Aktien verschenken – Eine wertvolle Geschenkidee für die Liebsten?

Zuletzt aktualisiert am
Aktien verschenken – Eine wertvolle Geschenkidee für die Liebsten?

Du möchtest jemandem ein besonderes und wertbeständiges Geschenk machen? Dann liegst Du mit dem Verschenken von Aktien oder ETFs genau im Trend – egal ob zum Geburtstag, zu Weihnachten oder zur Geburt. Gerade langfristig kann der oder die Beschenkte so vom Vermögensaufbau am Kapitalmarkt profitieren. In diesem Ratgeber erfährst Du, wie Du Wertpapiere praktisch überträgst, was steuerlich wirklich passiert (Stichwort: Schenkungsteuer und Depotübertrag) und worauf Du 2026 achten solltest.

💡
Über sehr lange Anlagezeiträume erzielten breit gestreute Aktienanlagen historisch eine ordentliche Rendite. Das Deutsche Aktieninstitut zeigt mit seinem DAX-Renditedreieck, dass Anlegerinnen und Anleger bei einer Haltedauer von 15 Jahren und länger im Schnitt im hohen einstelligen Prozentbereich pro Jahr lagen – Vergangenheitswerte, keine Garantie für die Zukunft. Quelle: Deutsches Aktieninstitut, DAX-Renditedreieck.

Warum Aktien oder ETFs verschenken?

Aktien sind Anteile an börsennotierten Unternehmen, ein ETF bündelt viele Aktien in einem Korb (z. B. den MSCI World oder den DAX mit seinen 40 Werten). Anders als klassische Geldgeschenke können Wertpapiere über die Jahre an Wert gewinnen, Dividenden abwerfen und beim Beschenkten das Interesse an Finanzen wecken. Für Kinder und Enkel ist ein früh gestarteter Sparplan wegen des langen Anlagehorizonts besonders wirkungsvoll.

Geschenkkarte mit Aktien als Geschenk

Wie verschenkt man Aktien konkret?

Technisch läuft das Verschenken von Wertpapieren über einen Depotübertrag. Du überträgst die Aktien oder ETF-Anteile aus Deinem Depot in das Depot des Beschenkten. In der Regel sind zwei Schritte nötig:

1. Depot eröffnen: Besitzt der oder die Beschenkte noch kein Depot, muss zunächst eines eröffnet werden – bei einer Bank oder einem Online-Broker. Für Kinder gibt es spezielle Junior-Depots (dazu unten mehr).

2. Depotübertrag als Schenkung: Anschließend beauftragst Du Deine Bank mit dem Übertrag. Wichtig: Auf dem Formular musst Du ausdrücklich ankreuzen, dass es sich um einen unentgeltlichen Übertrag mit Gläubigerwechsel (Schenkung) handelt. Fehlt dieser Hinweis, kann die abgebende Bank den Übertrag fälschlich wie einen Verkauf behandeln und Abgeltungsteuer einbehalten.

Steuern beim Verschenken von Aktien – das Wichtigste 2026

Hier liegt der häufigste Denkfehler. Wir trennen sauber zwischen zwei Steuerarten.

1. Der Depotübertrag selbst löst KEINE Abgeltungsteuer aus

Wird ein Depot unentgeltlich (als Schenkung) übertragen, gilt das steuerlich nicht als Veräußerung. Es wird also kein Kursgewinn realisiert, und es fällt keine Abgeltungsteuer an. Der Grund: Anschaffungsdaten und Anschaffungskosten wandern mit auf den Beschenkten. Verkauft dieser die Papiere später, wird der Gewinn auf Basis des ursprünglichen Kaufkurses des Schenkers versteuert. Die Steuer wird also nicht erlassen, sondern nur verschoben. Quellen: fonds-super-markt.de und das BMF-Schreiben „Einzelfragen zur Abgeltungsteuer".

Aber: Die abgebende Bank ist verpflichtet, den unentgeltlichen Depotübertrag dem Finanzamt zu melden. Das Finanzamt prüft dann, ob Schenkungsteuer anfällt.

