P2P

Besteuerung von P2P-Krediten für deutsche Anleger

Zuletzt aktualisiert am

Eine der häufigsten Fragen, die Privatanleger haben werden, wenn sie zum ersten Mal mit P2P-Investitionen beginnen, ist: Welche Steuern muss ich auf P2P Erträge zahlen und wie zahle ich sie?

Besteuerung von P2P-Krediten für deutsche Anleger

Mit einem Marktanteil von 17,7 % ist Deutschland der zweitgrößte Markt für Peer-to-Peer-Investing (P2P) in Europa, nur übertroffen von Frankreich. P2P-Investing umfasst Crowdfunding-Modelle, bei denen es möglich ist, als privater Investor Gewinne zu erzielen. Die größten und bekanntesten Geschäftsmodelle sind Peer-to-Peer-Lending (auch bekannt als Crowdlending oder Marketplace Lending) und Eigenkapital-Crowdfunding. Eine gute Übersicht über die zur Verfügung stehenden P2P-Plattformen stellt dieser Guide zu Peer-to-Peer Krediten bereit.

Leider ist das Thema Steuern in Deutschland komplex in Bezug auf die Verwaltung und das Bezahlen der Steuern. Vorschriften haben sich in den letzten Jahren geändert und Freibeträge variieren je nach Familienstand. Aus diesem Grund wollen wir dir einen Überblick zur aktuellen Gesetzeslage der Besteuerung von P2P Krediten für deutsche Anleger geben und haben zum Schluss einige Ratschläge zur Zahlung von Steuern, wenn es um P2P-Investitionen geht, parat. Das Beste, was wir tun können, ist, dir einen Überblick zu geben und dich in die richtige Richtung zu lenken - und das ist es, was wir in diesem Beitrag versuchen werden. Achte jedoch immer darauf, dich bei spezifischen steuerlichen Fragen von einem Steuerberater beraten zu lassen.

Was ist bei P2P-Krediten steuerpflichtig?

Steuerpflichtig bei Peer-to-Peer-Krediten sind die Erträge, in diesem Fall die Zinserträge. Es gibt je nach Plattform unterschiedliche Arten und Berechnungsweisen von Zinsen. Problematisch ist in manchen Fällen auch, dass diese Begriffe in Englisch angegeben sind. Zum steuerpflichtigen Einkommen gehören grundsätzlich Zinsen, Strafzinsen, Verzugszinsen, Tilgungszinsen, Vorfälligkeitszinsen und Verzugsgebühren. Tilgungsleistungen des Schuldners gehören nicht zum Einkommen. Es handelt sich hierbei lediglich um die Rückzahlung des Kapitals.

Wie unterscheidet sich das Steuersystem von Land zu Land in Europa?

Jedes Land hat ein eigenes Steuersystem mit unterschiedlichen Freibeträgen, Einschränkungen und Steuererklärungssystemen. Wir werden nicht auf das Steuersystem jedes europäischen Landes eingehen, aber wir können einen kurzen Überblick geben.

In Europa gibt es im Allgemeinen zwei verschiedene Arten, P2P-Erträge zu besteuern:

  • Basierend auf der Höhe deines Einkommens und
  • basierend auf deinen Kapitalgewinnen.

Manche Länder machen beides, und manche besteuern unterschiedlich, je nachdem, wie du deine Einkünfte erwirtschaftest.

Großbritannien, Dänemark und Österreich besteuern P2P-Erträge auf Basis der Einkommenssteuer. Deutschland, Spanien und Italien hingegen besteuern deine P2P-Erträge auf Kapitalebene - die Erträge werden also als Kapitalertragssteuer besteuert.

Müssen Erträge aus P2P-Krediten in Deutschland versteuert werden?

Grundsätzlich ja, da Gewinne aus P2P-Krediten als Zinserträge gelten. Da es keine spezifischen Regeln für Crowdfunding gibt, wird P2P Lending in Deutschland nach den allgemeinen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) besteuert.

Steuern auf Erträge aus P2P-Krediten für private Investoren

Wie andere Kapitalanlagen (z. B. Aktien und Anleihen) werden sie mit der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Das bedeutet, dass die von Privatanlegern (natürliche Personen, die privat handeln) erzielten Erträge als Kapitaleinkünfte besteuert werden, die sich in Deutschland aus einer Abgeltungssteuer von 25% und einem Solidaritätszuschlag (SolzG 1995) von 5,5% zusammensetzen.

Wenn du kirchensteuerpflichtig bist, musst du diese auch auf deine Kapitalerträge abführen. Die Gesamtsteuerbelastung durch die Abgeltungsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer beträgt dann in Bayern und Baden-Württemberg 27,8 % und in den anderen Bundesländern 27,9 %.

