Kapitalertragsteuer: Richtig berechnen und Freibetrag voll ausschöpfen

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Erzielst Du Gewinne mit Geldanlagen, wird darauf die Kapitalertragsteuer fällig. Nicht immer musst Du jedoch Steuern zahlen, da Du einen Freibetrag ausschöpfen kannst. Die Höhe der Steuer ist für alle Steuerzahler gleich. Mit einem Rechner im Internet kannst Du sie berechnen.

Kapitalertragsteuer: Richtig berechnen und Freibetrag voll ausschöpfen

Kapitalertragsteuer: Was ist das?

Ein leidiges Thema für diejenigen, die mit Geldanlagen wie Aktien, Investmentfonds oder ETFs attraktive Gewinne erzielen, ist die Kapitalertragsteuer. Auf Deine Erträge aus den Geldanlagen musst Du die Kapitalertragsteuer zahlen, die auch als Abgeltungssteuer bezeichnet wird. Anders als verschiedene andere Steuern wird nicht der individuelle Steuersatz herangezogen, um sie zu berechnen. Grundsätzlich gilt für diese Steuer immer die gleiche Höhe, die bei 25 Prozent liegt. Hinzu kommt noch die Kirchensteuer, wenn Du der Kirche angehörst. Bis 2020 wurde noch der Solidaritätszuschlag auf Einkommen erhoben, den Du allerdings ab 2021 auf Kapitalerträge auch weiterhin zahlen musst. Das klingt nach ziemlich viel Steuer, doch kannst Du Steuern sparen, indem Du Deinen Freibetrag ausschöpfst und an die depotführende Bank einen Freistellungsauftrag stellst. Dieser Freibetrag wird als Sparerpauschbetrag bezeichnet. Darüber hinaus kannst Du vielleicht noch einen weiteren Freibetrag nutzen, wenn Du die Erträge aus Kapitalertrag in Deiner Steuererklärung angibst.

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Die Kapitalertragsteuer wurde 2009 eingeführt und dient der pauschalen Besteuerung von Kapitalerträgen. Sie wird als Quellensteuer erhoben und ist für alle Kapitalerträge einheitlich. Sie gilt für

  • Zinsen, beispielsweise auf Festgeld oder Tagesgeld
  • Dividenden aus Aktien oder Genossenschaftsanteilen
  • Gewinne nach Aktienkauf
  • Renditen, beispielsweise bei Investmentfonds und ETFs
  • Erträge aus Zertifikaten auf Rohstoffe oder Währungen.

Bis 2009 wurde diese Steuer in unterschiedlicher Höhe für Zinsen, Dividenden und Tafelgeschäfte erhoben. Eine separate Besteuerung galt für Gewinne aus stillen Beteiligungen. Die seit 2009 geltende Abgeltungssteuer vereinfacht die Besteuerung. Möchtest Du wissen, in welcher Höhe Du Steuern auf Deine Kapitaleinnahmen zahlen musst, kannst Du sie mit einem Rechner im Internet berechnen.

In welcher Höhe wird die Kapitalertragsteuer erhoben?

Die Kapitalertragsteuer ist die Steuer auf die von Dir generierten Kapitalerträge und wird pauschal in Höhe von 25 Prozent erhoben. Gehörst Du nicht der Kirche an, bleibt es bei diesem Betrag. Du kannst die Steuer dann einfach auf Deine Erträge berechnen, indem Du den Betrag viertelst. Komplizierter wird es, wenn Du der Kirche angehörst. Du musst Kirchensteuer zahlen, die je nach Bundesland bei 8 oder 9 Prozent liegt. Die Kirchensteuer wird nicht auf den gesamten Kapitalertrag, sondern nur auf die entstandene Kapitalertragsteuer berechnet. Auf 25 Prozent Abgeltungssteuer musst Du also 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer berechnen. Das macht dann 27 bzw. 27,25 Prozent Steuern aus.

Ebenfalls auf die Kapitalertragsteuer wird der Solidaritätszuschlag erhoben, der auf den Pauschalsatz von 25 Prozent fällig wird und dessen Höhe bei 5,5 Prozent liegt. Du musst also mit Solidaritätszuschlag insgesamt 26,375 Prozent Steuern bezahlen. Darauf wird noch ggfs. die Kirchensteuer berechnet.

Seit 2021 müssen ungefähr 90 Prozent der Bundesbürger keinen Solidaritätszuschlag mehr auf Einkommen zahlen. Er fällt nur noch für diejenigen an, deren Jahresbruttoeinkommen bei ca. 109.000 Euro liegt. Ehepaare müssen den Solidaritätszuschlag dann zahlen, wenn ihr gemeinsames Jahresbruttoeinkommen bei mehr als 221.000 Euro liegt. Für Einkünfte aus Kapitalinvestitionen gilt der Soli-Zuschlag weiterhin.

