Vorabpauschale 2026: Rechner, Beispiele und der Basiszins von 3,20 %
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Der Januar 2026 wirft seine steuerlichen Schatten voraus. Für ETF-Anleger in Deutschland steht erneut die Vorabpauschale an. Doch statt Panik ist Mathematik gefragt. Mit einem Basiszins von 2,53 % für das Steuerjahr 2025 lässt sich die Belastung präzise vorhersagen.
Die Vorabpauschale sorgt jährlich für Verwirrung, dabei folgt sie einer strikten Logik. Die gute Nachricht vorweg: Sie ist keine zusätzliche Steuer. Sie ist eine Vorauszahlung auf künftige Gewinne, die beim späteren Verkauf der Anteile angerechnet wird.
Der Gesetzgeber schloss mit der Einführung 2018/2019 eine steuerliche Lücke. Ziel war es, zu verhindern, dass Anleger in thesaurierenden Fonds (die Dividenden reinvestieren) ihre Steuerlast theoretisch unendlich in die Zukunft schieben können ("Steuerstundungseffekt"), während Anleger in ausschüttenden Fonds sofort zur Kasse gebeten werden.
Stand: Juli 2026. Für das Steuerjahr 2026, welches Anfang Januar 2027 abgerechnet wird, stehen die entscheidenden Variablen bereits fest: Das Bundesfinanzministerium hat den Basiszins am 13. Januar 2026 auf 3,20 % festgelegt (2025: 2,53 %). Dieser Guide schlüsselt die Berechnung detailliert für Ihr Depot auf.
ETF Vorabpauschale
Prognose für Januar 2027 (Steuerjahr 2026)
Depotwert (Jahresanfang 2026)€Fondsart (Teilfreistellung)Aktienfonds (ETF) - 30% TFSMischfonds - 15% TFSGeldmarkt / Anleihen / Sonstige - 0% TFSAusschüttungen 2026€
Bei Thesaurierern hier "0" lassen.
Wertentwicklung 2026Positiv (Gewinn > Basisertrag)Negativ oder kein Gewinn (Deckelung)Basiszins 2026: 3,20 %Steuerlast berechnenBasisertrag (Brutto): 0,00 €Nach Ausschüttung: 0,00 €Steuerbasis (nach TFS): 0,00 €Steuerabzug (ca.): 0,00 €
Inkl. 25% KapESt + 5,5% Soli. Ohne Kirchensteuer. Schätzwert ohne Gewähr.
Hinweis zum Rechner: Er unterstellt im Fall "positiv", dass der tatsächliche Kursgewinn größer ist als der Basisertrag (Standardfall). Ist Ihr Jahresgewinn kleiner als der Basisertrag, greift die gesetzliche Deckelung auf den tatsächlichen Wertzuwachs, und die Steuer fällt niedriger aus. Alle Angaben ohne Gewähr.
1. Die Konstante: Der Basiszins im historischen Kontext
Das Herzstück der Berechnung ist der Basiszins. Diesen legt das Bundesfinanzministerium zu Jahresbeginn fest. Grundlage ist der Zinssatz, den die Deutsche Bundesbank aus den Zinsstrukturdaten für Bundeswertpapiere mit rund 15 Jahren Restlaufzeit zum ersten Börsentag des Jahres ableitet. Für das Steuerjahr 2026 wurde er deutlich angehoben (BMF-Schreiben vom 13. Januar 2026).
- Basiszins für 2026: 3,20 %
- Relevanter Faktor: 0,7 (vom Gesetzgeber festgelegt)
- Effektiver Rechenwert: 2,24 %
Dieser Wert von 2,24 % ist Ihre "magische Zahl" für die kommende Steuerrunde. Er definiert den sogenannten Basisertrag, also den maximalen fiktiven Ertrag, den das Finanzamt Ihrem ETF unterstellt. Wie der Basiszins konkret in die Formel einfließt, erklären wir auch im Grundlagenartikel ETFs richtig versteuern: So funktioniert der Basiszins.
Historischer Vergleich
Um die Belastung einzuordnen, lohnt ein Blick auf die letzten Jahre:
Steuerjahr | Basiszins | Fällig im | Kommentar |
|---|---|---|---|
2026 | 3,20 % | Jan 2027 | Höchster Wert seit 2018 |
2025 | 2,53 % | Jan 2026 | Leichter Anstieg |
2024 | 2,29 % | Jan 2025 | Moderate Belastung |
2023 | 2,55 % | Jan 2024 | Zinswende spürbar |
2021/22 | Negativ | - | Keine Vorabpauschale (0 €) |
2. Die Mathematik: So wird gerechnet
Die Formel wirkt auf den ersten Blick komplex, folgt aber einer klaren Logik ("Basisertrag minus Ausschüttung"):
Vorabpauschale = Basisertrag − Ausschüttungen
Wobei gilt:
Basisertrag = Depotwert (01.01.2026) × 3,20 % × 0,7
Das ergibt den effektiven Rechenwert von 2,24 % auf den Depotwert zu Jahresbeginn.
