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Insiderhandel
Insiderhandel
Definition: Beim Insiderhandel handelt es sich um den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren durch Personen, die über nicht öffentlich verfügbare Informationen verfügen, die den Kurs der betreffenden Wertpapiere beeinflussen können.
Funktionsweise: Insider erhalten Informationen, die nicht der breiten Öffentlichkeit zugänglich sind, z.B. über bevorstehende Unternehmensentscheidungen oder Geschäftszahlen. Sie nutzen diese Informationen, um an der Börse zu handeln und von Kursveränderungen zu profitieren.
Vorteile: Insiderhandel kann hohe Gewinne bringen, da die Insider über Informationen verfügen, die anderen Marktteilnehmern nicht zur Verfügung stehen.
Nachteile: Insiderhandel ist illegal und schädlich für die Integrität des Finanzmarktes, da er das Vertrauen der Anleger in die Fairness des Marktes untergräbt. Personen, die beim Insiderhandel erwischt werden, drohen hohe Geldstrafen und sogar Haftstrafen.
Risiken: Neben den rechtlichen Konsequenzen birgt Insiderhandel auch das Risiko, erwischt zu werden und seinen Ruf zu schädigen. Zudem kann Insiderhandel zu Verzerrungen am Markt führen und die Stabilität des Finanzsystems gefährden.
Beispiel: Ein Vorstandsmitglied verkauft vor der Veröffentlichung schlechter Quartalszahlen Aktien seines Unternehmens, um Verluste zu vermeiden. Dies wäre ein Fall von Insiderhandel.
Alternativen: Anleger sollten sich auf öffentlich verfügbare Informationen stützen und auf eine solide Analyse und Diversifikation setzen, anstatt auf Insiderinformationen zu spekulieren.
Weiterführende Themen/Begriffe: Marktmanipulation, Compliance, Wertpapieraufsicht.
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