Abgeltungssteuer-Rechner
Wie viel Abgeltungssteuer faellt auf Deine Kapitalertraege an - und was bleibt netto uebrig? Dieser Rechner ermittelt die Kapitalertragsteuer auf Kursgewinne, Dividenden und Zinsen inklusive Solidaritaetszuschlag, Kirchensteuer, Teilfreistellung und Freistellungsauftrag.
Gib einfach Deinen Gewinn (oder Kauf- und Verkaufswert) ein und waehle die Anlageart - der Rechner zeigt Dir Steuer und Netto-Auszahlung sofort.
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Steuerberechnung im Detail
| Bruttogewinn | {{ fmtEur(res.gain) }} € |
| abzgl. Steuer | −{{ fmtEur(res.tax) }} € |
| Netto-Gewinn | {{ fmtEur(res.netGain) }} € |
Aufteilung Deines Gewinns
Abgeltungssteuer einfach erklaert
Inhalt
Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer ist die pauschale Steuer auf private Kapitalertraege. Dazu zaehlen Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren, Dividenden und Zinsen. Der Name kommt daher, dass die Steuer mit ihrer Abfuehrung in der Regel abgegolten ist - Du musst die Ertraege dann nicht mehr in Deiner Steuererklaerung angeben. Bei einem deutschen Depot behaelt die Bank die Steuer automatisch ein und fuehrt sie ans Finanzamt ab.
Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer?
Der Steuersatz setzt sich zusammen aus:
- 25 % Kapitalertragsteuer auf den steuerpflichtigen Ertrag,
- 5,5 % Solidaritaetszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (nicht auf den Ertrag),
- ggf. 8 oder 9 % Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer.
Ohne Kirchensteuer ergibt das einen effektiven Satz von 26,375 %. Mit Kirchensteuer sind es 27,82 % (8 %) bzw. 27,99 % (9 %), da die Kirchensteuer ihrerseits die Bemessungsgrundlage leicht senkt.
Teilfreistellung bei Fonds und ETFs
Bei Investmentfonds bleibt ein Teil der Ertraege steuerfrei, um die bereits auf Fondsebene gezahlten Steuern auszugleichen. Diese Teilfreistellung betraegt:
- 30 % bei Aktien-ETFs (mindestens 51 % Aktienanteil) - der haeufigste Fall,
- 15 % bei Mischfonds (mindestens 25 % Aktienanteil),
- 60 % bei Immobilienfonds (80 % bei Auslandsschwerpunkt),
- 0 % bei Einzelaktien, Anleihen, Zinsen und Dividenden ausserhalb von Fonds.
Bei einem Aktien-ETF sinkt der effektive Steuersatz auf den Gewinn dadurch auf rund 18,5 % statt 26,375 %.
Freistellungsauftrag und Sparerpauschbetrag
Jeder Sparer hat einen jaehrlichen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (2.000 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren). Bis zu dieser Hoehe bleiben Kapitalertraege steuerfrei, sofern Du bei Deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilt hast. Es lohnt sich, den Freibetrag aktiv ueber mehrere Depots zu verteilen, damit er nicht ungenutzt verfaellt.
Guenstigerpruefung und Anlage KAP
Liegt Dein persoenlicher Einkommensteuersatz unter 25 %, kannst Du im Rahmen der Guenstigerpruefung beantragen, dass Deine Kapitalertraege mit dem niedrigeren persoenlichen Satz besteuert werden - das Finanzamt erstattet dann die zu viel gezahlte Steuer. Ertraege aus auslaendischen Depots oder ohne Steuerabzug traegst Du in der Anlage KAP Deiner Steuererklaerung ein.
Rechenbeispiel
Du verkaufst einen Aktien-ETF mit 5.000 Euro Kursgewinn. Dank der 30 % Teilfreistellung sind 1.500 Euro steuerfrei, es verbleiben 3.500 Euro. Ist Dein Freistellungsauftrag von 1.000 Euro noch frei, sinkt der steuerpflichtige Betrag auf 2.500 Euro. Darauf fallen 625 Euro Kapitalertragsteuer plus 34,38 Euro Soli an - zusammen rund 659 Euro Steuer (ohne Kirchensteuer). Von Deinen 5.000 Euro Gewinn bleiben somit etwa 4.341 Euro netto. Probiere oben Deine eigenen Zahlen aus.
Haeufig gestellte Fragen zur Abgeltungssteuer
Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer ist die pauschale Steuer auf private Kapitalertraege wie Kursgewinne, Dividenden und Zinsen. Sie betraegt 25 % Kapitalertragsteuer zuzueglich 5,5 % Solidaritaetszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Mit ihrer Abfuehrung ist die Steuer in der Regel abgegolten - daher der Name. Bei inlaendischen Depots fuehrt die Bank sie automatisch ans Finanzamt ab.
Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer?
Der Kapitalertragsteuersatz betraegt 25 %. Hinzu kommen 5,5 % Solidaritaetszuschlag auf die Steuer (das ergibt zusammen 26,375 %) sowie gegebenenfalls Kirchensteuer von 8 % (Bayern, Baden-Wuerttemberg) oder 9 % (uebrige Bundeslaender). Mit Kirchensteuer liegt der effektive Satz bei 27,82 % bzw. 27,99 %, da die Kirchensteuer die Bemessungsgrundlage leicht senkt.
Was ist die Teilfreistellung?
Die Teilfreistellung stellt einen Teil der Fondsertraege steuerfrei, um die bereits auf Fondsebene gezahlten Steuern auszugleichen. Bei Aktien-ETFs (mindestens 51 % Aktienanteil) sind 30 % der Gewinne steuerfrei, bei Mischfonds 15 % und bei Immobilienfonds 60 % (80 % bei Auslandsschwerpunkt). Fuer Einzelaktien, Zinsen und Dividenden ausserhalb von Fonds gibt es keine Teilfreistellung.
Wie wirkt der Freistellungsauftrag?
Mit dem Sparerpauschbetrag bleiben pro Jahr 1.000 Euro Kapitalertraege steuerfrei (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung). Voraussetzung ist ein Freistellungsauftrag bei Deiner Bank. Soweit der Pauschbetrag noch nicht ausgeschoepft ist, mindert er die steuerpflichtigen Ertraege direkt und kann die Steuer deutlich senken oder ganz vermeiden.
Muss ich die Steuer selbst ans Finanzamt zahlen?
Bei einem deutschen Depot nicht: Die Bank behaelt die Abgeltungssteuer automatisch ein und fuehrt sie ab. Bei auslaendischen Depots oder wenn kein Steuerabzug erfolgt, musst Du die Ertraege in der Steuererklaerung in der Anlage KAP angeben. Auch eine Guenstigerpruefung kann sich lohnen, wenn Dein persoenlicher Steuersatz unter 25 % liegt.
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