Grundrente und Mindestrente in Deutschland
Eine Mindestrente gibt es in Deutschland aktuell nicht, da die Höhe der Rente von den erworbenen Rentenpunkten abhängt. Die Grundrente gilt seit Januar 2021 und wird denjenigen gezahlt, die lange gearbeitet und wenig verdient haben. Willst Du für die Rente vorsorgen, solltest Du damit beginnen.
Gibt es einen Unterschied zwischen Grundrente und Mindestrente?
In Deutschland gibt es eine Grundrente, die im Januar 2021 eingeführt wurde, aber keine Mindestrente. Die Höhe der Rente, die jemand im Alter erhält, hängt von den Rentenpunkten ab, die er während seines Arbeitslebens gesammelt hat. Je länger und mehr jemand verdient hat, desto höher ist der Punktestand. Viele Menschen, vor allem Frauen, die ihr Leben lang gearbeitet, aber wenig verdient haben, bekommen eine niedrige Rente.
Da es keine Mindestrente gibt, droht diesen Menschen Altersarmut. Deshalb hat die Koalition aus SPD und CDU/CSU 2020 die Grundrente eingeführt, um das auszugleichen. Die Bescheide wurden im Juli 2021 verschickt, und die ersten Auszahlungen sind erfolgt. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2021, aber es kann bis Ende 2022 dauern, bis alle ihre erste Zahlung erhalten. Nicht jeder hat Anspruch darauf, auch wenn er wenig verdient hat. Du kannst selbst vorsorgen, um mehr Rente zu bekommen. Beginne 2022 mit der Vorsorge. Riester oder ETF Sparplan - was ist besser?
Wer hat Anspruch auf eine Grundrente?
Die Grundrente ist keine Mindestrente, denn nicht jeder hat darauf Anspruch. Sie ist eine Aufwertung des Rentenanspruchs, auch Grundrentenzuschlag genannt. Laut Bundesregierung profitieren rund 1,1 Millionen Rentnerinnen und Rentner davon. Um den Zuschlag zu erhalten, müssen mindestens 35 Jahre Grundrentenzeiten nachgewiesen werden, darunter:
- Kindererziehungszeiten
- Zeiten für die Pflege von Angehörigen
- Ersatzzeiten, z.B. Zeiten der politischen Haft in der DDR
- Leistungszeiten bei Krankheit oder Rehabilitation
- Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung und Pflege
- Pflichtbeiträge aus Berufstätigkeit und Selbstständigkeit.
Zeiten mit Arbeitslosengeld zählen nicht. Anspruch auf eine geringe Aufstockung haben diejenigen, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen können. Die Aufstockung steigt monatlich, bis die Grundrente bei 35 Jahren erreicht ist.
Anspruch haben diejenigen, die wenig, aber nicht zu wenig verdient haben. Der Verdienst muss in den Grundrentenzeiten zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland liegen. Zeiten mit weniger als 30 Prozent zählen nicht. Da sich der Durchschnittsverdienst jährlich ändert, werden die Gehaltsgrenzen für vergangene Jahre niedriger. Die Berechnung ist kompliziert, daher kann es bis Ende 2022 dauern, bis alle ihre erste Auszahlung erhalten. ETF Gewichtung: Marktkapitalisierung, BIP oder gleichgewichtet?
Wie hoch fällt die Grundrente aus?
Eine anteilige Grundrente bekommen diejenigen, deren Grundrentenzeiten mindestens 33 Jahre, aber keine 35 Jahre betragen. Der volle Grundrentenzuschlag wird für alle gezahlt, die 35 Jahre Grundrentenzeiten vorweisen können und die Ansprüche erfüllen.
Um die Grundrente zu berechnen, werden die bisher erworbenen Entgeltpunkte (EP) angesetzt. Der durchschnittliche EP-Wert wird errechnet. Jahre mit weniger als 0,3 EP werden nicht berücksichtigt. Dieser EP-Wert wird verdoppelt und darf maximal 0,8 EP betragen. Der Zuschlag ergibt sich aus der Differenz. Dieser Zuschlag wird um 12,5 Prozent gekürzt. Das Ergebnis wird mit den Beitragsjahren multipliziert. Dafür werden maximal 35 Beitragsjahre berücksichtigt.
