Grundrente und Mindestrente in Deutschland 2022

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Eine Mindestrente gibt es in Deutschland aktuell nicht, da die Höhe der Rente von den erworbenen Rentenpunkten abhängt. Die Grundrente gilt seit Januar 2021 und wird denjenigen gezahlt, die lange gearbeitet und wenig verdient haben. Willst Du für die Rente vorsorgen, solltest Du 2022 damit beginnen.

Grundrente und Mindestrente in Deutschland 2022

Gibt es einen Unterschied zwischen Grundrente und Mindestrente?

Der Unterschied zwischen Grundrente und Mindestrente in Deutschland besteht einfach darin, dass es eine Grundrente gibt, die im Januar 2021 eingeführt wurde, aber dass eine Mindestrente nicht gezahlt wird. Wie hoch die Rente ausfällt, die jemand bekommt, der ins Rentenalter eintritt, hängt von den Rentenpunkten ab, die er während seines Arbeitslebens erworben hat. Der Punktestand auf dem Rentenpunktekonto wird umso höher, je länger jemand gearbeitet hat und je mehr er verdient hat. Nun gibt es eine Vielzahl an Menschen, vor allem Frauen, die zwar ihr Leben lang gearbeitet, aber nur wenig verdient haben. Sie erhalten eine entsprechend niedrige Rende.

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Da es keine Mindestrente in Deutschland gibt, droht diesen Menschen die Altersarmut. Aus diesem Grund beschloss die Koalition aus SPD und CDU/CSU 2020 die Einführung einer Grundrente als Ausgleich für diejenigen, die nur wenig verdient haben. Die Bescheide wurden an die Berechtigten bereits im Juli 2021 verschickt. Die ersten Auszahlungen sind bereits erfolgt. Die Einführung und die Auszahlung sind mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2021. Bis alle ihre erste Auszahlung bekommen haben, kann es noch bis Ende 2022 dauern. Nicht jeder hat Anspruch darauf, auch wenn er nur wenig verdient hat. Du kannst selbst etwas tun, um mehr Rente zu bekommen. Du solltest 2022 mit der Vorsorge beginnen.

Wer hat Anspruch auf eine Grundrente?

Bei der Grundrente handelt es sich nicht um eine Mindestrente, denn nicht jeder hat darauf Anspruch. Da es sich um eine Aufwertung des Rentenanspruchs handelt, ist auch von einem Grundrentenzuschlag die Rede. Laut Angaben der Bundesregierung profitieren rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner von dieser Aufstockung. Um diesen Zuschlag zu erhalten, müssen die Berechtigten mindestens 35 Jahre Grundrentenzeiten vorweisen. Dazu zählen

  • Kindererziehungszeiten
  • Zeiten für die Pflege von Angehörigen
  • Ersatzzeiten, beispielsweise Zeiten der politischen Haft in der früheren DDR
  • Leistungszeiten bei Krankheit oder Rehabilitation
  • Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung und Pflege
  • Pflichtbeiträge aus Berufstätigkeit und Selbstständigkeit.

Zeiten, in denen Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezogen wurden, zählen nicht für die Berechnung. Anspruch auf eine geringe Aufstockung haben diejenigen, die keine 35 Jahre, aber mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen können. Die Aufstockung steigt in jedem Monat, bis die Grundrente erreicht ist, die bei 35 Jahren Grundrentenzeiten ausgezahlt wird.

Anspruch haben diejenigen, die nur wenig, aber nicht zu wenig verdient haben. Mit der Untergrenze will der Gesetzgeber verhindern, dass auch diejenigen die Grundrente bekommen, die nur ein ergänzendes Einkommen erzielt haben, beispielsweise Minijobber. In allen angerechneten Grundrentenzeiten muss der Verdienst mindestens 30 und höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen haben. Zeiträume, in denen der Verdienst unter diesen 30 Prozent liegt, zählen nicht. Da sich der Durchschnittsverdienst in jedem Jahr verändert, werden die Gehaltsgrenzen für die vergangenen Jahre immer niedriger. Das zeigt bereits, dass die Berechnung kompliziert ist. Daher kann es noch bis Ende 2022 dauern, bis alle Berechtigten ihre erste Auszahlung erhalten.

