Was du beim ETF-Verkauf beachten solltest
Hast Du Anteile an einem ETF und benötigst Du Geld oder entwickelt sich der ETF anders als erwartet, kannst Du den ETF verkaufen. Du solltest beachten, dass dabei Kosten entstehen und dass auf den Gewinn aus dem Verkauf Steuern anfallen. Der Verkauf ist über einen Online-Broker möglich.
Stand: Juni 2026. ETFs verkaufen klingt simpel, ist aber vor allem eine Steuerfrage. Wer Anteile abstößt, löst auf den Gewinn die Abgeltungsteuer aus, sollte das FIFO-Prinzip kennen und die bereits gezahlte Vorabpauschale anrechnen lassen. Dieser Ratgeber zeigt, wann ein Verkauf sinnvoll ist, wie du vorgehst und welche steuerlichen Folgen 2026 gelten.
Hinweis zur Abgrenzung: Wenn es dir nicht um einen echten Verkauf, sondern um das Umschichten oder den Umzug deines Depots geht, lies zuerst unseren ausführlichen Leitfaden ETF-Sparplan umschichten, umziehen oder verkaufen. Ein Depotübertrag ohne Eigentümerwechsel ist steuerneutral, ein Verkauf dagegen nicht.
Gründe für den Verkauf von ETF-Anteilen
ETFs (Exchange Traded Funds) sind eine beliebte Möglichkeit, langfristig Vermögen aufzubauen. Sie bieten eine breite Risikostreuung und sind oft günstiger als der direkte Kauf von Aktien. Doch es gibt Situationen, in denen ein Verkauf sinnvoll ist. Vielleicht brauchst du kurzfristig Geld für eine größere Anschaffung oder um einen finanziellen Engpass zu überbrücken. In solchen Fällen kannst du deine Anteile jederzeit über einen Online-Broker verkaufen. Besparst du einen Sparplan, kannst du die angesammelten Anteile ebenfalls verkaufen. Einige Broker bieten zudem Entnahmepläne an, bei denen du nur einen Teil deiner Anteile verkaufst.
Ein weiterer Grund kann sein, dass sich der ETF nicht wie erwartet entwickelt. Auch ein Wechsel des Depots kann ein Anlass sein, etwa wenn deine Bank neue Gebühren einführt. Bedenke aber: Solange du nur den Anbieter wechseln willst, ist ein Depotübertrag meist die bessere Wahl. Er bleibt steuerneutral, während ein Verkauf samt Neukauf den Gewinn realisiert und sofort Steuern auslöst.
Häufig steht auch das Erreichen eines Sparziels hinter einem Verkauf, etwa der Ruhestand oder eine größere Anschaffung. Bei einer Umschichtung des Portfolios, um das Risiko zu reduzieren, spielt der Verkauf ebenfalls eine Rolle. Falls du unsicher bist, wie hoch dein Gewinn überhaupt ist, hilft dir unser Rendite-Rechner weiter.
ETF verkaufen: So gehst du Schritt für Schritt vor
Der Verkauf funktioniert ähnlich wie der Kauf. Da ETFs an der Börse gehandelt werden, ändern sich die Kurse laufend. Prüfe vor dem Verkauf den aktuellen Kurs und gib dann über deinen Broker eine Verkaufsorder auf:
- Ordermaske aufrufen und "Verkauf" wählen.
- ISIN des ETFs eingeben (die eindeutige Wertpapierkennung).
- Handelsplatz auswählen und Stückzahl angeben.
- Optional ein Limit setzen, also einen Mindestpreis.
- Order bestätigen und per TAN freigeben.
Gerade in volatilen Phasen ist ein Limit sinnvoll, damit du nicht unter einem bestimmten Preis verkaufst. Beachte außerdem die Handelszeiten der Börsen. Bei vielen Neobrokern lassen sich ETFs heute provisionsfrei oder zu sehr günstigen Konditionen handeln. Wenn du dafür noch das passende Depot suchst, hilft unser Neo-Broker-Vergleich. Konkret bieten etwa Trade Republic und Scalable Capital günstige Konditionen für den ETF-Handel.
Kosten beim Verkauf von ETFs
Beim Verkauf können, wie beim Kauf, Kosten anfallen. Klassische Broker verlangen eine Orderprovision, die sich oft aus einer Grundgebühr und einem prozentualen Anteil am Ordervolumen zusammensetzt, zum Beispiel 5 Euro plus 0,25 Prozent. Häufig gibt es eine Obergrenze von rund 60 bis 70 Euro. Hinzu kommen je nach Handelsplatz Börsengebühren.
Bei vielen Neobrokern entfällt die Orderprovision dagegen ganz oder es wird nur eine kleine Pauschale fällig. Ein Vergleich lohnt sich, denn jede gesparte Gebühr erhöht deinen Nettoerlös. Eine Übersicht findest du in unserem Trading-App-Vergleich.
