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Was du beim ETF-Verkauf beachten solltest

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Hast Du Anteile an einem ETF und benötigst Du Geld oder entwickelt sich der ETF anders als erwartet, kannst Du den ETF verkaufen. Du solltest beachten, dass dabei Kosten entstehen und dass auf den Gewinn aus dem Verkauf Steuern anfallen. Der Verkauf ist über einen Online-Broker möglich.

Was du beim ETF-Verkauf beachten solltest

Gründe für den Verkauf von ETF-Anteilen

Ein ETF eignet sich als langfristige Geldanlage und ist eine gute Alternative zu Aktien, da er eine breite Risikostreuung bietet. Du kannst bereits mit einem geringen Betrag ETF-Anteile erwerben oder mit einem Sparplan mit geringen Einzahlungen langfristig Vermögen aufbauen. Nun kann es jedoch passieren, dass Du Geld benötigst, um einen finanziellen Engpass zu überwinden oder eine größere Anschaffung zu finanzieren. Jederzeit kannst Du einen ETF verkaufen. Der Verkauf ist über einen Online-Broker möglich. Auch dann, wenn Du einen Sparplan bespart hast, kannst Du den besparten ETF verkaufen. Als Alternative dazu kannst Du bei einigen Online-Brokern einen Entnahmeplan erstellen, um nicht gleich die kompletten ETF-Anteile zu verkaufen.

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Es ist auch möglich, dass sich der ETF anders als erwartet entwickelt. Die Rendite kann sich beispielsweise über einen längeren Zeitraum negativ entwickeln. Um nicht noch mehr Verluste zu erleiden, ist der Verkauf der ETF-Anteile häufig sinnvoll.Ein weiterer Grund für den Verkauf von ETF-Anteilen ist der Depotwechsel. Bist Du mit Deiner depotführenden Bank nicht zufrieden, da sie Depotgebühren einführt oder aus anderen Gründen nicht günstig ist, kannst Du Deine Anteile verkaufen. Du kannst Deine Anteile jedoch auch zu einem Online-Broker oder einer Online-Bank übertragen. In jedem Fall entstehen beim Verkauf der Anteile Kosten. Du solltest auch die Steuern nicht vergessen, wenn Du einen Gewinn erzielst.

ETF verkaufen - so gehst Du vor

Der Verkauf von ETF-Anteilen funktioniert ähnlich wie der Kauf von ETF-Anteilen. Da ETFs an der Börse gehandelt werden, können sich die Kurse täglich und mehrmals am Tag ändern. Du solltest dich, bevor Du Deine Anteile verkaufst, zuerst über den aktuellen Kurs informieren. Du erstellst bei einem Online-Broker eine Verkaufsorder. Dafür rufst Du die Ordermaske auf. Du klickst auf Verkauf und gibst die ISIN für den ETF an. Die Börsen, an denen der ETF mit der entsprechenden ISIN gehandelt wird, werden angezeigt. Du wählst eine Börse aus, an der Du verkaufen möchtest. Weiterhin gibst Du an, wie viele Anteile Du verkaufen möchtest. Zusätzlich kannst Du ein Limit setzen und die Gültigkeit für Deine Order festlegen. Hast Du alle Angaben gemacht, bestätigst Du Deine Order. Um Deine Order abzusichern, musst Du eine TAN angeben, die abhängig vom Broker unterschiedlich generiert werden kann. Ist der Verkauf erfolgt, erhältst Du nicht den vollen Kurswert, da Kosten anfallen.

Kosten beim Verkauf von ETFs

Möchtest Du Anteile an einem ETF verkaufen, bekommst Du nicht den vollen Kurswert ausgezahlt. Genau wie beim Kauf fallen auch beim Verkauf Kosten an. Es gibt kaum Online-Broker, bei denen der Verkauf von ETF-Anteilen kostenlos ist. Nur im Rahmen von Aktionen kannst Du bei wenigen Brokern hin und wieder Anteile gebührenfrei verkaufen. Du zahlst beim Verkauf von ETF-Anteilen eine Orderprovision an den Broker. Die Höhe dieser Provision unterscheidet sich, abhängig vom Broker. Im Preis-Leistungs-Verzeichnis des Brokers wird über die Höhe der Orderprovision informiert.

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Die Kosten für den Verkauf von ETF-Anteilen bestehen zumeist aus einer Grundgebühr, die einen festen Betrag ausmacht, unabhängig vom Ordervolumen. Die Grundgebühr kann beispielsweise bei 5 Euro liegen. Zusätzlich zahlst Du eine Provision, die einen geringen Betrag des Ordervolumens ausmacht. Sie kann beispielsweise 0,25 Prozent auf das Ordervolumen ausmachen. Bei einigen Brokern gilt eine Mindestgebühr, die Du mindestens zahlen musst und die unabhängig von der Grundgebühr zu zahlen ist. Die Kosten werden umso höher, je mehr Anteile du verkaufst. Um die Kosten zu deckeln, gilt bei verschiedenen Brokern eine Grenze, die beispielsweise bei 60 bis 70 Euro liegt.
Zusätzlich zu den Kosten des Brokers musst Du zumeist noch eine Handelsplatzgebühr bezahlen, wenn Du Anteile an einem ETF verkaufen möchtest. Sie unterscheidet sich, abhängig von der Börse. Um Kosten zu sparen, solltest Du zuvor die Handelsplatzgebühren der verschiedenen Börsen vergleichen.

