Abgeltungssteuer bei Aktien und ETFs: Das musst Du beachten
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Investierst Du in Aktien oder ETFs, kannst Du von einer guten Rendite profitieren. Ein ETF zeichnet sich durch eine gute Risikostreuung aus. Von den Gewinnen in Form der Rendite und der Dividende kannst Du nicht alles behalten. Du musst darauf die Abgeltungssteuer zahlen.
Wie sieht es mit der Abgeltungssteuer aus?
Ein leidiges Thema bei der Investition in ETFs und Aktien sind die Steuern, die Du auf die Gewinne zahlen musst. Bei den Gewinnen handelt es sich um EinkĂŒnfte aus Kapitalvermögen, auf die eine Abgeltungssteuer anfĂ€llt. Die Besteuerung ist ein ziemlich komplexes Thema und fĂŒr viele Anleger schwer verstĂ€ndlich. Um die Besteuerung von ETFs zu vereinfachen, wurde 2018 eine Investmentsteuerreform eingefĂŒhrt. Zuvor wurde zwischen steuereinfachen und steuerhĂ€sslichen ETFs unterschieden. Auch nach dieser Reform ist die Besteuerung noch ziemlich schwierig. Eine Schwierigkeit kann die Steuer auf auslĂ€ndische ETFs darstellen, da im Ausland andere Regeln gelten. Auch dafĂŒr gibt es eine Vereinfachung fĂŒr deutsche Anleger.
Die gute Nachricht: Du musst nicht immer Steuern auf die Gewinne aus Aktien oder ETFs zahlen, denn Du kannst einen Sparerpauschbetrag ausschöpfen. Der Sparerpauschbetrag betrĂ€gt aktuell 1.000 Euro fĂŒr Einzelveranlagte und 2.000 Euro fĂŒr Zusammenveranlagte. Nur auf den Betrag des Gewinns, der den Sparerpauschbetrag ĂŒbersteigt, zahlst Du eine Abgeltungssteuer. Du musst auch die Steuer nicht selbst an das Finanzamt abfĂŒhren, da das die depotfĂŒhrende Bank fĂŒr Dich erledigt. Damit Du tatsĂ€chlich vom Freibetrag profitierst und weniger Steuern zahlst, darfst Du nicht vergessen, einen Freistellungsauftrag an die depotfĂŒhrende Bank zu stellen.
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?
Andere Bezeichnungen fĂŒr die Abgeltungssteuer sind Kapitalertragssteuer oder Spekulationssteuer. Beim Handel mit Aktien, aber auch mit ETFs kannst Du Gewinne in Form einer Rendite und mitunter auch einer Dividende erzielen. Dabei handelt es sich um EinkĂŒnfte aus Kapitalvermögen, die auch als KapitalertrĂ€ge bezeichnet werden. Auf solche KapitalertrĂ€ge mĂŒssen Anleger seit 2009 die Abgeltungssteuer zahlen. Sie liegt bei 25 Prozent des Brutto-Ertrags. Von den Gewinnen aus Aktien oder ETFs gehören Dir also nur drei Viertel. ZusĂ€tzlich zu den 25 Prozent wird der SolidaritĂ€tszuschlag fĂ€llig, der 5,5 Prozent auf die Abgeltungssteuer betrĂ€gt. Insgesamt zahlst Du also 26,375 Prozent Steuern. Gehörst Du der Kirche an, fallen zusĂ€tzlich 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer an. Sie wird nicht einfach zu den 26,375 Prozent addiert. Du musst nicht 34,375 Prozent oder 35,375 Prozent Steuern zahlen, sondern nur 27,819 oder 27,995 Prozent, wenn Du der Kirche angehörst. Der SolidaritĂ€tszuschlag wurde zwar 2021 in Deutschland weitgehend abgeschafft, doch betrifft das nicht die KapitalertrĂ€ge. Auf KapitalertrĂ€ge musst Du weiterhin den SolidaritĂ€tszuschlag bezahlen. Die Steuern werden dort erhoben, wo die KapitalertrĂ€ge entstehen, nĂ€mlich bei Deiner Depotbank. Sie fĂŒhrt die Steuern an das Finanzamt ab.
Vorsicht bei Neobrokern mit der Besteuerung
Hast Du ein Depot bei einer deutschen Filialbank, einer deutschen Direktbank oder einem deutschen Online-Broker, musst Du Dich nicht um die AbfĂŒhrung der Abgeltungssteuer an das Finanzamt kĂŒmmern. Die depotfĂŒhrende Bank fĂŒhrt die Steuer an das Finanzamt ab. Damit Du einen Nachweis ĂŒber diese Steuer hast, bekommst Du von der depotfĂŒhrenden Bank einen Bescheid. Er informiert ĂŒber die Höhe der mit den Wertpapieren erzielten Gewinne und die Höhe der Steuern.
