Riester, Rürup & VL ins Altersvorsorgedepot übertragen: Was 2027 geht und was nicht

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Riester-Guthaben darfst du ab 2027 förderunschädlich ins Altersvorsorgedepot übertragen, Rürup, VL und Betriebsrente nicht. Was der Umzug kostet, wie er abläuft und welche Falle beim Neuabschluss droht.

Verschlossene Umzugskartons in einem hellen Raum
Foto: Ketut Subiyanto / Pexels

Ab dem 1. Januar 2027 gibt es das Altersvorsorgedepot. Wer schon einen alten Vorsorgevertrag hat, fragt sich: Kann ich meinen Riester-Vertrag, meine Rürup-Rente oder meine vermögenswirksamen Leistungen dorthin mitnehmen? Die kurze Antwort: Riester ja, fast alles andere nein. Die lange Antwort steht in diesem Artikel, mit Paragrafen, Kosten, einem Ablaufplan und einer Falle, über die bisher kaum jemand spricht. Stand: 25. Oktober 2026.

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Das Wichtigste in Kürze

Riester: Ja. Ab dem 1. Januar 2027 kannst du dein Riester-Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen, ohne Zulagen zurückzuzahlen und steuerfrei (§ 93 Abs. 2 und § 3 Nr. 55c EStG). Die Riester-Garantie fällt dabei weg.

Die Falle: Wer ab 2027 ein Altersvorsorgedepot neben einem alten Riester-Vertrag abschließt, holt alle Altverträge unwiderruflich in die neue Förderung. Der Bestandsschutz endet.

Kosten: Der alte Anbieter darf bis zu 150 € verlangen, der neue eine Pauschale von bis zu 150 €. Scalable Capital nimmt Riester-Überträge nach eigener Angabe gebührenfrei an.

Rürup (Basisrente): Nein. Eine Übertragung ist laut Bundesfinanzministerium „nicht vorgesehen“. Rürup-Ansprüche sind per Gesetz nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG).

Rürup mit BU-Schutz: Auch nein. Bevor du so einen Vertrag beitragsfrei stellst, sichere deinen Berufsunfähigkeitsschutz anderweitig ab.

VL (vermögenswirksame Leistungen): Nein. VL zählen ausdrücklich nicht als Altersvorsorgebeiträge (§ 82 Abs. 4 Nr. 1 EStG).

Vorabpauschale: Fällt im Altersvorsorgedepot nicht an. Erträge in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen sind in der Ansparphase steuerfrei (§ 16 Abs. 2 InvStG), besteuert wird erst die Auszahlung.

Betriebsrente, Lebens- und Rentenversicherung, ETF-Depot: Kein Übertragungsweg. Du kannst nur kündigen oder verkaufen und neu einzahlen, mit Steuerfolgen und gefördert nur bis 1.800 € im Jahr.

Übersicht: Welcher Altvertrag ins Altersvorsorgedepot darf

Die Tabelle beantwortet die Frage für jedes Produkt. Unter der Tabelle findest du zu jedem Vertrag einen eigenen Abschnitt.

AltvertragÜbertragbar?Alternative
Riester (Fonds, Bank­sparplan, Versicherung)Ja, ab 1.1.2027, förder­unschädlich
§ 93 Abs. 2, § 3 Nr. 55c EStG
Behalten oder nur Förderung wechseln
Wohn-RiesterJa, Wohn­förder­konto zieht mit
§ 92a Abs. 2 EStG
Vorher klären, ob der neue Anbieter es annimmt
Rürup / Basis­renteNein
§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG
Weiterzahlen, beitragsfrei stellen oder andere Basis­rente (§ 3 Nr. 55d)
Rürup mit BU-SchutzNein
§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG
Erst neue BU sichern, dann umbauen
Vermögens­wirksame LeistungenNein
§ 82 Abs. 4 Nr. 1 EStG
VL in ETF-Sparplan, Depot aus eigenem Geld
Betriebs­renteNein
§ 4 BetrAVG
Weiterführen oder zum neuen Arbeitgeber mitnehmen
Lebens- oder Renten­versicherungNein
kein Übertragungsweg
Kündigen und neu einzahlen, Steuer prüfen
ETF-DepotNein
kein Übertragungsweg
Behalten, Depot zusätzlich besparen
Quellen: Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156), EStG, AltZertG, BetrAVG, FAQ des Bundesfinanzministeriums. Stand: 25.10.2026.

Riester ins Altersvorsorgedepot übertragen oder umwandeln

Das Altersvorsorgereformgesetz ist am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2026 I Nr. 156). Die Regeln für das neue Depot gelten ab dem 1. Januar 2027. Für Riester-Sparer bedeutet das: Du hast drei Wege, und keiner davon zwingt dich zu etwas.

