Depot für Enkel: Was Großeltern beachten müssen
Das Sparbuch ist tot! Großeltern können Enkeln mit einem Junior-Depot echte Vermögenswerte schaffen. Trotz bürokratischer Hürden und der Notwendigkeit der Eltern-Zustimmung winken Steuer-Vorteile und langfristiges Wachstum per ETF. Dein Enkel wird's dir danken!
Oma steckt einen Fünfziger zu Weihnachten in den Umschlag. Opa überweist monatlich auf das Sparbuch. Das war jahrzehntelang der Goldstandard der großelterlichen Fürsorge. Doch im Jahr 2026 sieht die Realität anders aus. Die Inflation der letzten Jahre hat an der Kaufkraft genagt, und das klassische Sparbuch ist faktisch eine Geldvernichtungsmaschine. Wer seinen Enkeln wirklich etwas Gutes tun will, kommt am Kapitalmarkt nicht vorbei.
Stand: Juli 2026. Dieser Artikel ist keine Anlage- oder Steuerberatung.
Du willst für deinen Enkel vorsorgen, ihm den Führerschein, das Studium oder die erste Wohnung finanzieren? Dann ist ein Aktiendepot die einzige logische Wahl. Doch hier fangen die Probleme meist an. Anders als beim Sparbuch, wo man früher einfach mit dem Enkel zur Filiale spaziert ist, ist die Eröffnung eines Depots ein bürokratischer Hürdenlauf. Banken und der Gesetzgeber haben hohe Mauern errichtet, um Geldwäsche zu verhindern und den Schutz des Minderjährigen zu garantieren.
Als Großvater oder Großmutter bist du rechtlich gesehen erst einmal außen vor. Du bist kein Erziehungsberechtigter. Das bedeutet: Du kannst nicht einfach zur Bank gehen und ein Depot auf den Namen des Enkels eröffnen. Das Privileg liegt exklusiv bei den Eltern. Aber keine Sorge, es gibt Wege, wie du trotzdem zum Finanz-Helden der Familie wirst. Wir schauen uns an, wie du die rechtlichen Klippen umschiffst, welche steuerlichen Geschenke der Staat verteilt und warum eine Vollmacht essenziell ist.
Das Sparbuch ist tot, lang lebe das Junior-Depot
Es klingt paradox: Du hast das Geld, du hast den Willen zu schenken, aber die Bank sagt "Nein". Der Grund liegt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die Vermögenssorge für ein minderjähriges Kind liegt allein bei den sorgeberechtigten Eltern. Banken dürfen Verträge, die auf den Namen eines Minderjährigen laufen, nur mit der Unterschrift aller Erziehungsberechtigten abschließen.
Das bedeutet im Klartext: Wenn du ein echtes Junior-Depot eröffnen willst, also ein Depot, das rechtlich dem Kind gehört, müssen die Eltern mitspielen. Sie müssen den Antrag ausfüllen, sich identifizieren (PostIdent oder VideoIdent) und unterschreiben. Bei unverheirateten Paaren mit geteiltem Sorgerecht müssen beide Elternteile zustimmen. Das kann bei familiären Spannungen kompliziert werden, ist aber unumgänglich. Eine Besonderheit: Bei einigen Anbietern (etwa Scalable Capital oder Trade Republic) muss der eröffnende Elternteil selbst bereits ein Depot beim jeweiligen Broker besitzen.
Die Alternative wäre, du eröffnest ein Depot auf deinen eigenen Namen und besparst es für den Enkel. Das klingt einfacher, ist aber steuerlich und rechtlich oft die schlechtere Variante. Wenn das Depot auf deinen Namen läuft, gehört das Geld dir. Stirbst du, fällt es in die Erbmasse. Wirst du pflegebedürftig und das Sozialamt prüft dein Vermögen, ist das "Enkel-Geld" angreifbar. Zudem verschenkst du massive Steuervorteile, die wir uns gleich noch genauer ansehen. Der Königsweg bleibt also: Das Depot läuft auf den Namen des Kindes.
