Kapitallebensversicherung kündigen oder verkaufen? Was sich 2026 wirklich lohnt
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Kündigen ist fast nie die beste Wahl. Wann sich der Zweitmarkt lohnt, wann du den Altvertrag besser behältst, und wo die Steuerfalle lauert.
Stand: Juni 2026. Dieser Artikel kann Affiliate-Links enthalten. Er ist keine Anlage- oder Steuerberatung.
Die kurze Antwort vorweg: Kündigen ist in den meisten Fällen die schlechteste der vier Optionen. Wer einen alten Vertrag aus den 1990ern oder frühen 2000ern hat, sitzt oft auf einem Garantiezins, den es am Markt seit Jahren nicht mehr gibt, und sollte sehr genau rechnen, bevor er ihn aufgibt. Wer dagegen Geld braucht oder einen teuren, schwach verzinsten Neuvertrag loswerden will, hat mehr als nur die Kündigung zur Auswahl. Der Zweitmarkt, das Beitragsfreistellen und das Policendarlehen bleiben dabei häufig unbeachtet, obwohl genau dort oft der bessere Deal liegt.
Diese vier Wege gibt es, eine Kapitallebensversicherung loszuwerden oder umzubauen: kündigen, am Zweitmarkt verkaufen, beitragsfrei stellen oder beleihen (Policendarlehen). Die fünfte Option ist, schlicht nichts zu tun und weiterzuzahlen. Welche davon für dich passt, hängt an drei Stellschrauben: dem Vertragsalter (vor oder ab 2005), dem garantierten Zins und der Frage, ob du das Geld kurzfristig brauchst.
Warum die Kündigung selten die beste Idee ist
Beim Kündigen zahlt der Versicherer den Rückkaufswert aus. Das ist der Betrag, der nach Abzug der Kosten und eines möglichen Stornoabschlags übrig bleibt. Vor allem in den ersten Jahren ist dieser Wert niedrig, weil ein großer Teil der frühen Beiträge in Abschluss- und Vertriebskosten geflossen ist. Der Bundesgerichtshof hat Versicherern hier zwar Grenzen gesetzt: Auszahlung und Beitragsfreistellung dürfen einen Mindestbetrag nicht unterschreiten, und Abzüge müssen klar beziffert und nicht ins Belieben des Versicherers gestellt sein (Quelle: Verbraucherzentrale). Trotzdem gilt: Wer früh kündigt, verliert real Geld.
Der eigentliche Verlust steckt aber woanders. Mit der Kündigung gibst du die Garantien des Vertrags auf, also den zugesicherten Rechnungszins und den Hinterbliebenenschutz. Bei alten Verträgen ist das der teuerste Teil der Entscheidung, wie der nächste Abschnitt zeigt.
Der Garantiezins ist der entscheidende Faktor
Der sogenannte Höchstrechnungszins, umgangssprachlich Garantiezins, legt fest, mit welchem Zins der Sparanteil deiner Police mindestens verzinst wird. Er gilt für die gesamte Laufzeit zum Wert bei Vertragsabschluss. Genau das macht ihn so wertvoll: Ein Vertrag aus 1999 wird bis heute mit dem damaligen Satz garantiert, egal wie tief die Zinsen zwischendurch fielen.
Die historische Entwicklung zeigt, warum Altverträge oft Gold wert sind:
| Zeitraum des Vertragsabschlusses | Garantierter Höchstrechnungszins |
|---|---|
| 1994 bis Mitte 2000 | 4,0 % p.a. |
| 2016 bis 2021 | 0,9 % p.a. |
| 2022 bis 2024 | 0,25 % p.a. (historischer Tiefstwert) |
| seit 2025, auch 2026 | 1,0 % p.a. |
2025 war die erste Anhebung des Höchstrechnungszinses seit rund 30 Jahren; für 2026 empfiehlt die Deutsche Aktuarvereinigung, ihn bei 1,0 Prozent stabil zu halten (Quellen: Versicherungsbote, Deutsche Aktuarvereinigung). Hast du also einen Vertrag mit 4 Prozent garantiert, bekommst du auf den Sparanteil eine Verzinsung, die ein neuer Vertrag bei Weitem nicht erreicht. Eine solche Police zu kündigen heißt, ein Zinsversprechen wegzuwerfen, das du am Markt nirgends zurückkaufen kannst.
