Quellensteuer beim ETF aus Irland oder den USA
ETFs (Exchange Traded Funds) werden oft von ausländischen Anbietern aufgelegt, zum Beispiel in Irland oder den USA. Wenn Sie in einen ETF investieren, der im Ausland ansässig ist, wird dort eine sogenannte Quellensteuer erhoben. Für viele Privatanleger klingt das kompliziert, aber bei ETFs ist es oft einfacher als bei Aktien. Besonders ETFs aus Irland bieten steuerliche Vorteile, die Anleger nutzen können. Diese Vorteile haben sich in den letzten Jahren nicht geändert, und Irland bleibt ein bevorzugtes Fondsdomizil für viele ETF-Anleger. Mehr über die Funktionsweise von ETFs erfahren Sie in unserem Artikel über Exchange Traded Funds.
Wie die Quellensteuer beim ETF funktioniert
Wenn Sie in einen ETF investieren, können Sie von Dividenden profitieren. Bei ausschüttenden ETFs wird die Dividende regelmäßig ausgezahlt (jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich). Bei thesaurierenden ETFs (das bedeutet, dass die Dividenden automatisch wieder angelegt werden) fließt die Dividende direkt in den Fonds zurück. Auf diese Dividenden wird die Quellensteuer erhoben. Einen Teil dieser Steuer können Sie sich zurückholen, indem Sie sie auf die Abgeltungssteuer anrechnen lassen.
Zwischen einigen Ländern, wie Irland und den USA, gibt es sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Diese Abkommen sorgen dafür, dass Sie als deutscher Anleger nicht doppelt besteuert werden. In der Regel liegt die Obergrenze für die Quellensteuer bei 15 Prozent, wenn ein solches Abkommen besteht. Ohne ein DBA beträgt die Quellensteuer in den USA 30 Prozent. Diese Regelungen haben sich in den letzten Jahren nicht geändert, und Anleger können weiterhin von den Vorteilen der DBA profitieren.
Beispiel für die Quellensteuer auf einen ETF
Schauen wir uns ein Beispiel an: Sie investieren in einen ETF von iShares, der den US-amerikanischen S&P 500 abbildet. Der ETF wird von der US-Fondsgesellschaft BlackRock verwaltet, hat aber seinen Sitz in Irland. Die Dividenden der US-Aktien im ETF unterliegen der US-Quellensteuer von 30 Prozent. Dank des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Irland und den USA kann der Fonds jedoch 15 Prozent der Quellensteuer zurückholen. Das bedeutet, dass von einer Dividende von 100 Euro nur 15 Euro als Steuer einbehalten werden, und nicht 30 Euro. Bei einem thesaurierenden ETF wird der Restbetrag von 85 Euro wieder in den Fonds investiert.
Ein weiteres Beispiel: Bei einer Dividendenrendite von 3% fallen bei betroffenen ETFs 0,9% auf Fondsebene weg. Bei in Irland aufgelegten ETFs entfallen lediglich 0,45%, und 2,55% der Dividendenrendite bleiben übrig. Dies zeigt, wie wichtig das Fondsdomizil für die Steuerlast ist. Diese Zahlen sind auch heute noch aktuell und verdeutlichen den Vorteil von ETFs mit Sitz in Irland. Wenn Sie sich für weitere ETF-Optionen interessieren, werfen Sie einen Blick auf unseren ETF Sparplan Vergleich 2024.
Quellensteuer-Rückforderung in den USA
In den USA gibt es eine Besonderheit bei der Rückforderung der Quellensteuer. Die USA wollen verhindern, dass Anleger aus Ländern ohne Doppelbesteuerungsabkommen Steuern sparen. Der Fonds muss nachweisen, dass die meisten Investoren aus Ländern mit einem solchen Abkommen kommen. Da ETFs an der Börse gehandelt werden und die Fondsgesellschaften ihre Anleger nicht direkt kennen, ist das nicht immer einfach. Ein Vorteil von iShares-ETFs ist, dass sie ihren Sitz in Irland haben. Dadurch zahlen Sie als Anleger nur 15 Prozent Quellensteuer, anstatt der vollen 30 Prozent.
Aktuell gibt es keine Hinweise darauf, dass sich die Quellensteuerregelungen für ETFs aus Irland geändert haben. Die Vorteile von in Irland aufgelegten ETFs bleiben bestehen, und Anleger profitieren weiterhin von der reduzierten Quellensteuer. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Rückforderung der Quellensteuer bei ETFs mit Sitz in den USA nicht möglich ist, da die Investoren nicht direkt bekannt sind. Wenn Sie sich für weitere Anlagemöglichkeiten interessieren, könnte auch der UmweltBank ETF eine interessante Option sein.