Weg 1: Nichts tun und den Bestandsschutz behalten

Riester-Verträge, die bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sind, laufen mit dem alten Förderrecht weiter, und zwar bis zum Beginn der Auszahlung. Du bekommst weiter 175 € Grundzulage, 185 € Kinderzulage für vor 2008 geborene Kinder und 300 € für jüngere Kinder, wenn du den Mindesteigenbeitrag zahlst. Steuerlich kannst du wie bisher bis zu 2.100 € im Jahr inklusive Zulagen absetzen. Neue Riester-Verträge gibt es ab 2027 nicht mehr: Alte Zertifikate dürfen ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr vertrieben werden.

Weg 2: Vertrag behalten, nur in die neue Förderung wechseln

Weniger bekannt: Du kannst deinen bestehenden Vertrag behalten und deinem Anbieter erklären, dass er künftig nach den neuen Regeln gefördert werden soll. Dann bekommst du 50 % Zulage auf die ersten 360 € und 25 % auf Beiträge bis 1.800 €, also bis zu 540 € Grundzulage im Jahr. Die übrigen Vertragsbedingungen, inklusive Garantie, bleiben. Die Zustimmung deines Anbieters brauchst du dafür nicht. Die Erklärung gilt aber für alle deine Riester-Verträge gleichzeitig und ist unwiderruflich.

Für wen ist das interessant? Für alle, die einen guten alten Vertrag haben, zum Beispiel eine Riester-Rentenversicherung mit hohem Garantiezins, und mehr als den Mindestbeitrag einzahlen wollen. Ob die alte oder die neue Zulage höher ist, hängt von deinem Einkommen und deinen Kindern ab. Der Altersvorsorgerechner hilft beim Vergleich.

Weg 3: Guthaben ins Altersvorsorgedepot übertragen

Das ist der eigentliche Umzug. Rechtlich ist es eine Kündigung deines Riester-Vertrags mit dem Ziel, das Kapital auf einen neuen, auf deinen Namen laufenden Altersvorsorgevertrag zu übertragen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres (§ 1 Abs. 1 Nr. 10 b AltZertG). Weil dieser Übertrag keine „schädliche Verwendung“ ist, musst du keine Zulagen und keine Steuervorteile zurückzahlen (§ 93 Abs. 2 EStG). Steuerfrei ist er ebenfalls (§ 3 Nr. 55c EStG).

Drei Details, die du kennen solltest:

  • Übertragen wird Geld, keine Fondsanteile. Maßgeblich ist das „gebildete Kapital“: bei Versicherungen das Deckungskapital plus Überschüsse und Bewertungsreserven, bei Fondssparplänen der Wert der Anteile am Stichtag, bei Banksparplänen das Guthaben inklusive Zinsen. Andere Abzüge sind unzulässig, soweit das Gesetz sie nicht vorsieht (§ 1 Abs. 5 AltZertG).
  • Die Garantie geht verloren. Ein Riester-Vertrag muss zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge bereitstellen. Das Altersvorsorgedepot hat keine Garantie. Wer Sicherheit will, kann statt des Depots ein neues Garantieprodukt wählen, das 80 % oder 100 % der Beiträge garantiert.
  • Auf das übertragene Geld gibt es keine neue Zulage. Bereits gefördertes Vermögen wird im Jahr der Übertragung nicht erneut gefördert, so das Bundesfinanzministerium. Gefördert werden nur deine neuen Einzahlungen.

Die Falle: Ein neues Depot beendet den Bestandsschutz für alle Altverträge

Viele Ratgeber empfehlen, den alten Riester-Vertrag beitragsfrei zu stellen und nebenher ein Altersvorsorgedepot zu eröffnen. Das geht. Aber das Bundesfinanzministerium schreibt dazu unmissverständlich: „Mit dem Abschluss des Neuvertrages wechseln Sie in die neue Fördersystematik; der Bestandsschutz für den Altvertrag endet dann.“ Ein Zurück in die alte Förderung gibt es nicht.

Für die meisten ist das kein Problem, weil die neue Förderung großzügiger ist. Für Eltern mit kleinem Einkommen kann es teuer werden. Stiftung Warentest rechnet vor: Ein Elternteil mit drei kleinen Kindern und Minijob zahlt heute 60 € im Jahr ein und erhält 1.075 € Förderung (175 € Grundzulage plus 3 × 300 € Kinderzulage). Nach dem neuen Modell müsste er über 300 € einzahlen, um eine ähnlich hohe Förderung zu bekommen. Wer in dieser Lage ist, sollte erst rechnen und dann abschließen.

