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Was ist Sondervermögen und worin liegen die Vorteile?

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Investierst Du in einen ETF oder einen aktiv gemanagten Fonds auf Aktien, bist Du zwar vor Kursschwankungen nicht sicher, doch einen entscheidenden Vorteil haben diese Geldanlagen: Die Einlagen der Anleger werden als Sondervermögen behandelt. Sie können nicht in die Insolvenzmasse einfließen.

Was ist Sondervermögen und worin liegen die Vorteile?

Sondervermögen: Was ist das?

Suchst Du nach einem ETF, in den Du investieren kannst, wird Dir mitunter der Begriff Sondervermögen begegnen. Dieser Begriff begegnet Dir auch, wenn Du Dich für einen aktiv gemanagten Fonds entscheidest, beispielsweise einen Investmentfonds auf Aktien.

Es kommt immer wieder zu Turbulenzen an den Börsen. In Krisenzeiten, beispielsweise während der Finanzkrise 2008 oder aktuell während der Corona-Pandemie, wurden zahlreiche Unternehmen insolvent. Zu Recht fragst Du Dich, was dann mit dem Vermögen der Anleger wird, die in die Aktien der Unternehmen investiert haben. Auch Emittenten von ETFs und aktiv gemanagten Fonds sind nicht davor gefeit, insolvent zu werden. Droht einem Emittenten von einem ETF oder einem Investmentfonds die Insolvenz, ist vom Emittentenrisiko die Rede.
Hast Du in einen ETF investiert, läufst Du nicht die Gefahr des Emittentenrisikos. Da der ETF als Sondervermögen behandelt wird, ist das Kapital der Anleger sicher, wenn der Emittent insolvent wird. Das Geld der Anleger kann also nicht in die Insolvenzmasse einfließen. Der Begriff Sondervermögen ist im

Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in § 1 Absatz 10 definiert:

Es handelt sich bei Sondervermögen um inländische offene Investmentvermögen in Vertragsform. Dieses Investmentvermögen wird von einer Verwaltungsgesellschaft entsprechend des Gesetzes und der Anlagebedingungen für die Rechnung der Anleger verwaltet. Das Rechtsverhältnis der Verwaltungsgesellschaft zu den Anlegern entscheidet über die Anlagebedingungen.

Wie wird das Sondervermögen gehandhabt?

Die Definition mag gerade für Einsteiger in ETFs oder aktiv gemanagte Fonds etwas unverständlich erscheinen. Die Handhabung der Einlagen der Anleger lässt sich jedoch deutlich leichter erläutern. ETFs werden als Sondervermögen behandelt. Die Investmentgesellschaft muss die Gelder der Anlager an einem unabhängigen Ort verwahren. In der Praxis wird das Geld der Anleger auf separaten Konten hinterlegt.

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Die Gelder der Anleger sind vom Geld der Investmentgesellschaft getrennt. So besteht nicht die Gefahr, dass die Investments der Anleger im Insolvenzfall des Emittenten des Fonds in die Insolvenzmasse einfließen. Im Insolvenzfall muss der Emittent des ETFs, beispielsweise Lyxor, die Gläubiger aus der vorhandenen Insolvenzmasse bedienen. Reicht die vorhandene Insolvenzmasse nicht aus, musst Du Dir als Anleger in einem ETF keine Sorgen um Dein Geld machen. Dein Geld wird nicht zur Bedienung der Gläubiger herangezogen. Der Schutz des Geldes der Anleger ist gesetzlich vorgeschrieben.

Unterschied zwischen physisch replizierenden ETFs und Swap-ETFs

Möchtest Du in einen ETF investieren, hast Du die Wahl zwischen

  • vollständig physisch replizierenden
  • physisch durch Sampling replizierenden  
  • durch Swap (Tauschgeschäft) replizierenden

ETFs.

