Vorabpauschale 2026: Rechner, Beispiele & der Basiszins von 2,53 %
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Der Januar 2026 wirft seine steuerlichen Schatten voraus. Für ETF-Anleger in Deutschland steht erneut die Vorabpauschale an. Doch statt Panik ist Mathematik gefragt. Mit einem Basiszins von 2,53 % für das Steuerjahr 2025 lässt sich die Belastung präzise vorhersagen.
Die Vorabpauschale sorgt jährlich für Verwirrung, dabei folgt sie einer strikten Logik. Die gute Nachricht vorweg: Sie ist keine zusätzliche Steuer. Sie ist eine Vorauszahlung auf künftige Gewinne, die beim späteren Verkauf der Anteile angerechnet wird.
Der Gesetzgeber schloss mit der Einführung 2018/2019 eine steuerliche Lücke. Ziel war es, zu verhindern, dass Anleger in thesaurierenden Fonds (die Dividenden reinvestieren) ihre Steuerlast theoretisch unendlich in die Zukunft schieben können ("Steuerstundungseffekt"), während Anleger in ausschüttenden Fonds sofort zur Kasse gebeten werden.
Für das Steuerjahr 2025 – welches im Januar 2026 abgerechnet wird – stehen die Variablen fest. Dieser Guide schlüsselt die Berechnung detailliert für Ihr Depot auf.
ETF Vorabpauschale
Prognose für Januar 2026 (Steuerjahr 2025)
Bei Thesaurierern hier "0" lassen.
Inkl. 25% KapESt + 5.5% Soli. Ohne Kirchensteuer.
Alle Angaben ohne Gewähr
1. Die Konstante: Der Basiszins im historischen Kontext
Das Herzstück der Berechnung ist der Basiszins. Dieser wird jährlich von der Deutschen Bundesbank basierend auf langfristigen runden Staatsanleihen ermittelt. Für das Steuerjahr 2025 wurde er leicht angehoben.
- Basiszins für 2025: 2,53 %
- Relevanter Faktor: 0,7 (vom Gesetzgeber festgelegt)
- Effektiver Rechenwert: 1,771 %
Dieser Wert von 1,771 % ist Ihre "magische Zahl" für die kommende Steuerrunde. Er definiert den sogenannten Basisertrag. Dies ist der maximale fiktive Ertrag, den das Finanzamt Ihrem ETF unterstellt.
Historischer Vergleich
Um die Belastung einzuordnen, lohnt ein Blick auf die letzten Jahre:
Steuerjahr | Basiszins | Fällig im | Kommentar |
|---|---|---|---|
2025 | 2,53 % | Jan 2026 | Leichter Anstieg |
2024 | 2,29 % | Jan 2025 | Moderate Belastung |
2023 | 2,55 % | Jan 2024 | Zinswende spürbar |
2021/22 | Negativ | - | Keine Vorabpauschale (0 €) |
2. Die Mathematik: So wird gerechnet
Die Formel wirkt auf den ersten Blick komplex, folgt aber einer klaren Logik ("Basisertrag minus Ausschüttung"):
$$\text{Vorabpauschale} = \text{Basisertrag} - \text{Ausschüttungen}$$
Wobei gilt:
$$\text{Basisertrag} = \text{Depotwert (01.01.25)} \times 2,53% \times 0,7$$
Wichtiges Deckelungs-Prinzip: Die Vorabpauschale darf niemals höher sein als der tatsächliche Wertzuwachs des ETFs im Jahr 2025. Hat der ETF Verlust gemacht, ist die Pauschale sofort 0 €. Es gilt immer der niedrigere Wert aus "Basisertrag" und "realer Wertsteigerung".
3. Szenario-Analyse: Was bedeutet das für 10.000 €?
Um die Auswirkungen greifbar zu machen, simulieren wir drei Szenarien für ein Depot mit einem Startwert von 10.000 € am 01.01.2025. Wir nehmen an, es handelt sich um einen Aktien-ETF (z.B. MSCI World), weshalb eine Teilfreistellung von 30 % greift.