Maximal können rechnerisch 12,25 Entgeltpunkte berücksichtigt werden. Diese Entgeltpunkte werden in Rentenzahlung umgerechnet. Seit dem 1. Juli 2024 beträgt der Rentenwert bundeseinheitlich 39,32 Euro, was den maximal möglichen Zuschlag auf etwa 461 Euro pro Monat bringt. Die Rentenversicherung schätzt den durchschnittlichen Zuschlag auf 86 Euro im Monat. ETF Steuern: Damit es bei der Steuererklärung keine Überraschung gibt
Wer hat keinen Anspruch auf die Grundrente?
Wer mehr als 80 Prozent und weniger als 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland erzielt hat, bekommt keine Grundrente. Allerdings gibt es noch weitere Einschränkungen. Das macht die Prüfung so kompliziert und eine Auszahlung oft erst 2022 möglich. Wer einen Anspruch auf die Grundrente hätte, da er nur eine niedrige Rente bekommt, aber trotzdem ein ordentliches Einkommen bezieht, bekommt diese Aufstockung nicht. Solche zusätzlichen Einkünfte können beispielsweise Mieteinnahmen, Betriebsrenten, Witwen- oder Witwerrente oder Arbeitseinkommen sein. Wer Rente bezieht und im Rentenalter noch arbeitet, bezieht ein Einkommen, das dazu führen kann, dass nur eine geringere oder gar keine Grundrente ausgezahlt wird. Auch zu versteuernde Kapitalerträge, beispielsweise Zinsen, Dividenden oder Erlöse aus dem Verkauf von Aktien oder ETFs, werden berücksichtigt. Steuerfreie Dividende erhalten: Bei welchen Aktien klappt es?
Ob die volle Grundrente gezahlt wird, hängt davon ab, ob der Freibetrag von 1.317 Euro bei Alleinstehenden und 1.950 Euro bei verheirateten Paaren trotz zusätzlicher Einkünfte unterschritten wird. In jedem Jahr soll dieser Betrag angepasst werden. Er kann also 2022 höher liegen.
Liegt das Einkommen über dem Freibetrag, werden von dem Betrag, der den Freibetrag übersteigt, 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Dafür soll ein automatischer Datenabgleich mit dem Finanzamt erfolgen. Ein Einkommen zu 100 Prozent wird angerechnet, wenn das Einkommen bei Alleinstehenden 1.686 Euro und bei Ehepaaren 2.424 Euro übersteigt.
Anrechnung von Witwen- und Witwerrente sowie Heirat
Witwen- und Witwerrente werden bei der Ermittlung der Grundrente angesetzt. Allerdings wird die Grundrente nicht auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet, wenn sie bereits bezogen wird, aber dann der Ehepartner verstirbt. Der Anspruch auf den Grundrentenzuschlag kann bei zusammenlebenden Paaren durch eine Heirat verhindert werden. Leben die beiden Partner nur zusammen, wird das Einkommen von jedem einzeln betrachtet. Bezieht einer der beiden Partner ein hohes Einkommen, kann der Partner, der ein niedriges Einkommen bezieht, trotzdem einen Grundrentenzuschlag bekommen. Heiraten die beiden, wird das Einkommen beider Partner betrachtet. Dabei spielt es keine Rolle, ob die beiden Partner steuerlich getrennt oder zusammen veranlagt werden. Bedingungsloses Grundeinkommen: Funktionsweise und Vorteile
Anrechnung des Einkommens aus dem vorvergangenen Jahr
Würde es sich um eine Mindestrente handeln, die jeder Rentner bekommen würde, wäre die Berechnung einfacher. In Deutschland gibt es jedoch keine Mindestrente, was auch gar nicht sinnvoll ist. Daher kann es bis 2022 dauern, bis eine Auszahlung möglich ist.
