Betriebliche Altersvorsorge: Vor- und Nachteile

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Stehst Du im Berufsleben, kannst Du heute noch nicht sagen, wie hoch Deine Rente einmal ausfallen wird. Fest steht aber, dass Du Dich selbst absichern musst, wenn Du Deinen Lebensstandard im Alter beibehalten möchtest. Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge anbieten.

Betriebliche Altersvorsorge: Vor- und Nachteile

Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

Sicher hast Du in Stellenanzeigen schon gelesen, dass einige Arbeitgeber mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für die Mitarbeiter werben. Vielleicht zahlt Dir ja auch Dein Arbeitgeber eine bAV. Sie ist nicht zu verwechseln mit den Vermögenswirksamen Leistungen. Bei der bAV handelt es sich um den Aufbau einer Zusatzrente durch den Arbeitgeber. Seit 2019 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seinen Mitarbeitern diese Form der Vorsorge anzubieten. Alle in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmer haben Anspruch darauf. Allerdings kann der Arbeitgeber entscheiden, in welcher Form er vorgeht und welcher Vertrag abgeschlossen werden soll. Er kann die Beiträge zumindest teilweise übernehmen, doch muss er das nicht. Du musst als Arbeitnehmer diese Vorsorge jedoch nicht in Anspruch nehmen. Bevor Du Dich für die bAV entscheidest, solltest Du prüfen, in welcher Form sie Dein Arbeitgeber leistet. Nicht jede Variante hat Vorteile für die Arbeitnehmer. Möchtest Du die betriebliche Altersvorsorge nicht in Anspruch nehmen, kannst Du die Versorgungslücke zwischen der gesetzlichen Altersrente und Deinem Einkommen mit einer privaten Vorsorge schließen. Du kannst beispielsweise eine private Rentenversicherung abschließen oder in einen Sparplan einzahlen.

Betriebliche Altersvorsorge - Definition und Berechtigte

Mit einer betrieblichen Altersvorsorge sagt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses Leistungen zu. Der Arbeitnehmer und seine Hinterbliebenen sollen im Alter, bei Invalidität und beim Tod des Arbeitnehmers zumindest teilweise finanziell abgesichert werden. Die bAV ist neben der gesetzlichen Rente und der privaten Altersvorsorge eine der drei Säulen des deutschen Rentensystems. Um Leistungen aus der bAV zu erhalten, musst Du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein. Anspruch darauf haben

  • Arbeitnehmer mit befristetem oder unbefristetem Arbeitsvertrag
  • Teilzeitkräfte
  • Geschäftsführer
  • geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
  • Auszubildende.

Für Beamte ist eine bAV nicht notwendig, denn in deren erhöhten Pensionsansprüchen ist die bAV bereits enthalten.

Verschiedene Formen der bAV

Als Arbeitnehmer hast Du zwar Anspruch auf die bAV, doch Dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Beiträge dafür zu zahlen. Zahlt der Arbeitgeber die Beiträge nicht, handelt es sich bei der betrieblichen Altersvorsorge um eine Entgeltumwandlung. Teile Deines unversteuerten Bruttoeinkommens fließen direkt in die Vorsorge für das Alter ein. In jedem Fall kannst Du als Arbeitnehmer die Entgeltumwandlung von Deinem Arbeitgeber verlangen, wenn er die Beiträge für die bAV nicht zahlen will. Arbeitgeber können sich bei der betrieblichen Altersvorsorge für fünf Durchführungswege entscheiden:

  • Unterstützungskasse als älteste Variante, bei der Beiträge des Arbeitgebers an die Unterstützungskasse als rechtlich selbstständige Einrichtung fließen. Geld wird im Sinne des Arbeitgebers verwandelt und möglichst gewinnbringend angelegt. Häufig haben große Unternehmen und Konzerne ihre eigenen Unterstützungskassen.
  • Direktversicherung, häufig arbeitnehmerfinanziert und oft in kleineren Betrieben angeboten: Arbeitnehmer können von ihren Arbeitgebern verlangen, dass sie mindestens diese Form der betrieblichen Altersvorsorge anbieten. Bei der klassischen Form wird ein Garantiezins gewährt, der gesetzlich mindestens 0,9 Prozent beträgt. Verzinst wird nur der Teil der Einzahlungen, der nach Abzug der Kosten verbleibt. Für die Direktversicherung sind Bundesanstalt für Finanzdienst­leistungsaufsicht (BaFin) und die Anlageregulierung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz in Deutschland zuständig. Aus Kostengründen schließen die Arbeitgeber Direktversicherungen für ihre Mitarbeiter häufig als Gruppenverträge ab.
  • Pensionskasse, wird häufig von tarifgebundenen Arbeitgebern genutzt und tritt als rechtlich selbstständiges Unternehmen auf. Pensionskassen finanzieren sich über die Zuwendungen von Trägerunternehmen und fallen unter die Zuständigkeit der BaFin.
  • Pensionszusage oder Direktzusage, bei der sich der Arbeitgeber selbst um die Anlage des Geldes kümmern muss. Bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge muss der Arbeitgeber Rücklagen bilden. Er kann das Geld in eine Art Lebensversicherung, die Rückdeckungsversicherung, einzahlen oder in soziale Projekte oder die eigene Firma investieren. Er muss mit einem Umlageverfahren die Erträge auszahlen. Ein externer Versorgungsträger ist nicht erforderlich. Wird der Arbeitgeber insolvent, übernimmt ein Pensions-Sicherungs-Verein die zugesagten Leistungen.
  • Pensionsfonds werden oft in großen Unternehmen genutzt. Ein großer Teil der Geldbeträge wird in Aktien investiert. Für Arbeitnehmer besteht der Nachteil, dass die garantierten Ansprüche geringer ausfallen können. Das gesamte Sparvermögen ist jedoch durch einen Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert.

Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitgeber

Nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber hat die betriebliche Altersvorsorge Vorteile. Arbeitgeber sparen Steuern, wenn sie die Beiträge ganz oder teilweise selbst zahlen. Ihre Beiträge können die Arbeitgeber als Betriebsausgaben steuerlich absetzen.

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Ein entscheidender Vorteil für Arbeitgeber, die für ihre Mitarbeiter die Beiträge ganz oder teilweise zahlen, ist die Mitarbeiterbindung. Die Fluktuation wird verringert, wenn die Zufriedenheit der Mitarbeiter gefördert wird.
Der Arbeitgeber hat freie Auswahl bei den Durchführungswegen und bei der Wahl des Anbieters.

Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer

Die betriebliche Altersvorsorge hat für Arbeitnehmer nicht nur Vorteile. Solche Nachteile bestehen bereits, wenn Du Dich noch im Berufsleben befindest, aber auch dann, wenn Du schon im Rentenalter bist.

Während Deiner Berufstätigkeit verzichtest Du auf einen Teil Deines Einkommens, wenn Du die Beiträge ganz oder teilweise selbst zahlst und einen Teil Deines Bruttoeinkommens für die Altersvorsorge aufwendest. Aus dem Teil Deines Einkommens, der in die bAV fließt, können keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden. Das führt zu Abstrichen bei der gesetzlichen Rente. Nur dann, wenn Du von einer guten Rendite profitierst, kann dieses Manko ausgeglichen werden.

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Bis zum Beginn der Rente kannst Du nicht an Deine Ersparnisse kommen. Eine Auszahlung ist frühestens ab einem Alter von 62 Jahren möglich.
Nicht immer kannst Du die betriebliche Altersvorsorge zu Deinem neuen Arbeitgeber mitnehmen, wenn Du Deinen Arbeitgeber wechselst. Das angesparte Kapital darf nicht mehr als 85.200 Euro betragen und der Jobwechsel nicht länger als 15 Monate zurückliegen. Gehörst Du zu denjenigen, die häufig den Arbeitgeber wechseln, ist die betriebliche Altersvorsorgefür Dich nicht geeignet.

Nicht nur während Deines Berufslebens kann die bAV für Dich nachteilig sein. In der Ansparphase sparst Du Steuern, während Du in der Auszahlphase Steuern zahlen musst. Der Steuersatz ist in der Auszahlphase jedoch geringer. Auch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung musst Du in der Auszahlphase zahlen. Da Du Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss in der Ansparphase hast, wird dieser Nachteil zumeist ausgeglichen. Allerdings gibt es einen Freibetrag, sodass Du in der Auszahlphase nicht auf den gesamten Betrag Sozialbeiträge zahlen musst.

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Mitunter überwiegen die Nachteile. Du solltest prüfen, ob eine private Altersvorsorge für Dich günstiger als eine bAV ist. Außerdem besteht der Nachteil in der bAV, dass Du nicht flexibel bei der Wahl des Anbieters bist. Es ist Sache des Arbeitgebers, für welchen Anbieter er sich entscheidet.

Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber fallen die Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge kaum ins Gewicht. Nachteilig kann sich der Arbeitgeberzuschuss auswirken, doch die Mitarbeiterbindung kann diesen Nachteil aufwiegen. Ein weiterer Nachteil ist der erhöhte Aufwand, der in der Einrichtung und Verwaltung der Verträge besteht. Auch in der Lohnabrechnung und in der Buchhaltung ist der Aufwand höher.

Einmalzahlung oder monatliche Rentenauszahlung?

Bei der betrieblichen Altersvorsorge kannst Du Dich am Ende der Ansparphase für die Einmalzahlung oder die monatliche Rentenzahlung entscheiden. Es besteht also Kapitalwahlrecht. Entscheidest Du Dich für die einmalige Auszahlung, musst Du auf den gesamten Betrag Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Diese Beiträge werden nicht sofort von der ausgezahlten Summe abgeführt. Für eine Dauer von 120 Monaten wird dieser Betrag anteilig von Deinem Renteneinkommen abgezogen. Du bekommst also entsprechend weniger Rente.
Vorteilhafter kann daher die monatliche Rentenzahlung sein. Allerdings besteht auch dabei ein Nachteil, denn beim Tod des Rentenempfängers können die Leistungen nicht an die Hinterbliebenen vererbt werden. Einige Arbeitgeber entscheiden sich jedoch für eine Hinterbliebenenabsicherung als Zusatzleistung.

Fazit: Betriebliche Altersvorsorge verkleinert Rentenlücke

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine der drei Säulen im deutschen Rentensystem. Sie kann die Versorgungslücke zwischen gesetzlicher Rente und Nettoeinkommen zumindest teilweise schließen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die bAV anzubieten, doch muss er nicht selbst die Beiträge zahlen. Er kann jedoch die Beiträge ganz oder teilweise zahlen. Für die betriebliche Altersvorsorge gibt es fünf Durchführungswege. Der Arbeitgeber entscheidet sich für einen Durchführungsweg und einen Anbieter. Als Arbeitnehmer profitierst Du von Vorteilen, da Du Steuern sparst und Dich nicht selbst um die Wahl eines Anbieters kümmern musst. Nachteile bestehen darin, dass Du in der Auszahlphase Steuern sowie Krankenversicherungs- und Pflegebeiträge zahlen musst. Du solltest dich jedoch nicht allein auf eine betriebliche Altersvorsorge verlassen. Langfristig können ETF-Sparpläne eine deutlich bessere Rendite erbringen und sind deutlich flexibler.

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