Koalitionsvertrag: Was will die Regierung bei der Altersvorsorge & Rente ändern?
Nachdem die Koalitionsverhandlungen beendet sind, steht der Koalitionsvertrag der neuen Regierung. Er bringt für die kommenden vier Jahre einige Veränderungen mit, auch bei der Rente. Das, was es in verschiedenen anderen europäischen Ländern bereits gibt, kommt auch in Deutschland: die Aktienrente.
Was bringt der Koalitionsvertrag für die Rente? Ein kurzer Überblick
Der Koalitionsvertrag der neuen Regierung will die gesetzliche Rente stärken. Hier sind die Eckdaten:
- Renteneintrittsalter von 67 Jahren soll beibehalten werden
- Mindestrentenniveau soll nicht unter 48 Prozent des aktuellen Durchschnittseinkommens fallen
- Beitragssatz wird während der aktuellen Legislaturperiode auf 20 Prozent festgelegt und soll diesen Prozentsatz nicht überschreiten
Diese Eckdaten bedeuten, dass sich an der gesetzlichen Rente zunächst kaum etwas ändern wird. Wer aktuell ins Rentenalter kommt, kann nicht mit einer höheren Altersrente rechnen, muss aber auch keine Kürzungen befürchten. Dennoch bringt der Koalitionsvertrag der neuen Regierung einige Veränderungen für die Altersrente mit. Eine Rentensteigerung dient zumeist dem Inflationsausgleich.
Aktien & ETFs günstig traden bei Scalable CapitalTrotz der aktuellen Inflation von 5 Prozent in Deutschland ist damit zu rechnen, dass die Rente 2022 nur geringfügig ansteigen wird. Das hat einen Grund, denn die Bundesbürger sollen dazu bewegt werden, mehr für die private Altersvorsorge zu tun.
Übergang von der Umlagefinanzierung zur Kapitaldeckung
Die wichtigste Veränderung, die der Koalitionsvertrag für die Rente mitbringt, ist der Übergang vom bislang vollständig umlagefinanzierten Rentensystem zum teilweise kapitalgedeckten Rentensystem. Eine Aktienrente gibt es in einigen europäischen Ländern wie Norwegen oder Schweden bereits. Sie soll nun auch in Deutschland kommen.
Die gesetzliche Altersrente wird in Deutschland aktuell noch nach dem Umlageverfahren ausgezahlt. Die von den Arbeitnehmern eingezahlten Beiträge fließen sofort an die aktuellen Rentner. Nun soll für die Rentenversicherung teilweise eine Kapitaldeckung eingeführt werden. Die von den Arbeitnehmern eingezahlten Beiträge fließen dann nicht mehr vollständig an die Rentner, sondern ein Teil davon wird am Kapitalmarkt angelegt.
Staatsfonds für die gesetzliche rente
Um eine Kapitaldeckung für die Altersrente zu schaffen, will die neue Regierung einen Fonds einführen, der global angelegt werden soll und in den ein Teil der von den Arbeitnehmern geleisteten Beiträge fließt. Eine unabhängige öffentlich-rechtliche Stelle soll diesen Fonds professionell vergleichen. Sicherheit will die Regierung gewährleisten, indem die eingezahlten Beiträge garantiert werden. Entwickelt sich der Fonds gut, könnten die Rentner von einer Rendite profitieren. Diese kapitalgedeckte Rente orientiert sich stark am norwegischen Rentenmodell. In Norwegen wird die Basisrente durch einen staatlichen Rentenfonds aufgestockt.
Die deutsche Rentenversicherung soll gleichzeitig auch selbst ihre Reserven anlegen können, um künftig das Rentenniveau zu sichern. Der Staat muss jedoch zunächst einen Zuschuss leisten, der im Koalitionsvertrag für 2022 mit 10 Milliarden Euro beschlossen wurde. Dieser Zuschuss wird aus Steuergeldern bezahlt.
Wie gut wird die kapitalgedeckte Rente sein?