Kein Ausfallrisiko besteht bei einem vollständig physisch replizierenden ETF. Alle im Index enthaltenen Wertpapiere, beispielsweise Aktien oder Anleihen, werden vom Emittenten des ETFs tatsächlich gekauft. Die Replikation erfolgt dann 1:1. Als Anleger trägst Du lediglich das Marktrisiko für den Index. Das bedeutet, dass Du Verluste erleiden kannst, wenn der abgebildete Index im Kurs verliert. Investierst Du beispielsweise in einen ETF auf den DAX, sind alle im DAX gelisteten Aktien tatsächlich enthalten. Sinkt der DAX im Kurs, bedeutet das ein Marktrisiko.

Ein geringes Ausfallrisiko besteht, wenn Du in einen Swap-ETF investierst. Dieser ETF enthält nicht tatsächlich die Aktien oder Anleihen, die im zugrunde liegenden Index gelistet sind. Der Emittent geht ein Tauschgeschäft mit einem Geldinstitut ein. Das Ausfallrisiko ist auf maximal 10 Prozent des Fondsvermögens begrenzt. Für die innerhalb der EU gehandelten Swap-ETFs gelten die UCITS-Richtlinien. Der maximale Swap-Wert darf gemäß der Fondsrichtlinie UCITS III maximal 10 Prozent des Fondsvermögens betragen. Erreicht der Wert der Swap-Vereinbarung diese Grenze, wird der Anteil der Swap-Vereinbarungen zurückgeführt, da die Vereinbarungen eingelöst werden. Die Wertpapiere, in die der Rest des Fonds investiert, müssen nicht im abgebildeten Index enthalten sein.

Ein Swap-ETF ist, auch wenn ein geringes Ausfallrisiko besteht, deutlich sicherer als die Investition in einzelne Aktien. Die einzelnen Aktien gelten nicht als Sondervermögen. Wird das Unternehmen, dessen Aktien Du gekauft hast, insolvent, kann Dein Investment in die Insolvenzmasse einfließen und zur Bedienung der Gläubiger herangezogen werden.

Umgang mit dem Sondervermögen bei Investmentfonds

Bei einem ETF gelten das von den Anlegern eingezahlte Kapital und die davon gekauften Wertpapiere als Sondervermögen. Dieses Sondervermögen muss gesondert verwahrt werden. Ändern sich die Werte von anderen Fonds innerhalb der Investmentgesellschaft, ist das Sondervermögen davon nicht betroffen. Die Kapitalanlagegesellschaft kann auf dieses Sondervermögen nicht zugreifen. Im Insolvenzfall der Kapitalanlagegesellschaft haben auch die Gläubiger darauf keinen Anspruch.

Das Sondervermögen darf nach § 92 des Kapitalanlagegesetzbuches nicht für Schulden haften. Eine Depotbank, auch als Verwahrstelle bezeichnet, bewahrt dieses Sondervermögen auf und schützt die Anleger fast zu 100 Prozent vor den Verlusten der Investmentgesellschaft.

Wird die Investmentgesellschaft insolvent, geht das Verfügungsrecht gesetzlich auf die Verwahrgesellschaft über. Die Depotbank ist dann zur Rückgabe des Sondervermögens an die Anleger verpflichtet. Jeder Anleger enthält seine Anteile zurück.

Investmentgesellschaft bestimmt die Anlagepolitik

Die Depotbank hat auf die Anlagepolitik der Kapitalgesellschaft keinen Einfluss. Die Kapitalanlagegesellschaft entscheidet, welche Anlagepolitik sie verfolgen will. Die Kapitalanlagegesellschaft trifft die Investmententscheidungen für das Sondervermögen. Die Investmentgesellschaft hat zwar keinen unmittelbaren Zugriff auf das Sondervermögen, doch muss sie Kauf- und Verkaufanträge des Sondervermögens veranlassen. Diese Entscheidungen teilt die Investmentgesellschaft der Depotbank mit. Die Depotbank ist nicht zu einer Entscheidung oder einem Widerspruch berechtigt. Die Depotbank kann die Investmententscheidungen der Kapitalanlagegesellschaft nicht beeinflussen. Sie kann aber die Wertpapiere aus dem Sondervermögen kaufen, umschichten oder herausgeben.

