Schenkungssteuer: Freibetrag nutzen und Steuern sparen
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Viele Menschen schenken ihren Angehörigen zu Lebzeiten größere Geldbeträge, Geldanlagen oder Immobilien, um die Erbschaftssteuer zu umgehen. Allerdings wird die Schenkungssteuer fällig. Für die Schenkung gilt ein hoher Freibetrag, den Du nutzen solltest, um Steuern zu sparen.
Unterschied zwischen Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer
Viele Menschen wollen verhindern, dass ihre Kinder oder Enkel Erbschaftssteuer zahlen müssen. Sie entscheiden sich für eine Schenkung und übertragen ihren Angehörigen schon zu Lebzeiten Immobillien, Bargeld, Geldanlagen oder sonstige Vermögenswerte. Dabei ist nicht zu vergessen, dass auch auf die Schenkung Steuern anfallen. Sowohl für die Erbschaftssteuer als auch für die Schenkungssteuer gilt ein Freibetrag, der je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch ausfällt.
Eine Schenkung ist nach § 516 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden. Wenn Dir jemand zu Lebzeiten Teile seines Vermögens überträgt, handelt es sich um eine Schenkung. Die Schenkung unterscheidet sich von der Erbschaft, bei der Vermögen oder Besitz eines Toten an einen Lebenden übertragen wird. Trotzdem sich Erbschaft und Schenkung voneinander unterscheiden, werden sie bei der Höhe der Steuern gleich behandelt. Du musst bei einer Schenkung eine Schenkungssteuer und bei einer Erbschaft eine Erbschaftssteuer zahlen. Die Schenkungssteuer unterscheidet sich in ihrer Höhe nicht von der Erbschaftssteuer, da die beiden Steuern im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt sind.
Ein Freibetrag kann bei Schenkungen mehrmals ausgenutzt werden, um Steuern zu sparen. Bei einer Erbschaft ist das nicht möglich, da der Freibetrag für die gesamte Erbschaftssteuer gilt. Damit Du Steuern sparen kannst, können Dir Deine Eltern mehrmals Vermögen übertragen. Erfolgt die Schenkung clever, schöpfst Du jedes Mal den Freibetrag aus und zahlst keine Schenkungssteuer. Dieser Freibetrag kann alle zehn Jahre genutzt werden.
Wie hoch ist die Schenkungssteuer?
Der Schenkungssteuersatz liegt zwischen 7 und 50 Prozent und ist abhängig von der Steuerklasse und vom verschenkten Betrag. Dabei gelten drei Steuerklassen, die abhängig vom Verwandtschaftsgrad des Schenkenden zum Beschenkten sind. Die Steuern sind umso geringer, je niedriger die Steuerklasse und je näher die Verwandtschaft ist. Je nach Verwandtschaftsgrad gelten folgende Steuerklassen:
- Steuerklasse I für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkel und Urenkel mit Steuersatz von 7 bis 30 Prozent
- Steuerklasse II für Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegereltern und geschiedene Ehegatten mit Steuersatz von 15 bis 43 Prozent
- Steuerklasse III für alle übrigen Beschenkten, die nicht mit dem Schenkenden verwandt sind, mit einem Steuersatz von 30 bis 50 Prozent. In diese Steuerklasse fallen auch der Lebensgefährte oder die Lebensgefährtin in einer eheähnlichen Gemeinschaft.
Bei der Schenkungssteuer und der Erbschaftssteuer, aber auch beim Freibetrag zählt nicht die emotionale Verbundenheit, sondern lediglich der Grad der Verwandtschaft. Nicht umsonst gibt es so häufig Streit um Erbe und Erbschaftssteuer.
Freibetrag abhängig vom Verwandtschaftsgrad
Innerhalb der einzelnen Steuerklassen gelten unterschiedliche Freibeträge, je nach Verwandtschaftsgrad des Schenkenden zum Beschenkten:
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro
- Kinder 400.000 Euro
- Enkel 200.000 Euro
- Urenkel 100.000 Euro
- Eltern und Großeltern, die von den verstorbenen Kindern oder Enkeln erben, 100.000 Euro.