Bist Du konfessionslos, zahlst Du keine Kirchensteuer. Da auch der Solidaritätszuschlag weggefallen ist, zahlst Du nur eine Steuer von 25 Prozent. Liegen Deine Kapitalerträge unter dem Sparerpauschbetrag, musst Du gar keine Steuer darauf zahlen.

Sparerpauschbetrag 2021 voll ausschöpfen
Möchtest Du mehr aus Deiner Geldanlage machen und Steuern sparen, solltest Du den Sparerpauschbetrag 2021 nicht vergessen. Bei Anlagen wie ETFs musst Du auf Zinsen und Dividende eine Abgeltungssteuer zahlen, die ziemlich hoch ist. Die Gewinne gibst Du in der Steuererklärung an.

Wie hoch ist der Freibetrag?

Die Bezeichnung Freibetrag ist etwas irreführend, wenn es darum geht, die Kapitalertragsteuer zu berechnen. Die genaue Bezeichnung lautet Sparerpauschbetrag, da es für die Einkommenssteuer noch einen weiteren Freibetrag gibt. Der Sparerpauschbetrag beträgt für Alleinstehende und getrennt veranlagte Ehepartner 801 Euro im Jahr. Für Ehepaare, die gemeinsam veranlagt werden, liegt die Höhe im Jahr bei 1.602 Euro. Nur auf den Betrag, der den Sparerpauschbetrag übersteigt, musst Du die Kapitalertragsteuer berechnen. Damit Du tatsächlich die Kapitalertragsteuer sparst, musst Du einen Freistellungsauftrag an die depotführende Bank stellen. Hast Du Depots oder andere Geldanlagen bei mehreren Banken, kannst Du den Sparerpauschbetrag splitten. Du kannst beispielsweise, wenn Du Geldanlagen bei drei Banken hast, an eine Bank einen Freistellungsauftrag über 500 Euro, an eine andere Bank einen Freistellungsauftrag über 200 Euro und an eine weitere Bank einen Freistellungsauftrag über 101 Euro stellen. Dort, wo Du die höchsten Erträge aus Deinen Anlagen erwartest, stellst Du den Freistellungsauftrag mit dem höchsten Betrag. Den Freistellungsauftrag musst Du in schriftlicher Form stellen. Formulare dazu findest Du im Internet. In das Formular trägst Du

  • Deinen Namen
  • Deine Steuer-ID
  • den Betrag in der entsprechender Höhe, der für den Freistellungsauftrag gilt,

ein. Das Finanzamt prüft anhand der Steuer-ID die erteilten Freistellungsaufträge. Wurde der Betrag zu hoch angesetzt, da Du beispielsweise bei mehreren Banken eine Höhe von 801 Euro angegeben hast, kann ein Steuerstraftatbestand entstehen.

Kostenlose Wertpapierdepots für 2021 im Vergleich
Möchtest Du in ETFs, Aktien oder andere Wertpapiere investieren, benötigst Du ein Wertpapierdepot. Bei den Online-Banken und Online-Brokern wird es meistens kostenlos angeboten. Hast Du ein solches Depot, kannst Du zumeist auch Sparpläne eröffnen. Der Vergleich informiert über die Konditionen.

Nichtveranlagungsbescheinigung als Alternative zum Freistellungsauftrag

Möchtest Du Kapitalertragsteuer auf Deine Erträge aus Kapitalvermögen sparen, kannst Du als Alternative zu einem Freistellungsauftrag an die Bank auch eine Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung beim Finanzamt beantragen. Sie ist für diejenigen geeignet, die nur geringe Einkünfte haben und deshalb keine Einkommenssteuererklärung abgeben müssen. Dein Einkommen, zu dem Dein Einkommen aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Arbeit, aber auch das Einkommen aus Kapitalvermögen gehören, muss unter dem gesetzlich festgelegten Freibetrag liegen. Dieser Freibetrag ist nicht mit dem Sparerpauschbetrag zu verwechseln. Er wird am Existenzminimum gemessen und soll sicherstellen, dass auch diejenigen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, ihren Lebensunterhalt sichern können.

Der Freibetrag sorgt also dafür, dass Dein geringes Einkommen nicht von der Einkommenssteuer aufgefressen wird. Der Grundfreibetrag wird in jedem Jahr vom Bundesfinanzministerium an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst. Er liegt 2021 für Alleinstehende bei 9.744 Euro und für gemeinsam veranlagte Ehepaare bei 19.488 Euro.