In Deutschland wird die Verwahrstelle oder Depotbank von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht. Erfüllt die Verwahrstelle nicht ihre Pflichten, kann die BaFin der Kapitalanlagegesellschaft den Wechsel der Verwahrstelle auferlegen.  

Schutz der Anleger mit dem Sondervermögen

Das Sondervermögen dient dem Schutz der Anleger. Die Anleger in einen ETF oder einen aktiv gemanagten Fonds werden geschützt, indem das Sondervermögen und das Gesellschaftsvermögen strikt voneinander getrennt werden. Private Anleger können auch bei seriösen und etablierten Banken herbe Verluste erleiden, wenn solche Banken zahlungsunfähig werden. Solche Erfahrungen mussten Privatanleger nicht erst seit der Finanzkrise 2008 machen.

Das Geld der Anleger ist schnell verloren, wenn die Gläubiger der Banken ihre Forderungen aus dem Anlagevermögen bedienen wollen. Die Gelder der privaten Anleger können nicht zur Befriedigung der Schulden herangezogen werden, wenn sie auf separaten Konten hinterlegt sind. Mit der Handhabung des Sondervermögens können nicht nur private Anleger, sondern auch institutionelle Investoren geschützt werden. Dieser Sicherungsmechanismus bei ETFs und aktiv gemanagten Fonds ist vergleichbar mit den Einlagenfonds, die zum Schutz der Sichtgelder bei den Banken dienen.

Die Gelder der Kunden, die sich auf Sparbüchern, Tagesgeld- oder Festgeldkonten befinden, werden ähnlich wie das Sondervermögen der Fonds behandelt. Da die Banken in einen Einlagensicherungsfonds einzahlen und die Einlagen der Kunden im Rahmen der Einlagensicherung geschützt sind, können sie im Insolvenzfall der Bank nicht herangezogen werden.  

Unterschied zwischen Spezialsondervermögen und Publikumssondervermögen

Sondervermögen ist das investierte Geld der Anleger, wenn in ETFs oder aktiv gemanagte Fonds investiert wird. Es ist im Investmentgesetz geregelt, das zwischen Spezialsondervermögen und Publikumssondervermögen unterscheidet. Spezialsondervermögen ist das Sondervermögen, das durch schriftliche Vereinbarungen zwischen der Kapitalanlagegesellschaft und den institutionellen Anlegern geregelt ist. Die anderen Arten von Sondervermögen werden als Publikumssondervermögen bezeichnet.

Zum Sondervermögen können vielfältige Assetklassen wie Aktien, Anleihen, Immobilien, Bargeld oder Dividendenansprüche zählen. Das gilt jedoch nur für Aktien, die im Fonds enthalten sind. Investierst Du in einzelne Aktien, gilt diese Regelung nicht. Der eigentliche Wert des Sondervermögens kann sich mit den Entwicklungen am Markt verändern, da die Bewertung nach den Preisen am Markt erfolgt.

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Die Risiken stets im Blick

Investierst Du in einen ETF oder in einen aktiv gemanagten Fonds, bedeutet das aufgrund der Handhabung des Sondervermögens keine absolute Sicherheit. Du hast zwar die Sicherheit, dass Deine Einlagen nicht im Insolvenzfall des Emittenten in die Insolvenzmasse einfließen, doch sind Verluste aufgrund der Volatilität des Fonds nicht auszuschließen. Bei einem ETF hängt das Verlustrisiko vom abgebildeten Index ab, während ein aktiv gemanagter Fonds bestrebt ist, den Markt zu schlagen. Die Fondsgesellschaft kauft dafür die Wertpapiere, von denen sie sich die höchsten Gewinne verspricht.

Egal, ob Du in einen aktiv gemanagten Fonds oder in einen ETF investierst, findet eine Risiko-Diversifikation statt. Die Anlagen sind breit gestreut. Bei einem ETF ist in Deutschland eine Mindestzahl an Wertpapieren vorgeschrieben, damit die entsprechende Risikostreuung gewährleistet ist.