Wie hoch fällt die Grundrente aus?

Eine anteilige Grundrente bekommen diejenigen, deren Grundrentenzeiten mindestens 33 Jahre, aber keine 35 Jahre betragen. Der volle Grundrentenzuschlag wird für alle gezahlt, die 35 Jahre Grundrentenzeiten vorweisen können und die Ansprüche erfüllen.

Um die Grundrente zu berechnen, werden die bisher erworbenen Entgeltpunkte (EP) angesetzt. Der durchschnittliche EP-Wert wird errechnet. Jahre mit weniger als 0,3 EP werden nicht berücksichtigt. Dieser EP-Wert wird verdoppelt und darf maximal 0,8 EP betragen. Der Zuschlag ergibt sich aus der Differenz. Dieser Zuschlag wird um 12,5 Prozent gekürzt. Das Ergebnis wird mit den Beitragsjahren multipliziert. Dafür werden maximal 35 Beitragsjahre berücksichtigt.

Maximal können rechnerisch 12,25 Entgeltpunkte berücksichtigt werden. Diese Entgeltpunkte werden in Rentenzahlung umgerechnet. Jeder Entgeltpunkt beträgt seit dem 1. Juli 2021 monatlich in den alten Bundesländern 34,19 Euro und in den neuen Bundesländern 33,47 Euro. Die Rentenversicherung schätzt den durchschnittlichen Zuschlag auf 75 Euro im Monat. Der maximale monatliche Zuschlag beträgt knapp 420 Euro.

Wer hat keinen Anspruch auf die Grundrente?

Wer mehr als 80 Prozent und weniger als 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland erzielt hat, bekommt keine Grundrente. Allerdings gibt es noch weitere Einschränkungen. Das macht die Prüfung so kompliziert und eine Auszahlung oft erst 2022 möglich. Wer einen Anspruch auf die Grundrente hätte, da er nur eine niedrige Rente bekommt, aber trotzdem ein ordentliches Einkommen bezieht, bekommt diese Aufstockung nicht. Solche zusätzlichen Einkünfte können beispielsweise Mieteinnahmen, Betriebsrenten, Witwen- oder Witwerrente oder Arbeitseinkommen sein. Wer Rente bezieht und im Rentenalter noch arbeitet, bezieht ein Einkommen, das dazu führen kann, dass nur eine geringere oder gar keine Grundrente ausgezahlt wird. Auch zu versteuernde Kapitalerträge, beispielsweise Zinsen, Dividenden oder Erlöse aus dem Verkauf von Aktien oder ETFs, werden berücksichtigt.

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Ob die volle Grundrente gezahlt wird, hängt davon ab, ob der Freibetrag von 1.250 Euro bei Alleinstehenden und 1.950 Euro bei verheirateten Paaren trotz zusätzlicher Einkünfte unterschritten wird. In jedem Jahr soll dieser Betrag angepasst werden. Er kann also 2022 höher liegen.

Liegt das Einkommen über dem Freibetrag, werden von dem Betrag, der den Freibetrag übersteigt, 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Dafür soll ein automatischer Datenabgleich mit dem Finanzamt erfolgen. Ein Einkommen zu 100 Prozent wird angerechnet, wenn das Einkommen bei Alleinstehenden 1.600 Euro und bei Ehepaaren 2.300 Euro übersteigt.

Anrechnung von Witwen- und Witwerrente sowie Heirat

Witwen- und Witwerrente werden bei der Ermittlung der Grundrente angesetzt. Allerdings wird die Grundrente nicht auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet, wenn sie bereits bezogen wird, aber dann der Ehepartner verstirbt.
Der Anspruch auf den Grundrentenzuschlag kann bei zusammenlebenden Paaren durch eine Heirat verhindert werden. Leben die beiden Partner nur zusammen, wird das Einkommen von jedem einzeln betrachtet. Bezieht einer der beiden Partner ein hohes Einkommen, kann der Partner, der ein niedriges Einkommen bezieht, trotzdem einen Grundrentenzuschlag bekommen. Heiraten die beiden, wird das Einkommen beider Partner betrachtet. Dabei spielt es keine Rolle, ob die beiden Partner steuerlich getrennt oder zusammen veranlagt werden.