Wichtiges Deckelungs-Prinzip: Die Vorabpauschale darf niemals höher sein als der tatsächliche Wertzuwachs des ETFs im Jahr 2026. Hat der ETF Verlust gemacht, ist die Pauschale sofort 0 €. Es gilt immer das Minimum aus Basisertrag und tatsächlicher Wertsteigerung.
3. Szenario-Analyse: Was bedeutet das für 10.000 €?
Um die Auswirkungen greifbar zu machen, simulieren wir drei Szenarien für ein Depot mit einem Startwert von 10.000 € am 01.01.2026. Wir nehmen an, es handelt sich um einen Aktien-ETF (z.B. MSCI World) mit 30 % Teilfreistellung.
Szenario A: Der klassische Thesaurierer (Accumulating)
Der ETF reinvestiert alle Dividenden. Der Kurs steigt im Jahr 2026 um 10 %.
- Basisertrag berechnen: 10.000 € × 2,24 % = 224,00 €
- Vergleich mit Wertzuwachs: Der ETF ist um 1.000 € (10 %) gestiegen. 224,00 € < 1.000 €, also wird der Basisertrag angesetzt.
- Teilfreistellung (30 %) abziehen: 224,00 € × 0,7 = 156,80 € (zu versteuernder Betrag)
- Steuerabzug (KapESt + Soli ≈ 26,375 %): 156,80 € × 26,375 % = 41,36 €
Ergebnis: Anfang Januar 2027 werden rund 41,36 € automatisch von Ihrem Verrechnungskonto abgebucht.
Szenario B: Der Ausschütter (Distributing)
Gleicher ETF, aber er schüttet Dividenden aus. Performance +10 %, Ausschüttung 150 €.
- Basisertrag (Brutto): wie oben 224,00 €
- Anrechnung der Ausschüttung: Hier greift der entscheidende Mechanismus. Bereits erhaltene Dividenden mindern die Vorabpauschale. 224,00 € (Basis) − 150,00 € (Dividende) = 74,00 €
- Teilfreistellung auf den Restbetrag: 74,00 € × 0,7 = 51,80 €
- Steuerabzug: 51,80 € × 26,375 % = 13,66 €
Ergebnis: Durch die Ausschüttungen sinkt die zusätzliche Vorabpauschal-Steuer im Januar auf nur rund 13,66 €. Wären die Ausschüttungen höher als 224,00 € gewesen (bei High-Dividend-ETFs oft der Fall), wäre die Vorabpauschale 0 €. Wichtig: Auf die Ausschüttung selbst wurde bereits unterjährig Abgeltungsteuer einbehalten.
Szenario C: Das negative Börsenjahr
Der ETF verliert im Jahr 2026 an Wert (-5 %).
- Basisertrag: theoretisch 224,00 €.
- Tatsächlicher Wertzuwachs: -500 €.
- Deckelung: Da der tatsächliche Zuwachs negativ ist, greift die Deckelung ("Minimum-Prinzip").
Ergebnis: Die Vorabpauschale beträgt 0,00 €. Es erfolgt kein Steuerabzug.
4. Deep Dive: Sonderfälle und Details
Für Profis lohnt sich ein Blick auf die Feinheiten, die über den Standard-Aktien-ETF hinausgehen.
Andere Fondsarten & Teilfreistellung
Nicht jeder ETF genießt die 30 % Teilfreistellung. Die Höhe der Steuer hängt maßgeblich von der Assetklasse ab:
- Aktienfonds (Aktienquote ≥ 51 %): 30 % Freistellung.
- Mischfonds (Aktienquote ≥ 25 %): 15 % Freistellung.
- Immobilienfonds: 60 % (bzw. 80 % bei Auslandsschwerpunkt) Freistellung.
- Sonstige (z.B. Geldmarkt-ETFs, Anleihen-ETFs): 0 % Freistellung.
Achtung: Gerade bei den beliebten Geldmarkt-ETFs (z.B. Xtrackers II EUR Overnight Rate Swap, "XEON") schlägt die Vorabpauschale voll durch, da es hier keine Teilfreistellung gibt. Hier müssen Sie 2026 mit rund 59 € Steuer pro 10.000 € Depotwert rechnen (224 € Basisertrag × 26,375 %).
Die Rolle der Verlusttöpfe
Bevor das Finanzamt Geld sieht, prüft Ihre Depotbank interne Verrechnungstöpfe.
- Haben Sie im Jahr 2026 Verluste mit anderen ETFs realisiert (verkauft), liegen diese im "Topf Sonstiges".
- Die Vorabpauschale wird mit diesem Verlusttopf verrechnet.