Was kostet der Wechsel?

PostenHöchstbetragWer zahlt
Kosten des abgebenden Riester-Anbieters150 €Du, wird vom Guthaben abgezogen
Verwaltungspauschale des aufnehmenden Anbieters150 € einmaligDu, sofern der Anbieter sie erhebt
Abschluss- und Vertriebskosten auf das übertragene Kapitalim neuen Vertrag nicht erlaubtniemand
Schlimmster Fall300 €
Quelle: § 1 Abs. 1 AltZertG in der Fassung ab 1.1.2027 und in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung; BMF-FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge.

Im neuen System gilt: Ab fünf Jahren nach Vertragsabschluss muss der abgebende Anbieter kostenfrei wechseln lassen. Ob diese Fünf-Jahres-Regel auch für alte Riester-Verträge gilt, ist nicht eindeutig. Einige Anbieter und Ratgeber behaupten das. Im alten Recht, das für Bestandsverträge weiter gilt, steht eine Obergrenze von 150 € ohne Zeitgrenze. Rechne also mit bis zu 150 € beim alten Anbieter, egal wie alt dein Vertrag ist. Scalable Capital gibt an, eingehende Riester-Überträge kostenlos anzunehmen. Dann bleibt es bei höchstens 150 €.

Teurer als die Wechselgebühr sind oft die Kosten, die schon gezahlt sind. Bei Riester-Verträgen werden die Abschluss- und Vertriebskosten mindestens auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt (§ 1 Abs. 1 Nr. 8 AltZertG). Dieses Geld ist weg, egal ob du bleibst oder gehst. Es ist deshalb kein Argument fürs Bleiben. Ein Argument fürs Bleiben sind dagegen hohe laufende Garantien.

Schritt für Schritt: So läuft der Riester-Übertrag ab

  1. Unterlagen holen. Lass dir von deinem Riester-Anbieter den aktuellen Vertragsstand, den Übertragungswert und die Wechselkosten schriftlich geben. Prüfe auch den garantierten Rentenfaktor und den Garantiezins.
  2. Entscheiden: Depot oder Garantieprodukt. Beim Wechsel musst du festlegen, ob du künftig in ein Altersvorsorgedepot oder in ein Garantieprodukt einzahlst.
  3. Neuen Anbieter wählen und prüfen, ob er Riester-Geld annimmt. Er muss das nicht. Scalable Capital hat es zugesagt, bei Trade Republic und Traders Place fehlt bislang eine offizielle Bestätigung (Details im Broker-Vergleich).
  4. Depot eröffnen und den Übertrag beantragen. Bei der Eröffnung gibst du an, dass du Guthaben aus einem Riester-Vertrag übertragen willst. In der Regel brauchst du dafür bisherigen Anbieter, Produkt und Vertragsnummer. Den Rest erledigen die Anbieter untereinander, die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) wird von ihnen informiert.
  5. Kündigungsfrist abwarten. Drei Monate zum Quartalsende. Geht die Kündigung zum Beispiel im Januar 2027 ein, ist der früheste reguläre Termin nach unserer Rechnung der 30. Juni 2027. Anbieter können sich auf einen schnelleren Ablauf einigen, müssen es aber nicht.
  6. Kontrollieren. Vergleiche den gutgeschriebenen Betrag mit dem Übertragungswert und heb die Abrechnung auf.

Eile hast du nicht. Laut Stiftung Warentest gibt es die volle Förderung für 2027 auch dann noch, wenn du erst im Dezember 2027 abschließt.

Sonderfälle: Wohn-Riester, BU-Zusatz, Ehepartner, Auszahlung

Wohn-Riester: Überträgst du dein Guthaben vollständig, schließt der alte Anbieter das Wohnförderkonto und der neue führt es fort (§ 92a Abs. 2 EStG). Die Entnahme für selbst genutztes Wohneigentum ist im neuen System aber keine Pflicht mehr. Ob dein neues Depot sie anbietet, musst du vorher klären.

Riester mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Neue Altersvorsorgeverträge dürfen keine BU-Absicherung mehr enthalten. Ziehst du um, endet der BU-Schutz aus dem Riester-Vertrag. Schließe eine eigenständige BU-Versicherung ab, bevor du kündigst, nicht danach.