Szenario A: Der klassische Thesaurierer (Accumulating)
Der ETF reinvestiert alle Dividenden. Der Kurs steigt im Jahr 2025 um 10 %.
- Basisertrag berechnen:$10.000\,€ \times 1,771\% = \mathbf{177,10\,€}$
- Vergleich mit Wertzuwachs: Der ETF ist um 1.000 € (10 %) gestiegen.$177,10\,€ < 1.000\,€$. Der Basisertrag wird angesetzt.
- Teilfreistellung (30 %) abziehen:$177,10\,€ \times 0,7 = 123,97\,€$(zu versteuernder Betrag)
- Steuerabzug (KapESt + Soli ≈ 26,375 %):$123,97\,€ \times 26,375\% = \mathbf{32,70\,€}$
Ergebnis: Anfang Januar 2026 werden 32,70 € automatisch von Ihrem Verrechnungskonto abgebucht.
Szenario B: Der Ausschütter (Distributing)
Gleicher ETF, aber er schüttet Dividenden aus. Performance +10 %, Ausschüttung 150 €.
- Basisertrag (Brutto): Wie oben:$\mathbf{177,10\,€}$
- Anrechnung der Ausschüttung: Hier greift der entscheidende Mechanismus. Die bereits erhaltenen Dividenden mindern die Vorabpauschale.$177,10\,€ \text{ (Basis)} - 150,00\,€ \text{ (Dividende)} = \mathbf{27,10\,€}$
- Teilfreistellung auf den Restbetrag:$27,10\,€ \times 0,7 = 18,97\,€$
- Steuerabzug:$18,97\,€ \times 26,375\% = \mathbf{5,00\,€}$
Ergebnis: Durch die Ausschüttungen sinkt die Steuerlast im Januar massiv auf nur 5,00 €. Wären die Ausschüttungen höher als 177,10 € gewesen (bei High-Dividend-ETFs oft der Fall), wäre die Vorabpauschale auf 0 € gefallen.
Szenario C: Das negative Börsenjahr
Der ETF verliert im Jahr 2025 an Wert (-5 %).
- Basisertrag: Theoretisch 177,10 €.
- Tatsächlicher Wertzuwachs:$-500\,€$.
- Deckelung: Da der tatsächliche Zuwachs negativ ist, greift die Deckelung ("Minimum-Prinzip").
Ergebnis: Die Vorabpauschale beträgt 0,00 €. Es erfolgt kein Steuerabzug.
4. Deep Dive: Sonderfälle und Details
Für Profis lohnt sich ein Blick auf die Feinheiten, die über den Standard-Aktien-ETF hinausgehen.
Andere Fondsarten & Teilfreistellung
Nicht jeder ETF genießt die 30 % Teilfreistellung. Die Höhe der Steuer hängt maßgeblich von der Assetklasse ab:
- Aktienfonds (Aktienquote ≥ 51%): 30 % Freistellung.
- Mischfonds (Aktienquote ≥ 25%): 15 % Freistellung.
- Immobilienfonds: 60 % (bzw. 80 % bei Auslandsschwerpunkt) Freistellung.
- Sonstige (z.B. Geldmarkt-ETFs, Anleihen-ETFs): 0 % Freistellung.
- Achtung: Gerade bei den beliebten Geldmarkt-ETFs (z.B. XEON) schlägt die Vorabpauschale voll durch, da es hier keine Teilfreistellung gibt. Hier müssen Sie mit ca. 46 € Steuer pro 10.000 € rechnen.
Die Rolle der Verlusttöpfe
Bevor das Finanzamt Geld sieht, prüft Ihre Depotbank interne Verrechnungstöpfe.
- Haben Sie im Jahr 2025 Verluste mit anderen ETFs realisiert (verkauft), liegen diese im "Topf Sonstiges".
- Die Vorabpauschale wird mit diesem Verlusttopf verrechnet.