Enkel, die von ihren Großeltern erben, wenn die Kinder der Großeltern nicht mehr leben, können ebenfalls einen Freibetrag von 400.000 Euro ausschöpfen.
Ungünstig ist der Freibetrag in den Steuerklassen II und III. Für alle Personen in diesen Steuerklassen gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro. Bei 20.000 Euro liegt auch der Freibetrag für Eltern und Großeltern, wenn sie eine Schenkung von ihren Kindern oder Enkelkindern erhalten.
Meldepflicht bei Schenkung
Unabhängig davon, wie hoch Dein Freibetrag ist, muss eine Schenkung beim Finanzamt angegeben werden. Sowohl die schenkende als auch die beschenkte Person haben die Pflicht, die Schenkung zu melden. Dafür reicht ein formloser Brief aus. Erst nach expliziter Aufforderung durch das Finanzamt musst Du die Schenkungssteuererklärung abgeben.
Steuersatzstufen bei der Schenkungssteuer, wenn der Freibetrag überschritten wird
Da das Vermögen in Deutschland ungleichmäßig verteilt ist, erben die meisten Deutschen weniger als 100.000 Euro und müssen daher keine Erbschaftssteuer bezahlen. Das gilt auch für die Schenkungssteuer, wenn Deine Eltern oder Großeltern Dir 100.000 Euro schenken. Nun kann es aber passieren, dass die Erbschaft oder Schenkung höher ausfällt und den Freibetragübersteigt. Du musst nur auf den Betrag, der über dem Freibetrag liegt, Steuern zahlen. Der restliche Betrag bleibt steuerfrei. Da dieser Betrag in den meisten Fällen nur gering ist, handelt es sich meistens um einen niedrigen Steuersatz. Dieser Steuersatz ist abhängig von der Steuerklasse und von der Höhe des steuerpflichtigen Betrags. Er ist folgendermaßen gestaffelt:
- bis 75.000 Euro: Steuerklasse I 7 Prozent, Steuerklasse II 15 Prozent, Steuerklasse III 30 Prozent
- bis 300.000 Euro: Steuerklasse I 11 Prozent, Steuerklasse II 20 Prozent, Steuerklasse III 30 Prozent
- bis 600.000 Euro: Steuerklasse I 15 Prozent, Steuerklasse II 25 Prozent, Steuerklasse III 30 Prozent
- bis 6 Millionen Euro: Steuerklasse I 19 Prozent, Steuerklassen II und III 30 Prozent
- bis 13.000 Euro: Steuerklasse I 23 Prozent, Steuerklasse II 35 Prozent, Steuerklasse III 50 Prozent
- bis 26.000 Euro: Steuerklasse I 27 Prozent, Steuerklasse II 40 Prozent, Steuerklasse III 50 Prozent
- mehr als 26.000 Euro: Steuerklasse I 30 Prozent, Steuerklasse II 43 Prozent, Steuerklasse III 50 Prozent
Da jeweils hohe Freibeträge gelten, musst Du nur in seltenen Fällen eine hohe Steuer zahlen, wenn Du der Steuerklasse I angehörst. Ungünstiger wird es in der Steuerklasse II, wenn Du mit Deinem Partner nicht verheiratet bist, aber in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebst. Um eine hohe Erbschaftssteuer zu vermeiden, kannst Du heiraten. Eine Schenkung unter Lebenspartnern, auch wenn mehrmals ein Freibetrag ausgeschöpft wird, ist nicht immer sinnvoll, da nie vorhergesagt werden kann, wer von beiden zuerst verstirbt. Das ist der Fall, wenn Vermögen in Form von Bargeld oder Geldanlagen verschenkt wird. Handelt es sich jedoch bei der Schenkung um ein Eigenheim, muss der Beschenkte keine Schenkungssteuer zahlen, wenn beide Partner in diesem Eigenheim oder der Eigentumswohnung wohnen.