Mittelbar zulageberechtigte Ehepartner: Hat nur ein Partner eine eigene Förderberechtigung, hängt der andere an ihm. Die Grundzulage des mittelbar berechtigten Partners ist auf 175 € begrenzt. Schließt nur dieser einen Neuvertrag ab, während der andere im Altvertrag bleibt, gibt es für den Neuvertrag keine Zulage. Stimmt euch also als Paar ab.

Bereits in der Auszahlung: Läuft deine Riester-Rente schon, ist kein Wechsel mehr möglich. Zum Beginn der Auszahlungsphase geht er noch. Wer kurz vor der Rente steht, sollte laut Finanztip den Start der Auszahlung möglichst bis nach der Reform aufschieben.

Kündigen statt übertragen: Das ist fast immer die schlechteste Option. Du musst dann alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen, und die Erträge werden versteuert. Mehr dazu in unserem Leitfaden zum Riester-Ausstieg.

Lohnt sich der Wechsel für dich?

Deine SituationUnsere Einschätzung
Riester-Fondssparplan oder Banksparplan, mehr als 15 Jahre bis zur RenteÜbertragen lohnt sich meist: niedrigere Kosten, keine Garantiebremse, höhere Grundzulage ab mehr als 350 € Eigenbeitrag im Jahr
Riester-Rentenversicherung mit hohen laufenden Kosten und niedrigem GarantiezinsÜbertragen prüfen. Die gezahlten Abschlusskosten sind kein Grund zu bleiben
Alter Vertrag mit hohem Garantiezins oder gutem garantiertem RentenfaktorEher behalten und nur in die neue Förderung wechseln
Kleines Einkommen, mehrere KinderzulagenErst rechnen. Im alten System reichen oft 60 € Eigenbeitrag für die volle Förderung
Weniger als 5 Jahre bis zur RenteMeist nicht wechseln, Auszahlungsbeginn möglichst nach der Reform
Rente läuft bereitsWechsel nicht mehr möglich
Redaktionelle Einschätzung auf Basis von BMF-FAQ, Finanztip und Stiftung Warentest. Keine individuelle Beratung.

Rürup-Rente ins Altersvorsorgedepot umwandeln: geht nicht

Hier ist die Rechtslage eindeutig. Das Bundesfinanzministerium schreibt: „Eine Übertragung von einem Basisrentenvertrag („Rürup-Vertrag“) zu einem Altersvorsorgevertrag ist nicht vorgesehen.“ Der Grund steht in § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG: Ansprüche aus einer Basisrente müssen „nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar“ sein. Die Reform hat daran nichts geändert. Kündigen und auszahlen lassen kannst du einen Rürup-Vertrag ebenfalls nicht.

Das liegt am System. Die Rürup-Rente gehört wie die gesetzliche Rente zur ersten Säule der Altersvorsorge und wird über den Sonderausgabenabzug gefördert. 2026 kannst du bis zu 30.826 € absetzen, als Ehepaar 61.652 €, und zwar zu 100 %. Das Altersvorsorgedepot gehört zur dritten Säule. Zwischen den Säulen gibt es keine Brücke.

Was du mit einem Rürup-Vertrag tun kannst:

  • Weiterzahlen, wenn der Vertrag günstig ist und du einen hohen Steuersatz hast. Dann ist der Steuervorteil oft größer als bei jedem anderen Produkt.
  • Beitragsfrei stellen, wenn der Vertrag teuer ist. Die Verwaltungskosten laufen aber weiter, das Guthaben kann dadurch schrumpfen.
  • In eine günstigere Basisrente wechseln. Die Übertragung auf einen anderen zertifizierten Basisrentenvertrag auf deinen Namen ist steuerfrei (§ 3 Nr. 55d EStG), zum Beispiel in eine ETF-Rürup. Ob und zu welchen Kosten dein alter Anbieter das zulässt, regelt dein Vertrag.
  • Kleinbetragsrente nutzen. Ist der spätere Rentenanspruch sehr klein, darf er abgefunden werden. Die Grenze liegt seit der Reform bei 1,5 % der monatlichen Bezugsgröße (§ 93 Abs. 3 EStG).

Parallel ein Altersvorsorgedepot zu besparen, ist erlaubt. Denselben Euro kannst du aber nicht zweimal fördern lassen. Mehr zu den Stärken und Schwächen findest du in unserem Artikel zur Rürup-Rente und zur Frage, ob man Geld aus der Rürup-Rente zurückfordern kann.

Rürup mit Berufsunfähigkeitsschutz: Vorsicht beim Umbau

Viele Rürup-Verträge enthalten eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ). Das Gesetz erlaubt das: Eine Basisrente darf ergänzend eine BU-Rente absichern. Finanztip und der Bund der Versicherten raten von dieser Kombination ab, weil Altersvorsorge und BU-Schutz aneinander hängen. Und genau das wird jetzt zum Problem.

