Generationenvertrag: Was bedeutet er für die Rente?

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Der Generationenvertrag wurde von niemandem unterzeichnet und ist nur ein Erklärungsmodell in der Rentenversicherung. Es handelt sich also nur um einen fiktiven Vertrag. Die Jüngeren müssen Beiträge zahlen, während den Älteren die Renten gezahlt werden. Der fiktive Vertrag steht auch in der Kritik.

Generationenvertrag: Was bedeutet er für die Rente?

Der Generationenvertrag als fiktiver Vertrag in der Rentenversicherung

Wo liegt das Problem, wenn der Generationenvertrag in der Rentenversicherung doch gar nicht real vorhanden, sondern nur fiktiv ist? Der Kerngedanke besteht darin, dass die Generation, die sich im Berufsleben befindet, die Beiträge einzahlt und die im Ruhestand befindliche Generation unterstützt. Die Generation im Ruhestand hat ebenfalls irgendwann Einzahlungen geleistet und bekommt nun die Renten ausgezahlt.

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Das Problem liegt darin, dass der Generationenvertrag weiterentwickelt und an die demografische und wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden muss. Zwischen der Generation, die Beiträge zahlt, und der Generation, die Zahlungen aus der Rentenversicherung empfängt, besteht ein fiktiver Vertrag. Die arbeitende Generation zahlt Beiträge und erwartet, dass auch die nachfolgende Generation die Pflicht zur Beitragszahlung übernimmt. Die Rentenlücke ist ein zunehmendes Problem für unsere Gesellschaft.

Die demografische und wirtschaftliche Entwicklung stellt ein Problem dar. In Jahren hoher Arbeitslosigkeit oder abnehmender Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter werden weniger Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt. Der abnehmenden Zahl an Beitragszahlern steht eine zunehmende Zahl an Altersrentnern gegenüber. Ein Problem besteht auch in der immer höher werdenden Lebenserwartung, die zu mehr Altersrentnern führt. Auch die Frühverrentung macht die Zahl der Altersrentner größer. Um dieses Defizit in der Versorgung der Altersrentner zu kompensieren, müssen Anpassungen in der Rentenversicherung erfolgen. [1]

Geldmangel als Grund für den Generationenvertrag

In der Bundesrepublik Deutschland wurde 1957 eine Rentenreform durchgeführt. Jeder Arbeitnehmer finanzierte bis dahin selbst seine Rente und erhielt dafür ein Rentenkonto, auf das er selbst sowie sein Arbeitgeber Rentenbeiträge einzahlten. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlten die Beiträge zu gleichen Teilen ein. Das Problem bestand in der zu geringen Kapitaldeckung. Das so entstandene Kapital deckte nicht den tatsächlichen Bedarf. Ein anderes Rentensystem entstand mit der Einführung des Umlageverfahrens.

Die arbeitenden Bürger finanzieren nach diesem Verfahren mit ihren Einzahlungen in die Rentenversicherung die Renten derjenigen, die im Ruhestand sind. Da Wilfried Schreiber das Konzept vom Generationenvertrag vorlegte, ist in diesem Zusammenhang auch vom Schreiber-Vertrag die Rede. Ein Vertrag zwischen zwei Generationen wurde jedoch niemals geschlossen oder unterschrieben. Er ist nur ein fiktives Konzept.

Berücksichtigung von drei Generationen mit dem Umlageverfahren

Wilfried Schreiber sah ursprünglich vor, nicht nur zwei, sondern gleich drei Generationen beim Umlageverfahren zu berücksichtigen. Von der Umlage sollten nicht nur die Rentner, sondern auch Kinder und Jugendliche profitieren. Die erwerbstätige Generation müsste für die Ruheständler, aber auch für den Nachwuchs, der noch nicht im Berufsleben steht, in die Rentenversicherung einzahlen. Da auch Familien mit Kindern von einem solchen Konzept profitieren, gilt es im Vergleich zum Vertrag über nur zwei Generaionen als fairer.

