Aktivrente: lohnt sich das?
Seit 2026 können Beschäftigte ab der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen. Was die Aktivrente kann, wo ihre Grenzen liegen und was das fürs Anlegen bedeutet.
Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Steuer- oder Rentenberatung. Für deine persönliche Situation solltest du das Finanzamt, einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater hinzuziehen.
Was ist die Aktivrente?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die sogenannte Aktivrente. Wichtig zum Verständnis: Die Aktivrente ist keine neue Rentenart und keine Leistung der Rentenversicherung, sondern ein Steuerbonus. Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterhin in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung arbeitet, kann Arbeitslohn bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen, also bis zu 24.000 Euro im Jahr. Alles, was darüber hinausgeht, wird regulär versteuert.
Die reguläre Rente bleibt davon unberührt. Du musst nicht auf deine gesetzliche Rente verzichten, um von dem steuerfreien Betrag zu profitieren. Wer das zusätzliche Netto sinnvoll einsetzen will, kann sich mit der langfristigen Altersvorsorge und dem passenden ETF-Sparplan beschäftigen.
Wer kann die Aktivrente nutzen?
Die Steuerbefreiung gilt für Beschäftigte, die zwei Bedingungen erfüllen:
- Sie haben die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht (für die jüngeren Jahrgänge schrittweise 67 Jahre).
- Sie stehen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis als Angestellte.
Ein Detail, das oft übersehen wird: Der Rentenbezug ist nicht Voraussetzung. Auch wer den Rentenbeginn aufschiebt oder noch keine Rente bezieht, kann den Freibetrag nutzen, sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist.
Was NICHT befreit ist
Die Aktivrente ist bewusst eng gefasst. Nicht begünstigt sind unter anderem:
- Selbstständige, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte: Ihre Einkünfte fallen nicht unter den Freibetrag.
- Beamte und Pensionäre: Auch sie sind ausgeschlossen.
- Minijobs: Der Verdienst aus einem Minijob ist nicht Teil der Aktivrente. Ein Minijob läuft steuerlich getrennt und ist weiterhin bis zur Minijob-Grenze (2026: 603 Euro monatlich) abgabenbegünstigt. Wer regulär beschäftigt ist, kann daneben zusätzlich einen Minijob ausüben.
- Kapitaleinkünfte: Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne bleiben außen vor. Für sie gelten weiter Sparerpauschbetrag (1.000 Euro, bei Zusammenveranlagung 2.000 Euro) und Abgeltungsteuer.
Sozialversicherung: Die Beiträge fallen weiter an
Ein häufiges Missverständnis: Steuerfrei bedeutet nicht abgabenfrei. Auch wenn der Arbeitslohn bis 2.000 Euro einkommensteuerfrei bleibt, ist er weiterhin sozialversicherungspflichtig. Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden also ganz normal fällig, von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite. Die Aktivrente entlastet dich bei der Einkommensteuer, nicht bei den Sozialabgaben.
Zusammenspiel mit der gesetzlichen Rente
Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, zahlt weiterhin Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und erhöht damit den späteren Rentenanspruch. Zusätzlich steigt die Rente durch einen Zuschlag für den aufgeschobenen Rentenbezug, wenn man die Rente nicht sofort in Anspruch nimmt. Die genaue Höhe hängt vom individuellen Versicherungsverlauf ab. Eine verbindliche Auskunft liefert dir die Deutsche Rentenversicherung.
Wie wird der Freibetrag gewährt?
Einen gesonderten Antrag gibt es nicht. Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag automatisch im Lohnsteuerabzugsverfahren, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei mehreren Arbeitsverhältnissen musst du bestätigen, dass die Begünstigung nicht bereits an anderer Stelle genutzt wird.
Praxisbeispiel: Was bringt die Aktivrente konkret?
Angenommen, du bist 67 Jahre alt, beziehst deine Rente und arbeitest in Teilzeit für 1.800 Euro brutto im Monat. Dieser Arbeitslohn liegt unterhalb der 2.000-Euro-Grenze und bleibt damit einkommensteuerfrei. Sozialabgaben fallen weiterhin an, doch die Einkommensteuer auf diesen Verdienst entfällt. Wie hoch deine tatsächliche Ersparnis ausfällt, hängt von deinem persönlichen Grenzsteuersatz ab und lässt sich seriös nur mit deinen konkreten Zahlen berechnen.
Das zusätzliche Netto muss nicht auf dem Konto liegen bleiben. Wer einen langen Anlagehorizont akzeptiert und das Schwankungsrisiko tragen kann, legt den frei gewordenen Betrag zum Beispiel in einen breit gestreuten Welt-ETF an. Ein Klassiker ist der iShares Core MSCI World UCITS ETF USD (Acc), ISIN IE00B4L5Y983, der den MSCI World mit rund 1.300 Aktien aus 23 Industrieländern abbildet (TER 0,20 Prozent pro Jahr, thesaurierend). Aktien-ETFs können im Wert schwanken und zeitweise deutlich verlieren, eine feste Rendite gibt es nicht.
Kritikpunkte und offene Fragen
An der Aktivrente gibt es auch Kritik. Selbstständige, die häufig ebenfalls über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, profitieren nicht vom Steuerbonus. Wer aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Pflegeaufgaben nicht weiterarbeiten kann, hat von der Regelung nichts. Und ob der Anreiz spürbar dazu beiträgt, den Fachkräftemangel zu lindern, ist unter Fachleuten umstritten.
Was du jetzt prüfen solltest
Bevor du eine Entscheidung triffst, kläre folgende Punkte:
- Hast du die Regelaltersgrenze erreicht und bist du sozialversicherungspflichtig beschäftigt?
- Wie hoch wäre dein steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne den Freibetrag, und wie hoch ist dein persönlicher Steuersatz?
- Wie wirkt sich weiteres Arbeiten auf deinen späteren Rentenanspruch aus?
- Willst du das zusätzliche Netto ansparen, etwa in einem ETF-Sparplan, und passt das zu deinem Anlagehorizont und Risikoprofil?
Ein kurzer Check beim Finanzamt, einem Lohnsteuerhilfeverein oder deinem Steuerberater sowie eine Rentenauskunft schaffen Klarheit.
Fazit
Die Aktivrente ist ein gezielter Steuerbonus für Menschen, die nach der Regelaltersgrenze in einem sozialversicherungspflichtigen Job weiterarbeiten. Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat bleiben einkommensteuerfrei, Sozialabgaben fallen aber weiter an, und Minijobs, Selbstständige, Beamte sowie Kapitaleinkünfte sind ausgenommen. Ob sich das für dich lohnt, hängt von deiner Steuerlast, deiner Gesundheit und deinen Zielen ab. Wer den Bonus nutzt, kann das zusätzliche Geld für die eigene Vermögensplanung einsetzen, sollte dabei aber Chancen und Risiken einer Geldanlage nüchtern abwägen.
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