Vermögenswirksame Leistungen ETF: Sparen mit Arbeitgeber-Zuschuss
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Als Arbeitnehmer können Sie im Jahr bis zu 480 Euro an vermögenswirksamen Leistungen (VL) erhalten. Nicht jeder Arbeitgeber gewährt jedoch solche Leistungen. Haben Sie die Möglichkeit zum VL-Sparen, kommt es darauf an, aus diesen Leistungen das Bestmögliche zu machen. Legen Sie vermögenswirksame Leistungen in einen ETF Sparplan an, können Sie eine attraktive Rendite erzielen.
Wie vermögenswirksame Leistungen als ETF funktionieren
Sie sollten Ihren Arbeitgeber fragen, ob er Ihnen das VL-Sparen ermöglicht. Da es sich um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers handelt, wird er Ihnen nicht immer von allein sagen, dass Sie sie in Anspruch nehmen können. Anders sieht es aus, wenn diese Leistungen im Tarifvertrag festgeschrieben sind. Bis zu 40 Euro im Monat können je nach Arbeitgeber gewährt werden. Wichtig ist, dass sich Ihr Arbeitsverhältnis nicht mehr in der Probezeit befindet. Arbeiten Sie in Teilzeit, können Sie die vermögenswirksamen Leistungen anteilig erhalten. Für die vermögenswirksamen Leistungen stehen verschiedene Anlagemöglichkeiten zur Auswahl, beispielsweise Bausparverträge, Tilgung eines Baukredits, Banksparpläne, Depots oder Fondssparpläne. Zu den Fondssparplänen gehört auch der VL ETF Sparplan.
Bei den ETFs (Exchange Traded Funds) handelt es sich um börsengehandelte Fonds, die einen kompletten Index und dessen Wertentwicklung abbilden. Es gibt zahlreiche ETFs, doch nicht alle sind sparplanfähig. Nur die sparplanfähigen ETFs können für einen VL ETF Sparplan gewählt werden. Da Sie für die vermögenswirksamen Leistungen auch eine staatliche Zulage bekommen können, sollten Sie sich für einen ETF-Sparplan entscheiden, der zulageberechtigt ist.
Wie Sie sich für Ihren ETF-Sparplan eine staatliche Zulage sichern können
Entscheiden Sie sich für einen VL ETF Sparplan, sollten Sie prüfen, ob Sie mit Ihrem jährlichen Einkommen Anspruch auf die staatlich gewährte Arbeitnehmersparzulage haben. Legen Sie vermögenswirksame Leistungen in ETF an, können Sie eine Arbeitnehmersparzulage erhalten, wenn Ihr jährliches Bruttoeinkommen als Single 20.000 Euro und als Ehepaar 40.000 Euro nicht überschreitet. Liegt Ihr jährliches Bruttoeinkommen darüber, können Sie zwar vermögenswirksame Leistungen, aber keine staatliche Zulage erhalten.
Die Förderung beträgt 20 Prozent und wird auf jährliche Einzahlungen von maximal 400 Euro gewährt. Die maximale jährliche Zulage liegt also bei 80 Euro. Entscheiden sich beide Ehepartner für das VL Sparen, beträgt die maximal mögliche jährliche Förderung 160 Euro. Zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber nur einen geringen Betrag an vermögenswirksamen Leistungen, können Sie diesen Betrag aufstocken, um die maximale Förderung zu erhalten. Auch dann, wenn Ihr Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen zahlt und Sie unter der Einkommensgrenze liegen, können Sie sich die Arbeitnehmersparzulage sichern. Sie können einen VL ETF Sparplan abschließen und die monatlichen Beträge selbst zahlen.
Was Sie beim VL-Sparen beachten sollten
Haben Sie aufgrund Ihres Einkommens Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, schließen Sie einen Vertrag über vermögenswirksame Leistungen ETF über sieben Jahre ab. Der VL-Sparplan wird sechs Jahre lang bespart und ruht im siebten Jahr. Danach erfolgt die Auszahlung. Bereits nach Ablauf des sechsten Jahres können Sie einen neuen Vertrag über vermögenswirksame Leistungen ETF abschließen.
Einen VL ETF Sparplan können Sie bei Ihrer Bank, aber auch online bei einer Direktbank abschließen. Bei einer Direktbank sparen Sie Gebühren. Der Arbeitgeber überweist Ihnen den monatlichen Betrag mit Ihrer Lohn- oder Gehaltszahlung auf Ihr Sparkonto. Über Ihre Lohnabrechnung müssen Sie Steuern und Sozialabgaben darauf zahlen.
VL-Sparen mit dem finvesto Depot VL
Millionen von Arbeitnehmern, Auszubildenden und Beamten haben ein Anrecht auf Vermögenswirksame Leistungen (VL) vom Arbeitgeber, die sie beispielsweise in einen Wertpapier-Sparvertrag einzahlen lassen können. Ein Fonds- oder ETF-Sparplan kann für die Anlage Vermögenswirksamer Leistungen eine attraktive Anlageoption darstellen. Im finvesto Depot für VL können Anleger ihre VL zu günstigeren Konditionen in Fonds und ETFs anlegen. Für das finvesto Depot werden ETFs direkt bei der Kapital-/Verwaltungsgesellschaft bezogen, deshalb fallen keine Börsenentgelte und börsliche Fremdspesen an.
Vorteile:
- Über 600 VL-fähige Fonds und ETFs
- Fonds: dauerhaft 75 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag (Vertriebsprovision)
- ETFs: günstiges ETF-Transaktionsentgelt von durchschnittlich 0,20 % des Ordervolumens
- VL-Vertragsentgelt 10,00 Euro p.a.
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