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Sparer-Pauschbetrag

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Der Sparer-Pauschbetrag

Der Sparer-Pauschbetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der in Deutschland für Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt. Er wurde eingeführt, um private Anleger zu entlasten und die Steuerbelastung auf Kapitalerträge zu reduzieren. Hier sind die wichtigsten Punkte zum Sparer-Pauschbetrag, einschließlich seiner Vorteile, Nachteile und Risiken:

Definition und Höhe

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt für Alleinstehende 1.000 Euro und für zusammenveranlagte Ehepaare 2.000 Euro pro Jahr. Diese Beträge sind seit dem 1. Januar 2023 gültig und wurden zuvor von 801 Euro auf 1.000 Euro erhöht.

Vorteile

  1. Steuerfreie Kapitalerträge: Wenn die Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten, müssen keine Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer gezahlt werden.
  2. Einfachheit: Der Sparer-Pauschbetrag vereinfacht die Steuererklärung, da keine Werbungskosten mehr abgesetzt werden müssen.
  3. Entlastung für Kleinsparer: Insbesondere für Kleinsparer und Geringverdiener kann der Sparer-Pauschbetrag eine erhebliche steuerliche Entlastung darstellen.

Nachteile

  1. Kein Werbungskostenabzug: Private Anleger können keine Werbungskosten (wie Depotgebühren) mehr von der Steuer absetzen.
  2. Automatische Anpassung von Freistellungsaufträgen: Bestehende Freistellungsaufträge müssen aufgrund der Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags angepasst werden, was zu Verwaltungsarbeiten führt.
  3. Beschränkung auf Kapitalvermögen: Der Sparer-Pauschbetrag gilt nur für Einkünfte aus Kapitalvermögen und nicht für andere Einkunftsarten.

Risiken

  1. Überschreitung des Pauschbetrags: Wenn die Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag überschreiten, müssen die überschreitenden Beträge mit der Abgeltungssteuer belastet werden.
  2. Verwaltungsaufwand: Die Anpassung von Freistellungsaufträgen und die Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) können zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand führen.

Alternativen

  1. Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung): Für Geringverdiener kann eine NV-Bescheinigung beantragt werden, die es ermöglicht, auch über den Sparer-Pauschbetrag hinausgehende Kapitalerträge steuerfrei zu erhalten.
  2. ETFs (Exchange-Traded Funds): ETFs bieten eine kostengünstige und risikostreuende Anlageform, die insbesondere für Anleger mit geringem Budget geeignet ist.

Zusammengefasst bietet der Sparer-Pauschbetrag eine einfache und steuerliche Entlastung für private Anleger, insbesondere für Kleinsparer und Geringverdiener. Es ist jedoch wichtig, die eigenen Kapitalerträge im Auge zu behalten, um sicherzustellen, dass der Pauschbetrag nicht überschritten wird.

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