2. Schenkungsteuer und Freibeträge

Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt vom Wert des Geschenks und vom Verwandtschaftsgrad ab. Es gelten großzügige Freibeträge, die alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden können:

  • Ehegatten / eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder (auch Stief- und Adoptivkinder): 400.000 € je Elternteil
  • Enkel: 200.000 € (400.000 €, wenn das dazwischenliegende Elternteil verstorben ist)
  • Übrige Personen / Freunde: 20.000 €

Die 10-Jahres-Regel bedeutet: Alle Schenkungen zwischen denselben Personen werden innerhalb eines rollierenden Zehnjahreszeitraums zusammengerechnet. Ein Depot im Wert von z. B. 50.000 € an das eigene Kind bleibt damit in aller Regel komplett schenkungsteuerfrei. Wie Du die Freibeträge geschickt nutzt, erklären wir im Detail im Ratgeber Schenkungssteuer-Freibetrag. Quellen: Finanztip und Raisin.

Sonderfall: erst verkaufen, dann Geld verschenken

Viele überlegen, die Aktien zunächst selbst zu verkaufen und dann den Geldbetrag zu verschenken. Achtung: Beim Verkauf realisierst Du als Schenker den Kursgewinn, es fällt also Abgeltungsteuer (25 % zzgl. Soli, effektiv rund 26,375 %, ggf. plus Kirchensteuer) auf Deiner Seite an. Beim direkten Depotübertrag wird das vermieden, weil kein Verkauf stattfindet. Für rein steuerliche Zwecke ist der Depotübertrag daher meist günstiger als „verkaufen und Geld schenken".

Hinweis: Dieser Artikel liefert allgemeine Informationen und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Deinen individuellen Fall wende Dich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Aktie oder ETF verschenken?

Beides ist möglich. Einzelaktien bieten höhere Renditechancen, aber auch ein höheres Risiko, weil alles vom Erfolg eines Unternehmens abhängt. Ein ETF streut breit über viele Unternehmen und senkt so das Klumpenrisiko – ideal für Einsteiger und für langfristige Sparpläne. Für Kinder und Börsen-Neulinge ist ein breit gestreuter Welt-ETF meist die robustere Wahl; wer sich bereits für ein konkretes Unternehmen begeistert, freut sich vielleicht über eine Einzelaktie.

Aktien oder ETFs für Kinder verschenken: das Junior-Depot

Für minderjährige Kinder eröffnest Du ein sogenanntes Junior-Depot (auch Kinderdepot). Es läuft auf den Namen des Kindes; die Eltern verwalten es treuhänderisch bis zur Volljährigkeit. Der große Vorteil ist steuerlicher Natur:

  • Eigener Sparerpauschbetrag: Auch das Kind hat einen jährlichen Sparerpauschbetrag von 1.000 €.
  • Eigener Grundfreibetrag: Da Kinder meist kein weiteres Einkommen haben, steht ihnen zusätzlich der Grundfreibetrag zu (2026: 12.348 €). In Kombination mit einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt bleiben so bis zu rund 13.348 € an Kapitalerträgen pro Jahr steuerfrei.

Ein wichtiger Nebenaspekt: Zu hohe eigene Einkünfte des Kindes können die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gefährden. Bei größeren Vermögen im Kinderdepot lohnt ein Blick auf die aktuellen Einkommensgrenzen. Quellen: steuertipps.de und Sparkasse-Ratgeber.

Beliebte Anbieter mit kostenlosem Junior-Depot und ETF-Sparplänen sind unter anderem comdirect, Scalable Capital und Trade Republic. Prüfe vorab Sparplankosten, Ordergebühren und die Konditionen für Minderjährige.

Kreative Geschenkverpackung für Aktien und ETFs

Wertpapiere sind heute rein digital – umso wichtiger ist eine ansprechende Präsentation. Vier Ideen:

  1. Aktienurkunde oder ETF-Zertifikat: Gestalte ein hübsches Dokument mit Namen des Beschenkten, Unternehmen bzw. ETF und Anzahl der Anteile. Auf hochwertigem Papier gedruckt und gerahmt wirkt das besonders.
  2. Themenbezogene Verpackung: Passe die Verpackung an das Investment an – etwa eine Weltkarte für einen globalen ETF.
  3. Grußkarte mit persönlicher Nachricht: Erkläre, warum Du Dich für dieses Geschenk entschieden hast, und formuliere Deine Wünsche für die finanzielle Zukunft.
  4. Kombination mit Kleinigkeiten: Ein Buch über Geldanlage, ein Sparschwein oder ein Börsen-Brettspiel runden das Paket ab.