Anrechnung des Einkommens aus dem vorvergangenen Jahr

Würde es sich um eine Mindestrente handeln, die jeder Rentner bekommen würde, wäre die Berechnung einfacher. In Deutschland gibt es jedoch keine Mindestrente, was auch gar nicht sinnvoll ist. Daher kann es bis 2022 dauern, bis eine Auszahlung möglich ist.

Bei der Berechnung der Grundrente werden die vom Finanzamt übermittelten Einkünfte aus dem vorvergangenen Jahr angesetzt. Um die Grundrente für 2022 zu berechnen, muss das Finanzamt das steuerpflichtige Einkommen aus 2020 übermitteln. Wer 2022 nur eine geringe Rente bezieht, aber in den beiden vorangegangenen Jahren noch ein solides Einkommen erzielt hat, bekommt für diese zwei Jahre keine Grundrente.

Kein Antrag und keine Vermögensprüfung

Ähnlich wie bei einer Mindestrente, die es in Deutschland nicht gibt, muss für die Grundrente kein Antrag gestellt werden. Die Rentenversicherung ermittelt automatisch den Grundrentenzuschlag und prüft, ob ein Anspruch besteht.
Das Einkommen wird anhand der Angaben vom Finanzamt geprüft. Allerdings wird nicht geprüft, ob bei den Berechtigten Vermögen wie ein Haus, ein Grundstück, Goldbarren oder Geldanlagen wie Aktien oder ETFs vorhanden ist. Der Grundrentenzuschlag kann also auch an diejenigen gezahlt werden, die Vermögen besitzen, aber nur eine geringe Rente erzielen.

Was tun bei geringer Rente, wenn kein Anspruch auf Grundrente besteht?

Wer nur eine geringe Rente bekommt und keinen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag hat, da der anzurechnende Verdienst niedriger als 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes ist, kann eine Grundsicherung beantragen. Dabei handelt es sich nicht um eine Mindestrente. Reicht das Einkommen im Alter nicht zum Leben aus, springt die Grundsicherung ein. Die Grundsicherung ist Sozialhilfe, die aus Steuern finanziert wird. Die Grundsicherung wird beim örtlichen Träger der Sozialhilfe beantragt. Wer diese Grundsicherung bekommt, muss die reguläre Altersgrenze erreicht haben und ein so geringes Einkommen beziehen, das es nicht zum Leben ausreicht.

Wie wird die Grundrente finanziert?

Mit der Finanzierung der Grundrente werden die Beitragszahler nicht belastet. Stehst Du jetzt im Berufsleben und zahlst Du Beiträge zur Rentenversicherung, so musst Du keine höheren Beiträge zahlen. Die Finanzierung erfolgt durch eine Erhöhung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung. Die Grundrente wird aus Steuermitteln finanziert. Rentenexperten rechnen damit, dass im Einführungsjahr 1,3 Milliarden Euro an Steuermitteln für die Finanzierung benötigt werden.

Wie sieht die Idee einer Mindestrente aus?

Anders als bei der Grundrente als Aufstockung zu einer geringen Rente besteht die Idee einer Mindestrente darin, dass jeder Bürger in Deutschland im Alter ein würdiges Leben führen soll. Die Mindestrente würde demnach an jeden gezahlt werden, der aus dem Arbeitsleben ausscheidet. Der Idee nach würde es sich um eine Solidarrente handeln, die aus den Einzahlungen aller Beitragszahler in die gesetzliche Rentenversicherung finanziert wird. Diejenigen, die lange gearbeitet und gut verdient haben, würden eine Rente bekommen, die entsprechend höher als die Mindestrente ist.

Da die Finanzkraft der Rentenkassen zur Finanzierung der Mindestrente nicht ausreicht, müsste zusätzlich der Bundeshaushalt einspringen und einen Teil der Finanzierung aus Steuerzahlungen der Bundesbürger vornehmen. Sollte es die Mindestrente tatsächlich geben, vielleicht 2022, wäre noch umstritten, ob sie bedingungslos an jeden ausgezahlt wird oder ob laufende Renteneinnahmen oder Vermögen berücksichtigt werden. Die Grundrente dient zur Aufstockung einer geringen Rente und entspricht im gewissen Sinne der Idee einer Mindestrente.