Die eigentlichen Träger dieses Konzepts sind die Kinder und Jugendlichen, denn Kinder zahlen später, wenn sie im Berufsleben stehen, wieder Beiträge in die Rentenversicherung ein. Daher sollten bereits die Kinder von den Beiträgen profitieren, die von ihren Eltern eingezahlt wurden. Das Problem beim Zwei-Generationen-Vertrag besteht darin, dass die arbeitende Generation nur für die ältere Generation Beiträge leistet. Die Kinder der arbeitenden Generation werden dabei nicht berücksichtigt.


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Verschiedene Möglichkeiten für die Auslegung des Generationenvertrages

Der Generationenvertrag beruht auf dem Konsens, dass diejenigen, die sich im Berufsleben befinden, die Generation im Ruhestand mit ihren Einzahlungen in die Rentenversicherung versorgen. Dieses Prinzip ist Gegenstand des deutschen Rentensystems, auch wenn kein echter Vertrag unterschrieben wurde. Arbeitnehmer zahlen in die Rentenversicherung ein, aus der für die Eltern und Großeltern die Renten gezahlt werden. Die Berufstätigen erwerben mit ihrer Arbeit eigene Rentenanwartschaften. Die nachfolgende Generation trägt dann die Renten der Generation, die jetzt noch im Berufsleben steht.

Allgemein kann der Generationenvertrag so ausgelegt werden, dass das Einkommen eines Menschen ein Lebenseinkommen ist, das auf Kindheit, Arbeitsleben und Ruhestand verteilt ist. Nach dem Generationenvertrag, wie ihn Wilfried Schreiber vorgesehen hatte, könnten die Beiträge auf Kinder und Rentner verteilt werden.

Die Deutsche Rentenversicherung und das Bundesfinanzministerium betrachten den Generationenvertrag als unausgesprochenen Vertrag zwischen der arbeitenden Bevölkerung und den Rentenbeziehern. Diejenigen, die arbeiten, sichern für die Rentenempfänger die Rentenzahlungen, indem sie in die Rentenkasse einzahlen. Der Generationenvertrag stellt einen Solidarvertrag dar. Die arbeitende Bevölkerung kann in diesem Sinne erwarten, dass die nachfolgende Generation Einzahlungen in die Rentenkasse leistet. Dieses Konzept sieht keine Umverteilung an Kinder und Jugendliche vor.

Problem der Finanzierung in der gesetzlichen Rentenversicherung

In der gesetzlichen Rentenversicherung besteht ein Problem bei der Finanzierung. Der Grund für dieses Problem ist die wirtschaftliche und demografische Entwicklung. Die Ausgaben der Rentenversicherung werden durch

  • größere Zahl von Altersrentnern
  • längere Lebenserwartung
  • Frühverrentung älterer Arbeitnehmer
  • vorzeitige abschlagsfreie Altersrente für langjährige Beitragszahler in der Rentenversicherung

gesteigert. Der steigenden Zahl der Altersrentner steht eine sinkende Geburtenrate gegenüber. Das bedeutet, dass immer weniger berufstätige Menschen in die Rentenkasse einzahlen.

Auf Dauer kann dieses Problem nicht durch Beitragserhöhungen in der Rentenversicherung oder steuerfinanzierte Bundeszuschüsse gelöst werden. Um dieses Problem zu lösen, wurde 2001 eine Rentenreform beschlossen. Die Rentenversicherung soll durch eine kapitalgedeckte Altersvorsorge entlastet werden. Sie stellt eine Ergänzung zur bisherigen umlagefinanzierten Rentenversicherung dar. Für die Versicherungspflichtigen soll der Beitragssatz dauerhaft unter 20 Prozent liegen.

Der Generationenvertrag sieht Generationengerechtigkeit vor, da die Belastungen möglichst gleichmäßig auf die verschiedenen Generationen verteilt werden sollen. Das Problem der Finanzierung wird damit jedoch nicht vollständig gelöst. Um diese Lücke zu schließen, soll das Renteneintrittsalter bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben werden. Die Gefahr der steigenden Altersarmut soll dadurch gesenkt werden. [1]

Werden kinderlose Menschen durch den Generationenvertrag bevorzugt?