Wem gehört das Geld? Ein unwiderruflicher Abschied
Bevor du den ersten Euro überweist, musst du dir über eine Sache im Klaren sein: Geld, das auf dem Junior-Depot landet, gehört dem Kind. Und zwar sofort und unwiderruflich. Du kannst es nicht zurückholen, wenn du mal knapp bei Kasse bist. Du kannst es auch nicht zurückfordern, wenn der Enkel mit 16 Jahren die Schule schmeißt.
Rechtlich gesehen agieren die Eltern (und du, falls du eine Vollmacht hast) nur als Treuhänder. Das Vermögen muss im Sinne des Kindes verwaltet werden. Ein Auto für die Eltern vom Kindergeld kaufen? Verboten. Das Geld in hochspekulative Derivate stecken und alles verlieren? Haftbar. Das Eigentum des Kindes ist im deutschen Recht sehr stark geschützt. Das ist gut für den Enkel, erfordert aber von den Schenkenden Disziplin. Es ist ein Geschenk ohne Rückfahrkarte.
Der Steuer-Turbo: eigene Freibeträge des Kindes nutzen
Kommen wir zum angenehmen Teil. Der Staat ist bei der Besteuerung von Kapitaleinkünften bei Kindern überraschend großzügig. Jedes Kind in Deutschland ist ein eigenständiges Steuersubjekt. Das bedeutet, dein Enkel hat eigene Freibeträge, die er nutzen kann. Und genau hier liegt der massive Vorteil gegenüber einem Depot, das auf deinen Namen läuft.
Der Sparerpauschbetrag liegt bei 1.000 Euro pro Jahr. Das heißt: Die ersten 1.000 Euro an Kapitalerträgen, sei es durch Dividenden oder Kursgewinne bei Verkäufen, bleiben steuerfrei. Dazu kommt der Grundfreibetrag. Wenn das Kind keine anderen Einkünfte hat (was bei Minderjährigen die Regel ist), können theoretisch Erträge bis zum Grundfreibetrag (2026: 12.348 Euro) steuerfrei vereinnahmt werden. In Summe ergibt sich für ein Kind ohne weitere Einkünfte ein steuerfreier Spielraum bei Kapitalerträgen von rund 13.384 Euro pro Jahr (Grundfreibetrag 12.348 Euro plus Sparerpauschbetrag 1.000 Euro plus Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 Euro).
Um das in der Praxis zu nutzen, müssen die Eltern zwei Dinge tun:
- Einen Freistellungsauftrag bei der Bank einrichten. Das deckt die 1.000 Euro Sparerpauschbetrag ab. Damit wird bis zu dieser Grenze keine Abgeltungsteuer abgeführt.
- Falls die Erträge höher sind, eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragen. Damit winkt die Bank auch Erträge weit über 1.000 Euro durch, solange das Gesamteinkommen des Kindes unter dem Grundfreibetrag bleibt.
Vergleich das mal mit deiner Situation: Wenn du das Geld auf deinem Depot anlegst, ist dein eigener Freibetrag wahrscheinlich schon ausgeschöpft. Du zahlst auf jeden Euro Gewinn 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag (zusammen 26,375 Prozent) und eventuell Kirchensteuer. Das sind Prozente, die dem Zinseszinseffekt fehlen. Auf 18 Jahre gerechnet macht dieser Steuerunterschied oft mehrere tausend Euro aus.
Wichtige Kehrseite: Verschenktes Vermögen kann Nachteile auslösen, die viele übersehen. Überschreiten die eigenen Einkünfte des Kindes (inklusive Kapitalerträge) die Grenze für die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse (2026 rund 535 Euro pro Monat, bei Minijob 556 Euro), kann die kostenlose Mitversicherung entfallen. Und später im Studium zählt ein großes Depot beim BAföG als Vermögen des Kindes und kann den Anspruch schmälern. Ein großes Guthaben ist also nicht in jedem Fall nur ein Segen.