Inzwischen erobern viele sogenannte Neobroker den deutschen Markt. Diese Online-Broker zeichnen sich durch gĂŒnstige Konditionen wie den Wegfall der Orderprovision aus. Die Auswahl an HandelsplĂ€tzen ist oft deutlich eingeschrĂ€nkt. Verschiedene solcher Neobroker kommen auch aus dem Ausland. Nicht alle diese Neobroker kĂŒmmern sich selbst um die Abgeltungssteuer und deren AbfĂŒhrung an das Finanzamt. Bevor Du dort investierst, solltest Du Dich informieren, wie es mit der steuerlichen Handhabung aussieht. Du bist verpflichtet, selbst die Steuer an das Finanzamt abzufĂŒhren, wenn das der Neobroker nicht erledigt. Du musst dann die KapitalertrĂ€ge in der SteuererklĂ€rung in der Anlage "EinkĂŒnfte aus Kapitalvermögen" angeben.
Freistellungsauftrag nicht vergessen
Um nicht zu viel Abgeltungssteuer zu zahlen, solltest Du gleich bei der Eröffnung des Depots einen Freistellungsauftrag an die entsprechende Bank stellen. Formulare dafĂŒr sind online verfĂŒgbar. Mit dem Freistellungsauftrag beauftragst Du die depotfĂŒhrende Bank, nur die EinkĂŒnfte aus Kapitalvermögen zu besteuern, die ĂŒber den Sparerpauschbetrag hinausgehen. Dieser Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag, der bei Singles 1.000 Euro im Jahr und bei Ehepaaren 2.000 Euro im Jahr betrĂ€gt. Diesen Sparerpauschbetrag kannst Du auch splitten, wenn Du Depots bei mehreren Banken hast. Dort, wo Du den höchsten Gewinn aus Aktien oder ETFs erzielst, fĂ€llt die meiste Abgeltungssteuer an.
Um möglichst einen hohen Betrag an Steuern zu sparen, setzt Du dort den höchsten Betrag im Freistellungsauftrag an. So kannst Du beispielsweise bei einer Bank einen Freistellungsauftrag ĂŒber 501 Euro und bei einer anderen Bank einen Freistellungsauftrag ĂŒber 300 Euro stellen. Hast Du den Freistellungsauftrag einmal erteilt, musst Du ihn nicht Ă€ndern. Allerdings kann sich die Höhe der zu erwartenden Gewinne Ă€ndern. Hast Du ein Depot bei einer Bank aufgelöst oder zu einer anderen Bank ĂŒbertragen, solltest Du Deine FreistellungsauftrĂ€ge prĂŒfen und gegebenenfalls Ă€ndern.
Hast Du vergessen, einen Freistellungsauftrag zu erteilen, fĂŒhrt die Bank die gesamte Abgeltungssteuer ab. Du hast dann zu viel Steuern gezahlt. Das Geld ist jedoch nicht verloren, denn Du kannst Dir das Geld bei der SteuererklĂ€rung vom Finanzamt zurĂŒckholen. In der SteuererklĂ€rung gibst Du Deine Gewinne aus Aktien und ETFs an. Du bekommst die Steuern erstattet, wenn die Gewinne unter dem Sparerpauschbetrag liegen.
Keine Abgeltungssteuer bei Verlusten
Mit Aktien oder ETFs kannst Du nicht nur Gewinne erzielen. Entwickelt sich eine Aktie oder ein ETF ungĂŒnstig und sinkt der Kurs, kannst Du, um Verluste zu vermeiden, verkaufen. Das ist nicht immer ohne Verlust möglich. Du bekommst bei einem Verkauf nicht das, was Du beim Kauf dafĂŒr bezahlt hast. Auf solche Verluste fĂ€llt keine Abgeltungssteuer an. Hast Du in Aktien von unterschiedlichen Unternehmen investiert und bei anderen Aktien einen Gewinn erzielt, kannst Du den Verlust mit dem Gewinn verrechnen, um weniger Steuern zu zahlen. Die depotfĂŒhrende Bank kĂŒmmert sich darum, wenn Du auf Deinem Depot verschiedene Aktien hast. Aktienverluste dĂŒrfen nur mit Gewinnen aus AktiengeschĂ€ften verrechnet werden. Das gilt auch fĂŒr Verluste aus ETFs und Gewinne aus ETFs. Ăbrig gebliebene Verluste können ins Folgejahr vorgetragen werden, ein RĂŒcktrag auf das Vorjahr ist jedoch nicht möglich.
