Arbeitslosigkeit: Was passiert mit Vermögen aus Aktien und ETFs?
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Bevor Du in Aktien oder ETFs investierst, wirst Du Dich vielleicht fragen, was bei Arbeitslosigkeit damit passiert. Bekommst Du Arbeitslosengeld I, musst Du nichts befürchten. Problematisch wird es, wenn Du Hartz-IV-Leistungen bekommst und Du nicht explizit in eine Altersvorsorge eingezahlt hast.
Keine Sorge bei Arbeitslosigkeit und Arbeitslosengeld I
Zahlst Du einen Teil Deines Lohns oder Gehalts in einen ETF-Sparplan ein, ist das eine gute Anlageform. Du kannst auch ETF-Anteile für größere Beträge kaufen, ohne einen Sparplan zu eröffnen. In der Regel kannst Du mit der Investition in ETFs mit einer attraktiven Rendite rechnen. Ein Vorteil gegenüber Einzelaktien ist die bessere Risikostreuung. Auch Aktien sind als Geldanlagen geeignet. Hast Du Dich eigentlich schon gefragt, was mit Deinen Aktien oder ETF-Anteilen passiert, wenn Du von Deinem Arbeitgeber die Kündigung erhältst?
Bleibt Dir nicht mehr genug Geld, um die Sparraten wie vor Deiner Arbeitslosigkeit zu begleichen, kannst Du sie verringern, solange die Mindestsparrate nicht unterschritten wird. Du kannst auch Sparraten aussetzen.
Solange Du Arbeitslosengeld I bekommst, musst Du nichts befürchten. Die Agentur für Arbeit kann Dir Dein Arbeitslosengeld nicht kürzen, egal, welche Beträge Du schon angespart hast und wie sich die Rendite für Deine Aktien oder ETFs entwickelt.
Entwickeln sich die Renditen für die Aktien und ETFs gut, solltest Du nicht daran denken, sie zu verkaufen. Du würdest Dir die guten Renditen entgehen lassen. Überlege daher bei finanziellen Engpässen, wo Du sparen kannst. Vielleicht hast Du noch eine alte Lebensversicherung, die Du beitragsfrei stellst.
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Anders sieht es aus, wenn Deine Arbeitslosigkeit länger andauert und Du Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen hättest. Du bist nun verpflichtet, Deine Vermögensverhältnisse beim Jobcenter offenzulegen, da genau geprüft wird, ob Du tatsächlich anspruchsberechtigt bist. Erst dann, wenn Du Deine Ersparnisse aufgebraucht hast, zahlt Dir das Amt Leistungen, da Du vorher nicht als hilfsbedürftig giltst.
ETFs und Aktien sind frei verfügbar. Jederzeit kannst Du sie verkaufen, um wieder liquide zu sein. Du müsstest also, bevor Du Arbeitslosengeld II bekommst, während Deiner Arbeitslosigkeit Deine ETF-Anteile oder Aktien verkaufen, um Deinen Lebensunterhalt sowie die laufenden Kosten wie Miete, Strom, Telefon oder Internet zu bestreiten. Du erleidest also Verluste in mehrfacher Hinsicht:
- Du verkaufst Deine Aktien oder ETF-Anteile
- Du bekommst keine Rendite oder Dividende auf Deine ETF-Anteile oder Aktien, die Du verkaufst
- Du bekommst keine Leistungen vom Jobcenter.
Bist Du Single, liegt der monatliche Hartz-IV-Regelsatz bei 449 Euro. Zusätzlich kannst Du noch weitere Beträge zusätzlich zum Arbeitslosengeld II bekommen, beispielsweise einen Zuschuss zur Miete. Bei einer Arbeitslosigkeit von zwei Jahren sind das allein schon 5.388 Euro, die Dir entgehen, wenn es sich nur um den Regelsatz handelt, den Du nicht bekommst, da Dein Vermögen noch zu hoch ist. [1]
Vermögen für Altersvorsorge ist geschützt
Nur dann, wenn Dein Vermögen explizit für die Altersvorsorge dient, beispielsweise
- betriebliche Altersvorsorge (bAV)
- Vermögenswirksame Leistungen
- Riester-Sparplan
- fondsgebundene Lebensversicherung für die Altersvorsorge
- Kapitallebensversicherung als Rentenversicherung
kann es nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden.