Ins Altersvorsorgedepot umziehen kann ein Rürup-Vertrag mit BU so wenig wie einer ohne. Die eigentliche Frage ist, was passiert, wenn du ihn beitragsfrei stellst oder die Beiträge senkst, um Geld für das neue Depot frei zu machen. Bei solchen Kombiverträgen hängt der BU-Schutz am Hauptvertrag. Stellst du ihn beitragsfrei, kann die versicherte BU-Rente sinken oder ganz wegfallen, und wer den Hauptvertrag aufgibt, verliert die BU mit. Wie dein Vertrag das regelt, steht in den Bedingungen. Frag deinen Versicherer schriftlich, was mit der BU-Rente bei Beitragsfreistellung passiert.

Unsere klare Empfehlung: Erst den BU-Schutz neu sichern, dann am Rürup-Vertrag etwas ändern. Der Preis einer neuen BU-Versicherung hängt von Alter, Beruf und Gesundheitszustand ab. Wer heute gesund ist, sollte die neue Police abschließen und angenommen haben, bevor er die alte Absicherung aufgibt. Ins Altersvorsorgedepot selbst kannst du keinen BU-Schutz einbauen: Neue Altersvorsorgeverträge dürfen außer einer Rentengarantiezeit keine Zusatzabsicherungen enthalten.

VL ins Altersvorsorgedepot: nicht möglich

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Sparbeiträge, die viele Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt zahlen. Ins Altersvorsorgedepot dürfen sie nicht. § 82 Abs. 4 Nr. 1 EStG schließt Aufwendungen, die VL nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz sind, von den Altersvorsorgebeiträgen aus. Das Bundesfinanzministerium bestätigt: „Vermögenswirksame Leistungen werden somit zwingend dem Förderverfahren nach dem 5. VermBG zugeordnet. So kann es nicht zu Doppelbegünstigungen kommen.“ Die Reform hat diese Regel nicht angetastet, und einen Plan, sie zu ändern, haben wir weder im Koalitionsvertrag noch im Gesetz gefunden.

So holst du trotzdem das Maximum heraus:

  • VL in einen ETF-Sparplan leiten. Förderfähig sind Fonds mit mindestens 60 % Aktienanteil. Bei einem zu versteuernden Einkommen bis 40.000 € (zusammen veranlagt 80.000 €) gibt es 20 % Arbeitnehmersparzulage auf bis zu 400 € im Jahr. Wie das genau funktioniert, steht in unserem Ratgeber zu vermögenswirksamen Leistungen.
  • Das Altersvorsorgedepot aus eigenem Geld besparen. Die ersten 360 € im Jahr bringen 50 % Zulage, das ist mehr als jede VL-Förderung.
  • Tarifvertrag prüfen. Manche Tarifverträge sehen statt VL „altersvorsorgewirksame Leistungen“ vor. Laut Bundesfinanzministerium können damit auch private Altersvorsorgeverträge bezuschusst werden. Ob das bei dir geht, weiß deine Personalabteilung.

Betriebsrente: kein Weg ins Altersvorsorgedepot

Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds lassen sich nicht in ein privates Altersvorsorgedepot übertragen. Die Portabilität nach § 4 BetrAVG erlaubt nur den Übertrag zum neuen Arbeitgeber oder dessen Versorgungseinrichtung. Einen neuen Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung schafft das Reformgesetz laut Bundesfinanzministerium nicht.

Eine kleine Ausnahme gibt es: Sehr kleine Anwartschaften darf der Arbeitgeber abfinden, wenn der Anspruch höchstens 1,5 % der monatlichen Bezugsgröße beträgt (§ 3 BetrAVG). Fließt diese Abfindung in einen eigenen Altersvorsorgevertrag, ist sie steuerfrei (§ 3 Nr. 55c EStG), und als Altersvorsorgevertrag gilt laut Gesetz auch das Altersvorsorgedepot. Das betrifft aber nur Kleinstbeträge und setzt voraus, dass der Arbeitgeber mitmacht. Ob deine betriebliche Altersvorsorge sich lohnt, hängt vor allem vom Arbeitgeberzuschuss ab.

Lebensversicherung, private Rentenversicherung und ETF-Depot

Für Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen, fondsgebundene Policen, normale Bausparverträge und bestehende ETF-Depots sieht das Gesetz keinen Übertragungsweg vor. Die steuerfreie Übertragung nach § 3 Nr. 55c EStG gilt nur für gefördertes Altersvorsorgevermögen, also Riester. Der einzige Weg führt über Kündigung oder Verkauf und eine normale Einzahlung.