Vollmacht für Großeltern: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Du willst nicht nur Geld überweisen, sondern auch mitentscheiden, in welche ETFs investiert wird? Dann brauchst du eine Vollmacht. Da das Depot offiziell den Eltern gehört (als gesetzliche Vertreter des Kindes), müssen diese dir eine Vollmacht erteilen. Ohne dieses Papier darfst du der Bank gegenüber keine Order aufgeben und erhältst auch keine Auskunft über den Kontostand.
Die Einrichtung einer solchen Vollmacht ist heute oft einfacher als früher, aber immer noch ein bürokratischer Akt. Direktbanken wie die Comdirect oder Consorsbank bieten Formulare an, die die Eltern ausfüllen müssen. Wichtig:
- Die Vollmacht muss meist explizit für das spezifische Depot gelten.
- Du musst dich als Bevollmächtigter ebenfalls identifizieren (PostIdent).
- Die Vollmacht erlaubt dir in der Regel den Kauf und Verkauf von Wertpapieren, aber keine Entnahmen auf deine eigenen Konten (Schutz des Kindesvermögens).
Mit einer Vollmacht kannst du das Depot aktiv managen. Du kannst umschichten oder den Sparplan anpassen. Aber Vorsicht: Auch als Bevollmächtigter bist du dem Wohl des Kindes verpflichtet. Wilde Spekulationen mit Hebel-Zertifikaten sind tabu. Die meisten Banken sperren für Junior-Depots ohnehin risikoreiche Anlageklassen (Finanztermingeschäfte), um das Risiko zu begrenzen.
Der magische 18. Geburtstag: Kontrollverlust mit Ansage
Es ist der Elefant im Raum, über den niemand gerne spricht: Was passiert, wenn der Enkel 18 wird? In diesem Moment endet die elterliche Sorge und damit auch deine Verwaltungsmacht. Das Depot geht vollautomatisch in die alleinige Verfügungsgewalt des Enkels über. Alle Vollmachten erlöschen oder können vom Enkel jederzeit widerrufen werden.
Es gibt keine rechtliche Möglichkeit, das Geld über den 18. Geburtstag hinaus zu sperren oder an Bedingungen zu knüpfen (wie "nur für Studium" oder "erst mit 25"). Das Vermögen ist Eigentum des nun Volljährigen. Er kann es nehmen und damit eine Weltreise machen, es für eine Ausbildung nutzen oder im schlimmsten Fall für Konsumgüter verpulvern.
Das klingt bedrohlich, ist aber auch eine Chance. Finanzielle Bildung beginnt nicht erst mit 18. Wenn du das Depot über Jahre besparst, solltest du den Enkel frühzeitig einbinden. Zeig ihm mit 14 oder 15, wie sich das Geld entwickelt hat. Erkläre den Zinseszinseffekt. Wer versteht, wie Geld arbeitet, wird es mit 18 nicht sofort auf den Kopf hauen. Vertrauen und Bildung sind hier die einzige "Versicherung", die du hast.
Schenkungssteuer: Wann der Fiskus die Hand aufhält
Auch beim Schenken gibt es Grenzen, wenn auch sehr großzügige. Die Schenkungssteuer ist für die meisten Großeltern kein Thema, sollte aber bekannt sein, um böse Überraschungen zu vermeiden. Der Freibetrag für Schenkungen von Großeltern an Enkel liegt bei 200.000 Euro pro Enkelkind. Und zwar von jedem Großelternteil separat.
Das bedeutet: Oma kann 200.000 Euro schenken, Opa auch. Dieser Freibetrag erneuert sich alle 10 Jahre. Solange du also keine Villen oder riesigen Aktienpakete auf einmal überträgst, bist du auf der sicheren Seite. Ein monatlicher Sparplan von 50, 100 oder auch 500 Euro kratzt diese Grenze über 18 Jahre nicht mal annähernd an (500 Euro x 12 Monate x 18 Jahre = 108.000 Euro).
