Der Cum-Ex-Skandal: Was wirklich geschah

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Entdecken Sie den Cum-Ex-Skandal: ein komplexes Netz aus illegalen Finanztransaktionen, das das Vertrauen in das Finanzsystem erschüttert und politische Wogen geschlagen hat.

Der Cum-Ex-Skandal: Was wirklich geschah

Einblick in die Schattenwelt der Finanzen

Es gibt Ereignisse in der Finanzwelt, die eher nach einem Thriller klingen als nach der Realität. Der Cum-Ex-Skandal in Deutschland gehört dazu: Er ist geprägt von Komplexität, ausgeklügelten Konstruktionen und einem tiefen Schlag gegen das Vertrauen in die Integrität des Finanzsystems. In diesem Artikel beleuchten wir sachlich und faktenbasiert, was hinter diesen Geschäften steckte, wie hoch der Schaden ausfiel, warum der Bundesgerichtshof sie 2021 als strafbar einstufte und welche zentralen Verfahren bis heute nachwirken. (Stand: Juli 2026)


Das Prinzip der Cum-Ex-Geschäfte

Um den Skandal zu verstehen, hilft ein Blick auf den Kern der Cum-Ex-Geschäfte. Vereinfacht gesagt nutzten Banken, Fonds und Investoren eine Konstruktion rund um den Dividendenstichtag, um sich eine nur einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mehrfach vom Staat erstatten oder anrechnen zu lassen. Der wirtschaftliche Kniff: Durch Leerverkäufe und abgestimmten Handel entstand kurzzeitig der Anschein, mehrere Parteien hielten dieselben Aktien mit Dividendenanspruch und hätten damit jeweils Anspruch auf Erstattung einer Steuer, die tatsächlich nur einmal (oder gar nicht) abgeführt worden war.

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Cum-Ex leitet sich von den lateinischen Begriffen „cum“ (mit) und „ex“ (ohne) ab. Gemeint ist der Handel von Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch rund um den Stichtag der Dividendenausschüttung.

Über Leerverkäufe, Aktienleihen und blitzschnellen Handel innerhalb kurzer Zeitfenster gestalteten die Akteure den Ablauf so, dass mehrere Beteiligte eine Bescheinigung über eine angeblich gezahlte Kapitalertragsteuer vorlegen konnten. Für einzelne Beteiligte bedeutete das eine Erstattung für Steuern, die so nie an den Fiskus geflossen waren. Von der wirtschaftlich ähnlichen, aber rechtlich abzugrenzenden Variante Cum-Cum unterscheidet sich Cum-Ex vor allem durch diese mehrfache Erstattung einer nur einmal gezahlten Steuer.


Warum der Betrug so lange funktionierte

Der Skandal konnte über Jahre gedeihen, weil mehrere Faktoren zusammenkamen: Unschärfen in der damaligen Gesetzeslage, die Internationalität der Finanzmärkte, die extreme Schnelligkeit des Handels und die Beteiligung renommierter Banken und Berater, die üblicherweise für Seriosität stehen. Die Papiere wurden häufig über Ländergrenzen hinweg zwischen Händlern, Banken und Fonds hin- und hergeschoben. Diese Komplexität machte es für Außenstehende wie auch für die Finanzbehörden schwierig, den Überblick zu behalten und die Struktur als illegal zu erkennen. Erst spät griff der Gesetzgeber ein und schloss die genutzten Lücken schrittweise ab 2012.


Das Ausmaß des Schadens

Die genaue Summe, die dem deutschen Fiskus durch Cum-Ex entgangen ist, lässt sich nur schätzen und wird je nach Abgrenzung sehr unterschiedlich beziffert. Für reine Cum-Ex-Geschäfte in Deutschland reichen belastbare Schätzungen von rund zehn Milliarden Euro aufwärts. Bezieht man verwandte Gestaltungen wie Cum-Cum mit ein, liegen die Schätzungen deutlich höher, teils bei mehreren Dutzend Milliarden Euro. Auf europäischer Ebene taxierte eine grenzüberschreitende Medienrecherche das Gesamtvolumen steuergetriebener Dividendengeschäfte auf eine Größenordnung von rund 150 Milliarden Euro. Wichtig ist: Es handelt sich um Schätzungen mit erheblicher Bandbreite, nicht um exakt bezifferte Beträge.

In jedem Fall gilt Cum-Ex als einer der größten Steuerskandale der deutschen Geschichte. Und die Rückholung des Geldes ist mühsam: Von den entgangenen Beträgen konnte bis heute nur ein Bruchteil rechtskräftig zurückgeholt werden. Am Ende tragen die Kosten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – über höhere Abgaben oder geringere Staatsleistungen.