Daraus folgt die wichtigste Faustregel: Je höher der Garantiezins und je näher das Vertragsende, desto eher behalten. Verträge mit 3 bis 4 Prozent Garantiezins sind in aller Regel ein Behalten-Kandidat. Verträge aus der Niedrigzinsphase ab 2016 mit 0,9 oder gar 0,25 Prozent sind das Gegenteil: Hier garantiert dir die Police kaum etwas, und die Frage, ob das Geld woanders besser aufgehoben wäre, ist berechtigt.
Die Steuer entscheidet mit, und hier liegt die Falle
Bei der Steuer trennt das Datum des Vertragsabschlusses zwei Welten. Das ist für die Entscheidung mindestens so wichtig wie der Zins.
Altverträge mit Abschluss bis Ende 2004
Erträge aus diesen Verträgen sind in der Regel komplett steuerfrei, wenn die Police mindestens 12 Jahre lief, mindestens 5 Jahre lang Beiträge gezahlt wurden und ein Todesfallschutz von mindestens 60 Prozent der Beitragssumme vereinbart war (Quelle: Finanztip). Hier lauert die teuerste Falle des ganzen Themas: Wer einen solchen Altvertrag vorzeitig kündigt, bevor die 12-Jahres-Frist erfüllt ist, verliert die Steuerfreiheit. Dann werden die Erträge nachträglich steuerpflichtig. Ein Vertrag, der nur noch wenige Monate bis zur Steuerfreigrenze braucht, sollte fast nie vorher angetastet werden.
Verträge mit Abschluss ab 2005
Bei diesen Verträgen sind die Erträge grundsätzlich steuerpflichtig. Ertrag heißt: Auszahlung minus Summe der eingezahlten Beiträge. Auf diesen Gewinn fallen normalerweise 25 Prozent Abgeltungsteuer an. Es gibt aber eine deutliche Vergünstigung, die sogenannte Hälfte-Ertrag-Regel (Halbeinkünfteverfahren): Wird die Police mindestens 12 Jahre gehalten und erst ab einem Mindestalter ausgezahlt, ist nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig, und zwar zum persönlichen Einkommensteuersatz. Das Mindestalter beträgt 60 Jahre bei Verträgen mit Abschluss bis 2011 und 62 Jahre bei Verträgen ab 2012 (Quelle: Finanztip).
Wer also einen Vertrag von 2010 mit 58 Jahren kündigt, verschenkt diese Halbierung. Ein Jahr länger warten kann die Steuerlast spürbar senken. Bei Verträgen ab April 2009 gilt zusätzlich: Der Todesfallschutz muss mindestens 50 Prozent der über die Laufzeit zu zahlenden Beiträge betragen, sonst entfällt die steuerliche Begünstigung.
Der Zweitmarkt: die oft übersehene Option
Statt zu kündigen, kannst du die Police verkaufen. Beim Verkauf am Zweitmarkt trittst du alle Ansprüche an einen spezialisierten Ankäufer ab, der die Police übernimmt, weiterführt und dir im Gegenzug einen Kaufpreis überweist. Dieser Preis liegt typischerweise über dem Rückkaufswert, je nach Police zwischen wenigen Prozentpunkten und in Einzelfällen bis zu 15 Prozent darüber (Quelle: Verivox).
Damit eine Police überhaupt verkäuflich ist, müssen meist diese Bedingungen erfüllt sein:
- Rückkaufswert ab etwa 5.000 Euro
- Restlaufzeit höchstens rund 25 Jahre
- klassische, kapitalbildende Lebensversicherung, kein fondsgebundener Vertrag und keine Direktversicherung
- der Vertrag läuft aktiv weiter, ist also nicht bereits beitragsfrei gestellt
Seriosität erkennst du an der Mitgliedschaft im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL). Dessen Mitglieder verpflichten sich, beim Ankauf einen Mehrwert über dem Rückkaufswert in einer Summe zu zahlen, und Angebote sollen kostenlos und unverbindlich sein. Ein Teil des Todesfallschutzes kann beim Verkauf erhalten bleiben, garantiert ist das jedoch nicht, da der Ankäufer das Recht behält, die Police später selbst zu kündigen.
Steuerlich verhält sich der Verkauf ähnlich wie die Kündigung: Bei Altverträgen vor 2005 bleibt der Erlös in der Regel steuerfrei, bei Verträgen ab 2005 kann auf den Gewinn über den eingezahlten Beiträgen Abgeltungsteuer anfallen. Unterm Strich gilt: Wenn du dich ohnehin trennen willst, hol dir vor jeder Kündigung ein unverbindliches Zweitmarktangebot ein. Liegt es über dem Rückkaufswert, hast du nur durch das Verkaufen statt Kündigen Geld gewonnen.
