Rürup Rente: Ist das Vorsorge-Modell noch lohnenswert?

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Mit der "Basisrente", die aufgrund ihres Architekten Bert Rürup als "Rürup-Rente" bezeichnet wird, hat der Staat eine Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge geschaffen - die aber nur überschaubaren Anklang fand. Aufgrund ihres Einzahlungsmodells empfiehlt sie sich vor allem für Selbständige.

Rürup Rente: Ist das Vorsorge-Modell noch lohnenswert?

Aufbau der Altersvorsorge in Deutschland

Um zu verstehen, warum es dieses Modell überhaupt gibt und warum es sich lohnen kann, gilt es zunächst einen Blick auf die drei Säulen der Altersvorsorge in Deutschland zu werfen.

  • Erste Säule: Die gesetzliche Rentenversicherung, in die Arbeitnehmer zwangsläufig einzahlen.
  • Zweite Säule: Die betriebliche Altersvorsorge, die mittlerweile relativ viele Unternehmen in Deutschland anbieten.
  • Dritte Säule: Private Altersvorsorge, zu der das eigene Depot, Immobilien und solche Rentenmodelle wie Riester oder Rürup zählen.

Die Riesterrente charakterisiert sich dadurch, dass in diese jährlich maximal 2.100 Euro eingezahlt werden können – inklusive staatlicher oder AG-Zulagen. Damit war dieses Modell insbesondere für Arbeitnehmer gedacht, die über die gesetzliche Rentenversicherung sowieso schon eine Grundlage für ihre Altersvorsorge haben, in die sie zwangsläufig einzahlen. Andere Erwerbstätige, wie Freiberufler, könnten sie aber ebenfalls nutzen.

Bei der Rürup-Rente ist mehr Flexibilität gegeben, denn hier existieren hinsichtlich der Einzahlung keine Höchstgrenzen. Damit avanciert sie automatisch zum bevorzugten Modell für Personen, die nicht in der Rentenkasse pflichtversichert sind. Prinzipiell gibt es dahingehend aber keine Ausschlusskriterien; auch wenn sie primär von Selbständigen, Freiberuflern und Beamten genutzt wird, könnten sich ebenso Arbeitnehmer dafür entscheiden.

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Auch wenn die Einzahlungen prinzipiell in unbegrenzter Höhe möglich sind, werden aktuell maximal 25.639 Euro über die Steuer erfasst. Wer von dem Modell überzeugt ist und ein ausreichend hohes Einkommen hat, kann also bis zu dieser Grenze einzahlen, um seine eigene Steuerlast zu optimieren.

Aktuelle Aspekte und Überlegungen zur Rürup-Rente

Steuerliche Aspekte

  • Absetzbarkeit: Die Höchstgrenze für absetzbare Beiträge zur Rürup-Rente beträgt aktuell 25.639 Euro pro Jahr. Ab dem Jahr 2025 werden 100 % dieser Beiträge steuerlich anerkannt.
  • Steuerersparnis: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuervorteil durch die Absetzbarkeit der Rürup-Beiträge. Beispielsweise kann ein Freiberufler mit einem Jahresgewinn von 100.000 Euro seine Steuerlast um etwa 6.000 Euro reduzieren, indem er 16.000 Euro in den Rürup-Vertrag einzahlt.

Auszahlungsphase

  • Besteuerung der Rente: Die Rürup-Rente muss in der Auszahlungsphase versteuert werden. Der Steuersatz steigt kontinuierlich an:
    • 85 % für Auszahlungen ab 2025
    • 95 % ab 2035
    • 100 % ab 2040

Flexibilität und Vertragsbedingungen

  • Unflexibilität: Rürup-Verträge sind unkündbar, es besteht jedoch die Option, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Ein Wechsel des Versicherers ist nur gegen eine Gebühr möglich.
  • Kein Kapitalwahlrecht: Es gibt keine Möglichkeit, die gesamte Summe der Rente auf einmal auszuzahlen. Die Rente wird lebenslang anteilig ausgezahlt.