Besonderheiten bei der Abgeltungssteuer auf Aktien
Die Abgeltungssteuer auf Aktien ist ein ziemlich kompliziertes Thema. Sie fĂ€llt auf die gesamte Dividende und auf die Kursgewinne an, also die Gewinne beim Verkauf der Aktien. Nicht auf alle Aktien wird eine Dividende gezahlt, denn es handelt sich um eine freiwillige Leistung einer Aktiengesellschaft. Die Dividende ist der Teil des Gewinns, der an die AktionĂ€re gezahlt wird. Zahlt eine Aktiengesellschaft keine Dividende, musst Du Dir keine Sorgen um die Steuern machen. Die Abgeltungssteuer fĂ€llt dann nur auf den Gewinn aus dem Verkauf der Aktie an. Steuern musst Du auch nicht zahlen, wenn Du Aktien verkaufst, die Du vor 2009 gekauft hast. FĂŒr Wertpapiere, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, gab es bis 2018 einen Freibetrag von bis zu 100.000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten 200.000 Euro). Diese Sonderregelung ist seit 2018 nicht mehr anwendbar.
Besteuerung von auslÀndischen Aktien
Auf auslĂ€ndische Aktien musst Du in jedem Fall Steuern zahlen. Du zahlst eine Quellensteuer, die fĂŒr das Land gilt, in dem die Aktien gehandelt werden. AbhĂ€ngig vom Land ist diese Quellensteuer unterschiedlich hoch. Sie liegt in Japan bei 20 Prozent und in den USA bei 30 Prozent. Um die steuerliche Belastung fĂŒr Anleger möglichst gering zu halten, hat Deutschland mit den entsprechenden LĂ€ndern ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Die Quellensteuer darf dann nicht höher als 15 Prozent sein. Hast Du zu viel Quellensteuer gezahlt, kannst Du sie Dir auf der Grundlage des Doppelbesteuerungsabkommens zurĂŒckholen. Du kannst die Quellensteuer auf die ErtrĂ€ge anrechnen lassen. FĂŒr weitere Details zu diesem Thema kannst Du auch einen Blick auf den Tradegate werfen, wo hĂ€ufig mit auslĂ€ndischen Aktien gehandelt wird.
Abgeltungssteuer auf ETFs
Noch komplizierter als die Abgeltungssteuer auf Aktien ist die Abgeltungssteuer auf ETFs. Um eine einheitliche Besteuerung zu schaffen und alle ETFs gleich zu behandeln, wurde mit der Investmentsteuerreform 2018 das Investmentsteuergesetz geÀndert. Das macht die Sache jedoch nicht unbedingt leichter. Die Abgeltungssteuer bei ETFs setzt sich genauso zusammen wie bei Aktien:
- Abgeltungssteuer 25 Prozent
- SolidaritÀtszuschlag 5,5 Prozent
- Kirchensteuer 8 oder 9 Prozent.
Die Behandlung von in- und auslĂ€ndischen ETFs soll in der SteuererklĂ€rung vereinfacht werden. FĂŒr die SteuererklĂ€rung musst Du nur
- Höhe der Dividenden
- Wert des ETFs am Jahresanfang
- Wert des ETFs am Jahresende
- Art des ETFs
angeben.
FĂŒhrt die depotfĂŒhrende Bank die Abgeltungssteuer an das Finanzamt ab und hast Du einen Freistellungsauftrag gestellt, musst Du Dich darum nicht kĂŒmmern. Immerhin waren vor der Investmentsteuerreform 2018 noch deutlich mehr Angaben erforderlich.
So wie bei Aktien gilt bei auslĂ€ndischen ETFs eine Quellensteuer. Auch hier greift das Doppelbesteuerungsabkommen. Um auslĂ€ndische und inlĂ€ndische ETFs steuerlich gleichzustellen, greift bei inlĂ€ndischen ETFs eine Körperschaftssteuer von 15 Prozent auf die DividendenertrĂ€ge. Die ErtrĂ€ge werden bei ETFs grundsĂ€tzlich jĂ€hrlich besteuert. Das ist auch dann der Fall, wenn es sich nicht um einen ausschĂŒttenden ETF handelt, bei dem die Dividende mindestens einmal jĂ€hrlich ausgezahlt wird. Bei thesaurierenden ETFs wird die Dividende in Fondsvermögen reinvestiert, also nicht ausgezahlt. Auch dann fĂ€llt die Abgeltungssteuer auf die Dividende an, denn Du musst eine Vorabpauschale bezahlen. Sie wird von der depotfĂŒhrenden Bank an das Finanzamt abgefĂŒhrt. Die Bank bucht diesen Betrag automatisch von Deinem Verrechnungskonto ab.