Die neue Regierung will die umlagefinanzierte Rente durch die Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Arbeitnehmern sowie die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland stärken. Vor der nächsten Rentenerhöhung 2022 soll der Nachholfaktor aktiviert werden. Das bedeutet, dass die angekündigte Rentenerhöhung für 2022 wahrscheinlich deutlich geringer ausfällt. Auch im Zuge der Corona-Krise sollen sich Renten und Löhne gleichmäßig entwickeln. Laut Koalitionsvertrag sollen die Generationengerechtigkeit und die Stabilität der Beiträge gestärkt werden.
Stehst Du noch im Berufsleben und musst Du bis zum Renteneintritt noch einige Jahre arbeiten, ist noch nicht sicher, ob Du tatsächlich eine höhere Rente bekommst. Das bislang noch vorhandene Umlagesystem scheitert an der steigenden Lebenserwartung und der Überalterung der Gesellschaft. Es ist nicht mehr generationengerecht. Die Regierung hofft, mit dem Koalitionsvertrag zumindest das aktuelle Rentenniveau beizubehalten. Entwickelt sich der Fonds gut, kannst Du vielleicht beim Eintritt ins Rentenalter mit einer höheren Rente rechnen.
Pflicht zu Altersvorsorge für Selbstständige
Selbstständige, die bislang noch keine Altersvorsorge haben, sollen nach dem neuen Koalitionsvertrag zur Altersvorsorge verpflichtet werden. Das betrifft vor allem diejenigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, beispielsweise Freiberufler mit eigenen Versorgungswerken wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten. Selbstständige, die noch nicht in ein privates Vorsorgesystem einzahlen, müssen sich in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Eine Ausnahme gilt für Gründer, bei denen das Geld knapp ist. Für sie gilt eine Karenzzeit von zwei Jahren, nach der sie spätestens in die Rentenversicherung einzahlen müssen. Selbstständige können sich auch für ein privates Vorsorgeprodukt entscheiden, wenn es eine Absicherung oberhalb der Grundsicherung gewährleistet und insolvenz- sowie pfändungssicher ist. Alle Erwerbstätigen, auch Selbstständige, sollen von einer geförderten zusätzlichen Altersvorsorge profitieren.
Stärkung der betrieblichen Altersversorgung
Die betriebliche Altersvorsorge ist ein Anreiz für viele Arbeitnehmer, länger in einem Unternehmen zu bleiben. Es gibt dafür verschiedene Möglichkeiten, doch aufgrund des aktuellen Zinstiefs stößt die betriebliche Altersvorsorge an ihre Grenzen. Sie soll gemäß Koalitionsvertrag gestärkt werden. Die Regierung will dafür Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen erlauben. Das Geld kann beispielsweise auch in Aktien investiert werden, damit Arbeitnehmer von einer höheren betrieblichen Altersversorgung profitieren. Ein Vorbild für die künftige betriebliche Altersvorsorge könnten die Pensionsfonds sein, wie sie bereits seit 2003 in der Metallbranche von Deutschlands größtem Versorgungswerk Metallrente genutzt werden.
Keine Rede von Aktienrente im Koalitionsvertrag
Die FDP plädiert bereits seit einiger Zeit für eine Aktienrente nach skandinavischem Vorbild. Ein Ansatz dafür ist die teilweise kapitalgedeckte Rente, bei der ein Teil der Beiträge der Arbeitnehmer zur Rentenversicherung in einen staatlichen Fonds eingezahlt wird. Im Koalitionsvertrag taucht der Begriff Aktienrente nicht auf. Trotzdem wird sie kommen.
Die private Altersvorsorge soll gestärkt werden. Das bedeutet, dass aufgrund des aktuellen Zinstiefs auch in renditeträchtigere Anlagen eingezahlt werden kann. Es gibt viele kritische Bevölkerungsgruppen, die bei einer aktienbasierten Vorsorge Alarm schlagen. Dabei handelt es sich nicht nur um sicherheitsbewusste Arbeitnehmer oder Selbstständige, sondern auch um Gewerkschaften. Die Marktvolatilität der kapitalgedeckten Altersvorsorge wird von den Gewerkschaften kritisiert. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) besteht darauf, dass die betriebliche Altersvorsorge nicht durch eine fondsbasierte private Altersvorsorge geschwächt wird.