Dabei kommt natürlich bei Privatpersonen auch der Freibetrag (Sparer-Pauschbetrag) von derzeit 801 EUR (1602 EUR bei Ehepaaren) zum Tragen. Das bedeutet, dass Kapitalgewinne bis 801€ pro Jahr in Deutschland steuerfrei sind.

Gut zu wissen: Durch die sogenannte Günstigerprüfung kannst du, wenn dein persönlicher Steuersatz niedriger ist, eine günstige steuerliche Behandlung beantragen. In diesem Fall werden die Kapitalerträge mit deinem persönlichen, niedrigeren Steuersatz besteuert. Als Orientierung dient hier ein zu versteuerndes Einkommen von Einzelpersonen von weniger als 15.700€ pro Jahr. Für Ehepaare, die eine Zusammenveranlagung vornehmen, muss das zu versteuernde Jahreseinkommen unter 31.400€ liegen. Um die Günstigerprüfung in Anspruch nehmen zu können, musst du alle Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) deiner Steuererklärung angeben und in Zeile 4 den entsprechenden Vermerk machen ("Ich beantrage die Günstigerprüfung für alle Kapitaleinkünfte").

Sparerpauschbetrag 2021 voll ausschöpfen
Möchtest Du mehr aus Deiner Geldanlage machen und Steuern sparen, solltest Du den Sparerpauschbetrag 2021 nicht vergessen. Bei Anlagen wie ETFs musst Du auf Zinsen und Dividende eine Abgeltungssteuer zahlen, die ziemlich hoch ist. Die Gewinne gibst Du in der Steuererklärung an.
Steuern: Der Freistellungsauftrag für ETFs
Freistellungsauftrag für ETF nicht vergessen Investieren Sie in einen ETF, müssen Sie Steuern auf die Erträge zahlen. DieErträge müssen Sie in der Steuererklärung angeben. Mit der Reform derInvestmentbesteuerung, die seit dem 1. Januar 2018 gilt, wurde die Besteuerungvon ETFs einfacher. Sie dürf…

Steuern auf Erträge aus P2P-Krediten für gewerbliche Investoren

Wenn du gewerblich tätig sein solltest, wirst du nach deinem persönlichen Steuersatz und dem Solidaritätszuschlag von 5,5% besteuert.

Es ist wichtig zu beachten, dass du je nach Land, in dem du deinen Wohnsitz hast, Steuern zahlst. Wo auch immer dein steuerlicher Wohnsitz ist - dort musst du die Steuern auf P2P-Gewinne zahlen. Wenn du also eine Firma in Estland oder Malta hast, aber in Deutschland lebst, musst du deine Steuern in Deutschland zahlen.

Besteuerung von inländischen P2P-Anlageerträgen

Für deutsche P2P-Plattformen wie Auxmoney oder Crossland erhältst du einmal im Jahr einen sogenannten Ausweis der Zinseinnahmen. Diese Bescheinigung weist aus, wie hoch deine Zinserträge im vergangenen Jahr waren.

Du kannst diese Daten online in den einzelnen Erfassungsformularen abfragen. Bei Auxmoney z.B. findest du die Steuerbescheinigung als PDF in der Rubrik " Ausweis der Zinseinnahmen".

Die Zinsen aus der Anlage in P2P-Kredite müssen in Zeile 14 in der Anlage KAP ("Inländische Kapitalerträge") im Abschnitt "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" in deiner Steuererklärung eingepflegt werden. Eingetragen werden die Bruttoeinnahmen ohne Abzüge. Wenn du Einkünfte von mehreren deutschen Plattformen erzielst, müssen die einzelnen Beträge addiert und der Gesamtbetrag in das Feld eingetragen werden.

Dabei ist zu beachten, dass die Erklärung der jeweiligen P2P-Plattform abweichen kann. Wichtig ist, dass alle Zinsarten ohne Tilgung eingetragen werden. Im Gegensatz zur verbreiteten Meinung können Ausgaben oder gar Verluste nicht abgezogen werden. Der Sparerfreibetrag gilt ausnahmslos und pauschal. Das heißt, wenn Verluste aus P2P-Krediten entstehen, dürfen diese nicht als Ausgaben verrechnet oder abgezogen werden.

Zudem ist es in Deutschland nicht möglich, ausgefallene Forderungen steuerlich geltend zu machen.  Diese sind laut Gesetzgeber durch den Sparer-Pauschbetrag abgedeckt. Die einzige Möglichkeit wäre, über eine Beteiligungsgesellschaft oder eine Einzelunternehmung zu investieren.