Dabei solltest du zwei Grenzen kennen. Gefördert werden im Altersvorsorgedepot nur Eigenbeiträge bis 1.800 € im Jahr. Insgesamt darfst du höchstens 6.840 € pro Jahr und Vertrag einzahlen. Eine Lebensversicherung über 30.000 € passt also nicht auf einmal hinein, und der größte Teil brächte ohnehin keine Zulage.

ProduktSteuer bei Kündigung oder Verkauf
Lebens- oder Rentenversicherung, abgeschlossen bis 31.12.2004Kapitalleistung meist steuerfrei, wenn u. a. mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt wurden und ein Todesfallschutz besteht
Abgeschlossen ab 2005Ertrag steuerpflichtig; nur zur Hälfte, wenn der Vertrag 12 Jahre lief und du 60 bist (Abschluss ab 2012: 62)
Fondsgebundene Versicherung ab 2005wie oben
ETF-DepotAbgeltungsteuer auf realisierte Kursgewinne
Quellen: § 20 Abs. 1 Nr. 6 und § 52 Abs. 28 EStG, Finanztip. Stand: 25.10.2026.

Eine alte, steuerfreie Lebensversicherung mit gutem Garantiezins zu kündigen, nur um 1.800 € im Jahr in ein gefördertes Depot zu stecken, ist selten eine gute Idee. Die Zulage bekommst du auch, wenn du die 1.800 € aus dem laufenden Einkommen zahlst. Wann sich der Ausstieg aus einer Police lohnt, erklären wir in unseren Artikeln zur Kapitallebensversicherung und zur privaten Rentenversicherung.

Bei bestehenden ETFs gilt dasselbe: Die Anteile lassen sich nicht ins Altersvorsorgedepot umbuchen. Wer verkauft, um einzuzahlen, zahlt auf die Gewinne Abgeltungsteuer. Behalte dein freies Depot und spare die geförderten 1.800 € zusätzlich.

Fällt im Altersvorsorgedepot eine Vorabpauschale an?

Nein. Die Vorabpauschale ist die jährliche Steuer-Vorauszahlung, die deine Bank im Januar für thesaurierende Fonds im normalen Depot abbucht. Im Altersvorsorgedepot gibt es sie nicht. § 16 Abs. 2 InvStG bestimmt, dass Investmenterträge „nicht anzusetzen“ sind, wenn die Fondsanteile in einem nach § 5 AltZertG zertifizierten Altersvorsorgevertrag liegen. Zu den Investmenterträgen zählen laut § 16 Abs. 1 InvStG Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne. Das Bundesfinanzministerium formuliert es so: „Die Kapitalerträge werden in der Ansparphase nicht besteuert.“ Dasselbe galt schon immer für Riester-Fondssparpläne und gilt für die Rürup-Rente.

Was das ausmacht, zeigt ein Beispiel für das Steuerjahr 2026 mit einem Basiszins von 3,20 %: Für 10.000 € in einem thesaurierenden Aktien-ETF im freien Depot werden bei einem positiven Börsenjahr Anfang 2027 rund 41 € Vorabpauschale fällig (10.000 € × 3,20 % × 0,7, davon 70 % steuerpflichtig, mal 26,375 % Abgeltungsteuer mit Soli). Im Altersvorsorgedepot sind es 0 €, und auch Umschichtungen zwischen Fonds kosten keine Steuer. Die Rechnung im Detail steht in unserem Artikel zur Vorabpauschale 2026.

Geschenkt ist das nicht, nur verschoben: Die Auszahlungen im Alter versteuerst du voll mit deinem persönlichen Steuersatz (§ 22 Nr. 5 EStG). Die Teilfreistellung für Aktienfonds und der Sparerpauschbetrag helfen dir dabei nicht. Wer im Ruhestand einen niedrigeren Steuersatz hat als im Berufsleben, fährt mit dieser nachgelagerten Besteuerung meist gut.

Selbstständige: erstmals förderberechtigt

Bisher blieb Selbstständigen ohne Rentenversicherungspflicht nur die Rürup-Rente. Ab 2027 dürfen sie auch das Altersvorsorgedepot mit Zulagen besparen, wenn sie jünger als 67 sind, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit haben und für das Beitragsjahr eine Steuererklärung abgeben. Einen bestehenden Rürup-Vertrag mitnehmen können sie trotzdem nicht. Aber sie können künftig beides parallel nutzen.

