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Kapitalertragssteuer

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Die Kapitalertragsteuer ist eine Form der Erhebung der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer auf Kapitalerträge. Sie entsteht mit dem Zufluss von Kapitalerträgen, die aus verschiedenen Geldanlagen wie Zinsen von Girokonten, Dividenden aus Aktien, Erträgen aus Zertifikaten oder Kursgewinnen aus dem Verkauf von Aktien stammen.

In der Regel unterliegen fast alle Kapitalerträge einer pauschalen Abgeltungssteuer von 25 Prozent, zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent. Dies ergibt eine Gesamtsteuerlast von 26,375 Prozent.

Die Kapitalertragsteuer wird direkt von der auszahlenden Stelle einbehalten, wie Banken oder Finanzdienstleister, und an die Finanzbehörde weitergeleitet. Es ist wichtig zu beachten, dass die Kapitalertragsteuer nicht automatisch abgeführt wird und Anleger ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben müssen, insbesondere wenn keine Abgeltungswirkung vorliegt. Anleger können durch Freistellungsaufträge oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung Steuern sparen oder sich von bereits einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuern entlasten lassen.

Was ist betroffen?

Die Kapitalertragsteuer betrifft verschiedene Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dazu gehören:

  1. Zinsen von Girokonten
  2. Dividenden aus Aktien
  3. Erträge aus Zertifikaten
  4. Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien

Diese Kapitalerträge müssen versteuert werden und unterliegen in nahezu allen EU-Staaten der jeweiligen Einkommensteuer. Die Kapitalertragsteuer wird in Form einer Quellensteuer direkt von der auszahlenden Stelle einbehalten, wie Banken, Versicherungen oder anderen Finanzdienstleistern, und an die Finanzbehörde abgeführt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Kapitalertragsteuer auf verschiedene Arten von Kapitalerträgen erhoben wird und eine pauschale Steuer auf diese Einkünfte darstellt.

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