Besteuerung von ausländischen P2P- Kapitalerträgen

Bei ausländischen P2P-Plattformen gibt es in der Regel keine automatische Meldung von Zinserträgen. Daher müssen du die Zinsgewinne selbst berechnen, was auf diesen Plattformen in der Regel sehr einfach zu bewerkstelligen ist.

Auf den meisten ausländischen P2P-Plattformen findest du nach dem Einloggen einen Menüpunkt wie "Kontoauszug". Hier wählst du einfach das betreffende Jahr aus und setzt, falls vorhanden, die notwendigen Filteroptionen.

Wenn du auf dem Sekundärmarkt Gewinne erzielt hast, müssen diese in die Gesamtzinserträge einbezogen werden. Wenn du einen Sekundärmarkt-Discount, also einen Verlust gemacht haben, darf dieser nicht in die Berechnung der Zinserträge einfließen, da du Verluste aus P2P-Krediten nicht gegenüber dem Finanzamt geltend machen kannst.

Anders als bei Anlagen in Aktien können nicht gezahlte Zinsen nicht als Werbungskosten, Verluste oder entgangene Einnahmen steuerlich geltend gemacht werden.

Zum Schluss noch ein paar praktische Tipps

Wir sind uns bewusst, dass das Thema Steuern für viele ein Graus ist und die meisten sich damit gar nicht beschäftigen wollen. Manche verwerfen deswegen auch den Gedanken eines P2P-Investments oder anderer Geldanlagen. Aber sei dir versichert, es ist nicht so schlimm, wie du denkst.

Wenn du deine Steuererklärung selbst machst, wirst du mit der Zeit eine Menge lernen. Außerdem wirst du jedes Jahr ein bisschen schneller und es wird dir leichter fallen. Zu deiner Unterstützung gibt es ein Programm namens WISO Steuer Sparbuch*. Es ist für Mac oder PC erhältlich. Du kannst die Testversion kostenlos herunterladen und deine Steuererklärung ausfüllen und erhältst wichtige Tipps und Hilfestellungen.

An dieser Stelle wollen wir nochmals ausdrücklich betonen, dass dies keine steuerliche Beratung ist und du bei steuerlichen Fragen einen Steuerberater konsultieren solltest.

Unser Tipp: Bei Scalable Capital kannst Du rund 2000 ETFs von iShares, Lyxor, Xtrackers, WisdomTree und Amundi von 7:30 bis 23 Uhr für nur 0,99 € handeln und dauerhaft kostenlos besparen. Monatliche Sparraten schon ab 1 €.

Mehr zum Thema:






Rechtliche Hinweise: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die in den Artikeln erwähnten ETFs und anderen Finanzprodukte stellen keine Kaufempfehlung dar. Wir können keine Finanzberatung oder ähnliches anbieten. Der Wert von Aktien, ETFs und ETCs, die über ein Wertpapierdepot gekauft wurden, kann sowohl steigen als auch fallen. Börsengeschäfte stellen ein erhebliches Risiko dar, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. etf.capital haftet nicht für materielle und/oder immaterielle Schäden, die durch Nutzung oder Nichtnutzung der Inhalte oder durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Inhalte verursacht wurden. Der Autor besitzt keinen der genannten ETFs. Keiner der Inhalte stellt ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Kryptoassets sind hochvolatile unregulierte Anlageprodukte. Es existiert kein EU-Anlegerschutz.

Vergleiche: Unsere Anbieter-Vergleiche bieten keinen kompletten Marktüberblick. Zur Finanzierung dieser Website erhalten wir von den Anbietern eine Provision bei Kontoeröffnung. Die Vergleiche beginnen mit den Anbietern mit der höchsten Abschlussquote und endet mit der niedrigsten. Bei gleicher Abschlussquote werden die Aufrufe hinzugezogen. D. h. Produkte, die im Verhältnis zu den Aufrufen hier öfter gewählt werden, sind höher platziert. Bewertungen können nicht auf Echtheit geprüft werden. Der Anbieter auf Platz 1 wird zusätzlich farblich hervorgehoben. Testsiegel werden angezeigt, sofern sie uns vom Anbieter zur Verfügung gestellt wurden.

"Kostenlose ETF-Sparpläne" bezieht sich auf die Ausführung der Sparpläne. Es entstehen ggfs. weitere Produktkosten und Zuwendungen. Bei Aktionsangeboten gelten die Teilnahmebedingungen des jeweiligen Anbieters.

Die mit einem Sternchen (*) oder versehenen Links oder farblich hervorgehobenen Schaltflächen sind i.d.R. bezahlte Produktplatzierung zur Finanzierung dieser Website. Dir entstehen dadurch keinerlei Nachteile. Du unterstützt damit unsere Arbeit.

Besteuerung von P2P-Krediten für deutsche Anleger
Teilen
Twitter icon Facebook icon