Nachteile einer Mindestrente in Deutschland

Der entscheidende Nachteil der Mindestrente in Deutschland wäre die Finanzierung. Sie wäre mit höheren Rentenbeiträgen und Steuererhöhungen verbunden. Wenn jeder, unabhängig von seinem beruflichen Status, beispielsweise Selbstständige und Beamte, Anspruch auf eine Mindestrente hätte, würde das eine erhebliche Steuerlast bedeuten. Einige Wirtschaftsbranchen sind durch ein niedriges Lohnniveau gekennzeichnet, das den Erwerb von Rentenpunkten in der entsprechenden Anzahl verhindert.

Die Idee einer Mindestrente kann ein geringes Lohnniveau nicht bekämpfen und die eigentlichen Ursachen von Altersarmut nicht beseitigen. Während die verantwortlichen Unternehmen weiterhin verdienen und nichts gegen die Altersarmut tun, muss der Staat später die Rente ausgleichen. Eine Mindestrente für alle könnte auch zur Vernachlässigung der privaten und betrieblichen Altersversorgung führen.

Mindestrente in der Schweiz als Beispiel für Deutschland

Ein Beispiel für Deutschland bei der Mindestrente könnte die Schweiz sein. Dort bekommt jeder Bürger im Rentenalter eine Mindestrente von umgerechnet ca. 1.000 Euro. Anders als in Deutschland gibt es in der Schweiz eine Pflichtversicherung, in die alle einzahlen. Eine Mindestrente gibt es auch schon in Frankreich und Italien.

Wie Du selbst für das Alter vorsorgen kannst

Auch die neue Bundesregierung wird voraussichtlich 2022 keine Mindestrente einführen. Es wird weiterhin bei der Grundrente bleiben. Möchtest Du auch im Alter nicht auf einen guten Lebensstandard verzichten, solltest Du rechtzeitig vorsorgen. Das gelingt mit einem ETF-Sparplan. Es gibt zahlreiche sparplanfähige ETFs mit guten Renditechancen. Der Sparplan-Vergleich hilft bei der Wahl des geeigneten Online-Brokers. Möchtest Du Dich nicht selbst um die Auszahlungen im Alter kümmern, kannst Du Dich für einen Online-Broker entscheiden, bei dem Du für Deinen ETF-Sparplan einen Auszahlplan erstellen kannst.

Eine Altersvorsorge ist auch bei einem Robo-Advisor möglich. Es gibt verschiedene Angebote, die sich für eine Altersvorsorge eignen. Du erstellst ein Risikoprofil und wählst eine Strategie entsprechend Deiner Anlageziele. Die digitale Vermögensverwaltung stellt ein Portfolio mit ETFs aus verschiedenen Anlageklassen mit unterschiedlichem Risiko zusammen. Für die Altersvorsorge besteht die Möglichkeit, das Risiko anzupassen, sodass mit zunehmendem Alter das Risiko geringer wird. Fängst Du rechtzeitig mit einem solchen Vermögensaufbau für das Alter an, kannst Du schon mit geringen Einzahlungen von einem beachtlichen Kapital im Alter profitieren. Die Sparbeträge kannst Du auch anpassen, um dann, wenn sich Deine finanzielle Situation verbessert, höhere Beträge einzuzahlen.

Fazit: Grundrente dient zur Aufstockung geringer Renten

Eine Mindestrente gibt es in Deutschland nicht. Sie kommt auch voraussichtlich 2022 nicht. Gäbe es sie für jeden, der nicht mehr im Berufsleben steht, würde das den finanziellen Rahmen der Rentenkassen sprengen. Höhere Rentenbeiträge und Steuererhöhungen wären die Folge. Es gibt aber eine Grundrente als Aufstockung für geringe Renten. Nur wer mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten, also Einzahlungen in die Rentenkasse, nachweisen kann, hat Anspruch. Sie wird aber nicht für diejenigen gezahlt, die mit ihrer Rente unter einem bestimmten Niveau liegen. Der Anspruch wird sorgfältig geprüft. Möchtest Du auch im Alter gut leben, solltest Du rechtzeitig vorsorgen und beispielsweise einen Sparplan eröffnen.

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