Bei der Berechnung der Grundrente werden die vom Finanzamt übermittelten Einkünfte aus dem vorvergangenen Jahr angesetzt. Um die Grundrente für 2022 zu berechnen, muss das Finanzamt das steuerpflichtige Einkommen aus 2020 übermitteln. Wer 2022 nur eine geringe Rente bezieht, aber in den beiden vorangegangenen Jahren noch ein solides Einkommen erzielt hat, bekommt für diese zwei Jahre keine Grundrente.
Kein Antrag und keine Vermögensprüfung
Ähnlich wie bei einer Mindestrente, die es in Deutschland nicht gibt, muss für die Grundrente kein Antrag gestellt werden. Die Rentenversicherung ermittelt automatisch den Grundrentenzuschlag und prüft, ob ein Anspruch besteht. Das Einkommen wird anhand der Angaben vom Finanzamt geprüft. Allerdings wird nicht geprüft, ob bei den Berechtigten Vermögen wie ein Haus, ein Grundstück, Goldbarren oder Geldanlagen wie Aktien oder ETFs vorhanden ist. Der Grundrentenzuschlag kann also auch an diejenigen gezahlt werden, die Vermögen besitzen, aber nur eine geringe Rente erzielen. Wann ETFs verkaufen? Gründe und effektive Strategien
Was tun bei geringer Rente, wenn kein Anspruch auf Grundrente besteht?
Wer nur eine geringe Rente bekommt und keinen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag hat, da der anzurechnende Verdienst niedriger als 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes ist, kann eine Grundsicherung beantragen. Dabei handelt es sich nicht um eine Mindestrente. Reicht das Einkommen im Alter nicht zum Leben aus, springt die Grundsicherung ein. Die Grundsicherung ist Sozialhilfe, die aus Steuern finanziert wird. Die Grundsicherung wird beim örtlichen Träger der Sozialhilfe beantragt. Wer diese Grundsicherung bekommt, muss die reguläre Altersgrenze erreicht haben und ein so geringes Einkommen beziehen, das es nicht zum Leben ausreicht.
Wie wird die Grundrente finanziert?
Mit der Finanzierung der Grundrente werden die Beitragszahler nicht belastet. Stehst Du jetzt im Berufsleben und zahlst Du Beiträge zur Rentenversicherung, so musst Du keine höheren Beiträge zahlen. Die Finanzierung erfolgt durch eine Erhöhung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung. Die Grundrente wird aus Steuermitteln finanziert. Rentenexperten rechnen damit, dass im Einführungsjahr 2021 1,3 Milliarden Euro an Steuermitteln für die Finanzierung benötigt werden.
Wie sieht die Idee einer Mindestrente aus?
Anders als bei der Grundrente als Aufstockung zu einer geringen Rente besteht die Idee einer Mindestrente darin, dass jeder Bürger in Deutschland im Alter ein würdiges Leben führen soll. Die Mindestrente würde demnach an jeden gezahlt werden, der aus dem Arbeitsleben ausscheidet. Der Idee nach würde es sich um eine Solidarrente handeln, die aus den Einzahlungen aller Beitragszahler in die gesetzliche Rentenversicherung finanziert wird. Diejenigen, die lange gearbeitet und gut verdient haben, würden eine Rente bekommen, die entsprechend höher als die Mindestrente ist.
Da die Finanzkraft der Rentenkassen zur Finanzierung der Mindestrente nicht ausreicht, müsste zusätzlich der Bundeshaushalt einspringen und einen Teil der Finanzierung aus Steuerzahlungen der Bundesbürger vornehmen. Sollte es die Mindestrente tatsächlich geben, wäre noch umstritten, ob sie bedingungslos an jeden ausgezahlt wird oder ob laufende Renteneinnahmen oder Vermögen berücksichtigt werden. Die Grundrente dient zur Aufstockung einer geringen Rente und entspricht im gewissen Sinne der Idee einer Mindestrente. ETFs auf unterbewertete Aktien
Nachteile einer Mindestrente in Deutschland
Der entscheidende Nachteil der Mindestrente in Deutschland wäre die Finanzierung. Sie wäre mit höheren Rentenbeiträgen und Steuererhöhungen verbunden. Wenn jeder, unabhängig von seinem beruflichen Status, beispielsweise Selbstständige und Beamte, Anspruch auf eine Mindestrente hätte, würde das eine erhebliche Steuerlast bedeuten. Einige Wirtschaftsbranchen sind durch ein niedriges Lohnniveau gekennzeichnet, das den Erwerb von Rentenpunkten in der entsprechenden Anzahl verhindert.