Beitragsfrei stellen und Policendarlehen
Du brauchst nicht zwingend Bargeld, sondern willst nur die Beiträge loswerden? Dann kannst du den Vertrag beitragsfrei stellen. Du zahlst nichts mehr ein, das angesparte Kapital bleibt im Vertrag und wird weiterverzinst, und die Versicherungssumme sinkt entsprechend. Das ist gesetzlich in Paragraf 165 Versicherungsvertragsgesetz verankert und zum Ende der laufenden Versicherungsperiode möglich, sofern eine Mindestleistung vereinbart ist (Quelle: Verbraucherzentrale). Der große Vorteil: Bei Altverträgen läuft die Uhr für die Steuerfreiheit und der Garantiezins weiter. Achtung: Liegt deine Police unter dem Mindestrückkaufswert, kann der Versicherer den Antrag auf Beitragsfreistellung wie eine volle Kündigung behandeln.
Brauchst du nur kurzfristig Geld, ist das Policendarlehen oft der eleganteste Weg. Du beleihst die Police und bekommst je nach Vertragsart einen Teil des Rückkaufswerts als Darlehen, bei klassischen Verträgen bis zu 100 Prozent, bei fondsgebundenen bis zu rund 60 Prozent. Die Police selbst dient als Sicherheit, dadurch entfällt häufig eine Schufa-Abfrage, und der Vertrag bleibt vollständig intakt, Garantien inklusive. Die Zinsen sind je nach Versicherer unterschiedlich, oft aber günstiger als bei einem klassischen Ratenkredit. Wer plant, das Darlehen wieder zurückzuzahlen, behält so seinen wertvollen Altvertrag und kommt trotzdem an Liquidität.
Rechenbeispiel: Altvertrag von 2001
Nimm einen Vertrag aus dem Jahr 2001 mit 4 Prozent garantiertem Rechnungszins, Ablauf in drei Jahren. Der aktuelle Rückkaufswert liegt bei 30.000 Euro, die Erträge wären bei Ablauf steuerfrei, weil die 12-Jahres-Frist längst erfüllt ist.
- Kündigen heute: Du bekommst rund 30.000 Euro, gibst aber drei weitere Jahre mit 4 Prozent Garantieverzinsung auf dem Sparanteil auf, die du am Markt nicht ersetzen kannst. Das ist meist die schlechteste Wahl.
- Verkaufen: Ein BVZL-Ankäufer zahlt vielleicht 31.500 Euro, also rund 5 Prozent über dem Rückkaufswert. Besser als kündigen, aber du verlierst trotzdem den Restzins.
- Behalten bis zum Ablauf: Die Police wird drei Jahre mit dem hohen Garantiezins weiterverzinst, die Auszahlung bleibt steuerfrei. Bei diesem Vertragsprofil ist das fast immer die beste Option.
Dreht man das Beispiel um, auf einen Vertrag von 2020 mit 0,9 Prozent Garantiezins, kippt die Logik. Dort garantiert die Police kaum etwas, und ein Verkauf am Zweitmarkt oder eine Beitragsfreistellung mit anschließender Umschichtung in ein breit gestreutes Depot kann sinnvoller sein.
So entscheidest du
- Vertragsalter prüfen. Abschluss vor 2005 und 12-Jahres-Frist erfüllt? Dann ist die Steuerfreiheit ein starkes Argument fürs Behalten oder Beitragsfreistellen.
- Garantiezins ablesen. 3 bis 4 Prozent sprechen klar fürs Behalten. 0,25 bis 0,9 Prozent machen Verkauf oder Umbau attraktiver.
- Liquiditätsbedarf klären. Geld nur vorübergehend nötig? Policendarlehen statt Kündigung. Beiträge nicht mehr leistbar? Beitragsfrei stellen statt kündigen.
- Vor jeder Kündigung ein Zweitmarktangebot einholen. Es ist kostenlos und liegt oft über dem Rückkaufswert.
Die ehrlichen Risiken: Bei Kündigung und Verkauf verlierst du Garantien und in der Regel den Hinterbliebenenschutz. Bei Altverträgen vor Ablauf der 12-Jahres-Frist droht die nachträgliche Steuerpflicht. Und beim Reinvestieren des Geldes übernimmst du das Marktrisiko selbst, das vorher der Versicherer trug.
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Dieser Artikel ist keine Anlage- oder Steuerberatung. Steuerliche Detailfragen klärst du am besten mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt.
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