Vorteile

  • Steuerreduzierung: Deine zu zahlende Steuer reduziert sich in Erwerbsjahren durch die Absetzbarkeit der Rürup-Zahlungen.
  • Steuerförderung: Da sie über die Steuer gefördert wird, ist die Rente zumindest in diesen Punkten dem ETF-Depot überlegen, denn da besteht keine Reduzierungsmöglichkeit der Einkommenssteuer.
  • Sicherheit für Selbständige: Rürup-Renten-Beträge sind Hartz-4- beziehungsweise Bürgergeld-sicher. Im Falle des Bezugs solcher staatlichen Leistungen werden sie nicht angerechnet oder eingefordert (ein ETF-Depot wird hingegen als Vermögen angerechnet).
  • Lebenslange Rentenzahlung
  • Flexibilität in den Einzahlungen
  • Pfändungssicherheit und Insolvenzschutz

Nachteile

  • Eingeschränkter Zugang zum Kapital: Während der Rürup-Vertragslaufzeit kommst du nicht an dein Geld, während du ETFs in der Not verkaufen könntest.
  • Unkündbarkeit: Der Vertrag mit dem Versicherer ist unkündbar. Du kannst maximal weniger einzahlen oder ihn beitragsfrei stellen, aber die Verwaltungskosten fallen dann trotzdem weiterhin an.
  • Kein Kapitalwahlrecht: Du kannst dir die Summe aus deiner Rente also nicht sofort in vollständiger Höhe auszahlen lassen, sondern erhältst sie lebenslang anteilig.
  • Kein Hinterbliebenenschutz in Standardverträgen: Damit Hinterbliebene etwas bekommen, musst du diese Option separat vereinbaren, sofern der Versicherer diese Möglichkeit einräumt.
  • Eingeschränkter Wechsel des Versicherers: Im Gegensatz zur Riester-Rente ist ein Wechsel des Versicherers nicht ohne Weiteres möglich. Falls der Wechsel möglich ist, was nicht einmal immer der Fall ist, dann nur gegen eine Gebühr.
  • Keine einmalige Auszahlung möglich
  • Verwaltungskosten und Gebühren: Diese mindern die Rendite.

Wie lassen sich die Vor- und Nachteile zusammenfassen?

Anhand der aufgelisteten Punkte wirst du eines schon erkannt haben: Die Rürup-Rente ist ausgesprochen unflexibel. Weder kannst du bestimmen, wie viel wann ausgezahlt wird, noch kannst du einfach so den Versicherer wechseln, an dein Geld kommen oder überhaupt den Vertrag kündigen. Du gehst mit diesem Rentenmodell also zwangsläufig eine mitunter für Jahrzehnte geltende Verpflichtung ein. Die Option, den Vertrag stillzulegen, also nichts mehr darin einzuzahlen, hast du zwar immer, dann aber werden die Verwaltungsgebühren über die Jahre so ziemlich jede generierte Rendite auffressen. Vorteile bezüglich der Steuer hast du bei stillgelegten Verträgen ebenfalls nicht mehr.

Deshalb gilt die Rürup-Rente auch für viele Freiberufler, Gründer und Soloselbständige gar nicht als erstrebenswert. Ebenso wenig für Geringverdiener oder solche mit unterdurchschnittlichem Einkommen, denn bei diesen ist die weitaus größere Position die Abgabenlast, während sie meist, im Verhältnis, sowieso nicht viel Einkommenssteuer zahlen. Wo nicht viel Steuer gezahlt wird, lässt sich im Gegenzug durch die Rürup-Einzahlungen auch nicht sonderlich viel mindern.

Die Steuer bei der Rürup-Rente im Detail

Beim Riester-Modell kann unter anderem der Arbeitgeber Zuschüsse an den Arbeitnehmer auszahlen. Bei Rürup existiert diese Option nicht, jeglicher finanzieller Vorteil wird durch die Reduzierung des zu versteuernden Einkommens und damit über die Einkommenssteuerlast geschaffen. Mehr dazu findest du in unserem Artikel über Alternative Investments.

Für das abgelaufene Jahr der Einkommenssteuer, 2021, funktioniert das so: Es existiert eine Höchstgrenze von 25.639 Euro. Diesen Betrag kannst du also in deinen Vertrag einzahlen und dann steuerlich geltend machen. Davon erkennt der Staat 92 % an, ab dem Jahr 2022 sind es 94 %. Im Jahr 2025 wird er dann 100 % betragen, was bedeutet, die Höchstgrenze wäre voll absetzbar, aktuell sind es nur etwas über 24.000 Euro.

Nun wird es komplizierter. Bedenke, dass du keine 24.000 oder 25.639 Euro vom Staat gezahlt bekommst, sondern nur dein zu versteuerndes Einkommen um diesen Betrag minderst. Deshalb gilt: Je höher dein zu versteuerndes Einkommen, desto höher auch dein Steuersatz, wodurch die Erstattung durch das Absetzen der Rürup-Beiträge ansteigt. Umso mehr du verdienst, desto stärker der Steuervorteil!

