Ausgabeaufschlag bei Fonds: Was du wissen solltest
Ein ETF ist beliebt, da er kostengünstig ist und eine gute Rendite verspricht. Anders bei aktiv gemanagten Fonds fällt bei ETFs kein Ausgabeaufschlag an. Diesen Aufschlag musst Du häufig bei Investmentfonds zahlen, doch kannst Du ihn mit der Wahl des richtigen Anbieters umgehen.
Was ist der Ausgabeaufschlag?
Erwirbst Du Anteile an einem aktiv gemanagten Fonds, musst Du häufig einen Ausgabeaufschlag bezahlen. Die Höhe hängt vom jeweiligen Fonds, aber auch vom Anbieter ab. Bei Filialbanken ist er höher als bei den Direktbanken und Online-Brokern. Dieser Aufschlag fällt zumeist beim Erwerb von Fondsanteilen mit einer Einmalzahlung an. Willst Du in einen Sparplan investieren, würde das ziemlich teuer werden. Daher entfällt der Aufschlag bei Sparplänen. Für einen Sparplan ist daher ein ETF besser geeignet, da er ohne Ausgabeaufschlag auskommt und generell günstiger ist. Der ETF wird im Gegensatz zu einem Investmentfonds nicht aktiv gemanagt und ist daher billiger. Daher ist bei den ETFs auch von passiven Fonds die Rede.
Der Ausgabeaufschlag soll die Vertriebskosten des Fondsanbieters abdecken. In den Vertriebskosten ist die Erstellung von Fondsunterlagen und Broschüren enthalten. Auch Gebühren für die Verwaltung können in diesem Aufschlag enthalten sein. Dieser Aufschlag kommt nicht nur der Fondsgesellschaft, die sich um das Management kümmert und die im Fondsenthaltenen Wertpapiere überwacht, zugute. Ein Teil des Aufschlags geht auch an die Vertriebspartner der Fondsgesellschaft, beispielsweise an die Bank, die diesen Investmentfonds vertreibt. Die Höhe des Ausgabeaufschlags variiert und ist von verschiedenen Faktoren abhängig. In diesem Aufschlag sind Kosten für Service und Beratung enthalten. Investierst Du in einen Sparplan, musst Du diesen Aufschlag bei den einzelnen Sparraten nicht mehr bezahlen.
Der Ausgabeaufschlag wird auch als Agio oder Load bezeichnet. Er wirkt sich negativ auf die Rendite aus. Es handelt sich um die Differenz zwischen dem Ausgabepreis eines Fonds und dem Anteilswert. Dieser Aufschlag entfällt bei einem ETF.
Die Berechnung des Ausgabeaufschlags
Der Ausgabeaufschlag kann nach der Brutto- oder Netto-Methode berechnet werden. Zumeist wird die Nettomethode angewendet. Im Fondsprospekt findest Du Angaben darüber, welches Verfahren angewendet wird.
Bei der Nettomethode wird der Ausgabeaufschlag als Prozentsatz angegeben, der sich auf den Rücknahmepreis bezieht. Bei einem Ausgabepreis von 100 Euro und einem Rücknahmepreis von 96 Euro wird der Aufschlag nach folgender Formel berechnet:
(Ausgabepreis/Rücknahmepreis x 100) ./. 100
Daraus ergibt sich im Beispiel ein Aufschlag von 4,17 Prozent.
Seltener wird die Bruttomethode angewendet. Die Prozentangabe bezieht sich nicht auf den Rücknahmepreis, sondern auf den Ausgabepreis. Im Beispiel würden 4,17 Prozent auf den Ausgabepreis von 100 Euro berechnet werden und 4,17 Euro ausmachen.
Die Nettomethode ist für den Anleger günstiger, auch wenn die Unterschiede nur im Cent-Bereich bei den Anteilen liegen. Ein hoher Ausgabeaufschlag macht sich bei hohen Investitionssummen bemerkbar. Kaufst Du viele Anteile und wird der Aufschlag nach der Brutto-Methode berechnet, ist das um einiges teurer als bei der Berechnung nach der Netto-Methode. Bei einem ETF und einem Sparplan musst Du Dich nicht um die Höhe des Ausgabeaufschlags sorgen.
Faktoren, die sich auf den Ausgabeaufschlag auswirken
Wie hoch der Ausgabeaufschlag ausfällt, ist von der Art des Fonds und vom Fondsanbieter abhängig. Eine Differenzierung erfolgt zumeist nach Fondsarten. Der Aufschlag kann abhängig von der Art des Fonds folgendermaßen ausfallen:
- Rentenfonds - durchschnittlich 3 Prozent
- Aktienfonds - 3 bis 6 Prozent
- Immobilienfonds - 5 bis 6 Prozent
Investierst Du in einen ETF, kannst Du ebenfalls verschiedene Anlageklassen wie Renten als Staats- und Unternehmensanleihen, Immobilien oder Aktien wählen. Du musst dann keinen Ausgabeaufschlag zahlen, egal, ob es sich um eine Einmalanlage oder einen Sparplan handelt. Du solltest Dich bei der Wahl eines Fonds nicht nur an der Höhe des Aufschlags orientieren. Wichtig ist die Performance des Fonds, also die Entwicklung der Rendite.
