Bürgergeld/Hartz 4: ETF Sparplan bei Arbeitslosigkeit möglich?
Bist Du arbeitslos oder beziehst Du Hartz 4 Leistungen, ist das Geld knapp. Denkst Du dennoch an eine Altersvorsorge, ist das nicht unmöglich. Du kannst auch in einen ETF-Sparplan investieren, wenn Deine finanziellen Mittel das zulassen. Du solltest vergleichen und auf die Mindestsparrate achten.
ETF-Sparplan bei Bürgergeld Bezug: So geht's
Ein ETF-Sparplan ist eine clevere Möglichkeit, langfristig Vermögen aufzubauen – auch mit kleinen Beträgen. Selbst wenn du arbeitslos bist oder Bürgergeld (ehemals Hartz 4) beziehst, kannst du in einen ETF-Sparplan investieren, solange du deine finanziellen Verpflichtungen weiterhin erfüllen kannst. Viele Online-Broker bieten flexible Sparpläne an, bei denen du die Sparraten anpassen oder sogar pausieren kannst, wenn es finanziell mal eng wird. Du kannst den Sparplan jederzeit kündigen, aber das bedeutet nicht, dass du sofort über das Geld verfügst. Dafür musst du die Anteile verkaufen – und das kannst du auch während des Bürgergeld-Bezugs tun.
Verkauf eines Sparplans: Was du wissen musst
Wenn du arbeitslos bist, aber noch keine Bürgergeld-Leistungen beziehst, spielt der Verkauf deiner ETF-Anteile keine Rolle. Beziehst du jedoch Bürgergeld, hängt es von deinem Alter und dem Verkaufserlös ab, wie viel du behalten darfst. Seit der Einführung des Bürgergeldes im Januar 2023 gelten neue Freibeträge. Jeder Antragsteller hat einen Grundfreibetrag von 40.000 Euro, der nicht auf die Bürgergeld-Leistungen angerechnet wird. Für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft, wie z. B. minderjährige Kinder, gibt es einen zusätzlichen Freibetrag von 15.000 Euro. Zusätzlich gibt es einen Freibetrag von 750 Euro pro Lebensjahr für die Altersvorsorge, aber nur, wenn du vertraglich festgelegt hast, dass du vor dem Renteneintritt nicht an das Geld kommst – was bei ETF-Sparplänen selten der Fall ist. Trotzdem spricht nichts gegen einen ETF-Sparplan während des Bürgergeld-Bezugs.
Es ist wichtig zu beachten, dass ETF-Sparpläne nicht explizit vor der Anrechnung auf Bürgergeld geschützt sind. Wenn dein angespartes Vermögen den Freibetrag überschreitet, musst du es für deinen Lebensunterhalt verwenden, bevor du Bürgergeld beantragen kannst. Dies gilt auch für andere nicht staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte wie fondsgebundene Rentenversicherungen. Mehr Informationen zu sicheren Geldanlagen findest du in unserem Artikel über krisensichere Geldanlagen.
Wenn du bereits vor deiner Arbeitslosigkeit einen ETF-Sparplan hattest, musst du ihn nicht kündigen, solange du weniger als 40.000 Euro angespart hast. Du musst den Sparplan zwar bei der Beantragung von Bürgergeld angeben, aber du wirst nicht gezwungen, ihn aufzulösen. Es ist jedoch ratsam, die Entwicklung deines Vermögens im Auge zu behalten, um sicherzustellen, dass du den Freibetrag nicht überschreitest. Falls du dich fragst, ob eine Einmalzahlung oder ein Sparplan besser ist, lies unseren Artikel ETF Sparplan oder Einmalzahlung?.
ETF-Sparplan eröffnen bei Bürgergeld Bezug
Auch wenn du arbeitslos bist, kannst du einen ETF-Sparplan eröffnen. Die Kosten bei Online-Brokern sind oft gering, und du solltest einen Vergleich der Anbieter machen. Achte dabei auf:
- Mindestsparraten, die oft schon bei 25 Euro liegen, z. B. bei Trade Republic
- Die Möglichkeit, die Sparrate anzupassen
- Die Option, die Sparrate auszusetzen
Hast du einen passenden Broker gefunden, benötigst du ein Depot, in dem die ETF-Anteile verwahrt werden. Meistens wird auch ein Verrechnungskonto benötigt. Bei der Eröffnung wird oft eine Schufa-Auskunft eingeholt. Solange du keinen negativen Schufa-Eintrag hast, sollte das kein Problem sein. Achte darauf, dass die Mindestsparrate nicht höher als 50 Euro ist – bei einigen Brokern liegt sie sogar nur bei 25 Euro. Wenn du Bürgergeld beziehst, solltest du nicht mehr als die Mindestsparrate einzahlen, um sicherzustellen, dass du deine finanziellen Verpflichtungen weiterhin erfüllen kannst. Weitere Informationen zur Sicherheit deines Geldes bei Trade Republic findest du in unserem Artikel über Trade Republic mit Einlagensicherung.