Quellensteuer bei ETFs nicht auf Abgeltungssteuer anrechenbar
Bei auslĂ€ndischen ETFs ist die Quellensteuer seit der Investmentsteuerreform nicht mehr auf die Abgeltungssteuer anrechenbar, so wie das bei Aktien möglich ist. Eine steuerliche Entlastung fĂŒr Dich als Anleger ist jedoch mit einer Teilfreistellung möglich. Die ErtrĂ€ge sind zu einem bestimmten Umfang steuerfrei. Wie hoch die Teilfreistellung ist, hĂ€ngt vom Anteil an Aktien im ETF ab. Bei einer Aktienquote von mindestens 51 Prozent liegt die Teilfreistellung bei 30 Prozent. Das trifft fĂŒr reine Aktien-ETFs zu. Liegt die Aktienquote mindestens bei 25 Prozent und ist sie niedriger als 51 Prozent, gilt noch eine Teilfreistellung von 15 Prozent. Das ist bei Mischfonds der Fall, die Aktien und andere Wertpapiere enthalten. Bei einer Aktienquote unter 25 Prozent, beispielsweise bei einem Anleihen-ETF, gilt keine Teilfreistellung. FĂŒr Anleger, die in Rentenfonds investieren, ist diese Regelung von besonderem Interesse.
Grundfreibetrag als Alternative zum Freistellungsauftrag
Eine Alternative zum Freistellungsauftrag stellt der Grundfreibetrag dar, der von Anlegern mit einem geringen Einkommen genutzt werden kann. Allerdings profitieren davon nur relativ wenige Anleger, denn schon bei einem jĂ€hrlichen zu versteuernden Einkommen von 17.219 Euro fĂŒr Singles fĂ€llt die Abgeltungssteuer auf Aktien und ETFs an. Du kannst dann beim zustĂ€ndigen Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Das Finanzamt nimmt eine GĂŒnstigerprĂŒfung vor. Es prĂŒft, welche Variante fĂŒr Dich gĂŒnstiger ist. Diese Nichtveranlagungsbescheinigung ĂŒbermittelst Du an das Finanzamt. Der Grundfreibetrag betrĂ€gt zurzeit 9.744 Euro. Es spielt dabei keine Rolle, ob Deine KapitaleinkĂŒnfte den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro fĂŒr Singles oder 2.000 Euro fĂŒr Verheiratete ĂŒbersteigen. Du zahlst dann keine Abgeltungssteuer, doch mĂŒssen Deine gesamten EinkĂŒnfte, also auch aus Deiner beruflichen TĂ€tigkeit, insgesamt unter diesem Grundfreibetrag liegen. Nur fĂŒr den Betrag, der den Grundfreibetrag ĂŒbersteigt, musst Du Steuern zahlen. In diesem Kontext könnte es auch nĂŒtzlich sein, ĂŒber Risikomanagement nachzudenken.
Fazit: Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf Aktien und ETFs
Investierst Du in Aktien oder ETFs und erzielst Du Dividenden oder Gewinne aus dem Verkauf, zahlst Du darauf eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Darauf wird noch ein SolidaritĂ€tszuschlag berechnet. Gehörst Du der Kirche an, zahlst Du auch noch Kirchensteuer. Die depotfĂŒhrende Bank fĂŒhrt die Abgeltungssteuer an das Finanzamt ab. Du solltest einen Freistellungsauftrag erteilen, um Deinen Sparerpauschbetrag auszuschöpfen. Erzielst Du nur ein geringes Einkommen, kann das Finanzamt eine GĂŒnstigerprĂŒfung vornehmen. Du kannst dann eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, um keine Abgeltungssteuer zu zahlen. Kompliziert wird es bei auslĂ€ndischen Aktien und ETFs, da dann noch eine Quellensteuer anfĂ€llt. FĂŒr weiterfĂŒhrende Informationen und Tipps, wie Du Deine Geldanlage optimieren kannst, empfehle ich einen Blick auf den Zinseszinseffekt und dessen Potenziale bei ETF-SparplĂ€nen.
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