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Vorabpauschale
Die Vorabpauschale ist ein fiktiver, steuerpflichtiger Kapitalertrag aus einem Investmentfonds, der im deutschen Steuerrecht Anwendung findet. Sie wird auf Basis des aktuellen allgemeinen Zinsniveaus berechnet und ist eine vorweggenommene Besteuerung zukünftiger Wertsteigerungen. Die Höhe der Vorabpauschale hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird jährlich neu festgelegt. Diese Steuer wird auf Gewinne von Fonds und ETFs erhoben und muss im Januar des Folgejahres entrichtet werden.
Die Vorabpauschale dient dazu, sicherzustellen, dass Anleger einen Mindestbetrag versteuern, auch wenn keine tatsächlichen Ausschüttungen erfolgen. Bei thesaurierenden Fonds wird die Vorabpauschale auf Basis des Basisertrags und der Ausschüttung berechnet, während bei ausschüttenden Fonds die Dividenden in die Berechnung einfließen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Vorabpauschale eine vorweggenommene Steuer ist und beim Verkauf der Fondsanteile vom tatsächlichen Veräußerungsgewinn abgezogen wird, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.
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