersatz selbst fest, während die Finanzverwaltung der Länder den Einzug übernimmt. Der Zweck: Finanzierung von Seelsorge, Bildung, Gebäudeunterhalt sowie sozialen und karitativen Aufgaben der Kirchen.
So wird die Kirchensteuer berechnet
Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern die festgesetzte Einkommen- bzw. Lohnsteuer. Der Steuersatz liegt zweiquellig bestätigt bei:
- 8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg
- 9 % der Einkommensteuer in den übrigen 14 Bundesländern
Beispiel: Wer 6.000 € Einkommensteuer im Jahr zahlt, entrichtet bei 9 % zusätzlich 540 € Kirchensteuer, bei 8 % entsprechend 480 €. Diese Werte gelten unverändert auch 2026.
Kirchensteuer als Sonderausgabe
Die auf das Arbeits- und übrige Einkommen gezahlte Kirchensteuer kannst du in der Steuererklärung in unbegrenzter Höhe als Sonderausgabe geltend machen (Anlage Sonderausgaben). Das senkt dein zu versteuerndes Einkommen und damit die tatsächliche Belastung. Wichtig: Für die Kirchensteuer auf Kapitalerträge gilt das nicht noch einmal (siehe unten) – der Effekt ist dort bereits in die Berechnung eingebaut.
Kappung bei hohen Einkommen
Die meisten Landeskirchen sehen eine sogenannte Kappung vor: Ab einem bestimmten Einkommen wird die Kirchensteuer nicht mehr streng als Prozentsatz der Einkommensteuer, sondern gedeckelt als Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens berechnet (je nach Land meist rund 2,75 % bis 4 %). Die Kappung wirkt entlastend bei sehr hohen Einkommen, muss aber je nach Bundesland teils gesondert beim Finanzamt oder der Kirche beantragt werden. Sie gilt nur für die Kirchensteuer auf die tarifliche Einkommensteuer – nicht für die Kirchensteuer auf Kapitalerträge.
Kirchensteuer auf Kapitalerträge – das müssen Anleger wissen
Auf Kapitalerträge fällt in Deutschland grundsätzlich die Abgeltungsteuer von 25 % an, plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer und – für Kirchenmitglieder – zusätzlich Kirchensteuer. Erträge bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Einzelperson) bzw. 2.000 € (zusammen veranlagte Paare) bleiben steuerfrei; darüber hinaus greift der Steuerabzug. Mehr Details dazu findest du in unseren Ratgebern zur Kapitalertragsteuer und zur Abgeltungssteuer bei Aktien und ETFs.
Warum die Kirchensteuer die Abgeltungsteuer senkt
Ein oft übersehener Punkt: Weil die Kirchensteuer selbst als Sonderausgabe abziehbar ist, wird bei Kirchenmitgliedern die Kapitalertragsteuer nicht mit vollen 25 % berechnet, sondern über eine ermäßigte Formel:
Kapitalertragsteuer = Bemessungsgrundlage ÷ (4 + k), wobei k der Kirchensteuersatz als Dezimalzahl ist (0,08 oder 0,09).
- Bei 9 % Kirchensteuer: 1 ÷ (4 + 0,09) = 24,45 % Kapitalertragsteuer statt 25 %
- Bei 8 % Kirchensteuer: 1 ÷ (4 + 0,08) = 24,51 % Kapitalertragsteuer statt 25 %
Auf diese leicht reduzierte Kapitalertragsteuer werden dann Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer erhoben. Unterm Strich beträgt die Kirchensteuer auf Kapitalerträge damit nur knapp 2 % der Erträge oberhalb des Freibetrags. Weil dieser Sonderausgaben-Effekt bereits im Steuerabzug berücksichtigt ist, darf die Kirchensteuer auf Kapitalerträge in der Steuererklärung nicht erneut als Sonderausgabe angesetzt werden.
Rechenbeispiel: 5.000 € Kursgewinn, Single, 9 %
Annahme: Eine alleinstehende Anlegerin realisiert 5.000 € Kapitalerträge, der Sparerpauschbetrag von 1.000 € ist noch frei, sie wohnt in einem 9 %-Bundesland. Vereinfacht (ohne Teilfreistellung):
- Steuerpflichtig nach Freibetrag: 5.000 € − 1.000 € = 4.000 €
- Kapitalertragsteuer (24,45 %): 4.000 € × 24,45 % ≈ 978 €
- Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die KapESt): ≈ 53,79 €
- Kirchensteuer (9 % auf die KapESt): 978 € × 9 % ≈ 88,02 €
- Gesamtabzug ≈ 1.119,81 €, davon rund 88 € Kirchensteuer
Zum Vergleich: Ohne Kirchensteuer läge die Abgeltungsteuer bei 25 % (1.000 €) plus Soli (55 €), also 1.055 €. Bei Aktien- und Aktien-ETFs mindert zusätzlich die Teilfreistellung von 30 % die Bemessungsgrundlage, sodass die tatsächlichen Beträge niedriger ausfallen.