Das BGH-Urteil 2021: Cum-Ex ist strafbar

Lange war juristisch umstritten, ob Cum-Ex lediglich eine aggressive Ausnutzung von Gesetzeslücken oder eine Straftat war. Diese Frage beantwortete der Bundesgerichtshof (BGH) am 28. Juli 2021 höchstrichterlich (Aktenzeichen 1 StR 519/20): Cum-Ex-Geschäfte sind strafbare Steuerhinterziehung. Der BGH bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Bonn aus dem bundesweit ersten Cum-Ex-Strafprozess. Verurteilt wurden zwei ehemalige Aktienhändler; zugleich wurde die Einziehung von Taterträgen in Millionenhöhe angeordnet, unter anderem rund 176 Millionen Euro bei der beteiligten Bank M.M.Warburg.

Dieses Urteil war ein Wendepunkt: Es schuf Rechtssicherheit für die zahlreichen weiteren Verfahren und stellte klar, dass die Beteiligten nicht auf eine bloße Gesetzeslücke verweisen können.


Zentrale Fälle und Verfahren

Rund um Cum-Ex laufen bis heute zahlreiche Ermittlungen und Prozesse. Zwei Namen stehen dabei besonders im Fokus der öffentlichen Aufarbeitung.

M.M.Warburg und Christian Olearius

Die Hamburger Privatbank M.M.Warburg & CO zählt zu den prominentesten Beteiligten. Gegen Christian Olearius, langjähriger Gesellschafter und späterer Aufsichtsratsvorsitzender der Bank, war ein Strafverfahren wegen Cum-Ex-Geschäften anhängig. Das Landgericht Bonn stellte dieses Verfahren im Juni 2024 nach § 206a der Strafprozessordnung ein – Grund war die dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit des zu diesem Zeitpunkt über 80-jährigen Angeklagten aus gesundheitlichen Gründen. Die Einstellung enthält ausdrücklich keine Feststellung zu Schuld oder Unschuld. Über die Frage der Einziehung möglicher Taterträge wird in einem gesonderten Verfahren entschieden.

Hanno Berger

Als eine der zentralen Figuren der Cum-Ex-Konstruktionen gilt der frühere Steueranwalt Hanno Berger. Er wurde in zwei getrennten Verfahren verurteilt: im Dezember 2022 vom Landgericht Bonn und im Mai 2023 vom Landgericht Wiesbaden, jeweils wegen Steuerhinterziehung in mehreren besonders schweren Fällen zu mehrjährigen Haftstrafen. Berger befindet sich seit 2021 in Haft, nachdem er zuvor aus der Schweiz nach Deutschland ausgeliefert worden war. Anders als im Fall Olearius kam es hier also zu rechtskräftigen Verurteilungen mit langjährigen Freiheitsstrafen.


Die politische Dimension: Hamburg und die Warburg-Bank

Besondere Brisanz erhielt der Skandal durch seine politische Dimension in Hamburg. Im Zentrum steht die Frage, warum die Hamburger Finanzverwaltung 2016 zunächst darauf verzichtete, von der Warburg-Bank Cum-Ex-bezogene Steuern in zweistelliger Millionenhöhe zurückzufordern. Dokumentiert sind mehrere Treffen zwischen Olaf Scholz – damals Erster Bürgermeister Hamburgs – und Christian Olearius in den Jahren 2016 und 2017, gerade als über mögliche Rückforderungen entschieden wurde.

Scholz sagte hierzu mehrfach vor einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft aus. Ein Nachweis für eine unzulässige Einflussnahme wurde bislang nicht erbracht; Scholz hat entsprechende Vorwürfe stets zurückgewiesen. Der Untersuchungsausschuss beendete seine Arbeit turnusgemäß mit dem Ende der Legislaturperiode. Finanziell ist der Fall inzwischen weitgehend geklärt: Die strittigen Steuern wurden von Warburg zurückgezahlt, und der Bundesfinanzhof bestätigte 2025 endgültig, dass die Bank das Geld nicht zurückerhält.


Die Rolle von Whistleblowern und Medien

Der Cum-Ex-Skandal kam nicht zufällig ans Licht. Entscheidend waren Hinweisgeber aus dem Inneren des Systems, die Dokumente an Behörden und Redaktionen weitergaben, sowie investigative Recherchenetzwerke, die die komplexen internationalen Finanzstrukturen entschlüsselten und einer breiten Öffentlichkeit verständlich machten. Diese Berichterstattung erhöhte den Druck auf Politik und Justiz und trug wesentlich dazu bei, dass Ermittlungen und Prozesse in Gang kamen.

Der Fall zeigt, wie wichtig neben staatlichen Kontrollmechanismen auch Medien und Zivilgesellschaft für die Aufdeckung komplexer Wirtschaftsdelikte sind – und er hat die Debatte um einen besseren rechtlichen Schutz für Whistleblower deutlich vorangetrieben.


Die internationale Dimension

Cum-Ex ist kein rein deutsches Phänomen. Ähnliche steuergetriebene Dividendengeschäfte betrafen nach Recherchen auch andere europäische Staaten wie Dänemark und Belgien. Das macht die Aufarbeitung besonders schwierig: Unterschiedliche Rechtssysteme, Steuergesetze und Zuständigkeiten erschweren die grenzüberschreitende Strafverfolgung, weshalb sich viele Verfahren über Jahre ziehen.