Broker-Vergleich: Trade Republic, Scalable Capital und Traders Place

Wer Riester-Guthaben umziehen oder neu sparen will, braucht einen Anbieter. Die drei Broker in der Tabelle haben ihre Konditionen öffentlich angekündigt. Wichtig: Es sind Ankündigungen. Zertifizierte Produkte und verbindliche Preisverzeichnisse gibt es frühestens ab dem 1. Januar 2027.

Trade RepublicScalable CapitalTraders Place
Depotgebühr0 €0 €0 €
Sparplan0 €0 €0 €
Einzelorder (selbst entscheiden)1 € laut Finanztip0 € mit PRIME+, 0,99 € mit FREE0 € ab 500 € über gettex, darunter 0,95 €
Standarddepotkostenlos0 € Gebühren0 € Depot, Sparplan, Kauf und Verkauf
Erstattung der ETF-Kosten (TER)„Dutzende“ ETFs ohne Produktkosten, „langfristig“, ohne Enddatum„Rentenbonus“ für ausgewählte ETFs, zugesagt bis 31.12.2027Standarddepot: 100 % bis Ende 2028, bis 20.000 € Anlagevolumen
Riester-Übertrag eingehendWechselservice laut Finanztip geplant, offiziell nicht bestätigtja, ab 1.1.2027, gebührenfreikeine Zusage, nur allgemeiner Hinweis
Garantieproduktnicht angekündigtnicht angekündigtnicht angekündigt
Stand der Angaben13./14.10.20269.10.2026Seite undatiert, abgerufen 25.10.2026
Quellen: Trade Republic, Scalable Capital Newsroom und Hilfe-Center, Traders Place, Finanztip. Abgerufen am 25.10.2026. Spreads beim Handel kommen bei allen dazu.

Unsere Einschätzung für Riester-Umsteiger: Wer sein Riester-Guthaben mitnehmen will, ist nach heutigem Stand bei Scalable Capital am besten aufgehoben, weil nur Scalable die Annahme von Riester-Überträgen schriftlich und gebührenfrei zugesagt hat. Trade Republic hat das stärkste Kostenversprechen bei den ETF-Kosten, aber ohne Enddatum und ohne Rechtsanspruch, und die Riester-Annahme ist dort noch nicht offiziell bestätigt. Traders Place ist interessant für alle, die das Standarddepot nutzen und bis 20.000 € Volumen zwei Jahre lang ohne Fondskosten sparen wollen. Kleine Einzelorders unter 500 € kosten dort 0,95 €.

Ein Punkt gilt für alle drei: Die Erstattung der Fondskosten ist eine freiwillige Leistung, die der Anbieter ändern kann. Wähle den Anbieter so, dass du auch ohne Bonus zufrieden wärst. Ein späterer Wechsel kostet in den ersten fünf Jahren bis zu 300 €, danach bis zu 150 € Pauschale beim neuen Anbieter. Einen ausführlichen Vergleich mit weiteren Anbietern wie Sparkassen, ING und Smartbroker+ findest du in unserem Ratgeber zum Altersvorsorgedepot.

Häufige Fragen

Kann ich meinen Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot umwandeln?

Ja, ab dem 1. Januar 2027. Technisch ist es eine Kündigung mit Übertragung des Kapitals auf einen neuen Vertrag, Frist drei Monate zum Quartalsende. Zulagen und Steuervorteile musst du nicht zurückzahlen, Steuern fallen nicht an.

Muss ich meinen Riester-Vertrag 2027 wechseln?

Nein. Verträge, die vor 2027 abgeschlossen wurden, laufen mit Bestandsschutz und alter Förderung weiter.

Verliere ich beim Wechsel meine Riester-Zulagen?

Nein. Bereits gezahlte Zulagen bleiben im Vertrag und ziehen mit um. Nur auf das übertragene Geld gibt es keine neue Zulage, gefördert werden deine neuen Beiträge.

Kann ich Riester beitragsfrei stellen und zusätzlich ein Altersvorsorgedepot eröffnen?

Ja, aber dann wechseln alle deine Riester-Verträge unwiderruflich in die neue Förderung. Der Bestandsschutz endet mit dem Abschluss des Neuvertrags. Bis zu zwei neue Verträge neben dem Altvertrag sind möglich.

Kann ich meine Rürup-Rente ins Altersvorsorgedepot übertragen?

Nein. Das Gesetz verbietet die Übertragung einer Basisrente auf einen Altersvorsorgevertrag. Möglich ist nur der steuerfreie Wechsel in eine andere Basisrente.

Was passiert mit meiner BU, wenn ich die Rürup-Rente beitragsfrei stelle?