Die Idee einer Mindestrente kann ein geringes Lohnniveau nicht bekämpfen und die eigentlichen Ursachen von Altersarmut nicht beseitigen. Während die verantwortlichen Unternehmen weiterhin verdienen und nichts gegen die Altersarmut tun, muss der Staat später die Rente ausgleichen. Eine Mindestrente für alle könnte auch zur Vernachlässigung der privaten und betrieblichen Altersversorgung führen.
Mindestrente in der Schweiz als Beispiel für Deutschland
Ein Beispiel für Deutschland bei der Mindestrente könnte die Schweiz sein. Dort bekommt jeder Bürger im Rentenalter eine Mindestrente von umgerechnet ca. 1.000 Euro. Anders als in Deutschland gibt es in der Schweiz eine Pflichtversicherung, in die alle einzahlen. Eine Mindestrente gibt es auch schon in Frankreich und Italien.
Wie Du selbst für das Alter vorsorgen kannst
Auch die neue Bundesregierung wird voraussichtlich keine Mindestrente einführen. Es wird weiterhin bei der Grundrente bleiben. Möchtest Du auch im Alter nicht auf einen guten Lebensstandard verzichten, solltest Du rechtzeitig vorsorgen. Das gelingt mit einem ETF-Sparplan. Es gibt zahlreiche sparplanfähige ETFs mit guten Renditechancen. Der Sparplan-Vergleich hilft bei der Wahl des geeigneten Online-Brokers. Möchtest Du Dich nicht selbst um die Auszahlungen im Alter kümmern, kannst Du Dich für einen Online-Broker entscheiden, bei dem Du für Deinen ETF-Sparplan einen Auszahlplan erstellen kannst. ETF Sparpläne: Das sind die Unterschiede
Eine Altersvorsorge ist auch bei einem Robo-Advisor möglich. Es gibt verschiedene Angebote, die sich für eine Altersvorsorge eignen. Du erstellst ein Risikoprofil und wählst eine Strategie entsprechend Deiner Anlageziele. Die digitale Vermögensverwaltung stellt ein Portfolio mit ETFs aus verschiedenen Anlageklassen mit unterschiedlichem Risiko zusammen. Für die Altersvorsorge besteht die Möglichkeit, das Risiko anzupassen, sodass mit zunehmendem Alter das Risiko geringer wird. Fängst Du rechtzeitig mit einem solchen Vermögensaufbau für das Alter an, kannst Du schon mit geringen Einzahlungen von einem beachtlichen Kapital im Alter profitieren. Die Sparbeträge kannst Du auch anpassen, um dann, wenn sich Deine finanzielle Situation verbessert, höhere Beträge einzuzahlen. ETF Sparplan wechseln: Diese Dinge sollten Sie beachten
Fazit: Grundrente dient zur Aufstockung geringer Renten
Eine Mindestrente gibt es in Deutschland nicht. Sie kommt auch voraussichtlich nicht. Gäbe es sie für jeden, der nicht mehr im Berufsleben steht, würde das den finanziellen Rahmen der Rentenkassen sprengen. Höhere Rentenbeiträge und Steuererhöhungen wären die Folge. Es gibt aber eine Grundrente als Aufstockung für geringe Renten. Nur wer mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten, also Einzahlungen in die Rentenkasse, nachweisen kann, hat Anspruch. Sie wird aber nicht für diejenigen gezahlt, die mit ihrer Rente unter einem bestimmten Niveau liegen. Der Anspruch wird sorgfältig geprüft. Möchtest Du auch im Alter gut leben, solltest Du rechtzeitig vorsorgen und beispielsweise einen Sparplan eröffnen.
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