Im Antrag auf die Nichtveranlagungsbescheinigung musst Du Deine gesamten Einkünfte, aber auch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen angeben. Auch die zu erwartenden Erträge aus Kapitalvermögen gehören in den Antrag. Entscheidet das Finanzamt positiv über Deinen Antrag, gilt die Nichtveranlagungsbescheinigung höchstens für drei Jahre. Du musst die Nichtveranlagungsbescheinigung vorzeitig zurückgeben, wenn Du plötzlich ein höheres Einkommen erzielst. Mit der Nichtveranlagungsbescheinigung musst Du keinen Freistellungsauftrag an die Bank erteilen und keine Kapitalertragsteuerzahlen.

Kapitalertragsteuer als Quellensteuer

Die Kapitalertragsteuer wird als Quellensteuer erhoben. Das bedeutet, dass Du sie nicht selbst an das Finanzamt abführen musst. Die depotführende Bank führt die Kapitalertragsteuer an das Finanzamt ab. Sie muss die Steuer für den Betrag berechnen, der den Sparerpauschbetrag oder den von Dir im Freistellungsauftrag in der entsprechenden Höhe angegebenen Betrag übersteigt. Für die Quellensteuer gilt immer, dass der Ort, an dem das Geld generiert wurde, für die Abführung an das Finanzamt zuständig ist. Die Banken können nicht alle Beträge erfassen. Du musst daher mitunter verschiedene Beträge in der Einkommenssteuererklärung bei den Erträgen aus Kapitalvermögen angeben:

  • Erstattungszinsen vom Finanzamt
  • Zinsen aus Darlehen an Privatpersonen
  • Erträge durch Verkauf einer Lebensversicherung

Das Finanzamt prüft, ob Du darauf Kapitalertragsteuer zahlen musst, und kann von Dir die Steuer verlangen. Allerdings kannst Du auch Deinen Freibetrag und Werbekosten ausschöpfen, sodass Du vielleicht auf solche Einkünfte keine Steuer zahlen musst.

Zu viel Kapitalertragsteuer gezahlt - was nun?

Es kann passieren, dass Du vergisst, einen Freistellungsauftrag an die depotführende Bank zu stellen. In diesem Fall führt die Bank die Kapitalertragsteuer an das Finanzamt ab. Mit Deiner Einkommenssteuererklärung und der Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) kannst Du Dir die zu viel gezahlte Steuer wieder zurückholen. Diese Anlage musst Du auch ausfüllen, wenn Du Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielst, von dem die Bank nichts weiß. In der Anlage KAP gibst Du Deine Einkünfte aus Kapitalvermögen an, die Du bei den verschiedenen Banken auf Deine Geldanlagen erzielt hast. In Zeile 7 der Anlage KAP gibst Du die Erträge aus Kapitalvermögen an. Hast Du zusätzlich Gewinne aus Verkäufen von Aktien erzielt, musst Du sie in Zeile 8 der Anlage KAP angeben. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer und eventuell die Kirchensteuer trägst Du ab Zeile 37 in der Anlage KAP ein. Von Deiner Bank oder Deinem Broker erhältst Du für Deine Geldanlage, beispielsweise einen ETF oder einen Investmentfonds, eine Jahressteuerbescheinigung. Diese Jahressteuerbescheinigung reichst Du beim Finanzamt zusammen mit Deiner Einkommenssteuererklärung ein. Sie ist wichtig, damit das Finanzamt Dir die zu viel gezahlten Steuern tatsächlich erstatten kann.

Kapitalertragsteuer sparen mit dem Antrag auf Günstigerprüfung

Möchtest Du bei den Erträgen aus Deinen Geldanlagen Kapitalertragsteuer sparen, klappt das nicht nur mit dem Sparerpauschbetrag und dem Freistellungsauftrag oder mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung. Verdienst Du nur wenig, kannst Du einen Antrag auf Günstigerprüfung stellen. Du musst dafür in der Anlage KAP Zeile 4 ausfüllen. Hat die Bank bereits die Kapitalertragsteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, versteuert das Finanzamt die einbehaltenen Kapitalerträge mit Deinem persönlichen Steuersatz. Du erhältst dann vom Finanzamt den zu viel gezahlten Betrag zurück. Von dieser Regelung profitierst Du, wenn Dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen jährlich 16.950 Euro nicht übersteigt. Dazu gehören Dein Bruttoeinkommen aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Arbeit, Kapitaleinkünfte, aber auch Renten. Für Ehepartner, die gemeinsam veranlagt werden, gilt ein Betrag von 33.900 Euro, um vom persönlichen Steuersatz auf die Kapitalertragsteuer zu profitieren.