Stärkung der privaten Altersvorsorge
Die private Altersvorsorge soll nach dem neuen Koalitionsvertrag gestärkt werden. Auch wenn die Regierung die Rente stabil halten will, solltest Du selbst vorsorgen, wenn Du auch im Alter Deinen Lebensstandard beibehalten möchtest. Hast Du bereits eine private Altersvorsorge und bist Du damit zufrieden, musst Du nichts weiter tun. Hast Du schon einen älteren Riestervertrag, besteht dafür Bestandsschutz. Die Riester-Rente stößt aufgrund des niedrigen Zinsniveaus an ihre Grenzen. Der Riester-Banksparplan wird heute kaum noch angeboten. Eine gute Alternative kann Wohnriester sein, vor allem, wenn Du Dir den Traum vom eigenen Heim erfüllen möchtest. Gut geeignet ist ein Riester-Fondssparplan für die Altersvorsorge. Du kannst in einen ETF-Sparplan auf Aktien einzahlen und von einer guten Rendite profitieren.
Wird die Aktienrente eingeführt, bei der es sich um eine private Altersvorsorge mit Aktien handelt, können sich vor allem für Geringverdiener gute Chancen ergeben. Die private Altersvorsorge kann höher ausfallen als bei einer klassischen Riesterrente.
Erhöhung des Sparerpauschbetrages ab 2023
Deine Einnahmen aus Kapitalvermögen, beispielsweise einem ETF, musst Du versteuern. Allerdings kannst du den Sparerpauschbetrag ausschöpfen, der für Alleinstehende 801 Euro und für Ehepaare 1.602 Euro beträgt. Laut Koalitionsvertrag soll der Sparerpauschbetrag ab 2023 erhöht werden. Das wirkt sich allerdings nicht direkt auf die Rente aus. Der Sparerpauschbetrag soll von der neuen Regierung ab 2023 auf 1.000 Euro erhöht werden. Du kannst also einen höheren Betrag ausschöpfen, auf den Du keine Steuern zahlen musst.
Was ist die Flexi-Rente?
Der neue Koalitionsvertrag will die Flexi-Rente bekannter machen. Die volle Rente bekommen in Deutschland nur diejenigen, die bis zum vollendeten 67. Lebensjahr arbeiten. Viele können sich jedoch nicht vorstellen, bis zum 67. Lebensjahr zu arbeiten, und möchten bereits früher in den Ruhestand eintreten. Das bedeutet Abzüge bei der Rente. Die Flexi-Rente wurde 2017 eingeführt. Wer mindestens 35 Versicherungsjahre auf dem Konto der Deutschen Rentenversicherung nachweisen kann, hat die Möglichkeit, bereits ab dem 63. Lebensjahr in den Ruhestand einzutreten. Umgekehrt kannst Du aber auch über das Renteneintrittsalter hinaus arbeiten und dann einen Zuschlag bekommen.
Die Flexi-Rente bedeutet auch, dass Du früher in Rente gehen und trotzdem arbeiten kannst. So kannst Du beispielsweise mit 64 Jahren in den Ruhestand gehen und pro Jahr bis zu 6.300 Euro ohne Abzüge hinzuverdienen. Von den Beträgen, die über die Zuverdienstgrenze hinausgehen, werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Fazit: Reform der Rente mit dem Koalitionsvertrag
Der Koalitionsvertrag der neuen Regierung sieht Veränderungen bei der Rente vor. Grundsätzlich bleibt das Renteneintrittsalter von 67 Jahren bestehen. Die Rentenversicherungsbeiträge sollen bei 20 Prozent liegen. Eine Rentenkürzung soll es nicht geben. Neu ist nach dem Koalitionsvertrag, dass die Rente nicht vollständig umlagefinanziert ist. Sie soll zum Teil auch kapitalgedeckt sein. Dafür wird ein Fonds aufgelegt. Die Einzahlungen sollen garantiert werden. Entwickelt sich der Fonds gut, können Rentner zusätzlich zu ihrer Rente eine Rendite aus dem Fonds erhalten. Die private und die betriebliche Altersvorsorge sollen stärker gefördert werden. So sollen auch renditeträchtigere Anlagen möglich werden.
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