Steuern beim ETF-Verkauf: Das gilt 2026
Verkaufst du mit Gewinn, fällt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent an, zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer (effektiv rund 26,375 Prozent) sowie gegebenenfalls Kirchensteuer (8 bis 9 Prozent). Den Gewinn ermittelt das Finanzamt als Verkaufserlös minus Anschaffungskosten minus Kosten der Order.
Vorher greift der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung). Nur Gewinne darüber sind steuerpflichtig. Damit deine Bank ihn berücksichtigt, brauchst du einen Freistellungsauftrag.
Teilfreistellung: 30 Prozent bleiben steuerfrei
Ein zentraler Vorteil: Bei einem Aktien-ETF mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil bleiben 30 Prozent des Veräußerungsgewinns dauerhaft steuerfrei (Teilfreistellung nach Investmentsteuergesetz). Steuerpflichtig sind also nur 70 Prozent des Gewinns. Bei Misch- und Immobilienfonds gelten andere Quoten.
FIFO-Prinzip bei mehreren Tranchen
Hast du Anteile über die Zeit in mehreren Tranchen gekauft, gilt beim Teilverkauf das FIFO-Prinzip ("First in, first out", geregelt in § 20 Abs. 4 EStG): Die zuerst gekauften Anteile gelten als zuerst verkauft. Das ist wichtig, weil ältere Tranchen meist die höchsten Buchgewinne tragen und damit am stärksten besteuert werden.
Vorabpauschale wird beim Verkauf angerechnet
Hast du in den Vorjahren auf einen thesaurierenden ETF die Vorabpauschale versteuert (Basiszins 2026: 3,20 Prozent), wird diese beim späteren Verkauf vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen. So entsteht keine Doppelbesteuerung. Du zahlst die Steuer auf den verbleibenden Gewinn also nur einmal.
Rechenbeispiel
Angenommen, du erzielst einen Gewinn von 2.000 Euro mit einem Aktien-ETF und hast den Sparerpauschbetrag bereits ausgeschöpft. Durch die Teilfreistellung sind nur 70 Prozent steuerpflichtig, also 1.400 Euro. Darauf fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an (350 Euro) plus 5,5 Prozent Soli (19,25 Euro). Ohne Kirchensteuer zahlst du somit rund 369 Euro statt der ohne Teilfreistellung fälligen rund 528 Euro.
Teilverkauf und Entnahmestrategie
Du musst nicht alles auf einmal verkaufen. Ein Teilverkauf gibt dir Liquidität, ohne das gesamte Investment aufzulösen, und du nutzt jedes Jahr aufs Neue den Sparerpauschbetrag. Im Ruhestand bietet sich eine planmäßige Entnahmestrategie an: Du verkaufst regelmäßig nur so viele Anteile, wie du zum Leben brauchst. Der Rest bleibt investiert und kann weiter wachsen. Wegen FIFO werden dabei zuerst die ältesten, oft gewinnträchtigsten Anteile aufgelöst, was die Steuerlast pro Verkauf erhöhen kann. Eine gestreckte Entnahme über mehrere Jahre hilft, den Freibetrag wiederholt zu nutzen.
Steuern legal senken
Liegt dein zu versteuerndes Einkommen sehr niedrig, kannst du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Sie befreit dich von der Steuerpflicht, auch über dem Sparerpauschbetrag hinaus, und ist vor allem für Rentner, Geringverdiener und Studenten interessant.
Ein weiterer Hebel ist die Verlustverrechnung: Verkaufst du Anteile mit Verlust, kannst du diese mit realisierten Gewinnen verrechnen und so deine Steuerlast senken. Nicht genutzte Verluste trägt die Bank ins Folgejahr vor. Weitere Tipps findest du in unserem ETF-Ratgeber.
Keine Steuern auf Altbestände
ETF-Anteile, die du vor 2009 gekauft hast, gelten als Altbestände. Kursgewinne daraus waren bis Ende 2017 steuerfrei. Seit 2018 gibt es einen Freibetrag von 100.000 Euro auf Gewinne, die nach dem 1. Januar 2018 entstanden sind. Erst darüber wird Abgeltungsteuer fällig. Für die meisten Privatanleger ist diese Grenze kaum relevant.
Fazit
Der Verkauf von ETF-Anteilen ist technisch unkompliziert und funktioniert wie der Kauf. Entscheidend ist die Steuerseite: Auf den Gewinn fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Soli an, 30 Prozent bleiben bei Aktien-ETFs durch die Teilfreistellung steuerfrei, das FIFO-Prinzip bestimmt die Reihenfolge und gezahlte Vorabpauschalen werden angerechnet. Wer nur den Anbieter wechseln will, fährt mit einem steuerneutralen Depotübertrag besser als mit einem Verkauf. Plane Teilverkäufe und Entnahmen so, dass du den Sparerpauschbetrag jedes Jahr ausnutzt. Abonniere unseren kostenlosen ETF-Newsletter, um auf dem Laufenden zu bleiben.
Quellen: justETF ETF-Steuerrechner 2026; Finanztip zur Vorabpauschale. Stand: Juni 2026.
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