- Ergebnis: Ist der Verlusttopf ausreichend gefüllt, wird keine Steuer abgebucht, der Verlusttopf reduziert sich lediglich entsprechend.
5. FAQ: Häufige Fragen zur Vorabpauschale
Was passiert, wenn mein Verrechnungskonto nicht gedeckt ist? Die Bank bucht die Steuer in der Regel trotzdem ab, wodurch Ihr Konto ins Minus rutscht (Dispo). Zinsen fallen an. Mahnt die Bank erfolglos, kann sie theoretisch ETF-Anteile zwangsverkaufen oder das Finanzamt informieren. Vermeiden Sie dies durch rechtzeitige Überweisung.
Muss ich die Vorabpauschale in der Steuererklärung angeben? Nein, als Privatanleger in Deutschland führt die Bank alles automatisch ab (Abgeltungssteuer). Sie müssen nur tätig werden, wenn Sie einen zu niedrigen Freistellungsauftrag erteilt haben und sich zu viel gezahlte Steuer via Anlage KAP zurückholen wollen.
Wann genau wird abgebucht? Der "Zuflusszeitpunkt" ist gesetzlich der erste Werktag des Jahres (2. Januar 2026). Die tatsächliche Buchung bei den meisten Brokern (Scalable, Trade Republic, ING, Comdirect) erfolgt meist zwischen Mitte Januar und Ende Februar.
6. Was hat es mit dem Basiszins auf sich?
Wichtige Größen, um die Vorabpauschale zu berechnen, sind der Basiszins und der Basisertrag.
Der Basiszins wird vom Bundesfinanzministerium zu Beginn eines jeden Jahres festgelegt. Die Grundlage dafür ist der Zinssatz, der von der Deutschen Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten immer am ersten Börsentag eines Jahres errechnet wird. Er leitet sich aus der langfristig erzielbaren Rendite von deutschen Bundesanleihen ab. Er soll den risikofreien Zins am Markt angeben.
Historie Basiszinsen:
- 2018: 0,87 Prozent
- 2019: 0,52 Prozent
- 2020: 0,07 Prozent
- 2021: -0,45 Prozent
- 2022: -0,05 Prozent
- 2023: 2,55 Prozent
- 2024: 2,29 Prozent
Bei der Ermittlung der Vorabpauschale werden nur 70 Prozent des Basiszinses kalkuliert. Der Basisertrag ist ein Vorabpauschalmaximum und auf die tatsächliche Wertsteigerung des ETFs begrenzt. Die Ausschüttungen sind in der Wertsteigerung enthalten. Ist bei einem ETF die Wertentwicklung negativ, liegt der Basisertrag bei Null. Steuern fallen lediglilch auf etwaige Ausschüttungen an. Der Basisertrag ist der maximal zu besteuernde Betrag. Hat der ETF keine Gewinne gemacht, fällt kein Basisertrag an.
7. Handlungsempfehlung für Investoren
Die Vorabpauschale wird automatisch prozessiert. Dennoch gibt es zwei "Hausaufgaben" vor dem 31.12.2025:
- Liquidität sicherstellen: Rechnen Sie grob mit 35–50 € Steuerlast pro 10.000 € Depotwert (je nach ETF-Art). Bei einem 50.000 € Depot sollten also ca. 200 € auf dem Verrechnungskonto liegen.
- Freistellungsauftrag (FSA) prüfen: Haben Sie Ihren Sparerpauschbetrag (1.000 € für Singles, 2.000 € für Ehepaare) schon ausgeschöpft? Wenn nicht, richten Sie den FSA bei Ihrer Depotbank ein. Ein ausreichender Freistellungsauftrag verhindert die Abbuchung komplett.
Fazit: Der Basiszins von 2,53 % sorgt für eine spürbare Steuerlast im Januar 2026. Sie ist der Preis für den Zinseszinseffekt der Steuerstundung. Wer thesaurierende ETFs hält, sollte etwas Liquidität vorhalten – oder den Freistellungsauftrag strategisch nutzen.
Disclaimer: Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung oder steuerliche Beratung dar.
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