Unterschied zwischen offenen und geschlossenen Fonds

ETFs gehören zu den offenen Fonds. Jeder Privatanleger kann investieren und beliebig viele Anteile kaufen. Das ist jederzeit möglich, genau wie Du jederzeit Deine Anteile verkaufen kannst. Ähnlich sieht es bei einem Investmentfonds aus, wenn es sich um einen offenen Fonds handelt. Diese offenen Fonds können auf Aktien, Immobilien oder Renten aufgelegt werden. Auch bei diesen aktiv gemanagten offenen Fonds kannst Du beliebig viel und beliebig oft investieren und jederzeit Anteile kaufen oder verkaufen. Egal, ob Du in einen offenen Fonds als ETF oder als aktiv gemanagten Investmentfonds investierst, gelten Deine Einlagen als Sondervermögen.

Anders sieht es mit den geschlossenen Fonds aus, die grundsätzlich anders als die offenen Investmentfonds konstruiert sind. Solche geschlossenen Fonds können beispielsweise geschlossene Immobilienfonds oder Schiffsfonds sein. Bei diesen geschlossenen Fonds gelten die Gelder der Anleger nicht als Sondervermögen. Wird die Investmentgesellschaft insolvent oder scheitert das Projekt, ist das Geld der Anleger verloren, da es nicht geschützt ist. Als Investor gehst Du direkt eine unternehmerische Beteiligung an einer Fondsgesellschaft ein. Du hast die Chance auf einen hohen Gewinn, wenn das Projekt erfolgreich durchgeführt wird, doch gehst Du auch ein hohes Risiko ein, wenn das Projekt scheitert oder die Gesellschaft insolvent wird. Du trägst als Anleger auch das unmittelbare Insolvenzrisiko der Fondsgesellschaft.

Unterschied zu Zertifikaten

An der Börse kannst Du neben Aktien und ETFs als börsengehandelte Fonds auch verschiedene Zertifikate handeln. Diese Zertifikate werden als ETNs bzw. Exchange Traded Notes bezeichnet. Handelst Du an der Börse mit Rohstoffen, erwirbst Du diese Rohstoffe nicht in physischer Form, sondern als Zertifikat. Diese Zertifikate auf Rohstoffe werden als ETCs für Exchange Traded Commodities bezeichnet.

Investierst Du in ETNs oder ETCs, werden Deine Einlagen nicht als Sondervermögen behandelt. Solche ETCs gelten mitunter als Alternative zu den ETFs, doch der Nachteil besteht darin, dass Deine Einlagen nicht geschützt sind, wenn der Emittent insolvent wird.

Ein Zertifikat ist eine Schuldverschreibung und daher eine Anleihe des Emittenten. Hast Du in ein solches Zertifikat investiert, giltst Du als Gläubiger. Wird der Emittent insolvent, musst Du aus der Insolvenzmasse befriedigt werden. Es ist nicht sicher, ob Du im Insolvenzfall tatsächlich einen Anteil erhalten kannst. Das hängt davon ab, wie groß die Insolvenzmasse ist.

Fazit: Sondervermögen schützt Geld der Anleger

Investierst Du in einen ETF oder einen offenen Investmentfonds, gilt Dein Investment als Sondervermögen. Der Vorteil besteht darin, dass die Einlagen der Anleger auf einem separaten Konto bei einer Depotbank verwahrt werden. Sie sind getrennt von den Geldern der Investmentgesellschaft. Wird die Investmentgesellschaft des Fonds insolvent, können die Gelder der Anleger nicht in die Insolvenzmasse einfließen und zur Bedienung der Gläubiger herangezogen werden. Anders sieht es aus, wenn Du in einen geschlossenen Investmentfonds, einzelne Aktien oder börsengehandelte Zertifikate investierst. Diese Gelder der Anleger gelten nicht als Sondervermögen und können im Fall einer Insolvenz der Investmentgesellschaft oder des Unternehmens herangezogen werden.

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