Gegenseitige Rechtshilfe, der Austausch von Steuerdaten und koordinierte Ermittlungen sind daher zentral. Die Europäische Union und Organisationen wie die OECD haben den Informationsaustausch verbessert; der Skandal zeigt aber, dass grenzüberschreitende Wirtschaftskriminalität nur mit internationaler Zusammenarbeit wirksam bekämpft werden kann.


Lehren für den Finanzmarkt

Der Cum-Ex-Skandal hat gravierende Schwachstellen im Zusammenspiel von Steuerrecht, Aufsicht und Finanzmarkt offengelegt. Der Gesetzgeber hat die zentralen Lücken inzwischen geschlossen, die Aufsicht sensibilisiert und die internationale Kooperation gestärkt. Zugleich bleibt die Aufarbeitung eine Daueraufgabe: Verfahren laufen weiter, und die Rückholung entgangener Steuern ist langwierig. Für Anlegerinnen und Anleger ist der Fall vor allem eine Erinnerung daran, wie wichtig transparente, regulierte Finanzstrukturen und funktionierende Kontrollmechanismen für das Vertrauen in das gesamte System sind.


Nützliche Fakten rund um den Cum-Ex-Skandal

Ein Überblick in Tabellenform macht die wichtigsten Eckdaten greifbar:

Schlüsselelement Beschreibung
Kern des Geschäfts Mehrfache Erstattung einer nur einmal gezahlten Kapitalertragsteuer rund um den Dividendenstichtag
Hauptzeitraum ca. 2005–2012 (Lücken danach schrittweise geschlossen)
Geschätzter Schaden Cum-Ex Deutschland: ab ca. 10 Mrd. €; inkl. verwandter Geschäfte deutlich höher (Schätzungen mit großer Bandbreite)
Beteiligte Länder Deutschland, Dänemark, Belgien u. a.
Grundsatzurteil BGH, 28.07.2021 (1 StR 519/20): Cum-Ex ist strafbare Steuerhinterziehung
Zentrale Verfahren Hanno Berger (verurteilt 2022/2023); Christian Olearius (Verfahren 2024 wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt)
Politische Dimension Hamburg/Warburg-Komplex, Parlamentarischer Untersuchungsausschuss

Fragen zum Thema

Was versteht man unter Cum-Ex-Geschäften?

Unter Cum-Ex-Geschäften versteht man Finanztransaktionen, bei denen mehrere Beteiligte Aktien mit Dividendenanspruch rund um den Dividendenstichtag so handelten, dass sie sich eine nur einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mehrfach erstatten oder anrechnen ließen. Der Bundesgerichtshof stufte dies 2021 als strafbare Steuerhinterziehung ein.

Wie hoch war der Schaden des Cum-Ex-Skandals?

Der Schaden lässt sich nur schätzen. Für reine Cum-Ex-Geschäfte in Deutschland reichen Schätzungen von rund zehn Milliarden Euro aufwärts; bezieht man verwandte Gestaltungen wie Cum-Cum ein, liegen die Zahlen deutlich höher. Europaweit taxierte eine Recherche das Gesamtvolumen auf eine Größenordnung von rund 150 Milliarden Euro. Es handelt sich um Schätzungen mit erheblicher Bandbreite.

Sind Cum-Ex-Geschäfte strafbar?

Ja. Der Bundesgerichtshof entschied am 28. Juli 2021 (1 StR 519/20), dass Cum-Ex-Geschäfte strafbare Steuerhinterziehung darstellen. Das Urteil bestätigte die erste Verurteilung durch das Landgericht Bonn und schuf Rechtssicherheit für die vielen weiteren Verfahren.

Welche zentralen Verfahren gab es?

Der frühere Steueranwalt Hanno Berger wurde 2022 (LG Bonn) und 2023 (LG Wiesbaden) wegen Steuerhinterziehung in mehreren besonders schweren Fällen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Verfahren gegen den früheren Warburg-Gesellschafter Christian Olearius stellte das LG Bonn im Juni 2024 wegen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit ein – ohne Feststellung zu Schuld oder Unschuld.

Welche politische Dimension hat der Fall?

Im Zentrum steht der Hamburger Warburg-Komplex: die Frage, warum die Hamburger Finanzverwaltung 2016 zunächst auf Rückforderungen gegen die Warburg-Bank verzichtete. Olaf Scholz, damals Erster Bürgermeister, sagte mehrfach vor einem Untersuchungsausschuss aus und wies Vorwürfe einer Einflussnahme zurück; ein entsprechender Nachweis wurde nicht erbracht. Die strittigen Steuern hat Warburg inzwischen zurückgezahlt.

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag dient der historischen und wirtschaftlichen Einordnung und stellt keine Rechts- oder Anlageberatung dar. Die genannten Schadenssummen sind Schätzungen mit großer Bandbreite. Stand: Juli 2026.

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