Auf die Steuern achten

Möchtest Du Anteile an einem ETF verkaufen, fallen nicht nur die Kosten bei der Börse und beim Online-Broker an. Du solltest auch die Steuern nicht vergessen, die eine ziemlich komplizierte Angelegenheit sind. Steuern fallen jedoch nur an, wenn Du beim Verkauf von ETF-Anteilen einen Gewinn erzielst. Möchtest Du einen ETF verkaufen, da er sich ungünstig entwickelt, wirst Du wahrscheinlich einen Verlust erleiden. Du musst dann keine Steuern zahlen. Steuern musst Du nicht nur zahlen, wenn Du Anteile an einem ETF verkaufen möchtest. Steuern fallen auch auf die Dividende an. Die Dividende und die Gewinne aus dem Verkauf unterliegen der Abgeltungssteuer, die 25 Prozent beträgt. Allerdings kannst Du einen Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Jahr ausschöpfen. Bist Du verheiratet, liegt dieser Sparerpauschbetrag sogar bei 1.602 Euro. Nur die Beträge aus dem Verkaufsgewinn oder aus Einnahmen in Form von Dividenden, die über dem Sparerpauschbetrag liegen, sind steuerpflichtig. Möchtest Du Anteile von einem ETF verkaufen und erzielst Du einen Gewinn, musst Du nur dann Steuern bezahlen, wenn der Sparerpauschbetrag von 801 Euro überschritten wird. Du solltest einen Freistellungsauftrag an die depotführende Bank erteilen, damit Du nicht auf den vollen Gewinn Steuern zahlen musst.

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Zusätzlich zur Abgeltungssteuer musst Du auch noch einen Solidaritätszuschlag bezahlen, wenn Du Anteile an einem ETF verkaufen willst. Der Solidaritätszuschlag wird auf die Abgeltungssteuer berechnet und beträgt 5,5 Prozent. Gehörst Du einer Kirche an, zahlst Du zusätzlich noch Kirchensteuer beim Verkauf von ETF-Anteilen.

Keine Steuern bei Altbeständen

Ob Du Steuern zahlen musst, wenn Du Anteile an einem ETF verkaufen möchtest, hängt davon ab, wie lange Du die ETF-Anteile bereits hältst. Hattest Du die ETF-Anteile bereits vor 2009 gekauft, sind Gewinne aus dem Verkauf nicht steuerpflichtig. Die Gewinne aus dem Verkauf waren bis einschließlich 2017 vollständig steuerfrei, wenn es sich um solche Altbestände handelte. Inzwischen werden Steuern erhoben, doch kannst Du einen sehr hohen Freibetrag ausschöpfen. Dieser Freibetrag liegt bei 100.000 Euro. Hast Du den ETF vor 2009 gekauft und möchtest Du jetzt den ETF verkaufen, zahlst Du nur dann Steuern, wenn der Gewinn aus dem Verkauf über 100.000 Euro liegt. Das ist nahezu unmöglich, da kaum ein privater Anleger so viele Anteile an einem ETF besitzt.

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ETF verkaufen und Steuern sparen - so geht's

Auch dann, wenn Du den ETF erst nach 2009 erworben hast und jetzt den ETF verkaufen möchtest, kannst Du noch Steuernsparen, wenn der Gewinn aus dem Verkauf über dem Sparerpauschbetrag liegt. Du kannst einen Steuerfreibetrag ausschöpfen, der für 2020 bei mehr als 9.400 Euro pro Person liegt.
Erzielst Du nur ein geringes Einkommen, da Du Rentner, Geringverdiener oder Student bist, kannst Du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Du musst auch dann keine Steuern zahlen, wenn der Gewinn über dem Sparerpauschbetrag liegt. Diese Nichtveranlagungsbescheinigung legst Du bei der depotführenden Bank vor.

Fazit: ETF verkaufen - ähnlich wie der Kauf von Anteilen

Anteile an einem ETF verkaufen kannst Du, wenn Du Geld benötigst oder sich der ETF anders als erwartet entwickelt. Du kannst die Anteile bei einem Online-Broker verkaufen. Möchtest Du Anteile an einem ETF verkaufen, fallen Kosten an. Du musst eine Orderprovision beim Broker und eine Handelsplatzgebühr bezahlen. Du bekommst also nicht den vollen Kurswert, wenn Du einen ETF verkaufen möchtest. Weiterhin musst Du auf den Gewinn aus dem Verkauf Steuern in Form der Abgeltungssteuer zahlen.


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