Der Generationenvertrag wirft die Frage auf, ob er kinderlose Menschen bevorzugt. Sie haben schließlich keine Kinder, die in die Rentenkasse einzahlen, und bekommen trotzdem eine Altersversorgung. Ein Problem besteht in der stärkeren Belastung von Alleinerziehenden und Paaren mit Kindern gegenüber denjenigen, die keine Kinder haben. Kinderlose müssen nicht beruflich aufgrund der Kindererziehung pausieren, so wie das vor allem bei Frauen mit Kindern der Fall ist. Diejenigen, die Kinder haben, können aufgrund der Pausen gar nicht so viel in die Rentenkasse einzahlen.

Die Versorgung von Kindern ist mit Ausgaben verbunden. Das bedeutet, dass Eltern oft nicht genug Geld haben, um Vorsorgekapital aufzubauen. Familien mit Kindern bringen künftige Beitragszahler hervor. Zahlen deren Kinder in die Rentenkasse ein, profitieren davon auch die Kinderlosen, die dann eine Rente erhalten. Ein Teil der entfallenen Rentenbeiträge wird durch die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten ausgeglichen. Trotz solcher Anrechnungszeiten ist der Rentenanspruch von Menschen mit Kindern mitunter geringer als der von Kinderlosen, die eine durchgehende Erwerbsbiografie vorweisen können. [2]

Gibt es Alternativen zum Generationenvertrag?

Eine Alternative zum Generationenvertrag stellt die Kapitaldeckung dar. Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung könnten Berufstätige eine private Vorsorge auf Basis von Aktien oder ETFs treffen, so wie sie beispielsweise in Schweden schon etabliert ist. Eine Kapitaldeckung wäre auch möglich, indem das Geld der Beitragszahler nicht gleich als Rentenzahlung abfließt. Das Geld kann von der Rentenversicherung in den Kapitalmarkt, beispielsweise in Aktien oder ETFs, investiert werden. Mit den Erträgen könnten die späteren Renten finanziert werden. Eine Umstellung würde in der Praxis ein Problem darstellen und wäre daher keine Alternative zum Generationenvertrag. Die laufenden Renten müssten weiterhin gezahlt werden. Zusätzlich müsste für die künftigen Rentner Kapitalvermögen aufgebaut werden. In der Übergangsphase würde das für die Generation der Erwerbstätigen mit einer massiven Beitragserhöhung verbunden sein.

Bei einem kapitalgedeckten Rentensystem bestehen auch Risiken. Ungünstige Börsenentwicklungen und Niedrigzinsphasen würden die Renten in ihrer Höhe gefährden. [2]

Sind die Renten sicher?

Zum Generationenvertrag gibt es bislang keine Alternative. Die Renten sind angesichts der gestiegenen Zahl der Altersrentner unter Druck geraten. Für diejenigen, die jetzt Rente beziehen, ist die Rente sicher. Diejenigen, die noch im Berufsleben stehen, müssen mit Beitragserhöhungen in der Rentenversicherung, Erhöhung des Renteneintrittsalters und geringeren Renten rechnen.
Damit Du auch im Alter einen guten Lebensstandard beibehalten kannst, solltest Du vorsorgen. Gut geeignet ist ein ETF-Sparplan, mit dem Du langfristig Vermögen aufbaust.

Fazit: Generationenvertrag regelt Rentenzahlung

Der Generationenvertrag ist nur fiktiv, doch besagt er, dass Berufstätige in die Rentenversicherung einzahlen, um für die Generation im Ruhestand die Rente zu sichern. Ein Problem besteht in der steigenden Zahl der Altersrentner, während die Zahl der Beitragszahler zurückgeht. Eine vernünftige Alternative gibt es nicht. Du kannst aber selbst vorsorgen, indem Du für den langfristigen Vermögensaufbau mit geringen Einzahlungen einen ETF-Sparplan eröffnest.

Quelle:

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