Beispielhafte Modellrechnung bezüglich der Steuer und der Ersparnis

Nehmen wir an, ein Freiberufler generiert vor Steuern einen Jahresgewinn in Höhe von 100.000 Euro. Damit hat er ein absolut exzellentes Einkommen, ebenso in Deutschland aber eine außerordentlich hohe Steuerbelastung. Die würde rund 28.000 Euro betragen, da fast die Hälfte seines Einkommens schon zum Spitzensteuersatz besteuert wird.

Wenn der Freiberufler nun jährlich 16.000 Euro in seinen Rürup-Vertrag einzahlt, kann er sein zu versteuerndes Einkommen um eben diesen Betrag mindern. Davon absetzbar wären rund 16.000 Euro. Dieser Wert reduziert die Einkommenssteuerlast, weshalb der Freiberufler dann nur noch etwas mehr als 22.000 Euro Einkommenssteuer zahlen müsste. Ohne diese abgesetzten 16.000 Euro wäre seine Steuerlast hingegen 28.000 Euro, wie oben erwähnt. Damit würde der Freiberufler also etwa 16.000 Euro in seinen Vertrag einzahlen, wovon der Staat über die gesparten Steuern aber indirekt 6.000 Euro (Differenz von 28.000 Euro zu 22.000 Euro) übernimmt. So hat der Freiberufler seine Einkommenssteuerlast in den Jahren reduziert, wo er gut und viel verdient, und gleichzeitig für das Alter vorgesorgt.

Im Ruhestand: Nun muss die Rürup-Rente versteuert werden

Der Absatz eben hat ausschließlich die Situation in der Anspar- oder Einzahlungsphase betrachtet, wo ja ein Steuervorteil von rund 6.000 Euro entstand. Natürlich kann der Freiberufler seine Rente im gehobenen Alter dann aber nicht steuerfrei erhalten. Der Gesetzgeber hat im Zuge dessen ein Besteuerungsmodell entworfen, das kontinuierlich ansteigt. Zur Verdeutlichung:

  • 2025: Wer seine Rürup-Rente bezieht (in die Auszahlungsphase geht), muss 85 % der Auszahlungen versteuern.
  • 2035: 95 %
  • 2040: 100 %

Wichtig ist bei deiner Entscheidung nun, beide Phasen zusammen zu betrachten. Der Vorteil, den sich Gutverdiener durch dieses Modell der privaten, staatlich gestützten Altersvorsorge verschaffen sollen, ist die Differenz der Steuerlast. Da du in erwerbstätigen Jahren ein (gutes, hohes) Einkommen hast, musst du auch viel Einkommenssteuer zahlen. In deinen Rentenjahren hast du wahrscheinlich kein Einkommen mehr, du zahlst dann also weniger oder gar keine Steuern. So kann man die Steuerlast in erwerbstätigen Jahren verlagern auf die Jahre, wo sie aufgrund des fehlenden Einkommens (du bist dann in Rente) nicht mehr so ins Gewicht fällt.

Weitere Informationen zu speziellen ETF-Strategien findest du hier.


Fazit: Zur Rentabilität und Attraktivität der Rürup-Produkte

Ging es bisher primär um die Steuer, ist natürlich auch die Rentabilität des eigentlichen Produktes zu berücksichtigen. Da zeigt sich nämlich direkt der nächste Nachteil: Zwar kann man auch mit einem Rürup-Vertrag am Kapitalmarkt breit gestreut profitieren, nur läuft das anders als in deinem Depot. Da gehören die Dividenden und Kursgewinne dir, während beim Rürup-Vertrag konsequent der Versicherer zulangt.

Tatsächlich ist es dieser Umstand, losgelöst von etwaigen Steuervorteilen, der aus Sicht vieler Menschen Rürup zu einem wenig interessanten Produkt macht. Verwaltungskosten, Gebühren, eine schlechte Aufstellung – es gibt viele Gründe und Situationen, in denen der Versicherer die Rendite deines eingezahlten Kapitals mindert. Wenn du auf dein Kapital so im langfristigen Mittel, nach Abzug aller Gebühren, nur 2 % p.a. bekommst, helfen dir auch die Steuerersparnisse nicht viel, wenn das Kapital in einem World-ETF in deinem Depot stattdessen 7 % p.a. gemacht hätte – noch dazu hast du mit Rürup keinerlei Flexibilität.

Damit bleibt das Modell meist bestenfalls für wirkliche Gutverdiener interessant (wegen der Steuerersparnis), die bevorzugen dann oftmals aber eher Direktinvestitionen, statt ihr Geld für viele Jahre wegzusperren und noch dazu die Versicherungskonzerne großzügig zu finanzieren.

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