Für wen eignet sich ein Aktien- oder ETF-Geschenk?

Die Zielgruppe ist breit: Börseneinsteiger, denen das Geschenk den Start erleichtert; Kinder und Jugendliche mit langem Anlagehorizont; Menschen in Umbruchphasen wie Berufseinstieg, Hochzeit oder Geburt eines Kindes; sowie Anleger mit besonderen Interessen (z. B. Nachhaltigkeit oder Technologie), die sich über ein passendes Themen-Investment freuen. Wichtig bleibt, das Geschenk auf die persönliche Situation abzustimmen.

Fazit

Aktien und ETFs zu verschenken ist eine wertbeständige Idee mit langfristigem Nutzen. Steuerlich gilt: Der reine Depotübertrag als Schenkung löst keine Abgeltungsteuer aus, weil die Anschaffungsdaten mitwandern – die Bank meldet den Vorgang aber dem Finanzamt, und oberhalb der Schenkungsteuer-Freibeträge kann Schenkungsteuer anfallen. Für Kinder ist das Junior-Depot mit eigenem Sparerpauschbetrag und Grundfreibetrag besonders attraktiv. Und wer nur Geld schenken will: Bedenke, dass ein vorheriger Verkauf beim Schenker Steuern auslöst.

Stand: Juli 2026. Angaben ohne Gewähr, keine Steuer- oder Anlageberatung.

Unser Tipp: Bei Scalable Capital kannst Du rund 1700 PRIME ETFs - darunter iShares, Xtrackers und Amundi - von 7:30 bis 23 Uhr gebührenfrei handeln und dauerhaft kostenlos besparen. Monatliche Sparraten schon ab 1 €.

Mehr zum Thema:





Rechtliche Hinweise: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die in den Artikeln erwähnten ETFs und anderen Finanzprodukte stellen keine Kaufempfehlung dar. Wir können keine Finanzberatung oder ähnliches anbieten. Der Wert von Aktien, ETFs und ETCs, die über ein Wertpapierdepot gekauft wurden, kann sowohl steigen als auch fallen. Börsengeschäfte stellen ein erhebliches Risiko dar, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. etf.capital haftet nicht für materielle und/oder immaterielle Schäden, die durch Nutzung oder Nichtnutzung der Inhalte oder durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Inhalte verursacht wurden. Der Autor besitzt keinen der genannten ETFs. Keiner der Inhalte stellt ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Kryptoassets sind hochvolatile unregulierte Anlageprodukte. Es existiert kein EU-Anlegerschutz.

Vergleiche: Unsere Anbieter-Vergleiche bieten keinen kompletten Marktüberblick. Zur Finanzierung dieser Website erhalten wir von den Anbietern eine Provision bei Kontoeröffnung. Die Vergleiche beginnen mit den Anbietern mit der höchsten Abschlussquote und endet mit der niedrigsten. Bei gleicher Abschlussquote werden die Aufrufe hinzugezogen. D. h. Produkte, die im Verhältnis zu den Aufrufen hier öfter gewählt werden, sind höher platziert. Bewertungen können nicht auf Echtheit geprüft werden. Der Anbieter auf Platz 1 wird zusätzlich farblich hervorgehoben. Testsiegel werden angezeigt, sofern sie uns vom Anbieter zur Verfügung gestellt wurden.

"Kostenlose ETF-Sparpläne" bezieht sich auf die Ausführung der Sparpläne. Es entstehen ggfs. weitere Produktkosten und Zuwendungen. Bei Aktionsangeboten gelten die Teilnahmebedingungen des jeweiligen Anbieters.

Die mit einem Sternchen (*) oder versehenen Links oder farblich hervorgehobenen Schaltflächen sind i.d.R. bezahlte Produktplatzierung zur Finanzierung dieser Website. Dir entstehen dadurch keinerlei Nachteile. Du unterstützt damit unsere Arbeit.

Aktien verschenken – Eine wertvolle Geschenkidee für die Liebsten?
Teilen
Twitter icon Facebook icon