Bist Du vor dem 2. Januar 1956 geboren, kannst Du zusätzlich noch einen Freibetrag ausschöpfen. Es handelt sich um den Altersentlastungsbetrag für Nebeneinkünfte, der aktuell bei etwas mehr als 9.400 Euro liegt. Zusätzlich zu diesem Freibetragwird noch eine Werbekostenpauschale von etwas mehr als 100 Euro angerechnet.

Stellst Du den Antrag auf Günstigerprüfung, gehst Du kein Risiko ein. Überschreitet Dein Einkommen die entsprechende Höhe, wird auf die Einnahmen aus Kapitalvermögen die Kapitalertragsteuer von 25 Prozent erhoben. Die übrigen Einnahmen werden mit Deinem persönlichen Steuersatz besteuert.

Anlage KAP ausfüllen: Wann ist das sinnvoll?

Nun kann es passieren, dass Du Depots und Konten bei mehreren Banken hast und bei einigen Banken Gewinne erzielst, während Du bei anderen Banken Verluste erleidest. Um Gewinne und Verluste miteinander zu verrechnen, kannst Du die Anlage KAP ausfüllen. Von der Bank, bei der Du Verluste erlitten hast, benötigst Du eine Verlustbescheinigung, die Du bis zum 15. September eines Steuerjahres beantragen musst. Mit der Verlustrechnung musst Du bis zum Folgejahr warten, wenn Du den Termin verpasst hast. In der Anlage KAP füllst Du die Zeilen 12 bis 13 aus, um Gewinne und Verluste zu verrechnen. Das Finanzamt muss berechnen, ob Du eine Erstattung bekommst oder Steuern zahlen musst.
Verluste aus dem Verkauf von Aktien dürfen nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechnet werden. Anderenfalls werden die Verluste mit anderen Kapitalerträgen verrechnet.

Der Bundesfinanzhof hält die Ungleichbehandlung bei der Verlustrechnung für verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht muss über die Verlustverrechnungsbeschränkung beim Verkauf von Aktien entscheiden, was wahrscheinlich einige Jahre dauern wird.

Hast Du ein Depot im Ausland und erzielst Du Gewinne, musst Du auch darauf die Kapitalertragsteuer zahlen und die Anlage KAP ausfüllen. Die Steuer wird bei Depots im Ausland nicht automatisch einbehalten. Das Finanzamt muss sie berechnen und von Dir verlangen. Für Zinserträge auf Geldanlagen im Ausland innerhalb des EU-Raums gilt die EU-Zinssteuer, die mit 35 Prozent deutlich höher als die Kapitalertragsteuer ist.

Kapitalertragsteuer auf ETFs - ein schwieriges Thema

Investierst Du in ETFs, kannst Du von einer attraktiven Rendite und bei ausschüttenden Fonds auch von einer Dividendenzahlung profitieren, die einmal oder mehrmals im Jahr erfolgt. Hast Du ein Depot bei einem Online-Broker in Deutschland, musst Du Dich nicht weiter um die Steuer kümmern. Du erteilst einen Freistellungsauftrag beim Broker, der die Steuer für den Betrag berechnen muss, der über dem Freistellungsauftrag liegt. Der Broker führt diese Steuer an das Finanzamt ab. Mit der Neuregelung des Investmentsteuergesetzes 2018 gibt es keine Unterschiede zwischen steuereinfachen und steuerhässlichen Fonds mehr. Investmentfonds und ETFs werden steuerlich gleich behandelt. Investierst Du in einen thesaurierenden ETF, profitierst Du vom Zinseszins-Effekt. Allerdings ist die Besteuerung dann etwas komplizierter, da dann eine Vorabpauschale erhoben wird. Deutsche Broker kümmern sich um die Besteuerung, auch dann, wenn es um die Vorabpauschale geht. Du solltest nicht vergessen, einen Freistellungsauftrag zu erteilen.

Fazit: Kapitalertragsteuer als komplexes Thema

Die Kapitalertragsteuer wird eigentlich als Abgeltungssteuer bezeichnet und beträgt 25 Prozent auf Kapitalerträge. Der Solidaritätszuschlag wird auch nach 2020 weiterhin erhoben. Gehörst Du einer Kirche an, wird auf die Kapitalertragsteuer noch die Kirchensteuer erhoben. Mit einem Rechner im Internet kannst Du die Kapitalertragsteuer berechnen, doch kümmert sich der Broker oder die Bank um die Berechnung und die Abführung der Steuer an das Finanzamt in der entsprechenden Höhe. Du solltest nicht vergessen, einen Freistellungsauftrag über den Sparerpauschbetrag zu erteilen. Nur für den Betrag, der diesen Freibetrag übersteigt, musst Du Steuern zahlen. Für weitere Informationen solltest du unbedingt einen Steuerberater hinzuziehen.

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