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Freistellungsauftrag

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Ein Freistellungsauftrag ist eine Maßnahme, um Kapitalerträge von der Besteuerung freizustellen. Anleger können bei ihrem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag einreichen, in dem sie den Anteil des Sparer-Pauschbetrags festlegen. Dieser Betrag gibt an, bis zu welcher Höhe das Institut keine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge abführen soll.

Der Freistellungsauftrag gilt für alle Kapitalerträge, die bei dem jeweiligen Institut (Broker oder Bank) erzielt werden und kann gegenüber mehreren Kreditinstituten erteilt werden. Es ist wichtig, dass der Freistellungsauftrag die Steuer-Identifikationsnummer des Anlegers enthält, um wirksam zu sein. Der Freistellungsauftrag kann befristet oder unbefristet erteilt werden, wobei der unbefristete Auftrag bis auf Widerruf gilt.

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Die maximale Höhe des Freistellungsauftrags beträgt für Ledige 1000 Euro und für Verheiratete 2000 Euro pro Jahr. Dieser Betrag entspricht dem Sparer-Pauschbetrag, bis zu dem Kapitalerträge steuerfrei bleiben. Es ist wichtig, den Freistellungsauftrag entsprechend dieser Höchstgrenzen zu erteilen, um von der Steuerbefreiung für Kapitalerträge profitieren zu können

Es ist entscheidend, den Freistellungsauftrag rechtzeitig zu erteilen oder anzupassen, um die Vorteile für das laufende Jahr zu nutzen und unerwünschte Steuerzahlungen zu vermeiden.

Freistellungsauftrag erteilen

Um einen Freistellungsauftrag zu erteilen, können Sie folgende Schritte befolgen:

  1. Konto- oder Depoteröffnung: Es ist ratsam, den Freistellungsauftrag bereits bei der Konto- oder Depoteröffnung einzureichen, um von Anfang an unerwünschte Steuerzahlungen zu vermeiden.
  2. Formular ausfüllen: Füllen Sie das entsprechende Formular für den Freistellungsauftrag bei Ihrem Kreditinstitut aus. In diesem Formular legen Sie den Anteil des Sparer-Pauschbetrags fest, bis zu dem das Institut keine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge abführen soll.
  3. Steuer-Identifikationsnummer angeben: Seit 2011 müssen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer angeben, wenn Sie einen Freistellungsauftrag erteilen. Vor 2011 erteilte Freistellungsaufträge blieben bis Ende 2015 ohne Identifikationsnummer gültig.
  4. Änderungen und Anpassungen: Sie können Ihren Freistellungsauftrag nach Bedarf ändern oder anpassen. Dies kann insbesondere sinnvoll sein, wenn sich Ihre finanzielle Situation ändert oder Sie den Freibetrag besser nutzen möchten.
  5. Kontoauflösung: Wenn Sie Ihr Konto oder Depot auflösen, müssen Sie bei der Bank einen separaten Auftrag zur Löschung des Freistellungsauftrags erteilen, um ungenutzte Freibeträge zu vermeiden.

Es ist wichtig, den Freistellungsauftrag rechtzeitig zu erteilen und gegebenenfalls anzupassen, um die Vorteile für das laufende Jahr optimal zu nutzen und unerwünschte Steuerzahlungen zu vermeiden.

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