Schenkungssteuer: Freibetrag nutzen und Steuern sparen
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Viele Menschen schenken ihren Angehörigen zu Lebzeiten größere Geldbeträge, Geldanlagen oder Immobilien, um die Erbschaftssteuer zu umgehen. Allerdings wird die Schenkungssteuer fällig. Für die Schenkung gilt ein hoher Freibetrag, den Du nutzen solltest, um Steuern zu sparen.
Stand: Juli 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei größeren Vermögensübertragungen solltest Du eine Steuerberaterin oder einen Fachanwalt für Erbrecht hinzuziehen.
Unterschied zwischen Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer
Viele Menschen wollen verhindern, dass ihre Kinder oder Enkel später Erbschaftsteuer zahlen müssen. Sie entscheiden sich für eine Schenkung und übertragen ihren Angehörigen schon zu Lebzeiten Immobilien, Bargeld, Geldanlagen oder sonstige Vermögenswerte. Dabei ist nicht zu vergessen, dass auch auf eine Schenkung Steuern anfallen können. Sowohl für die Erbschaftsteuer als auch für die Schenkungsteuer gilt ein Freibetrag, der je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch ausfällt. Mehr zu den Vermögenssteuern in Deutschland, USA & Schweiz findest Du hier.
Eine Schenkung ist nach § 516 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden. Wenn Dir jemand zu Lebzeiten Teile seines Vermögens überträgt, handelt es sich um eine Schenkung. Sie unterscheidet sich von der Erbschaft, bei der Vermögen erst mit dem Tod übergeht. Bei der Höhe der Steuer werden Erbschaft und Schenkung jedoch weitgehend gleich behandelt, da beide im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt sind. Es gelten dieselben Steuerklassen und Steuersätze.
Ein Freibetrag kann bei Schenkungen mehrfach genutzt werden. Bei einer Erbschaft steht Dir der Freibetrag dagegen nur einmal zu. Erfolgt die Schenkung geschickt gestaffelt, schöpfst Du jedes Mal den Freibetrag aus und zahlst keine Schenkungsteuer. Dieser Freibetrag kann alle zehn Jahre erneut in voller Höhe genutzt werden.
Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad (Stand 2026)
Die persönlichen Freibeträge sind in § 16 ErbStG geregelt und haben sich für 2026 nicht geändert. Sie richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen schenkender und beschenkter Person:
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
- Enkel: 200.000 Euro (400.000 Euro, wenn das dazwischenliegende Kind bereits verstorben ist)
- Urenkel: 100.000 Euro
- Alle übrigen Personen (Steuerklasse II und III), zum Beispiel Geschwister, Nichten, Neffen, Eltern bei einer Schenkung sowie nicht verwandte Personen: 20.000 Euro
Wichtig für den Schenkungsfall: Eltern und Großeltern haben nur bei einer Erbschaft (Erwerb von Todes wegen) einen Freibetrag von 100.000 Euro. Erhalten sie dagegen zu Lebzeiten eine Schenkung von ihren Kindern oder Enkeln, gilt lediglich der Freibetrag von 20.000 Euro. Diese Unterscheidung wird häufig verwechselt.
Steuerklassen bei der Schenkungsteuer
Es gibt drei Steuerklassen, die vom Verwandtschaftsgrad abhängen. Je niedriger die Steuerklasse und je enger die Verwandtschaft, desto günstiger die Besteuerung:
- Steuerklasse I: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkel und Urenkel
- Steuerklasse II: Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten sowie Eltern und Großeltern bei einer Schenkung
- Steuerklasse III: alle übrigen Beschenkten, die nicht näher verwandt sind. Hierunter fallen auch Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten in einer nicht eingetragenen Partnerschaft.
Bei Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer und Freibetrag zählt nicht die emotionale Verbundenheit, sondern allein der rechtliche Verwandtschaftsgrad. Mehr Informationen zu Steuern und Finanztransaktionen findest Du hier.
Wie hoch ist die Schenkungsteuer?
Nur der Betrag, der über dem Freibetrag liegt, wird besteuert. Der Steuersatz hängt von der Steuerklasse und der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs ab und liegt zwischen 7 und 50 Prozent. Er ist wie folgt gestaffelt (Stand 2026):
| Steuerpflichtiger Erwerb bis | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
|---|---|---|---|
| 75.000 Euro | 7 % | 15 % | 30 % |
| 300.000 Euro | 11 % | 20 % | 30 % |
| 600.000 Euro | 15 % | 25 % | 30 % |
| 6.000.000 Euro | 19 % | 30 % | 30 % |
| 13.000.000 Euro | 23 % | 35 % | 50 % |
| 26.000.000 Euro | 27 % | 40 % | 50 % |
| über 26.000.000 Euro | 30 % | 43 % | 50 % |
Da für nahe Angehörige hohe Freibeträge gelten, fällt in Steuerklasse I nur in seltenen Fällen eine hohe Steuer an. Ungünstiger wird es in Steuerklasse II und III, etwa wenn Du mit Deinem Partner nicht verheiratet bist, aber in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebst. Mehr zu Aktien als Geschenk findest Du hier.