Auch hier gibt es verschiedene Klauseln. Bei einer betrieblichen Altersvorsorge kann der Arbeitgeber bestimmen, wie Du das dafür bestimmte Geld anlegst. Einen ETF-Sparplan für Vermögenswirksame Leistungen bieten nur wenige Online-Broker an. Auch bei Riester-Sparplänen ist die Auswahl an Möglichkeiten meistens nur begrenzt. Der Nachteil aller dieser Formen der Altersvorsorge besteht darin, dass die Renditen meistens unter denen von Aktien oder ETFs liegen. Egal, für welche Form der Altersvorsorge Du Dich entscheidest, ist dieses Vermögen geschützt. Das ist auch seitens des Jobcenters sinnvoll. Würdest Du bei Arbeitslosigkeit Deine Altersvorsorge verkaufen, dann erhieltest Du kein Arbeitslosengeld II oder nur einen geringen Anteil. Außerdem ist ein Rückkauf einer Lebensversicherung in der Regel immer mit Verlusten verbunden. Da Du keine Altersvorsorge mehr hättest, wenn Deine Arbeitslosigkeit länger andauert, wärest Du im Alter auf Leistungen von der Sozialagentur angewiesen.
Freibeträge beim Vermögen
Es gibt auch eine gute Nachricht, wenn Deine Arbeitslosigkeit länger andauert, Du auf Arbeitslosengeld II angewiesen bist und Du Dein Geld in Aktien oder ETFs investiert hast. Dir wird ein Freibetrag von 150 Euro pro Lebensjahr gewährt. Dieser Grundfreibetrag dient der Vermögensbildung.
Bist Du 42 Jahre alt, kannst Du also ein Vermögen von insgesamt 6.300 Euro haben. Dauert Deine Arbeitslosigkeit länger an, wird Dir Dein Arbeitslosengeld II nicht gekürzt, und Du musst nichts von Deinem Vermögen aufbrauchen, wenn es diesen Betrag nicht übersteigt. Du solltest allerdings beachten, dass es sich dabei um Dein gesamtes Vermögen handelt. So werden beispielsweise
- ETF Depots
- Aktien-Depots
- Sparguthaben
- Fondssparpläne
- Festgeld
- Tagesgeld
addiert. Den Betrag, der in Deinem Fall 6.300 Euro übersteigt, musst Du aufbrauchen, bevor Dir Arbeitslosengeld II in voller Höhe gezahlt wird.
Weiterer Freibetrag für die Altersvorsorge
Zusätzlich zum Freibetrag von 150 Euro pro Lebensjahr steht Dir bei Arbeitslosigkeit und Arbeitslosengeld II noch ein weiterer Freibetrag von 750 Euro pro Lebensjahr zu, der für die Altersvorsorge dient. Dieser Freibetrag besteht außerhalb der Riester-Rente. Um beim Beispiel mit einem Lebensalter von 42 Jahren zu bleiben, sind das dann insgesamt 31.500 Euro. Zusammen mit den jährlichen Freibeträgen von 150 Euro sind das in diesem Fall 37.800 Euro, die das Jobcenter nicht antasten darf.
Allerdings ist das mit dem Freibetrag von 750 Euro nicht so einfach. Du musst bei einer Lebensversicherung oder privaten Rentenversicherung ausdrücklich einen Verwertungsausschluss vor dem Renteneintritt vereinbaren. Vor dem Eintritt ins Rentenalter kannst Du über das angesparte Vermögen nicht verfügen, die Lebensversicherung also nicht verkaufen. Bei einem ETF-Sparplan oder Aktiendepot kannst Du eine solche Vereinbarung nicht treffen. Hast Du keine private Altersvorsorge, sondern nur ein Aktien- oder ETF-Depot und ein entsprechendes Vermögen darauf angespart, kannst Du den Freibetrag von 750 Euro nicht ausschöpfen. Nur bei einer Lebensversicherung oder privaten Rentenvereinbarung kannst Du eine solche Vereinbarung treffen. Die Vereinarung muss unwiederruflich sein. Es reicht aus, die Regelung bis zum 60. Lebensjahr zu treffen. Hast Du die 60 überschritten, ist das Vermögen in der entsprechenden Höhe bei einer Lebens- oder Rentenversicherung geschützt. [1]
Video: Hartz 4: ETF in Gefahr?
