Insolvenz
Insolvenz
Definition:
Die Insolvenz ist ein rechtlicher Zustand, in dem eine Person oder ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Es handelt sich um einen Zahlungsunfähigkeitszustand, der dazu führen kann, dass das Vermögen des Schuldners zur Befriedigung der Gläubiger verwertet wird.
Funktionsweise:
Im Falle einer Insolvenz wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der das Vermögen des Schuldners verwaltet und versucht, die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen. Es gibt verschiedene Verfahren, je nach Art der Insolvenz und der Situation des Schuldners.
Vorteile:
- Möglichkeit für einen Neuanfang
- Schutz vor weiteren Forderungen der Gläubiger
- Strukturierte Abwicklung der Schulden
Nachteile:
- Verlust von Vermögenswerten
- Einschränkungen bei der Kreditwürdigkeit
- Rufschädigung für das Unternehmen oder die Person
Beispiel:
Ein Unternehmen gerät aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten in die Insolvenz. Der Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung des Vermögens und versucht, die offenen Forderungen der Gläubiger zu begleichen. Das Unternehmen kann unter Umständen saniert und fortgeführt werden.
Alternativen:
- Außergerichtlicher Vergleich
- Restschuldbefreiung für Privatpersonen
- Insolvenzplan für Unternehmen
Weiterführende Themen/Begriffe:
- Restschuldbefreiung
- Insolvenzverwalter
- Insolvenzrecht
- Gläubiger
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