Geldanlagen verschenken - was Du beachten solltest
Möchtest Du Aktien, Investmentfonds-Anteile oder ETF-Anteile verschenken, kann es passieren, dass der Beschenkte eine Schenkungssteuer zahlen muss, wenn der Wert über dem Freibetrag liegt. Bei solchen Wertpapieren zählt für die Wertermittlung nicht der Kaufpreis, zu dem der Schenkende die Wertpapiere erworben hat. Relevant ist der Kurs zum Zeitpunkt der Schenkung. Es kann sich lohnen, die Wertpapiere dann zu verschenken, wenn der Kurs gerade niedrig ist. So kann der Beschenkte Steuern sparen.
Steuern sparen und Freibetrag clever ausnutzen
Möchtest Du bei einer Erbschaft oder Schenkung Steuern sparen, kommt es darauf an, den Freibetrag clever auszunutzen. Bei Bargeld oder Wertpapieren ist das am besten möglich, wenn Deine Eltern noch nicht zu alt sind und davon auszugehen ist, dass sie noch mehrere Jahrzehnte leben. Du kannst den Freibetrag auf eine Schenkung alle zehn Jahre ausschöpfen. Haben Deine Eltern beispielsweise ein Vermögen von 1.200.000 Euro, können sie Dir einmal 400.000 Euro schenken. Leben sie noch mindestens zehn Jahre nach dieser Schenkung, können sie Dir dann weitere 400.000 Euro schenken. So musst Du bei jeder Schenkung keine Schenkungssteuer zahlen. Versterben Deine Eltern, bleibt noch ein Restbetrag von 400.000 Euro als Erbschaft übrig. Du musst auch darauf keine Steuern zahlen, da Du den Freibetrag auf die Erbschaft ausschöpfen kannst.
Schenkungssteuer sparen mit der Kettenschenkung
Für Enkel gilt bei der Schenkungssteuer ein geringerer Freibetrag als für Kinder. Wollen Dir Deine Großeltern Vermögen übertragen und handelt es sich um einen hohen Betrag, kannst Du Steuern sparen mit der Kettenschenkung. Dafür müssen die Großeltern die Schenkung an Deine Eltern, also ihr Kind, vornehmen. Das Kind Deiner Großeltern profitiert von einem Freibetrag von 400.000 Euro. Nun sind Deine Eltern am Zug und übertragen das Vermögen an Dich. Da Du einen Freibetragvon 400.000 Euro ausschöpfen kannst, wird die Schenkungssteuer umgangen.
Schenkungssteuer bei Sachwerten vermeiden
Die Schenkung von Sachwerten, vor allem von Wohneigentum, ist ein schwieriges Thema. Das Finanzamt ermittelt den Verkehrswert. Es handelt sich um den Preis, der bei einem Verkauf der Immobilie erzielt werden könnte. Wurde die Immobilie vermietet, zählen nur 90 Prozent des Verkehrswerts für die Erbschaftssteuer. Wird die Immobilie vom Erblasser bewohnt und möchtest Du nach dessen Tod mindestens zehn Jahre darin wohnen, zahlst Du keine Erbschaftssteuer. Die Fläche der Immobilie darf nicht mehr als 200 Quadratmeter betragen. Auch die Schenkungssteuer kannst Du umgehen, wenn Du nach der Schenkung mindestens zehn Jahre lang in der Immobilie wohnst.
Fazit: Schenkungssteuer sparen mit Freibetrag
Auf eine Schenkung musst Du Schenkungssteuer zahlen, die abhängig vom Wert der Schenkung und von der Steuerklasse ist. Mit einem Freibetrag, der sich je nach Steuerklasse unterscheidet, sparst Du Steuern. Die Schenkungssteuer unterscheidet sich in der Höhe nich von der Erbschaftssteuer. Durch die richtige Vorgehensweise bei der Schenkung kannst Du Freibeträge clever ausnutzen.
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