Automatischer Abruf über das KiStAM
Banken und Broker behalten die Kirchensteuer auf Kapitalerträge automatisch ein, sofern sie deine Religionszugehörigkeit kennen. Dazu fragen sie einmal jährlich – im Zeitfenster 1. September bis 31. Oktober – beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) ab. Das übermittelte Merkmal gilt für das gesamte Folgejahr. Bei einem inländischen Depot läuft der Abzug damit vollautomatisch, ohne dass du selbst tätig werden musst.
Der automatische Abzug ist bequem: Er stellt sicher, dass die Kirchensteuer korrekt abgeführt wird, ohne Umweg über die Steuererklärung. Bei vielen Brokern, etwa Trade Republic, geschieht dies vollständig im Hintergrund.
Sperrvermerk: dem automatischen Abruf widersprechen
Wer nicht möchte, dass die Bank die Religionszugehörigkeit erfährt, kann beim BZSt einen Sperrvermerk setzen. Dann übermittelt das BZSt der Bank statt des Merkmals einen neutralen Nullwert, und es wird keine Kirchensteuer einbehalten. Achtung: Ein Sperrvermerk befreit nicht von der Steuer. Wer als Kirchenmitglied sperrt, ist verpflichtet, die Kapitalerträge in der Anlage KAP der Steuererklärung anzugeben; das Finanzamt setzt die Kirchensteuer dann nachträglich fest. Der Sperrvermerk muss bis zum 30. Juni beantragt werden, um für die Regelabfrage des laufenden Jahres zu wirken.
Kirchenaustritt und Kirchensteuer
Die einzige Möglichkeit, die Kirchensteuer vollständig zu vermeiden, ist der Kirchenaustritt. Er wird je nach Bundesland beim Standesamt oder Amtsgericht erklärt; dafür fällt in den meisten Ländern eine geringe Gebühr an (häufig etwa 25–35 €, in einigen Ländern gebührenfrei). Die Kirchensteuerpflicht endet in der Regel mit Ablauf des Monats, der auf den Austritt folgt (in Bayern zum Ende des Austrittsmonats). Für Anleger heißt das: Nach dem Austritt entfällt auch die Kirchensteuer auf Kapitalerträge, und das KiStAM meldet der Bank künftig einen Nullwert. Der Austritt ist eine persönliche Entscheidung mit finanziellen, aber auch weltanschaulichen Aspekten.
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Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Die Kirchensteuer beträgt 8 % der festgesetzten Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg sowie 9 % in allen übrigen Bundesländern. Bemessungsgrundlage ist die Steuer, nicht das Bruttoeinkommen.
Was passiert, wenn ich aus der Kirche austrete?
Mit dem Austritt endet die Kirchensteuerpflicht in der Regel zum Ende des Folgemonats (in Bayern zum Ende des Austrittsmonats). Je nach Bundesland kann eine geringe Austrittsgebühr anfallen. Auch die Kirchensteuer auf Kapitalerträge entfällt anschließend.
Fällt Kirchensteuer auch auf Kapitalerträge an?
Ja. Für Kirchenmitglieder fällt auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne Kirchensteuer an. Bei inländischen Depots zieht die Bank sie automatisch über das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) ein. Effektiv sind das knapp 2 % der Erträge oberhalb des Sparerpauschbetrags.
Was ist ein Sperrvermerk beim BZSt?
Mit einem Sperrvermerk widersprichst du der Übermittlung deiner Religionszugehörigkeit an die Bank. Die Bank behält dann keine Kirchensteuer ein. Du bleibst als Kirchenmitglied aber verpflichtet, die Erträge in der Anlage KAP anzugeben; das Finanzamt setzt die Kirchensteuer nachträglich fest.
Kann ich die Kirchensteuer steuerlich absetzen?
Die auf das Einkommen gezahlte Kirchensteuer ist in unbegrenzter Höhe als Sonderausgabe absetzbar. Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge ist es nicht, da dieser Effekt bereits über die ermäßigte Kapitalertragsteuer-Formel berücksichtigt wird.
Kirchensteuer im Überblick – Einordnung
Die Kirchensteuer finanziert Seelsorge, Bildungs- und Kulturarbeit sowie karitative Dienste der Kirchen und wird auf die einzelnen Gemeinden und Landeskirchen verteilt. Gleichzeitig ist sie seit Jahren Gegenstand gesellschaftlicher Diskussion: Befürworter sehen eine verlässliche Finanzierungsgrundlage für soziale Aufgaben, Kritiker eine unverhältnismäßige Verbindung von Glaubensüberzeugung und staatlich eingezogener Abgabe. Angesichts steigender Austrittszahlen werden alternative Finanzierungsmodelle (freiwillige Beiträge, Spenden, Stiftungen) diskutiert – mit dem Nachteil, dass solche Einnahmen weniger planbar sind.
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