Depot verschenken: ETFs und Aktien steuerneutral übertragen
Auch ein Wertpapierdepot lässt sich verschenken. Der Clou: Ein Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel als Schenkung gilt steuerlich nicht als Verkauf. Es fällt also keine Abgeltungsteuer auf die Kursgewinne an, solange Du die Bank vor dem Übertrag schriftlich über die Schenkung informierst. Die Anschaffungsdaten der Wertpapiere werden an das Depot des Beschenkten mit übertragen. Erst wenn dieser die Anteile später verkauft, wird der Gewinn seit dem ursprünglichen Kauf versteuert.
Für die Schenkungsteuer zählt bei Aktien, Investmentfonds- oder ETF-Anteilen nicht der frühere Kaufpreis, sondern der Kurswert am Tag der Schenkung. Liegt dieser Wert über dem Freibetrag, kann Schenkungsteuer anfallen. Es kann sich daher lohnen, Wertpapiere in einer Kursschwächephase zu übertragen, weil der steuerlich angesetzte Wert dann niedriger ist. Wer plant, ein Depot als Geschenk anzulegen oder zu übertragen, findet bei Anbietern wie Scalable Capital ein Depot für ETFs und Aktien. Mehr über die Funktionsweise von ETFs erfährst Du in unserem Artikel Wie funktionieren ETFs hinter der Fassade?
Meldepflicht bei Schenkung
Unabhängig von der Höhe des Freibetrags muss eine Schenkung beim Finanzamt angezeigt werden. Sowohl die schenkende als auch die beschenkte Person sind grundsätzlich innerhalb von drei Monaten zur Anzeige verpflichtet. Dafür reicht zunächst ein formloses Schreiben. Erst nach Aufforderung durch das Finanzamt musst Du eine Schenkungsteuererklärung abgeben. Mehr zu den Steuern auf ETFs erfährst Du hier.
Freibetrag alle zehn Jahre clever ausnutzen
Möchtest Du bei einer Schenkung Steuern sparen, kommt es darauf an, den Freibetrag geschickt zu staffeln. Du kannst den Freibetrag alle zehn Jahre erneut ausschöpfen. Haben Deine Eltern beispielsweise ein Vermögen von 1.200.000 Euro, können sie Dir zunächst 400.000 Euro schenken. Leben sie mindestens zehn Jahre nach dieser Schenkung, können sie Dir weitere 400.000 Euro steuerfrei übertragen. Der verbleibende Betrag kann später als Erbschaft übergehen, wofür Dir der Freibetrag erneut zusteht.
Wichtig: Wird die schenkende Person vor Ablauf der zehn Jahre beerbt, zählt das Finanzamt Schenkung und Erbschaft zusammen. Der Steuervorteil der Staffelung entfällt dann.
Schenkungsteuer sparen mit der Kettenschenkung
Für Enkel gilt ein geringerer Freibetrag als für Kinder. Wollen Dir Deine Großeltern einen hohen Betrag übertragen, kann eine Kettenschenkung helfen. Dabei schenken die Großeltern zunächst ihrem Kind (Deinem Elternteil), das einen Freibetrag von 400.000 Euro nutzt. Anschließend überträgt dieses das Vermögen an Dich, wobei erneut 400.000 Euro Freibetrag greifen. Wichtig ist, dass die erste beschenkte Person tatsächlich frei über das Vermögen verfügen kann und keine Weitergabepflicht besteht, sonst kann das Finanzamt die Gestaltung als Gesamtschenkung werten. Mehr zur privaten Finanzplanung findest Du hier.
Schenkungsteuer bei Immobilien vermeiden
Die Schenkung von Sachwerten, vor allem von Wohneigentum, ist ein komplexes Thema. Das Finanzamt ermittelt den Verkehrswert, also den Preis, der bei einem Verkauf erzielt werden könnte. Bei vermieteten Wohnimmobilien werden nur 90 Prozent des Verkehrswerts angesetzt. Für das selbstgenutzte Familienheim gibt es Sonderregeln: Bei einer Schenkung zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern bleibt die selbstbewohnte Immobilie unabhängig von Größe und Wert steuerfrei. Bei einer Schenkung an Kinder greift die Steuerbefreiung nur unter engen Voraussetzungen. Mehr zu Investitionen in Immobilien und SDAX-ETFs findest Du hier.
Fazit: Schenkungsteuer sparen mit Freibetrag
Auf eine Schenkung kann Schenkungsteuer anfallen, deren Höhe vom Wert der Schenkung und von der Steuerklasse abhängt. Über die Freibeträge, die sich je nach Verwandtschaftsgrad unterscheiden, und über die 10-Jahres-Regel lässt sich viel Steuer vermeiden. Wertpapierdepots lassen sich als Schenkung sogar ohne Abgeltungsteuer übertragen. Da die Beträge oft hoch und die Regeln komplex sind, lohnt sich bei größeren Vermögen der Rat einer Steuerberaterin oder eines Fachanwalts.
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