ETFs richtig versteuern: So funktioniert der Basiszins
In jedem Jahr ist die Steuererklärung ein leidiges Thema. Auch bei der Investition in einen ETF kommst Du um die Steuer nicht herum. Eine wichtige Rolle spielt die Vorabpauschale, für deren Berechnung der Basiszins herangezogen wird. Das Bundesfinanzministerium legt ihn jährlich fest.
Was musst du bei der Besteuerung von ETFs 2024 beachten?
Im Jahr 2025 steht die Steuererklärung für 2024 an. Dabei geht es nicht nur um dein Einkommen aus Arbeit, sondern auch um Einnahmen aus Kapitalvermögen, wie zum Beispiel aus ETFs. Diese sind steuerpflichtig, wenn sie den Sparerpauschbetrag überschreiten. ETFs können attraktive Renditen und Dividenden bieten, was nicht nur Anleger, sondern auch das Finanzamt freut, da diese Erträge versteuert werden müssen. Um die Steuerlast zu optimieren, kann es hilfreich sein, sich mit Strategien zur Optimierung von ETF-Sparplänen auseinanderzusetzen.
Die Investmentsteuerreform von 2018 hat die Besteuerung von ETF-Gewinnen vereinfacht. Es wird nicht mehr zwischen verschiedenen ETF-Typen unterschieden, was die Steuererklärung erleichtert. Die Reform sorgt für eine einheitliche Besteuerung von aktiv gemanagten Fonds und ETFs, egal ob sie aus dem In- oder Ausland stammen. Für die Steuerberechnung sind nur vier Kennzahlen wichtig:
- Art des Fonds
- Höhe der Dividenden (Ausschüttungen)
- Wert des Fonds zum Jahresende
- Fondswert zu Jahresbeginn zur Berechnung der Vorabpauschale
Der Basiszins ist entscheidend für die Berechnung der Vorabpauschale. Für 2024 liegt er bei 2,29 Prozent. Weitere Informationen zur Vorabpauschale findest du in unserem Glossar.
Wie sieht es mit dem Basiszins 2024 aus?
Der Basiszins ist wichtig für die Berechnung der Vorabpauschale. Jedes Jahr legt das Bundesfinanzministerium diesen Zinssatz fest. Für 2024 beträgt er 2,29 Prozent. Der Basiszins wird aus den langfristigen Renditen deutscher Bundesanleihen abgeleitet und gibt den risikofreien Zins am Markt an. Wenn du mehr über Anleihen erfahren möchtest, besuche unser Glossar zu Anleihen.
Wie wird der Basisertrag ermittelt?
Um die Vorabpauschale für 2024 zu berechnen, ist der Basiszins notwendig. Der Basisertrag wird mit folgender Formel berechnet:
Basisertrag = Wert des ETFs zu Jahresbeginn x Basiszins x 0,7
Der Basisertrag berücksichtigt die tatsächliche Wertsteigerung des ETFs inklusive Ausschüttungen. Bei negativer Entwicklung liegt er bei Null, und es fallen keine Steuern an. Dividenden müssen jedoch versteuert werden, wenn sie den Steuerfreibetrag übersteigen. Für eine langfristige Anlagestrategie kann der Zinseszins-Effekt bei ETF-Sparplänen von Vorteil sein.
Jetzt geht es an die Berechnung der Vorabpauschale
Die Vorabpauschale verhindert, dass ETFs als Steuerstundungsmodell genutzt werden. Thesaurierende ETFs haben dennoch einen Steuerstundungseffekt, da keine Ausschüttungen versteuert werden müssen. Die Depotbank berechnet die Vorabpauschale jedes Jahr im Januar.
Die Vorabpauschale wird berechnet, indem die Ausschüttungen vom Basisertrag abgezogen werden. Sind keine Ausschüttungen vorhanden, sind Vorabpauschale und Basisertrag gleich. Wenn die Dividenden höher als der Basisertrag sind, wird nur die Dividende versteuert. Für eine umfassende Anlagestrategie könnte auch ein Blick auf die Unterschiede zwischen ETF-Sparplänen hilfreich sein.
Vorabpauschale beim Verkauf von ETFs
Beim Verkauf eines ETFs wird die bereits gezahlte Vorabpauschale auf den zu versteuernden Gewinn angerechnet. Das sorgt für eine Gleichstellung von thesaurierenden und ausschüttenden ETFs während der Haltedauer. Wenn du mehr über die Funktionsweise von ETFs erfahren möchtest, lies unseren Artikel über Creation & Redemption.
Bei ausschüttenden ETFs zahlst du während der Haltedauer Steuern auf Dividenden. Bei thesaurierenden ETFs werden Dividenden reinvestiert, und du zahlst erst beim Verkauf Steuern auf den Wertzuwachs. Für eine fundierte Entscheidung könnte ein Vergleich zwischen Anleihen und ETFs nützlich sein.
Besteuerung ermitteln mit dem ETF-Steuerrechner
Die Besteuerung von ETFs kann kompliziert sein. Auf ETFs fällt eine Abgeltungssteuer an, die auf die Vorabpauschale und Dividenden berechnet wird. Du kannst jedoch den Sparerpauschbetrag nutzen, um Steuern zu sparen. Ein ETF-Steuerrechner im Internet kann dir helfen, die Steuerlast zu ermitteln. Dafür benötigst du folgende Informationen:
- Wert des Fonds zu Jahresbeginn
- Wert des Fonds zum Jahresende
- Höhe der Ausschüttungen
- Art des Fonds
Diese Daten gibst du in den Steuerrechner ein. Bei thesaurierenden Fonds trägst du bei Ausschüttungen 0 ein. Die Steuer hängt von der Art des Fonds ab, z.B. ob es sich um einen Aktienfonds oder Mischfonds handelt. Für eine bessere Steuerplanung könnte auch ein Blick auf ETF Megatrends 2024 hilfreich sein.
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent auf Erträge und Kursgewinne. Dazu kommt ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent, was insgesamt 26,375 Prozent ergibt. Wenn du kirchensteuerpflichtig bist, kommt noch die Kirchensteuer hinzu.
Um die Abgeltungssteuer zu reduzieren, kannst du den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro nutzen. Verheiratete Paare können den doppelten Betrag von 2.000 Euro ansetzen, indem sie einen Freistellungsauftrag bei der Depotbank einreichen.
Fazit: Besteuerung von ETFs ist ein komplexes Thema
Die Besteuerung von ETFs ist durch die Investmentsteuerreform 2018 einfacher geworden, bleibt aber komplex. Die Depotbank berechnet die Vorabpauschale und führt die Abgeltungssteuer ab. Der Basiszins 2024 beträgt 2,29 Prozent und wird zur Berechnung des Basisertrags und der Vorabpauschale genutzt. Bei ausschüttenden ETFs fallen zusätzlich Steuern auf Dividenden an. Anleger sollten sich über die steuerlichen Rahmenbedingungen informieren und gegebenenfalls einen Freistellungsauftrag einrichten, um Steuern zu sparen. Für eine umfassende Finanzplanung könnte auch ein Blick auf Finanzen für Frauen nützlich sein.
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