- Ergebnis: Ist der Verlusttopf ausreichend gefüllt, wird keine Steuer abgebucht, der Verlusttopf reduziert sich lediglich entsprechend.
Wie diese Töpfe genau funktionieren, lesen Sie im Detail unter Verlustverrechnungstopf: Steuern sparen bei Aktien & ETFs.
5. FAQ: Häufige Fragen zur Vorabpauschale
Was passiert, wenn mein Verrechnungskonto nicht gedeckt ist? Die Bank bucht die Steuer in der Regel trotzdem ab, wodurch Ihr Konto ins Minus rutscht (Dispo). Zinsen fallen an. Mahnt die Bank erfolglos, kann sie theoretisch ETF-Anteile zwangsverkaufen oder das Finanzamt informieren. Vermeiden Sie dies durch rechtzeitige Deckung des Kontos.
Muss ich die Vorabpauschale in der Steuererklärung angeben? Nein, als Privatanleger in Deutschland führt die Bank alles automatisch ab (Abgeltungsteuer). Sie müssen nur tätig werden, wenn Sie einen zu niedrigen Freistellungsauftrag erteilt haben und sich zu viel gezahlte Steuer via Anlage KAP zurückholen wollen.
Wann genau wird abgebucht? Der "Zuflusszeitpunkt" ist gesetzlich der erste Werktag des Folgejahres. Für das Steuerjahr 2026 ist das Montag, der 4. Januar 2027 (der 1. Januar ist Feiertag, der 2. und 3. Januar fallen auf ein Wochenende). Die tatsächliche Buchung erfolgt bei den meisten Brokern (Scalable Capital, Trade Republic, ING, Comdirect) zwischen Mitte Januar und Ende Februar 2027.
6. Was hat es mit dem Basiszins auf sich?
Wichtige Größen, um die Vorabpauschale zu berechnen, sind der Basiszins und der Basisertrag.
Der Basiszins wird vom Bundesfinanzministerium zu Beginn eines jeden Jahres festgelegt. Grundlage ist der Zinssatz, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten für langfristige Bundeswertpapiere zum ersten Börsentag des Jahres ermittelt.
Historie der Basiszinsen:
- 2018: 0,87 Prozent
- 2019: 0,52 Prozent
- 2020: 0,07 Prozent
- 2021: -0,45 Prozent
- 2022: -0,05 Prozent
- 2023: 2,55 Prozent
- 2024: 2,29 Prozent
- 2025: 2,53 Prozent
- 2026: 3,20 Prozent
Bei der Ermittlung der Vorabpauschale werden nur 70 Prozent des Basiszinses angesetzt. Der Basisertrag ist ein Maximum und auf die tatsächliche Wertsteigerung des ETFs begrenzt. Ausschüttungen werden angerechnet. Ausführlicher rechnen wir das im Beitrag Kapitalertragsteuer: Richtig berechnen und Freibetrag nutzen durch.
7. Handlungsempfehlung für Investoren
Die Vorabpauschale wird automatisch prozessiert. Dennoch gibt es zwei "Hausaufgaben" vor dem 31.12.2026:
- Liquidität sicherstellen: Rechnen Sie 2026 grob mit 40 bis 60 € Steuerlast pro 10.000 € Depotwert (je nach ETF-Art). Bei einem 50.000 € Depot sollten also rund 200 bis 300 € auf dem Verrechnungskonto liegen. Der höhere Basiszins von 3,20 % erhöht die Belastung gegenüber dem Vorjahr spürbar.
- Freistellungsauftrag (FSA) prüfen: Haben Sie Ihren Sparerpauschbetrag (1.000 € für Singles, 2.000 € für zusammenveranlagte Ehepaare) schon ausgeschöpft? Wenn nicht, richten Sie den Freistellungsauftrag bei Ihrer Depotbank ein. Ein ausreichend hoher FSA stellt die Vorabpauschale steuerfrei, solange der Pauschbetrag nicht durch andere Erträge aufgebraucht ist.
Wer noch kein Depot besitzt oder wechseln möchte: Neobroker wie Trade Republic und Scalable Capital wickeln die Vorabpauschale als deutsche Depotbanken vollautomatisch ab, inklusive Verlustverrechnung und Freistellungsauftrag. Bei ausländischen Brokern müssen Sie die Vorabpauschale hingegen selbst über die Steuererklärung deklarieren.
Fazit: Der auf 3,20 % gestiegene Basiszins sorgt für eine im Vergleich zu den Vorjahren höhere Steuerlast Anfang Januar 2027. Sie ist der Preis für den Zinseszinseffekt der Steuerstundung und wird beim späteren Verkauf voll angerechnet. Wer thesaurierende ETFs hält, sollte etwas Liquidität vorhalten oder den Freistellungsauftrag strategisch nutzen.
Disclaimer: Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung oder steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht die Beratung durch einen Steuerberater. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Juli 2026.
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