Vorsicht ist nur geboten, wenn die Eltern des Kindes (also deine Kinder) bereits verstorben sind. In diesem traurigen Fall erhöht sich der Freibetrag der Enkel auf 400.000 Euro, er entspricht dann dem Freibetrag, den Kinder von ihren Eltern hätten.
Die richtige Strategie: Keep it simple
Du hast die Eltern überzeugt, das Depot ist eröffnet, die steuerlichen Weichen sind gestellt. Was kaufst du nun? In den 90ern hätte dir der Bankberater vielleicht einen teuren aktiven Fonds mit 5 Prozent Ausgabeaufschlag angedreht. Heute wissen wir es besser. Ein breit gestreuter ETF (Exchange Traded Fund) ist das Mittel der Wahl. Er ist kostengünstig, transparent und schlägt langfristig die meisten aktiven Fondsmanager.
Da der Anlagehorizont bei einem Neugeborenen 18 Jahre oder mehr beträgt, kannst du kurzfristige Marktschwankungen ignorieren. Ein weltweites Portfolio ist ideal. Du musst nicht versuchen, die nächste Apple oder Tesla zu finden. Kauf einfach den ganzen Markt.
Ein Klassiker für solche Zwecke ist der Vanguard FTSE All-World UCITS ETF (thesaurierend), ISIN: IE00BK5BQT80.
Warum dieser? Er investiert in über 3.500 Unternehmen aus Industrie- und Schwellenländern und deckt damit die Weltwirtschaft ab. Die laufenden Kosten (TER) liegen bei schlanken 0,19 Prozent pro Jahr (Stand: Juli 2026, Quelle: justETF und Vanguard). Da er thesaurierend ist, werden Dividenden automatisch wieder angelegt. Das verstärkt den Zinseszinseffekt und du musst dich um nichts kümmern. "Fire and Forget" im besten Sinne. Bei einem Aktien-ETF greift zudem die Teilfreistellung von 30 Prozent, das heißt 30 Prozent der Erträge sind ohnehin von der Steuer befreit.
Historisch betrachtet hat der globale Aktienmarkt langfristig eine Rendite von etwa 7 bis 8 Prozent pro Jahr erwirtschaftet. Das ist keine Garantie für die Zukunft, aber eine solide Basis für Hochrechnungen. Bei einem monatlichen Sparplan von 100 Euro kommen über 18 Jahre bei 7 Prozent Rendite (vor Kosten und Steuern) rund 42.000 Euro zusammen. Eingezahlt hast du aber nur 21.600 Euro. Der Rest ist der "Lohn" des Kapitalmarkts für deine Geduld. Genauso realistisch ist aber: In einem schwachen Jahrzehnt kann die Rendite deutlich niedriger ausfallen, und zwischenzeitliche Kursrückgänge von 30 bis 50 Prozent sind bei Aktien-ETFs völlig normal.
Welche Broker ein echtes Junior-Depot anbieten
Nicht jeder Anbieter führt ein Depot, das rechtlich dem Kind gehört. Ein echtes Junior-Depot läuft auf den Namen des Minderjährigen und wird von den Eltern treuhänderisch verwaltet. 2026 bieten unter anderem folgende Anbieter ein solches Minderjährigendepot an (bitte Konditionen vor Eröffnung selbst prüfen):
- Scalable Capital: Kinderdepot mit Sparplänen ab 1 Euro. Voraussetzung ist ein eigenes Depot eines Elternteils bei Scalable.
- ING: Direkt-Depot Junior, kostenlose Depotführung, Sparpläne ab 1 Euro, ergänzt um ein verzinstes Extra-Konto Junior. Die Eröffnung läuft eher klassisch per Post oder E-Mail statt vollständig digital.
- Comdirect: JuniorDepot, oft im Paket mit einem Kinderkonto, was später fürs Taschengeld praktisch ist.