Warum sich ETFs und Aktien trotzdem lohnen können
ETFs und Aktien versprechen Dir eine deutlich höhere Rendite als die verschiedenen Formen der Altersvorsorge. Selbst dann, wenn Du länger von Arbeitslosigkeit betroffen bist und das Arbeitslosengeld I ausläuft, kannst Du mit dem Vermögen aus Aktien oder ETFs, was Dir noch bleibt, noch eine gute Rendite erhalten. Arbeitslosigkeit und Hartz IV sind keine erstrebenswerten Ziele und kein Dauerzustand. Sie sollten lediglich als Übergangslösung betrachtet werden. Hast Du wieder eine Arbeit gefunden, kannst Du von Deinem Lohn oder Gehalt Aktien oder ETF-Anteile mit Einmalzahlung erwerben oder in einen ETF-Sparplan investieren, um langfristig Vermögen aufzubauen.
Mit einem ETF auf einen breit gefächerten Index wie den MSCI World oder den FTSE All-World bekommst Du eine breite Risikostreuung und kannst mit einem Sparplan darauf langfristig für das Alter vorsorgen. Möchtest Du da Risiko von Kursschwankungen absichern, kannst Du zusätzlich in einen Anleihen ETF oder in Festgeld investieren.
Alternativen zu Aktien oder ETFs
Wenn Du ca. 30 Jahre alt bist und vom eigenen Heim träumst, kannst Du in eine Eigentumswohnung oder ein Haus investieren. Bei einem Haus spielt es keine Rolle, ob Du es bereits fertig kaufst oder baust. Eine Eigentumswohnung und ein Haus sind Dir auch bei Arbeitslosengeld II weiterhin sicher, wenn Du selbst darin wohnst und die Größe angemessen ist. Für Singles und Paare ist eine Wohnung bis zu 80 Quadratmetern und ein Haus bis zu 90 Quadratmetern Wohnfläche geschützt. Bei einem Haus solltest Du zusätzlich auf die Grundstücksgröße achten. Sie gilt mit bis zu 500 Quadratmetern in der Stadt und bis zu 800 Quadratmetern auf dem Land als angemessen. Du musst also mit einem Haus und Grundstück in der entsprechenden Größe bei Arbeitslosigkeit nichts verkaufen. [2]
Hast Du den Kredit für Eigentumswohnung oder Haus noch nicht abgezahlt, übernimmt das Jobcenter bei Arbeitslosengeld II die Zinsen. Die Tilgung kann zusätzlich übernommen werden, wenn nur noch wenige Raten offen sind. Du kannst ein ETF- oder Aktiendepot für Sondertilgungen Deines Kredits verwenden. Zur Sicherheit kannst Du eine Sozialberatungsstelle aufsuchen und Dich beraten lassen.
Fazit: Kein Vermögensschutz für Aktien und ETFs
Bei Arbeitslosigkeit besteht kein Schutz für Aktien und ETFs. Allerdings musst Du Dir noch keine Sorgen machen, wenn Du noch keine Hartz-IV-Leistungen beziehst. Beim Bezug von Arbeitslosengeld II hast Du pro Lebensjahr einen Freibetrag von 150 Euro. Zusätzlich kannst Du einen Freibetrag für die Altersvorsorge von 750 Euro pro Lebensjahr ausschöpfen, doch muss es sich um eine Form der Altersvorsorge handeln, bei der Du unwiederruflichen Vermögensschutz bis zum Rentenalter vereinbarst.
Quellen:
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