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Der Freistellungsauftrag ist ein wesentlicher Bestandteil des Aktien- und ETF-Handels. Er ermöglicht es Anlegern, Kapitalerträge zu erzielen, ohne dabei Steuern zu zahlen.
Warum ETFs und Steueroptimierung Hand in Hand gehen sollten
Exchange Traded Funds (ETFs) erfreuen sich bei deutschen Anlegern großer Beliebtheit. Sie bieten eine kostengünstige und flexible Möglichkeit, in verschiedenste Anlageklassen und Regionen zu
Dividenden bilden für viele Anleger den wichtigsten Eckpfeiler eines passiven Einkommens. Noch interessanter werden sie, wenn darauf keine Abgeltungssteuer anfällt. Doch da gibt es einige Punkte zu beachten, denn wirklich steuerfrei sind auch solche Dividenden normalerweise nicht.
Investierst Du in Aktien oder ETFs, kannst Du von einer guten Rendite profitieren. Ein ETF zeichnet sich durch eine gute Risikostreuung aus. Von den Gewinnen in Form der Rendite und der Dividende kannst Du nicht alles behalten. Du musst darauf die Abgeltungssteuer zahlen.
Möchtest Du mehr aus Deiner Geldanlage machen und Steuern sparen, solltest Du den Sparerpauschbetrag nicht vergessen. Bei Anlagen wie ETFs musst Du auf Zinsen und Dividende eine Abgeltungssteuer zahlen, die ziemlich hoch ist. Die Gewinne gibst Du in der Steuererklärung an.