Ausgabeaufschlag und Rendite
Ein wichtiges Kriterium bei der Investition in einen Fonds ist die Entwicklung der Rendite. Der Ausgabeaufschlag wird als Renditekiller bezeichnet, da er die Rendite mindert. Er ist ein einmaliger Kostenfaktor beim Kauf und wirkt sich umso stärker auf die Rendite aus, je kürzer Du diesen Fonds halten willst. Bei einem Aufschlag von 5 Prozent und einer Haltedauer von nur einem Jahr muss die Rendite deutlich über 5 Prozent liegen, damit sich die Investition rechnet. Der negative Rendite-Effekt relativiert sich und wird umso geringer, je länger die Haltedauer ist. Er wird jedoch nicht ganz verschwinden. Zuerst muss die Rendite so hoch sein, dass sie diesen Aufschlag deckt.
Was Du über den Rücknahmeabschlag wissen solltest
Kosten entstehen nicht nur, wenn Du Anteile von einem Fonds erwirbst, sondern auch, wenn Du die Anteile verkaufst. Diese Kosten beim Verkauf werden als Rücknahmeabschlag bezeichnet und sind der umgekehrte Ausgabeaufschlag. Dieser Rücknahmeabschlag wird auch als Disagio bezeichnet. Verkaufst Du Deine Fondsanteile, wird der Anteilswert nicht zu 100 Prozent ausgezahlt. Auf den Anteilswert wird ein prozentualer Abschlag berechnet. Bei einem Anteilswert von 100 Prozent bekommst Du beispielsweise nur 98 Prozent ausgezahlt, wenn dieser Abschlag bei 2 Prozent liegt.
Wie Du den Ausgabeaufschlag umgehen kannst
Du solltest einen Vergleich der Broker vornehmen, wenn Du den Ausgabeaufschlag umgehen und in aktiv gemanagte Fonds investieren möchtest. Es gibt verschiedene rabattierte Fonds. Ein Rabatt wird häufig von den Emittenten gewährt und betrifft oft nur bestimmte Fonds. Dieser Rabatt kann bis zu 100 Prozent ausmachen, sodass Du gar keinen Aufschlag bezahlen musst. Auch einige Broker gewähren Rabatte, die jedoch oft nur für eine bestimmte Zeit im Rahmen von Aktionen gelten. Einige Emittenten bieten sogenannte No-Load-Fonds an, die ohne Aufschlag gehandelt werden. Allerdings solltest Du bei den Kosten genauer hinschauen. Die Gesamtkostenquote, die einmal jährlich berechnet wird, fällt dann zumeist höher aus. Diese No-Load-Fonds eignen sich daher nur für die kurzfristige Anlage für Zeiträume bis zu einem Jahr.
Kein Ausgabeaufschlag bei einem ETF
Investierst Du in einen ETF, musst Du keinen Ausgabeaufschlag bezahlen. Das liegt daran, dass der ETF an der Börse gehandelt wird. Du bezahlst sowohl bei der Einmalanlage als auch bei einem Sparplan keinen Aufschlag. Im Gegensatz zu einem Investmentfonds wird der ETF nicht aktiv verwaltet. Anders als ein Investmentfonds hat der ETF nicht das Ziel, die Märkte zu übertreffen. Der ETF bildet einen Referenzindex wie den DAX oder den MSCI Emerging Markets möglichst exakt nach. Eine völlig exakte Nachbildung ist jedoch nicht möglich, da es durch verschiedene Einflüsse zu geringfügigen Differenzen kommt.
Die Gebühren fallen bei einem ETF deutlich niedriger als bei einem aktiv gemanagten Fonds aus. Das betrifft nicht nur den Wegfall des Ausgabeaufschlags, sondern auch die Gesamtkostenquote, die einmal jährlich berechnet wird. Bei einem Sparplan ist ein ETF ebenfalls deutlich günstiger als ein aktiv gemanagter Fonds.
Investieren in einen Sparplan
Bei einem Sparplan kannst Du Dir den Ausgabeaufschlag sparen. Bereits mit geringen Einzahlungen kannst Du langfristig Vermögen aufbauen. Die Sparrate beginnt zumeist bereits bei 50 Euro und kann jederzeit verändert werden. Du kannst die Sparrate bei finanziellen Engpässen auch aussetzen. Nicht jeder Fonds oder ETF ist sparplanfähig.
Fazit: Ausgabeaufschlag fällt bei aktiv gemanagten Fonds an
Investierst Du in einen aktiv gemanagten Fonds, zahlst Du bei der Einmalanlage einen Ausgabeaufschlag. Er wird sofort beim Kauf der Fondsanteile erhoben und ist abhängig von der Art des Fonds unterschiedlich hoch. Rentenfonds sind mit einem Aufschlag von 3 Prozent günstiger als Aktien- und Immobilienfonds mit Aufschlägen von 5 bis 6 Prozent. Bei einem ETF entfällt dieser Aufschlag, da der ETF nicht aktiv gemanagt wird. Einen Aufschlag musst Du auch nicht bezahlen, wenn Du in einen Sparplan für den langfristigen Vermögensaufbau einzahlst.
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