Das hängt von deinem Vertrag ab. Der BU-Schutz kann sinken oder entfallen. Lass dir das vom Versicherer schriftlich bestätigen und sichere dich vorher mit einer eigenständigen BU-Versicherung ab.

Kann ich VL ins Altersvorsorgedepot einzahlen?

Nein. Vermögenswirksame Leistungen zählen nicht als Altersvorsorgebeiträge (§ 82 Abs. 4 Nr. 1 EStG). Leite sie in einen VL-fähigen ETF-Sparplan und bespare das Altersvorsorgedepot aus eigenem Geld.

Kann ich ETFs aus meinem bestehenden Depot übertragen?

Nein. Gefördert werden Einzahlungen, keine umgebuchten Wertpapiere. Wer verkauft, um einzuzahlen, zahlt auf die Gewinne Abgeltungsteuer.

Fällt im Altersvorsorgedepot eine Vorabpauschale an?

Nein. Erträge in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen sind in der Ansparphase nicht steuerpflichtig (§ 16 Abs. 2 InvStG), also auch keine Vorabpauschale. Besteuert werden erst die Auszahlungen im Alter mit deinem persönlichen Steuersatz.

Was kostet der Riester-Wechsel?

Bis zu 150 € beim alten Anbieter und bis zu 150 € Pauschale beim neuen, zusammen höchstens 300 €. Scalable Capital nimmt Riester-Überträge nach eigener Angabe gebührenfrei an.

Wie lange dauert der Übertrag?

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende eines Quartals. Bei einer Kündigung im Januar 2027 ist der reguläre Termin der 30. Juni 2027.

Fazit

Für Riester-Sparer ist das Altersvorsorgedepot eine echte Chance, aus teuren Verträgen mit Garantiebremse herauszukommen, ohne einen Cent Förderung zu verlieren. Wer einen Fondssparplan oder eine teure Rentenversicherung hat und noch viele Jahre spart, sollte den Übertrag ernsthaft prüfen. Wer einen alten Vertrag mit hohem Garantiezins hat oder als Elternteil mit kleinem Einkommen die alte Kinderzulage voll ausschöpft, fährt mit Bleiben oft besser.

Für alle anderen Altverträge gilt: Rürup, VL, Betriebsrente und Lebensversicherung bleiben, wo sie sind. Bei Rürup und VL hat der Gesetzgeber das bewusst so geregelt, um Doppelförderung zu verhindern. Der bessere Weg ist fast immer, den Altvertrag laufen zu lassen und das neue Depot mit frischem Geld zu besparen. Die ersten 360 € im Jahr bringen 50 % Zulage. Eine Förderung von 50 Cent auf jeden der ersten 360 Euro bekommst du bei keinem anderen Produkt.

Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand des Altersvorsorgereformgesetzes (BGBl. 2026 I Nr. 156) und der Anbieterangaben vom 25. Oktober 2026 wieder. Die Konditionen der Broker sind Ankündigungen, keine zertifizierten Preisverzeichnisse. Es handelt sich um redaktionelle Information und keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Links mit „/og/“ sind Affiliate-Links: Schließt du darüber ab, erhalten wir ggf. eine Provision, für dich ändert sich am Preis nichts.

Quellen: Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156; BMF: FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge; § 1 AltZertG; § 3 EStG; § 10 EStG; § 82 EStG; § 92a EStG; § 93 EStG; § 4 BetrAVG; § 16 InvStG; § 13 5. VermBG; Stiftung Warentest; Finanztip; Finanztip zur Rürup-Rente.

Mit KI-Unterstützung erstellt, redaktionell geprüft.

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Vergleiche: Unsere Anbieter-Vergleiche bieten keinen kompletten Marktüberblick. Zur Finanzierung dieser Website erhalten wir von den Anbietern eine Provision bei Kontoeröffnung. Die Vergleiche beginnen mit den Anbietern mit der höchsten Abschlussquote und endet mit der niedrigsten. Bei gleicher Abschlussquote werden die Aufrufe hinzugezogen. D. h. Produkte, die im Verhältnis zu den Aufrufen hier öfter gewählt werden, sind höher platziert. Bewertungen können nicht auf Echtheit geprüft werden. Der Anbieter auf Platz 1 wird zusätzlich farblich hervorgehoben. Testsiegel werden angezeigt, sofern sie uns vom Anbieter zur Verfügung gestellt wurden.

"Kostenlose ETF-Sparpläne" bezieht sich auf die Ausführung der Sparpläne. Es entstehen ggfs. weitere Produktkosten und Zuwendungen. Bei Aktionsangeboten gelten die Teilnahmebedingungen des jeweiligen Anbieters.

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