ETF-Sparplan für die Altersvorsorge
Ein ETF-Sparplan eignet sich hervorragend für die Altersvorsorge. Auch wenn du arbeitslos bist oder Bürgergeld beziehst, gibt es verschiedene Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen. Neben einer privaten Rentenversicherung kannst du auch eine Riester-Rente abschließen, die staatlich gefördert wird. Der Mindestbeitrag für die Riester-Rente liegt bei 60 Euro pro Jahr, aber du kannst auch mehr einzahlen. Es gibt sogar Riester-Verträge, die auf ETFs basieren. Achte darauf, dass du die Sparraten erhöhen kannst, wenn du wieder Arbeit findest. Außerdem solltest du prüfen, ob du einen Auszahlplan erstellen kannst, um im Rentenalter monatlich einen festen Betrag aus dem ETF-Sparplan zu erhalten.
Es ist wichtig zu wissen, dass staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte wie die Riester- und Rürup-Rente vor der Anrechnung auf Bürgergeld geschützt sind. Diese Produkte dienen explizit der Altersvorsorge und sind daher nicht für den Lebensunterhalt während des Bürgergeld-Bezugs heranzuziehen. Auch die betriebliche Altersvorsorge ist vor der Anrechnung geschützt, allerdings gibt es hier Einschränkungen bei der Einzahlung während des Bürgergeld-Bezugs. Nur Beiträge bis zu 30 Euro monatlich sind anrechnungsfrei. Wenn du mehr über die besten ETF-Sparpläne erfahren möchtest, schau dir unseren Artikel Die besten ETF Sparpläne an.
Die Wahl des richtigen ETFs
Wenn du Bürgergeld beziehst, solltest du darauf achten, dass du das Beste aus deinem Geld herausholst. Ein Aktien-ETF bietet langfristig die besten Renditechancen, kann aber auch stark schwanken. Anleihen-ETFs sind weniger volatil, bieten aber auch geringere Renditen. Für die Altersvorsorge ist ein Aktien-ETF oft die bessere Wahl, da Anleihen-ETFs meist eine begrenzte Laufzeit haben. Schau dir die Kursverläufe der ETFs genau an: Wenn ein ETF häufig starke Schwankungen zeigt oder die Rendite oft ins Minus rutscht, ist er für dich möglicherweise zu riskant. Wenn du dich für alternative Investments interessierst, könnte auch unser Artikel über Alternative Investments spannend für dich sein.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Diversifikation. Achte darauf, dass der ETF in verschiedene Branchen und Regionen investiert, um das Risiko zu streuen. Ein weltweit diversifizierter ETF, wie der MSCI World oder der FTSE All-World, kann eine gute Wahl sein, da er in eine Vielzahl von Unternehmen aus verschiedenen Ländern investiert. Dies reduziert das Risiko, dass ein einzelnes Ereignis oder eine Krise in einer bestimmten Region dein gesamtes Portfolio negativ beeinflusst.
ETF-Sparplan mit einem Robo-Advisor
Ein Robo-Advisor kann dir die Auswahl des richtigen ETFs abnehmen. Du gibst einfach deine Risikobereitschaft an, und der Robo-Advisor stellt ein Portfolio für dich zusammen. Wenn du Bürgergeld beziehst, solltest du ein geringes Risiko wählen, damit der Aktienanteil niedrig bleibt. Es gibt auch die Möglichkeit, nur in Anleihen zu investieren. Ein Robo-Advisor passt dein Portfolio regelmäßig an die Marktentwicklung an, was das Verlustrisiko verringern kann. Allerdings sind die Kosten für einen Robo-Advisor oft etwas höher als bei einem klassischen Online-Broker.
Ein Vorteil von Robo-Advisors ist, dass sie dein Portfolio automatisch anpassen, was besonders nützlich sein kann, wenn du dich nicht regelmäßig um deine Geldanlage kümmern möchtest. Allerdings solltest du die Gebührenstruktur genau prüfen, da diese bei Robo-Advisors oft höher ist als bei herkömmlichen Brokern. Wenn du Bürgergeld beziehst, ist es wichtig, die Kosten so gering wie möglich zu halten, um dein Vermögen effizient aufzubauen. Wenn du mehr über die Funktionsweise von ETFs erfahren möchtest, lies unseren Artikel über Swap-ETFs.
Fazit: ETF-Sparplan auch bei Bürgergeld möglich
Auch wenn du Bürgergeld beziehst oder arbeitslos bist, musst du deinen ETF-Sparplan nicht kündigen. Du kannst die Sparraten bei Bedarf aussetzen oder anpassen. Wenn du noch keinen Sparplan hast, kannst du sogar während des Bürgergeld-Bezugs einen ETF-Sparplan eröffnen, solange du dich nicht verschuldest und keinen negativen Schufa-Eintrag hast. Der Freibetrag von 40.000 Euro schützt dein angespartes Vermögen vor der Anrechnung auf die Bürgergeld-Leistungen. Für die Altersvorsorge ist ein ETF-Sparplan eine gute Wahl, und es gibt sogar ETF-basierte Riester-Verträge. Beachte jedoch, dass ETF-Sparpläne nicht explizit vor der Anrechnung auf Bürgergeld geschützt sind, wenn der Freibetrag überschritten wird. Staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte wie die Riester- und Rürup-Rente sowie die betriebliche Altersvorsorge sind hingegen vor der Anrechnung geschützt. Weitere Informationen zu steuerlichen Aspekten findest du in unserem Artikel über ETFs richtig versteuern.
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