- Trade Republic: bietet seit 2025 ebenfalls ein Kinderdepot an (Verwaltung über die Eltern-App). Für eine reine Großeltern-Verwaltung via Vollmacht ist die App-only-Bedienung für wenig digital-affine Nutzer manchmal umständlicher.
Einen ausführlichen Vergleich mit aktuellen Konditionen und Aktionen findest du in unserem Kinderdepot-Vergleich 2026.
Frühstart-Rente: Der neue Spieler ab 2026
Politisch tut sich was: Die viel diskutierte "Frühstart-Rente" (im Koalitionsvertrag verankert) soll 2026 an den Start gehen. Der Plan sieht vor, dass der Staat für jedes Kind ab einem bestimmten Alter (geplant ab 6 Jahren bis 18) monatlich rund 10 Euro in ein kapitalgedecktes, gefördertes Depot einzahlt. Die genaue Ausgestaltung und der Startzeitpunkt sind zum Zeitpunkt dieses Updates noch nicht final beschlossen, die Details können sich also ändern.
Das klingt nach wenig, ist aber ein wichtiges Signal. Diese Erträge sollen bis zum Renteneintritt gefördert bleiben. Es ist eine Ergänzung, kein Ersatz für dein privates Engagement. Das Junior-Depot bleibt flexibler. Während die Frühstart-Rente bis zum Rentenalter gebunden wäre, steht das Depot-Vermögen dem Enkel zum Start ins Erwachsenenleben zur Verfügung. Sieh die staatlichen Maßnahmen als Basis-Baustein, aber verlasse dich nicht darauf, dass dies für ein Studium in München oder ein Auslandsjahr reicht.
Kostenfalle vermeiden: Augen auf bei der Broker-Wahl
Ein letzter, aber entscheidender Punkt sind die Kosten. Die Rendite bestimmt der Markt, die Kosten bestimmst du. Filialbanken verlangen oft noch Depotführungsgebühren und hohe Orderprovisionen. Bei einem 25-Euro-Sparplan sind 1,50 Euro Gebühr pro Ausführung schlichtweg Wucher, das sind 6 Prozent Kostenquote, die deine Rendite sofort auffressen.
Moderne Neobroker wie Trade Republic oder Direktbanken wie die ING und Comdirect bieten Junior-Depots inzwischen oft kostenlos an. Achte auf:
- Keine Depotführungsgebühren: Das sollte heute Standard sein.
- Kostenlose ETF-Sparpläne: Viele Broker bieten Sparpläne für 0 Euro Ausführungsgebühr an (Produktkosten, Spreads und ggf. Börsengebühren fallen weiterhin an).
- Niedrige Spreads: Achte darauf, dass die Handelsplätze faire Kurse stellen. Xetra-Zeiten (werktags 9:00 bis 17:30 Uhr) sind meist am besten für Einmalkäufe.
Bei der Comdirect oder Consorsbank gibt es oft gute Gesamtpakete mit Kinderkonto, was später fürs Taschengeld praktisch wird. Trade Republic besticht durch niedrige Kosten und Zinsen auf nicht investiertes Guthaben, erfordert aber ein Smartphone zur Verwaltung. Welcher Broker für dich am besten passt, hängt am Ende davon ab, wie viel Komfort und wie viel Digitalisierung du dir wünschst.
Fazit
Ein Depot für den Enkel ist eines der nachhaltigsten Geschenke, die du machen kannst. Es lehrt Finanzwissen, nutzt den Zinseszins und baut echte Freiheit auf. Achte auf die rechtlichen Aspekte, hole die Zustimmung der Eltern ein und nutze die eigenen Freibeträge des Kindes optimal aus. Behalte aber im Kopf: Ab 18 gehört das Depot allein dem Enkel, und ein großes Guthaben kann Familienversicherung oder BAföG beeinflussen. Die bürokratischen Hürden am Anfang sind nervig, aber nur einmalig zu überwinden. Danach arbeitet die Zeit für dich und für deinen Enkel.
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