Behandlung der Quellensteuer nach der Investmentsteuerreform 2018
Vor 2018 konnten Anleger die ausländische Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungssteuer anrechnen. Mit der Investmentsteuerreform 2018 hat sich das geändert. Jetzt gibt es eine Pauschale, die sich an der Wertsteigerung des Fonds orientiert. Diese Pauschale ist die neue Grundlage für die Besteuerung. Bei ausschüttenden ETFs wird die Dividende auf diese Pauschale angerechnet. Bei thesaurierenden ETFs wird die Steuer direkt vom Verrechnungskonto abgezogen.
Für Privatanleger ist die Steuererklärung dadurch einfacher geworden. Sie können Ihre Steuerlast senken, indem Sie den Steuerfreibetrag von 801 Euro nutzen und einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank einreichen. Zudem gibt es bei Aktien-ETFs eine sogenannte Teilfreistellung. Das bedeutet, dass 30% der Erträge aus Dividenden und Kursgewinnen steuerfrei sind. Sie müssen also nur für 70% Ihrer Erträge Abgeltungssteuern zahlen. Diese Regelung gilt weiterhin und ist besonders für Anleger von Aktien-ETFs interessant. Weitere Informationen zur Steueroptimierung finden Sie in unserem Artikel Steuern sparen bei ETFs durch GmbH/UG?.
Quellensteuer in den USA sparen mit den richtigen ETFs
Wenn Sie in den USA Quellensteuer sparen möchten, sollten Sie ETFs wählen, die von iShares aufgelegt wurden und ihren Sitz in Irland haben. Dank des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Irland und den USA kann der Fonds die Hälfte der Quellensteuer zurückfordern. Das führt zu einer besseren Wertentwicklung des ETFs.
Wenn ein ETF hauptsächlich US-Aktien enthält, aber in einem anderen Land als Irland aufgelegt wurde (z. B. Luxemburg oder Frankreich), kann das nachteilig sein. Besonders bei physisch replizierten ETFs, die die Aktien direkt halten, fällt die volle Quellensteuer an. Irland bietet hier einen einzigartigen Vorteil, da das Abkommen mit den USA eine Quellensteuer von nur 15% vorsieht. Dieser Vorteil wird automatisch auf Fondsebene berücksichtigt und führt zu einer besseren Wertentwicklung des ETFs. Diese Regelungen sind auch heute noch gültig und sollten bei der ETF-Auswahl berücksichtigt werden. Wenn Sie sich für andere internationale Märkte interessieren, könnte ein Indien ETF eine interessante Ergänzung für Ihr Portfolio sein.
Vorteile bei der Quellensteuer bei synthetisch replizierten ETFs
Synthetisch replizierte ETFs (das bedeutet, dass sie die Wertpapiere nicht direkt halten, sondern über Tauschgeschäfte abbilden) haben einen Vorteil: Da sie keine Dividenden erhalten, fällt auch keine Quellensteuer an. Einige Emittenten, wie iShares und UBS, haben ihre ETFs in Irland aufgelegt, um von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Andere Anbieter, wie Amundi oder Lyxor, setzen auf synthetische ETFs, um die Quellensteuer zu umgehen.
Allerdings sollten Anleger beachten, dass synthetische ETFs auch Risiken bergen, da sie auf komplexen Finanzinstrumenten basieren. Die Entscheidung zwischen physisch replizierten und synthetisch replizierten ETFs sollte daher nicht nur auf steuerlichen Überlegungen basieren, sondern auch auf der Risikobereitschaft des Anlegers. Diese Überlegungen sind auch heute noch relevant, da synthetische ETFs weiterhin eine beliebte Option für steuerbewusste Anleger sind. Wenn Sie mehr über die aktuellen Entwicklungen auf den Märkten erfahren möchten, besuchen Sie unsere Aktuellen Kurznachrichten.
Fazit: Quellensteuer auf ETFs wurde vereinfacht
Die Quellensteuer wird in dem Land erhoben, in dem die Erträge erzielt werden. In den USA beträgt sie 30 Prozent, in Irland 20 Prozent. Dank des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Irland und den USA müssen Sie bei einem in Irland aufgelegten ETF nur 15 Prozent Quellensteuer zahlen. Das verbessert die Wertentwicklung des ETFs. Sie müssen sich um die Steuerabrechnung nicht kümmern, da diese automatisch erfolgt. Mit einem Freistellungsauftrag können Sie zudem Ihre Steuerlast weiter senken.
Zusätzlich profitieren Anleger von der Teilfreistellung bei Aktien-ETFs, bei der 30% der Erträge steuerfrei sind. Dies gilt sowohl für Dividenden als auch für Kursgewinne. Bei der Auswahl von ETFs sollten Anleger daher auf das Fondsdomizil achten. ETFs aus Irland bieten klare Vorteile bei der Quellensteuer, während ETFs aus Luxemburg, Deutschland oder Frankreich steuerlich benachteiligt sein können. Diese Regelungen sind auch heute noch gültig und sollten bei der ETF-Auswahl berücksichtigt werden. Wenn Sie sich für weitere Anlagemöglichkeiten interessieren, könnte auch der Wasserstoff Sparplan eine interessante Option sein.
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